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Alleinerziehend nach Trennung: Dein Finanz-Check in der Schweiz

Eine Trennung ist emotional anstrengend – und plötzlich musst du auch noch alleine schauen, dass das Geld für dich und dein Kind reicht. Dieser Guide hilft dir, Schritt für Schritt den Überblick zu bekommen: von Unterhalt über Budget bis zu Kinderzulagen, Prämienverbilligung und Steuern. Du erfährst, was dir in der Schweiz zusteht, wo du Unterstützung bekommst und wie du typische Fehler vermeidest.

Vater sitzt mit Finanzberater an einem Tisch
Bei Finanzthemen ist es oft hilfreich, sich beraten zu lassen © wichayada suwanachun / Getty Images

Schritt 1: Sofort sortieren – was ihr schriftlich braucht

Nach einer Trennung fühlst du dich vielleicht überrollt von Formularen, Gesprächen und Sorgen. Umso wichtiger ist es, deine finanzielle Situation rasch zu sortieren. Je klarer die Unterlagen sind, desto einfacher wird alles Weitere – von Unterhalt über Steuern bis zu möglichen Unterstützungsleistungen.

Rechtstitel, Budget, Kontoauszüge: die Basis

In der Schweiz sind Unterhaltsfragen rechtlich klar geregelt, aber im Alltag oft unübersichtlich. Ein Rechtstitel ist das Dokument, das die Unterhaltsregelung verbindlich festhält. Er ist entscheidend, damit Inkassostellen oder Gerichte dir helfen können, wenn es Probleme gibt.

Wichtige Rechtstitel können sein:

  • Eheschutzentscheid (wenn ihr verheiratet seid und euch trennt, aber noch nicht geschieden seid)
  • Scheidungsurteil (inkl. Unterhaltsregelung für Kind(er) und ggf. Ehegattenunterhalt)
  • Genehmigte Unterhaltsvereinbarung der Kindesschutzbehörde (KESB) bei unverheirateten Eltern

Falls es noch keinen Rechtstitel gibt, ist es wichtig, dies aktiv anzugehen (siehe FAQ unten). Ohne klare Regelung wird vieles schwieriger: Unterhaltsinkasso, Bevorschussung, aber auch die richtige steuerliche Behandlung.

Zusätzlich brauchst du einen aktuellen Überblick über deine finanziellen Verhältnisse. Das hilft dir sowohl für dein eigenes Budget als auch für Anträge bei Behörden:

Halte bereit:

  • aktuelle Kontoauszüge (mindestens der letzten 3 Monate)
  • Nachweise über Einkommen (Lohnabrechnungen, Taggelder, Renten)
  • Unterlagen zu Fixkosten (Mietvertrag, Krankenkassenpolicen, Betreuungsverträge, ÖV- oder Auto-Kosten)
  • Unterlagen zu Schulden (Kredite, Leasing, offene Rechnungen, Betreibungen)

Dokumenten-Checkliste

Folgende Dokumente sind für dich als alleinerziehende Person in der Schweiz besonders wichtig. Du kannst dir einen physischen Ordner oder einen digitalen Ordner anlegen und alles dort sammeln:

Persönliche und familiäre Unterlagen

– Familienschein / Familienausweis
– Geburtsurkunden der Kinder
– Eheschutzentscheid / Scheidungsurteil / Unterhaltsvereinbarung (inkl. Sorgerechts- und Betreuungsregelung)
– Krankenkassenkarte und -Police von dir und den Kindern
– Aufenthaltsbewilligung (falls du keine Schweizer Staatsangehörigkeit hast)

Finanzen & Budget

– Lohnabrechnungen (mindestens 3 Monate, bei unregelmässigem Einkommen länger)
– Kontoauszüge (3–6 Monate)
– Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen
– Versicherungen (Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Auto etc.)
– Betreuungsverträge (Kita, Tagesfamilie, Hort), Rechnungen für Betreuung
– Steuererklärungen / aktuelle Steuerverfügung
– Nachweise zu Kinderzulagen und anderen Leistungen

Schulden & Verpflichtungen

– Kredit- oder Leasingverträge
– Zahlungsvereinbarungen, Mahnungen, Betreibungsregisterauszug
– allfällige Vereinbarungen zu Unterhalts- oder Schuldenregelungen

Wenn dir Unterlagen fehlen, kannst du sie in der Regel bei der zuständigen Stelle nachbestellen (z.B. Zivilstandsamt, Gericht, Versicherung, Arbeitgeber:in, Bank). Es ist normal, dass im Trennungschaos manches untergeht – wichtig ist, dass du nun Schritt für Schritt Ordnung hineibringst.

Schritt 2: Unterhalt verstehen – kurz & klar

Unterhalt soll sicherstellen, dass dein Kind auch nach einer Trennung wirtschaftlich möglichst so leben kann, wie es ohne Trennung wäre. Seit der Kindesunterhaltsrevision in der Schweiz wird ausdrücklich auch die Betreuung rechtlich berücksichtigt. Das Bundesamt für Justiz betont, dass alle Eltern – verheiratet oder nicht – gleich behandelt werden sollen und dass der Unterhalt das Kind ins Zentrum stellt.

Barunterhalt und Betreuungsunterhalt

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen von Kindesunterhalt unterschieden:

Barunterhalt ist der Geldbetrag, den ein Elternteil dem Kind schuldet und in der Regel monatlich an den hauptbetreuenden Elternteil überweist. Er umfasst:

– Grundbedarf des Kindes (Essen, Kleidung, Pflege, Schule etc.)
– Wohnkostenanteil des Kindes
– Gesundheitskosten (z.B. Krankenkassenprämie fürs Kind, Selbstbehalte)
– allfällige Mehrkosten (z.B. besondere Förderung)

Betreuungsunterhalt ist der finanzielle Ausgleich dafür, dass der betreuende Elternteil wegen der Kinderbetreuung weniger oder gar nicht erwerbstätig sein kann. Er soll ermöglichen, dass der betreuende Elternteil seine Existenz sichern kann, während er oder sie Kinder erzieht und betreut.

In der Praxis wird der gesamte Kindesunterhalt oft als eine monatliche Summe festgelegt, kann aber aus diesen Bausteinen bestehen. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen beider Eltern, Betreuungsaufteilung, Bedürfnisse des Kindes und teilweise kantonale Richtlinien. Fachstellen orientieren sich unter anderem an Empfehlungen wie den SKOS-Richtlinien für ein Existenzminimum und an rechtlichen Vorgaben des Bundes.

Wichtig: Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Trotzdem wird er in der Regel an die Person ausbezahlt, bei der das Kind hauptsächlich lebt, damit diese den Alltag finanzieren kann.

Was tun, wenn Zahlungen ausbleiben?

Wenn der andere Elternteil den festgelegten Unterhalt nicht oder nur unregelmässig zahlt, bist du nicht allein gelassen. In der Schweiz gibt es kantonale Unterhaltsinkassostellen und teilweise auch Bevorschussungen durch den Kanton oder die Gemeinde. Voraussetzung ist in der Regel ein klarer Rechtstitel.

Typische Schritte sind:

– Kontakt mit der zuständigen Inkassostelle deines Wohnkantons aufnehmen (Informationen meist auf der Website deines Kantons oder der Gemeinde)
– Rechtstitel und Nachweise der ausstehenden Zahlungen einreichen
– Abklären, ob dein Kanton Unterhaltsbeiträge bevorschusst, falls der andere Elternteil (zeitweise) nicht zahlen kann oder will

Wenn noch kein Rechtstitel besteht oder die Situation unklar ist, kann dich eine Beratungsstelle (z.B. Sozialberatung, Rechtsberatungsstelle, Fachstelle für Alleinerziehende) dabei unterstützen, die nötigen Schritte einzuleiten.

Schritt 3: Budget & Fixkosten stabilisieren

Alleinerziehend zu sein bedeutet oft, dass du mit einem Einkommen die Kosten für zwei oder mehr Personen tragen musst. Der erste realistische Schritt ist deshalb ein ehrlicher Budget-Überblick. Studien und Praxis in der Sozialberatung zeigen, dass ein strukturiertes Budget das Risiko für Überschuldung deutlich senken kann und Handlungsspielräume sichtbar macht.

Wichtige Kostenblöcke: Wohnen, Krankenkasse, Betreuung, Mobilität

Folgende Bereiche machen meist den grössten Teil des Haushaltsbudgets aus – hier lohnt sich ein genauer Blick:

Wohnen: Miete und Nebenkosten sind oft der grösste Ausgabenposten. Prüfe:

– Ob die Wohnung langfristig tragbar ist oder ob ein Umzug mittelfristig nötig/ sinnvoll wäre.
– Ob du bei finanziellen Engpässen mit der Vermieterschaft frühzeitig eine Lösung suchen kannst (z.B. Ratenzahlung für Nebenkosten-Nachzahlungen).

Krankenkasse: Die Prämien sind in der Schweiz hoch, besonders für Familien. Wichtige Fragen:

– Passt das gewählte Versicherungsmodell noch (Hausarztmodell, HMO, Telemedizin)?
– Ist die Franchise deiner Situation angemessen?
– Hast du geprüft, ob du Anspruch auf Prämienverbilligung hast (siehe unten)?

Betreuungskosten: Kita, Tagesfamilie, Hort oder Mittagstisch können teuer sein – gleichzeitig sind sie oft nötig, um arbeiten zu können.

Erkundige dich bei Gemeinde oder Stadt nach Beiträgen oder subventionierter Kinderbetreuung.
Prüfe, ob Betreuungszeiten und Arbeitszeiten wirklich optimal zueinander passen oder ob kleine Anpassungen (z.B. Arbeitstage bündeln) Kosten senken könnten.

Mobilität: Überlege, ob du ein Auto wirklich brauchst oder ob ein ÖV-Abo günstiger wäre. Umgekehrt kann ein Auto nötig sein, etwa bei Schichtarbeit oder schlechter ÖV-Anbindung – wichtig ist, die realen Kosten (Versicherung, Reparaturen, Parkplatz, Treibstoff) ehrlich zu rechnen.

Budget-Template und typische Sparhebel

Ein einfaches Budget kannst du erstellen, indem du deine monatlichen Nettoeinkünfte (Lohn, Alimente, Zulagen, Beiträge) allen monatlichen Ausgaben gegenüberstellst. Für unregelmässige Ausgaben (z.B. Franchise, jährliche Versicherungen, Kleidung) ist es sinnvoll, den Jahresbetrag durch zwölf zu teilen und monatlich auf die Seite zu legen.

Typische Ansatzpunkte, um das Budget zu entlasten, sind:

  • Krankenkasse: Wechsel des Modells oder der Kasse, Prüfen der Prämienverbilligung, angepasste Franchise (nicht zu hoch wählen, wenn Rücklagen fehlen)
  • Abos & Verträge: Handy, Internet, Streaming, Fitness – viele kleine Beträge ergeben zusammen viel. Prüfe, was du wirklich brauchst, und vergleiche Tarife.
  • Lebensmittel & Alltag: Essensplanung, gemeinsam kochen, günstige Marken, Secondhand-Kleidung für Kinder – ohne dass dein Kind auf Wichtiges verzichten muss.
  • Betreuung: Subventionen nutzen, Betreuungsmodell anpassen (z.B. Tage bündeln, statt viele einzelne Halbtage), familiäre Unterstützung behutsam einbeziehen, wenn möglich und für alle stimmig.

Wichtig ist, dass du dich mit Sparmassnahmen nicht überforderst. Ein Budget ist kein Instrument, um dir «Fehler» vorzuhalten, sondern eine Orientierungshilfe. Wenn die Lücke trotz Sparen gross bleibt, bist du nicht gescheitert – dann ist es ein Hinweis, dass zusätzliche Leistungen oder Beratung nötig sind.

Schritt 4: Leistungen & Entlastungen in der Schweiz

Das Schweizer Sozial- und Steuersystem sieht verschiedene Entlastungen für Familien vor. Viele Alleinerziehende nutzen anfangs nicht alles, was ihnen zusteht – oft, weil das System kompliziert wirkt oder niemand den Überblick erklärt. Es lohnt sich, die wichtigsten Leistungen zu kennen und zu prüfen.

Familienzulagen / Kinderzulagen

In der Schweiz haben erwerbstätige Eltern grundsätzlich Anspruch auf Familienzulagen. Dazu gehören je nach Kanton Kinderzulagen, Ausbildungszulagen und teils Geburts- oder Adoptionszulagen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen beschreibt diese Leistungen und die kantonalen Unterschiede ausführlich.

Wichtig für dich als alleinerziehende Person:

– Kinderzulagen werden in der Regel an die erwerbstätige Person ausbezahlt, bei der das Kind lebt oder die den höheren Anspruch hat (abhängig von Beschäftigungsgrad und Kanton).
– In einer Trennungssituation ist es wichtig, dass klar geregelt ist, wer die Zulagen erhält und wie sie im Familienbudget berücksichtigt werden.
– Wenn du deine Erwerbstätigkeit reduzierst oder wechselst, informiere die Familienausgleichskasse rechtzeitig, damit es nicht zu Rückforderungen kommt.

Wenn du unsicher bist, ob dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin die Familienzulagen korrekt beantragt hat, kannst du direkt bei der zuständigen Familienausgleichskasse nachfragen (Kontaktangaben findest du meist über deinen Kanton).

Kantonale Prämienverbilligung 

Viele Alleinerziehende haben aufgrund des reduzierten Haushaltseinkommens Anspruch auf Prämienverbilligung für die Krankenversicherung. In der Regel gewähren die Kantone diese Vergünstigung einkommensabhängig und berechnen sie auf Basis von Steuerdaten.

Typischer Ablauf:

Je nach Kanton erhältst du automatisch eine Verfügung oder ein Formular, wenn das Einkommen unter einer gewissen Schwelle liegt.

In anderen Kantonen musst du den Antrag aktiv stellen (Fristen beachten!).

Bei einer Trennung lohnt es sich, rasch zu melden, dass sich deine Familiensituation geändert hat – das kann die Berechnung beeinflussen.

Die genauen Informationen, Formulare und Fristen findest du auf der Website deines Kantons oder der kantonalen Ausgleichskasse. Wenn du dich unsicher fühlst, kann dir oft auch die Sozialberatung deiner Gemeinde helfen, die richtigen Stellen zu finden.

Subventionierte Kinderbetreuung

Viele Städte und Gemeinden unterstützen die Kinderbetreuung finanziell, damit auch Familien mit tieferen Einkommen Zugang zu Kita, Tagesfamilie oder Hort haben. Als alleinerziehende Person kannst du häufig von Einkommensabhängigen Beiträgen profitieren.

Typischerweise brauchst du für einen Antrag:

– aktuelle Steuerverfügung oder provisorische Berechnung
– Angaben zu deiner Erwerbstätigkeit (Pensum, Lohn)
– Angaben zur Betreuungsform (Kita, Tagesfamilie, schulergänzende Betreuung)

Je nach Region werden die Beiträge direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt oder auf deine Rechnungen angerechnet. Informiere dich frühzeitig, da es teilweise Wartelisten für Betreuungsplätze gibt.

Stipendien und Ausbildungsbeiträge

Wenn dein Kind in der Ausbildung ist (Lehre, weiterführende Schule, Studium), können Ausbildungszulagen und allenfalls kantonale Stipendien oder Ausbildungsbeiträge eine wichtige Entlastung sein. Die kantonale Stipendienstelle informiert darüber, wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern sein soll und in welchen Fällen Beiträge möglich sind.

Für dich als alleinerziehende Person ist wichtig:

– Dein Einkommen und Vermögen spielen bei der Berechnung eine zentrale Rolle.
– Auch Lehrlinge können unter Umständen Stipendien erhalten, wenn der Lehrlingslohn und der elterliche Beitrag nicht reichen.
– Es lohnt sich, frühzeitig – spätestens ein halbes Jahr vor Ausbildungsbeginn – bei der Stipendienstelle deines Kantons Informationen einzuholen.

Schritt 5: Steuern bei getrennten Eltern

Steuern sind für Einelternfamilien oft ein Knackpunkt – sowohl finanziell als auch vom Verständnis her. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in einem Kreisschreiben detailliert geregelt, wie Kinderabzüge, Elterntarif und Unterhaltsbeiträge zu behandeln sind. Ein paar Grundsätze helfen dir, typische Fehler zu vermeiden.

Kinderabzug und Elterntarif: wer profitiert wann?

Grundsätzlich kann pro Kind nur eine steuerpflichtige Person den Kinderabzug geltend machen. Wer das ist, hängt davon ab, wo das Kind hauptsächlich lebt und wer für den Unterhalt aufkommt.

Häufige Konstellation:

– Das Kind lebt überwiegend bei dir, du trägst den Grossteil der Betreuung: In vielen Kantonen profitierst du vom Elterntarif und kannst den Kinderabzug in Anspruch nehmen.
– Der andere Elternteil zahlt Unterhalt, lebt aber getrennt: Er oder sie kann in der Regel keine Kinderabzüge geltend machen, aber teilweise bestimmte Abzüge für Unterhaltsleistungen, je nach Alter des Kindes.

Es ist sinnvoll, gemeinsam zu besprechen, wer welche Abzüge macht, und dies in der Steuererklärung klar zu deklarieren, um Doppelabzüge zu vermeiden. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, entscheidet die Steuerbehörde anhand der gesetzlichen Vorgaben.

Unterhaltsbeiträge korrekt deklarieren

Die steuerliche Behandlung der Unterhaltsbeiträge hängt stark davon ab, ob es um minderjährige oder volljährige Kinder geht, und ob es sich um Kinder- oder Ehegattenunterhalt handelt.

Allgemeine Grundsätze (in vielen Kantonen, Details können variieren):

Unterhalt für minderjährige Kinder ist beim zahlenden Elternteil nicht abzugsfähig und beim empfangenden Elternteil nicht steuerbar (praktisch «neutral»).
Unterhalt für volljährige Kinder kann je nach Kanton anders behandelt werden – hier lohnt sich ein genauer Blick in die Wegleitung zur Steuererklärung oder eine Anfrage bei der Steuerbehörde.
Ehegattenunterhalt (Alimente an den früheren Ehepartner oder die frühere Ehepartnerin) ist in vielen Fällen beim zahlenden Elternteil abzugsfähig und beim empfangenden steuerbar.

Entscheidend ist, dass die Zahlungen tatsächlich erfolgen und anhand des Rechtstitels klar erkennbar sind. Wenn sich die Unterhaltsregelung ändert, solltest du dies der Steuerbehörde mitteilen und in der nächsten Steuererklärung korrekt abbilden.

Fremdbetreuungskostenabzug

Viele Kantone erlauben einen Abzug für Fremdbetreuungskosten (z.B. Kita, Hort, Tagesfamilie), wenn die Betreuung notwendig ist, damit du erwerbstätig sein, eine Ausbildung absolvieren oder an einer Wiedereingliederungsmassnahme teilnehmen kannst.

Wichtig für dich:

– Sammle alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen der Betreuungsangebote.
– Achte darauf, dass nur der Teil abziehbar ist, der nicht bereits durch Subventionen oder Beiträge gedeckt ist.
– Informiere dich, welche Höchstbeträge in deinem Kanton gelten.

Auch wenn es mühsam wirkt: Eine sorgfältige Deklaration kann die Steuerbelastung für dich als alleinerziehende Person spürbar senken.

Schritt 6: Wenn es trotzdem nicht reicht

Selbst mit Unterhalt, Zulagen und einem strengen Budget kann es Situationen geben, in denen das Geld einfach nicht reicht – etwa bei niedrigen Löhnen, hohen Krankheitskosten oder unerwarteten Ausgaben. Das ist kein persönliches Versagen, sondern ein strukturelles Problem, das viele Einelternfamilien betrifft.

Sozialhilfe als Auffangnetz

In der Schweiz ist die Sozialhilfe das letzte Auffangnetz, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe erarbeitet Richtlinien, nach denen Sozialdienste den notwendigen Lebensbedarf berechnen. Kinder sind darin ausdrücklich mitberücksichtigt.

Für dich bedeutet das:

– Wenn dein Einkommen, Unterhalt und Leistungen wie Prämienverbilligung zusammen nicht ausreichen, kannst du dich an den Sozialdienst deiner Gemeinde oder Stadt wenden.
– Du wirst gebeten, deine finanzielle Situation offenzulegen (Einkommen, Ausgaben, Schulden, Vermögen). Das kann unangenehm sein, ist aber nötig, damit der Bedarf korrekt berechnet werden kann.
– Sozialhilfe kann die Lücke zum Existenzminimum schliessen und in manchen Fällen auch Beratungsangebote (z.B. Budgetberatung) umfassen.

Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, kann die Sozialhilfe unter Umständen den Anspruch auf Kindesunterhalt übernehmen und gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil Rückgriff nehmen. Das entlastet dich, aber der andere Elternteil bleibt grundsätzlich verpflichtet.

Beratung & Rechtshilfe

Finanzielle Notlagen sind meist eng mit rechtlichen Fragen verbunden: Unterhalt, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung, Auslandbezug. Du musst diese Fragen nicht alleine klären.

Mögliche Anlaufstellen sind:

Sozialberatungen in deiner Gemeinde oder Region
Fachstellen für Einelternfamilien oder Familienberatungsstellen
Unentgeltliche Rechtsberatung (oft bei Anwaltsverbänden, Universitäten oder kirchennahen Institutionen)
Verbände getrennt lebender und geschiedener Eltern, die Informationen und teilweise auch rechtliche Erstberatung anbieten

Wenn dein Einkommen sehr tief ist, kannst du je nach Kanton unentgeltliche Rechtspflege beantragen: Das bedeutet, dass Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden, wenn dein Anliegen nicht aussichtslos ist und du die Kosten nicht selbst tragen kannst.

FAQ & Checklisten

«Ich habe keinen Rechtstitel – was jetzt?»

Ohne rechtlich verbindliche Regelung zu Unterhalt und Betreuung bleibt vieles unsicher. Ein mündliches «Wir regeln das schon irgendwie» funktioniert meist nur kurzfristig. Damit du und dein Kind langfristig abgesichert seid, ist ein Rechtstitel wichtig.

Deine möglichen Schritte:

Wenn ihr verheiratet seid und euch getrennt habt: Beim zuständigen Gericht könnt ihr ein Eheschutzverfahren einleiten, in dem auch Unterhalt und Kinderbelange geregelt werden.
Wenn ihr euch scheiden lassen wollt: Im Scheidungsverfahren wird der Unterhalt für Kinder und ggf. Ehegatten verbindlich festgelegt.
Wenn ihr unverheiratet seid: Ihr könnt eine Elternvereinbarung (Sorgerecht, Betreuung, Unterhalt) erarbeiten und von der KESB genehmigen lassen.
Hol dir bei Unsicherheit Unterstützung durch eine Familien- oder Rechtsberatungsstelle. So vermeidest du, dass du auf Ansprüche verzichtest, die deinem Kind zustehen.

«Der andere Elternteil lebt im Ausland – was bedeutet das für Unterhalt?»

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt, fühlt sich die Durchsetzung von Unterhalt schnell kompliziert an. In vielen Fällen gibt es jedoch internationale Abkommen, die helfen, Unterhaltsansprüche über Grenzen hinweg durchzusetzen.

Für dich als betreuende Person heisst das:

Lass in der Schweiz einen klaren Rechtstitel erstellen, wenn noch keiner besteht.
Wende dich an die zuständige kantonale Stelle oder eine spezialisierte Beratungsstelle, die Erfahrung mit Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug hat.
Es kann länger dauern, bis Zahlungen fliessen; informiere dich deshalb frühzeitig über mögliche Bevorschussungen oder andere Unterstützungsleistungen.

Auch hier ist es wichtig, dass du dich nicht durch die Komplexität entmutigen lässt. Fachstellen kennen die Abläufe und können dich begleiten.

«Wechselmodell – wer zahlt was?»

Beim Wechselmodell (z.B. 50/50-Betreuung) stellen sich besondere Fragen: Wenn beide Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen oder ähnlichen Teilen übernehmen, heisst das nicht automatisch, dass keine Unterhaltsleistungen mehr nötig sind. Entscheidend ist nicht nur die Betreuungszeit, sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Elternteile.

Typische Überlegungen sind:

– Wer zahlt welche Fixkosten für das Kind (z.B. Krankenkasse, Musikschule, Vereinsbeiträge)?
– Wie werden Kinderzulagen verwendet oder aufgeteilt?
– Wie gross ist der Einkommensunterschied zwischen euch?

In vielen Fällen wird eine Lösung angestrebt, bei der das Kind in beiden Haushalten angemessen leben kann. Das kann bedeuten, dass trotz Wechselmodell ein Elternteil einen gewissen finanziellen Beitrag leistet. Rechtlich wird dies im Einzelfall beurteilt und sollte in einer Vereinbarung oder einem Urteil klar festgehalten werden, damit du weisst, worauf du dich verlassen kannst.

Steuerlich ist beim Wechselmodell ebenfalls zu klären, wer den Kinderabzug und den Elterntarif geltend machen kann. Die Steuerbehörden orientieren sich dabei unter anderem daran, wo das Kind hauptsächlich gemeldet ist und wer den überwiegenden Unterhalt leistet.

Wenn du dich in diesen Fragen überfordert fühlst, bist du damit nicht allein. Es ist völlig in Ordnung, dafür Beratung zu suchen. Finanzielle Stabilität ist eine wichtige Grundlage dafür, dass du für dein Kind emotional präsent sein kannst – und genau das braucht es in einer Trennungssituation besonders.

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