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Jobs für Alleinerziehende: Tipps

Viele alleinerziehende Mütter sind auf der Suche nach einem Job in dem sie Kind, Haushalt und Arbeit unter einen Hut bringen können. Doch für den Arbeitgeber gelten diese Frauen oft als risikoreich. Tipps und Informationen wie Sie Ihren Arbeitgeber überzeugen können, finden Sie hier.

Alleinerziehende Mutter auf der suche nach einem Job.
Alleinerziehende sind die Haupternährer ihrer Familie. Foto: iStock, Thinkstock

Über zehn Prozent der Alleinerziehenden sind Working-Poor. Vor diesem Hintergrund gewinnt die berufliche Integration von Alleinerziehenden zusätzlich an Bedeutung.

Alleinerziehende sind die Haupternährer/innen ihrer Familie. Wiedereinstieg oder berufliche Neuorientierung sind für sie deshalb eine Frage der materiellen Existenz. Aufgrund der Familienpflichten können sich jedoch viele nicht ihren Wünschen entsprechend weiterbilden oder haben infolge von Familienpausen Erwerbsunterbrüche. Dies wirkt sich dann bei der Integration ins Berufsleben oft nachteilig aus. Dazu kommt, dass sie über weniger Berufserfahrung verfügen und ihre beruflichen Kenntnisse nicht laufend erweitert haben. Auf dem Stellenmarkt haben Alleinerziehende daher schlechte Karten. Zumal sich Personalverantwortliche immer noch schwer tun, ausserberufliche, unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten in berufliche Qualifikationsprofile einzubinden und bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen.

Alleinerziehende Frauen gelten bei Arbeitgebern oft als Risikofrauen. Die Angst, dass sie wegen kranken Kindern der Arbeit öfter fern bleiben könnten, ist sehr stark verbreitet. Gemäss Simon Lanz vom Kaufmännischen Verband Schweiz ist dies jedoch keine offizielle Praxis, sondern geschieht auf subtile Art und Weise. Christine Flitner, vpod-Zentralsekretärin Frauen, erwähnt das Diskriminierungsverbot im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Gemäss diesem dürfen Arbeitnehmerinnen aufgrund ihrer Familiensituation nicht benachteiligt werden.

Die Diskriminierung erfolge häufig aber nicht offen, sondern unterschwellig. Nicht selten gibt es auch im Team Probleme, wenn eine Mutter infolge Krankheit ihres Kindes ausfällt, da in der Regel keine Vertretung bezahlt wird und die Kolleginnen und Kollegen die zusätzliche Arbeit dann auffangen müssen. Dies betrifft aber nicht nur alleinerziehende Mütter, sondern Frauen mit Kindern im Allgemeinen. Um sich dagegen zu wehren, appelliert Christine Flitner an die Solidarität unter den Frauen. Simon Lanz schlägt stellensuchenden Müttern und Vätern vor, beim Vorstellungsgespräch zu erklären, wie die Kinderversorgung geregelt wird, weil der Arbeitgeber die Kinderfrage prinzipiell ansprechen darf. Sich auf eine derartige Frage gut vorzubereiten sei auf jeden Fall ratsam. Nico Lutz, Gewerkschaft Unia, hat dazu keine genauen Zahlen. Gemäss ihm besteht keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Wohn- oder die Betreuungssituation der Kinder im Detail offenzulegen. Unia empfiehlt ihren Mitgliedern, entsprechende Fragen nicht allzu präzise zu beantworten.

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Mehr zum Thema Alleinerziehende gibt es unter www.einelternfamilie.ch

Firmen wollen bei Alleinerziehenden sicher sein, dass sie wegen der Kinder ihre Arbeit nicht vernachlässigen und dass man am Arbeitsplatz voll auf sie zählen kann. Vision4you rät stellensuchenden Müttern, sich auf folgende Fragen beim Bewerbungsinterview vorzubereiten: «Wie flexibel sind Sie? Wie ist die Betreuung Ihrer Kinder geregelt? Was tun Sie, wenn Ihre Kinder krank sind? Wie ist die (Schul-)Ferienzeit organisiert?» Die Stellensuchende sollte in wenigen Worten erklären, wie sie Haushalt und Kinderbetreuung organisiert und wie sie reagiert, wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Stellensuche: Alleinerziehende sind auf qualifizierte Teilzeitstellen angewiesen. Stellen, die ihnen mit wenig Aufwand ermöglichen, die materielle Existenz der Familie zu sichern. Der Arbeitsmarkt bietet jedoch zu wenig solcher Teilzeitstellen an. Seit der Krise nimmt die Zahl der Arbeitgeber, die für (werdende) Mütter konstruktive Lösungen bieten, eindeutig ab.

 

Bringen Sie Kind und Job unter einen Hut.
Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie trotz Kind gut organisiert sind.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Stellensuche: Alleinerziehende sind auf qualifizierte Teilzeitstellen angewiesen. Stellen, die ihnen mit wenig Aufwand ermöglichen, die materielle Existenz der Familie zu sichern. Der Arbeitsmarkt bietet jedoch zu wenig solcher Teilzeitstellen an. Seit der Krise nimmt die Zahl der Arbeitgeber, die für (werdende) Mütter konstruktive Lösungen bieten, eindeutig ab.

Das Vorurteil, dass verheiratete Mütter eine Konkurrenz für Alleinerziehende sind, weil sie nicht unbedingt auf einen existenzsichernden Verdienst angewiesen sind, widerlegt Simon Lanz. Obschon die Gefahr für Lohndumping sicherlich etwas grösser sei, gelte dies nicht unbedingt nur für Alleinerziehende. Wenn das Salär für die Existenzsicherung nicht gebraucht werde, sinke die Bereitschaft, hart zu verhandeln. Gemäss Nico Lutz arbeitet Unia auf verbindliche Mindestlöhne hin, um das zu vermeiden. Auch Christine Flitner kann diese Aussage nicht bestätigen, da in Zukunft immer mehr Familien auf zwei Löhne angewiesen sind und die Alleinerziehenden meistens Alimente erhalten. Dass Frauen in der Wirtschaft eine Pufferfunktion haben, d.h. angestellt werden, wenn die Wirtschaft sie braucht, aber dann in der Krise als Erste entlassen werden, zeigt sich auch in dieser Krise.

Frauen werden eher entlassen, da sie nur kleine Pensen oder ein befristetes Arbeitsverhältnis haben oder nicht so gut ausgebildet sind. Dies gilt sowohl für Doppelverdienerinnen als auch für allein erziehende Frauen, die oft ein höheres Pensum haben. Gemäss Simon Lanz ist diese Aussage kein Vorurteil. In einem angespannten Arbeitsmarkt können die Arbeitgeber viel wählerischer sein. Nico Lutz bestätigt diese Aussage: «Das ist leider eine Einschätzung, die wir teilen. Zum Teil müssen sie auch Pensenreduktionen in Kauf nehmen. Noch gravierender ist die Situation für Temporärangestellte. Sie werden als Erste entlassen oder nicht weiterbeschäftigt.»

Haben alleinerziehende Mütter bei der aktuellen Wirtschaftslage überhaupt eine Chance, angestellt zu werden? Christine Flitner beantwortet diese Frage wie folgt: «Ob eine Frau angestellt wird, hängt von ihrer Ausbildung und Qualifikation und von der Branche ab. Der Familienstand spielt da keine so grosse Rolle. Wenn sie bereit ist, ein grösseres Pensum zu arbeiten, erhöhen sich ihre Chancen». Simon Lanz beantwortet diese Frage folgendermassen: «Klar haben sie Chancen angestellt zu werden. Sie sind jedoch geringer als in konjunkturell starken Phasen. Das gilt aber für alle Arbeitnehmenden. Der Stellenabbau bei der UBS etwa betrifft mehr Männer als Frauen. Dies muss aber auch relativiert werden. Die UBS beschäftigt sowieso mehr Männer als Frauen.» Eine ähnliche Aussage machte auch Stephanie Seguino, Professorin für Ökonomie, an ihrem Vortrag vom 17. Juni 2009 im World Trade Institute in Bern: «In den USA verlieren Männer ihren Job schneller als Frauen, weil ein hoher Anteil an Männer im Bau- und Produktionssektor beschäftigt ist. Ausserdem arbeiten Frauen öfter Teilzeit als Männer, so dass die Stundenanzahl nach unten angepasst wurde.»

Sind Alleinerziehende motivierter, weil sie auf den Verdienst angewiesen sind und daher auch interessanter für potenzielle Arbeitgeber? Simon Lanz antwortet: «Nein, eine derartige Aussage wäre problematisch. Alleinerziehende haben sicherlich einen gefüllteren Terminkalender als kinderlose Arbeitnehmende. Arbeitgeber befürchten eher eine Überforderung als besondere Motivation. Wir empfehlen in Bewerbungsgesprächen das Blatt zu wenden: Alleinerziehende haben enorme Managerqualitäten. Dies kann für Arbeitgeber durchaus attraktiv sein.» Nico Lutz kann diese Aussage bestätigen: «Alleinerziehende sind oft Organisationstalente, weil sie viel unter einen Hut bringen müssen.»

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, Art. 3 Diskriminierungsverbot, lautet wie folgt:

 
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.
  • Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.

 

Quelle: Erschienen in EinElternForum 3/ 2009, Alleinerziehende Mütter erwerbslos, herausgegeben von: Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV, Caritas Bern, Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Verein frabina Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare. www.einelternforum.ch

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