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Arbeitsrecht: Muss ich zur Arbeit, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Kinder krank sind, greifen für arbeitstätige Eltern spezielle Rechte, damit sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können. Pro Krankheitsereignis darf sich ein Elternteil bis zu drei Tage Zuhause um das Kind kümmern. Ist das Kind schwer erkrankt, steht den Eltern ein Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen zu.

Wenn der Nachwuchs krank ist, dürfen Eltern Zuhause bleiben.
Wenn der Nachwuchs krank ist, dürfen Eltern Zuhause bleiben. © Getty Images, Dejan Dundjerski

Arbeitsrecht Kinderbetreuung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn dein Kind krank ist, darfst du bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben, um dich um dein Kind zu kümmern. Dabei bekommst du den vollen Lohn.
  • Falls dein Kind schwer krank ist, stehen dir bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub zu. Erfahre hier mehr darüber.
  • Für Alleinerziehende stellt ein erkranktes Kind oft eine besondere Herausforderung dar. Béatrice Furer, Leiterin der Fachberatung des Schweizerischen Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter, gibt hier wertvolle Tipps

Das Kind hat Fieber, doch die Arbeit ruft. Welche Regeln gelten jetzt? Darf ich Zuhause bleiben? Und was geschieht, wenn das Unvorstellbare eintritt und mein Kind schwer erkrankt? Wir erklären dir alles, was du wissen musst.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Kind krank ist?

Wenn dein Kind krank ist und auf Pflege angewiesen ist, darfst du Zuhause bleiben. Pro Krankheitsfall des Kindes darfst du bei voller Lohnfortzahlung drei Tage von der Arbeit fernbleiben. Dazu musst du deinem Arbeitgeber aber ein Arztzeugnis ausstellen. Jedes Arztzeugnis welches die Krankheit deines Kindes bezeugt, erneuert den Anspruch auf drei Freitage.

Falls ein älteres Kind alleine krank zu Hause ist, hast du das Recht auf eine Mittagspause von mindestens 1 ½ Stunden, um das Kind über Mittag zu versorgen. Überstunden darfst du verweigern, wenn dein Kind krank Zuhause liegt. 

Was tun , wenn ich mein krankes Kind nicht selbst betreuen kann?

Wenn du dich nicht selbst um dein krankes Kind kümmern kannst gibt es externe Betreuungsmöglichkeiten für Notfälle. 

  • Der Betreuungsdienst für kranke Kinder von der SRK
  • Regionale Spitexorganisationen
  • Benevol
  • Kirchliche Sozialdienste

Falls du nicht mehr weiter weisst, können dich Familienberatungsstellen sowie Haus- oder Kinderärzte auf weitere Ressourcen hinweisen.

Wie viele Tage bekomme ich frei, wenn mein Kind krank ist?

Wenn dein Kind krank ist, darfst du drei Tage Zuhause bleiben, um es zu pflegen. Es ist aber deine Aufgabe bei längerer Krankheit alternative Betreuung für dein Kind zu suchen, wie beispielsweise Angehörige oder einen Babysitter. Die Elternteile können ihre drei freien Tage auch abwechselnd in Anspruch nehmen. Falls dein Kind früher wieder gesund wird, ist es deine Pflicht, deine Arbeit wieder aufzunehmen.

Während Betreuungstagen bist du vor Kündigung geschützt.

Darf mir mein Arbeitgeber wegen Betreuungstagen Ferien kürzen?

Dein Arbeitgeber darf dir wegen Betreuungstagen keine Ferien kürzen, solange du nicht mehr als einen Monat im Jahr deswegen fehlst (Artikel 329b Absatz 2 OR).

Wie lange Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?

Bei einem dreitägigen Betreuungsausfall bekommst du deinen Lohn voll ausgezahlt. Die Lohnfortzahlung über drei Tage hinaus ist gleich geregelt wie bei deiner eigenen Erkrankung: Sie richtet sich nach der Dauer deine Arbeitsverhältnisses. Bei der Berner Skala ist das beispielsweise eine abgestufte Lohnfortzahlung die von 3 Wochen bis zu mehreren Monaten dauern kann (ArG, Art. 36, OR Art. 324a).

Bei 14-wöchigen Betreuungsurlauben erhältst du nur 80 Prozent deines Lohns.

🩺 Wenn dein Kind schwer krank ist 🩺

Es ist der Albtraum aller Eltern: Das Kind verunfallt oder wird schwer krank. Für berufstätige Eltern gibt es in diesen Fällen ein Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen. Auch arbeitslose oder arbeitsunfähige Eltern mit einer IV-Rente oder Krankentaggeldern können diesen Urlaub wenn nötig beziehen.

Den Betreuungsurlaub muss man nicht am Stück beziehen, es besteht aber eine Rahmenfrist von 18 Monaten.

Das Taggeld in dieser Zeit beträgt 80 Prozent des vorherigen Lohns oder maximal 196 Franken täglich.

Ein schwer krankes Kind braucht seine Eltern. Darum gibt es Beutreuungsurlaub.
Ein schwer krankes Kind braucht seine Eltern. Darum gibt es Beutreuungsurlaub. © Getty Images, KatarzynaBialasiewicz

Alleinerziehend mit krankem Kind: Das sagt die Expertin

Es ist immer eine Belastung, wenn das Kind erkrankt. Besonders schwierig ist es jedoch für alleinerziehende Eltern. Wir haben dazu eine Expertin befragt. Béatrice Furer ist Coach und Sozialarbeiterin HFS. Sie leitet die Fachberatung des Schweizerischen Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter (SVAMV) und ist Mitglied des Zentralvorstands.

Béatrice Furer
Béatrice Furer © svamv.ch

Frau Furer, wenn das Kind krank ist, hat nicht jeder Angehörige, die zur Betreuung einspringen können. Wie kann sich ein alleinerziehender Elternteil auf diese Situation vorbereiten?

Béatrice Furer: Wer kennt das nicht? Arbeit und Kinderbetreuung, alles ist wunderbar organisiert und funktioniert auch bestens. Wird ein Kind krank, ist das ganze schöne Gleichgewicht dahin. Kitas wollen wegen Ansteckungsgefahr keine kränkelnden Kinder. Bei hohem Fieber oder unklaren Beschwerden braucht es einen Arztbesuch – welcher Elternteil kann und will da schon zur Arbeit gehen wie gewohnt? Jedes Unternehmen hat in gewissen Bereichen einen Katastrophenplan auf Lager, und das hat gute Gründe. Denn es ist in jedem Fall einfacher, sich im Voraus und in aller Ruhe Gedanken darüber zu machen, was denn im Notfall zu tun ist und die entsprechenden Abläufe festzulegen. Das gilt genauso für das Unternehmen «Einelternfamilie».

Auch Eltern können mal erkranken, vielleicht sogar für längere Zeit. Wie können sie sich da vorbereiten?

Im Prinzip gilt das gleiche wie bereits erwähnt. Vielleicht ist es bei Krankheit der Mutter je nach Situation sogar sinnvoll, wenn das Kind eine gewisse Zeit zu einer Bezugsperson in die Ferien gehen kann, wenigstens vorschulpflichtige Kinder.

Wie steht mein Arbeitgeber grundsätzlich zu Elternpflichten und kurzfristigen Absenzen wegen Krankheit eines Kindes? Haben wir dazu interne Regelungen?

Was gibt es im Voraus bezüglich Arbeitgeber zu beachten?

Es ist empfehlenswert sich vorab folgende Fragen zu stellen und sich gut zu informieren. Wie steht mein Arbeitgeber grundsätzlich zu Elternpflichten und kurzfristigen Absenzen wegen Krankheit eines Kindes? Haben wir dazu interne Regelungen? Kenne ich diese? Weiss mein Arbeitgeber, dass ich alleinerziehend bin? Welche meiner laufenden Arbeiten sind so wichtig, dass sie auf keinen Fall einen Tag liegenbleiben können? Was passiert, wenn sie nicht sofort oder verspätet erledigt werden? Gibt es jemanden, der im Notfall stellvertretend für mich das Wichtigste erledigen könnte?

Wo beziehungsweise wie bekommt man finanzielle Unterstützung für die Kosten der Kinderbetreuung?

Für Krankheit und/oder Kinderbetreuung lässt sich bei engen Budgets in der Regel gut finanzielle Hilfe finden. Soziale Beratungsstellen können bei der Suche nach Unterstützung helfen.

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