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Herunterladen aus dem Internet: Wo ist Vorsicht geboten?

Das Internet ist das am meisten genutzte Medium der Schweizer Jugend. Vieles, was im Internet geschieht, fällt in eine juristische Grauzone. Und dennoch: Wer beim Herunterladen aus dem Internet Urheberrechte verletzt, muss tief in die Tasche greifen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie beim Herunterladen aus dem Internet besonders achten sollten.

Beim Herunterladen aus dem Internet kann man sich Viren auf den Computer laden.
Beim Herunterladen aus dem Internet kann man sich strafbar machen. Foto: iStockphoto, Thinkstock

Herunterladen aus dem Internet: Musik- und Filmdownload ist beliebt

Viele Kinder und Jugendliche laden Filme und Musik von sogenannten Tauschbörsen, «filesharing-Plattformen», herunter.  Die Bereitstellung der Daten auf solchen Plattformen ist an sich meistens eine Urheberrechtsverletzung. Ob der Download solcher Filme und Lieder legal ist, ist unter Juristen umstritten und wird je nach Land anders gehandhabt. Der Download von – auch urheberrechtlich geschützten – Filmen und Songs zu Privatzwecken ist in der Schweiz legal. Aber eindeutig illegal ist es, eigene Inhalte anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen, also upzuloaden. Das macht man - oft unbemerkt - automatisch beim Downloaden und verletzt damit das Urheberrechtsgesetz. Filme und DVD’s für den persönlichen Gebrauch zu kopieren, ist legal. Der Upload von Musik- oder Videodateien ist illegal ohne das Einverständnis des Urhebers. Der Urheber ist die Person, die der «Eigentümer» des Liedes, Filmes, Fotos oder Textes ist.

Musik herunterladen aus dem Internet: So sind Sie auf der sicheren Seite

Neben vielen illegalen Download-Angeboten, gibt es auch eine legale, kostenpflichtige Download-Möglichkeit. Der Branchenleader Apple iTunes hat ein grosses Musik-Angebot. Der Store ist übersichtlich und benutzerfreundlich und der Käufer erhält viele Musiktipps. Bei Microsoft und Sony ist das Angebot kleiner, die Preise dafür aber umso höher. Es gibt also genug Anbieter, bei denen Sie Musik legal downloaden können.

Wir empfehlen allen Musik- und Filmliebhabern, sämtliche Angebote von fragwürdigen Anbietern zu vermeiden. Musik und Filme legal zu kaufen, ist nicht teuer und Sie unterstützen Ihren Film- oder Musikstar damit. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite und können sich darauf verlassen, dass Sie qualitativ hochwertige Produkte erhalten und sich nicht auch noch einen Virus auf den Computer laden.

Filme aus dem Internet herunterladen: Es gibt auch eine legale Variante

Der Apple Store bietet auch Serien und Filme zum Herunterladen an. Das Download-Angebot ist aber in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich und gerade in der Schweiz eher klein. Dieser Videobeitrag vom Schweizer Radio und Fernsehen stellt legalen Download dem illegalen Download gegenüber und erklärt, worauf geachtet werden soll.

 

Video: SRF Player aus Box Office, Sendung vom 25.04.2012

 

 

Herunterladen aus dem Internet: Ist Streaming sicherer als Download?

Streamen unterscheidet sich von downloaden. Beim Streaming werden die Dateien nur temporär auf dem Computer oder das Handy abgespeichert. Trotzdem kann man unter Umständen dafür haftbar gemacht werden. Streaming-Angebote befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Problematisch sind Angebote, die die Dateien ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers anbieten. Movie2k.to und kinox.to gehören unter anderem dazu. Schlechte Qualität, viele Klicks bis zum Video oder reisserische Werbebanner sind Hinweise auf eine illegal betriebene Plattform. Hier gilt: Hände weg. Es gibt aber auch eine legale Streaming-Variante. Mittlerweile bieten die meisten TV-Sender wie SRF oder 3+ eigene Streaming-Plattformen an.

Unbedenklich ist auch die Nutzung von Web-TV-Anbietern wie Zattoo, Wilmaa und Teleboy. In der Schweiz bezahlen die Anbieter von Web-TV einen bestimmten Tarif pro Nutzer und Monat an die TV-Anbieter. Die TV-Anbieter bezahlen die Gebühren dann an die Verwertungsgesellschaften.

Fotos im Internet: Was darf ich?

Bei Fotos im Web gilt, dass man sie nicht verwenden darf, wenn sie nicht freigegeben sind. Der Besitzer, das heisst der Urheber des Bildes ist bei den Fotos vermerkt. Man kann ihn per Mail anschreiben und fragen, ob man sein Bild benutzen darf. Auf den meisten Bilderportalen gibt es eine Suchmaske und verschiedene Suchoptionen. Unter «erweiterte Suche» können User gezielt nach freigegebenen Bilder suchen, wenn sie «Nur in Inhalten mit einer Creative Commons-Lizenz suchen» anklicken.

Herunterladen aus dem Internet: CC, die Creative Commons Lizenz

2001 veröffentlichte eine gemeinnützige Organisation verschiedene Standard-Nutzungsverträge für User, die Dateien im Internet zur Nutzung freigeben möchten. Mit diesen Nutzungsverträgen kann ein Urherber bestimmen, wofür und von wem die Dateien genutzt werden sollen. Ziel dieser Verträge ist es, dass ein Autor, Fotograf, Musiker oder Filmemacher die Nutzung seines Werks im Internet kontrollieren kann. Creative Commons ist nicht eine Lizenz, wie häufig angenommen. Unter CC-Lizenzen fallen verschiedene Arten von Nutzungsbedingungen. Sogenannte «freie Inhalte», sind diejenigen, die als CC-BY-SA gekennzeichnet sind. Mit dieser Angabe erlaubt der Urheber die Nutzung durch andere – aber der Urheber und die Lizenz müssen angegeben werden. Wikipedia bietet eine gute Übersicht über die wichtigsten Lizenzen.

Internetrecherche für Hausarbeiten: Auch hier ist Vorsicht geboten

Viele Kinder und Jugendliche suchen für ihre Hausarbeit im Internet nach Informationen. Hier gilt besondere Vorsicht: Alles, was direkt aus dem Internet zitiert oder zusammengefasst wiedergegeben wird, muss mit der Quelle angegeben werden. Hier gilt die 3-W Regel: Von wo stammt der Inhalt, wer hat ihn verfasst und wann wurde er verfasst? Viele Kinder erhalten in der Schule eine Wegleitung in der ausführlich beschrieben ist, was sie wie angeben müssen. Ein Plagiat ist ein Verstoss gegen die klare Benennung des Urhebers. Ein Plagiat liegt dann vor, wenn Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Texte oder Ideen komplett übernommen werden und als eigene Arbeit ausgegeben werden. An Universitäten kann das zum Beispiel mit einem Prüfungsausschluss bestraft werden.

Facebook, Twitter, Blogs und Co: Im Zweifelsfall verlinken statt kopieren

Wer soziale Netzwerke oder Blogs betreibt, kann mit diesen einfachen Grundsätzen teure Bussen verhindern. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind ob ein Bild oder Text zu den freien Inhalten gehört, setzen Sie doch einen einfachen Textlink – damit verstossen Sie nicht gegen Urheberrechte. Achten Sie auf eine korrekte Quellenangabe: Wenn Sie ein Video von youtube verwenden, sollten Sie nicht nur den Ort, in diesem Fall youtube, sondern auch den Urheber der unter dem Video vermerkt ist, angeben. Vorsicht ist beim Ändern fremder Bilder geboten. Das ist selbst dann, wenn Kopieren erlaubt ist, in den meisten Fällen verboten. Beim Zitieren fremder Aussagen sollte darauf geachtet werden, dass die Quellenangabe korrekt ist und das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen, und damit inhaltlich verändert wird.

Herunterladen aus dem Internet: Die Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Unterlassungsaufforderung. Wenn im Internet gegen das Urheberrecht verstossen wird, ist die Abmahnung eine kostengünstige Form jemanden zu ermahnen ohne über den Gerichtsweg zu gehen. Mit der Abmahnung kommt eine Zahlungsaufforderung über einen - in den meisten Fällen sehr hohen - Betrag, als «Entschädigung». Abmahnungen werden in der Regel per Post von einer Anwaltskanzlei zugestellt. Sollten Sie eine  Abmahnung erhalten, können Sie diese akzeptieren und den Betrag begleichen. Wenn Sie die Mahnung nicht bezahlen möchten, wird Ihnen empfohlen, in eine Rechtsberatung zu gehen, da ein Gerichtsverfahren teuer werden kann. Seit 2008 versuchen Internetbetrüger regelmässig über Abmahnungen mit Zahlungsaufforderungen Geld zu erschwindeln. Einige dieser «Anwälte» sind bekannt. Am besten recherchieren Sie im Internet den Namen der Anwaltskanzlei um herauszufinden, ob der Anwalt echt ist. Wer unsicher ist: Sie können eine Urheberrechtszusatzversicherung abschliessen.

Tipp: Medienkurs für Eltern

Allen, die sich beim Surfen, Streamen und Downloaden unwohl fühlen, empfehlen wir, einen Medienkurs für Eltern und Lehrpersonen zu besuchen. Swisscom bietet solche Medienkurse regelmässig an.

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