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Häusliche Gewalt in Familien: Wie du dich und deine Kinder schützt 

Häusliche Gewalt ist in der Schweiz leider keine Ausnahme – und Kinder sind fast immer mitbetroffen, auch wenn sie «nur» im Nebenzimmer sind. Vielleicht lebst du selber in einer belastenden Beziehung oder machst dir Sorgen um eine dir nahestehende Familie. In diesem Artikel findest du konkrete Notfall-Schritte, sichere Anlaufstellen in der Schweiz und Unterstützung dabei, wie du Kinder schützt und mit ihnen darüber sprechen kannst – ohne sie zusätzlich zu belasten.

Ein Elternteil packt ein Kind grob am Unterarm
Häusliche Gewalt geschieht oft im Verborgenen © simarik / Getty Images

Woran erkenne ich häusliche Gewalt – auch ohne blaue Flecken?

Häusliche Gewalt bedeutet nicht nur Schläge. Fachstellen in der Schweiz und internationale Organisationen wie die WHO beschreiben häusliche Gewalt als ein Muster von Macht und Kontrolle in engen Beziehungen. Dazu gehören körperliche, psychische, sexualisierte und ökonomische Gewalt sowie soziale Isolation. Kinder sind mitbetroffen, wenn sie Gewalt miterleben, hören oder die Folgen sehen – auch wenn sie selbst nicht geschlagen werden.

Körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt und Kontrolle

Körperliche Gewalt umfasst alle Handlungen, die den Körper verletzen oder bedrohen, zum Beispiel:

Schlagen, Treten, Würgen, Stossen, an den Haaren reissen, Festhalten, Einsperren, Gegenstände werfen, gefährliche Situationen schaffen (z.B. mit dem Auto rasen, Dinge zertrümmern). Auch das Drohen mit Waffen oder Gegenständen ist Gewalt, selbst wenn es «nie so weit gekommen ist».

Psychische Gewalt ist oft weniger sichtbar, aber ebenso belastend. Dazu zählen:

Beschimpfungen, Demütigungen, Lächerlichmachen, dauerndes Kritisieren, Liebesentzug, Schuldzuweisungen («Wegen dir flippe ich aus»), Gaslighting (Einreden, dass du übertreibst oder dir etwas einbildest), Drohungen (z.B. Kinder wegnehmen, Selbstmord ankündigen), Kontrolle von Kontakten oder Finanzen.

Sexualisierte Gewalt bedeutet jede sexuelle Handlung, zu der du nicht freiwillig und informiert «Ja» gesagt hast – auch in einer bestehenden Beziehung oder Ehe. Dazu gehören erzwungener Sex, sexuell entwürdigende Praktiken, Nötigung zu Pornografie, Verhütungsmittel verbieten oder heimlich entfernen.

Coercive Control (Kontroll- und Überwachungssystem) beschreibt ein Muster aus Überwachung, Einschüchterung und Isolierung. Typische Anzeichen sind:

Ständige Standortkontrolle, Überwachen von Handy, E-Mails und Social Media, Verbote, Freund:innen oder Familie zu treffen, Geld entziehen oder streng zuteilen, jede Entscheidung bestimmen (Kleidung, Arbeit, Umgang mit den Kindern). Viele Betroffene berichten, dass sie «auf Eierschalen laufen» und ständig Angst vor der nächsten Reaktion haben.

Kinder erleben diese Muster mit: Sie spüren die Anspannung, hören Streit oder Schreie, sehen zerstörte Gegenstände oder Verletzungen. Studien zeigen, dass das Miterleben von Gewalt für Kinder ähnlich belastend sein kann wie direkte Misshandlung.

Konflikt vs. Gewalt: Wo verläuft die Grenze?

In jeder Beziehung gibt es Konflikte. Der Unterschied zu Gewalt liegt in Macht, Angst und Wiederholung. Ein Konflikt ist:

Zwei Menschen sind wütend, vielleicht auch laut, aber:

Beide dürfen ihre Meinung sagen, niemand hat Angst vor der Reaktion des anderen, es gibt keine Bedrohungen oder gezielte Demütigungen, Fehler können eingestanden werden, und es ist möglich, sich zu entschuldigen und Lösungen zu finden.

Gewalt liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Du hast Angst vor deinem Gegenüber oder vor der nächsten Reaktion. Du veränderst dein Verhalten dauerhaft aus Angst (z.B. wem du schreibst, was du anziehst). Es gibt Drohungen (mit Trennung, Kindern, Geld, Aufenthaltsrecht, körperlicher Gewalt oder Suizid). Du wirst isoliert oder kontrolliert. Die Situation wiederholt sich, auch wenn es zwischendurch «gute Phasen» gibt.

Diese «guten Phasen» gehören zum Gewaltkreislauf und sind kein Beweis dafür, dass «es ja nicht so schlimm» ist. Wichtig ist: Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der gewaltausübenden Person, nie bei dir oder den Kindern.

Warnsignale bei Kindern – je nach Alter

Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf Gewalt. Manche ziehen sich zurück, andere fallen eher durch auffälliges Verhalten auf. Häufige Anzeichen, die Kinderschutz-Fachstellen in der Schweiz beschreiben, sind:

Bei Kleinkindern (ca. 0–3 Jahre) können auftreten: vermehrtes Schreien, Schlafstörungen, Probleme beim Essen, starke Trennungsängste, verzögerte Entwicklungsschritte (Laufen, Sprechen), ungewöhnliche Schreckhaftigkeit, kaum Lächeln oder wenig Reaktion auf Ansprache.

Bei Vorschulkindern (ca. 3–6 Jahre) zeigen sich oft: Rückfälle in frühere Entwicklungsphasen (z.B. wieder einnässen), Trennungsängste, neue Ängste (Dunkelheit, Monster, Einbrecher), vermehrtes Spielen von «Streit» oder «Krieg», körperliche Beschwerden ohne klare Ursache (Bauchweh, Kopfweh), auffälliges Klammern oder Rückzug.

Bei Schulkindern (ca. 7–11 Jahre) sind häufig: Leistungsabfall, Konzentrationsprobleme, häufiges Fehlen in der Schule, Aggression gegenüber Gleichaltrigen oder jüngeren Kindern, starke Anpassung («besonders brav»), vermehrte Schuldgefühle («Wenn ich netter wäre, würden sie nicht streiten»), körperliche Symptome (Bauchweh, Kopfschmerzen, Übelkeit).

Bei Jugendlichen (12+ Jahre) können auftreten: Reizbarkeit, Wutausbrüche, Konflikte mit Lehrpersonen, Rückzug, depressive Symptome (Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit), Selbstverletzung, Schlafstörungen, vermehrter Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen, riskantes Verhalten, frühe oder riskante sexuelle Kontakte, starkes Beschützen von Geschwistern oder des gewaltausübenden Elternteils.

Einzelne dieser Anzeichen können viele Ursachen haben. Wenn du aber Gewalt zu Hause erlebst oder vermutest, ist es wichtig, professionelle Hilfe zu holen – für dich und für dein Kind. Psychische und körperliche Folgen lassen sich deutlich verringern, wenn früh Unterstützung angeboten wird.

Akute Gefahr: Was jetzt sofort zählt

Wenn du dich im Moment in Gefahr fühlst, zählt nur eines: dein und das Leben deiner Kinder zu schützen. Diskussionen, Erklärungen oder «Frieden machen» sind jetzt zweitrangig. Du darfst Hilfe holen – das ist kein Verrat, sondern Verantwortung.

112, 117 oder 144 – wann welche Nummer?

In der Schweiz sind folgende Nummern wichtig:

117 – Polizei: Wenn Gewalt gerade passiert oder unmittelbar droht. Zum Beispiel: du wirst bedroht, geschlagen, gewürgt; es werden Dinge zerstört; du hast Angst, dass es gleich eskaliert; die Kinder sind in einem gefährlichen Umfeld. Du kannst auch anrufen, wenn du unsicher bist und sagen: «Ich habe Angst, dass es eskalieren könnte.» Die Polizei entscheidet dann das weitere Vorgehen.

112 – internationale Notrufnummer: Funktioniert in der Schweiz ebenfalls und verbindet dich mit der zuständigen Notrufzentrale. Besonders hilfreich, wenn du unsicher bist, welche Nummer du wählen sollst – oder wenn du in Panik bist und dir nur 112 einfällt.

144 – Sanität / medizinischer Notfall: Wenn du oder dein Kind verletzt seid oder medizinische Hilfe braucht, zum Beispiel bei starken Blutungen, Bewusstlosigkeit, Atemnot, Verdacht auf innere Verletzungen oder schwere Kopfverletzungen. Die Sanität kann gleichzeitig die Polizei beiziehen, wenn nötig.

Entscheidungs-Hilfe in einem Satz: Wenn du an ernsthafte Gefahr für Gesundheit oder Leben denkst, immer zuerst 117 oder 112 (bei akuter Gewalt) bzw. 144 (bei schweren Verletzungen) wählen – lieber einmal zu früh als zu spät. Du musst deine Entscheidung niemandem rechtfertigen.

Dein Sicherheitsplan in 30 Minuten

Ein Sicherheitsplan hilft dir, in gefährlichen Situationen schneller und klarer handeln zu können. Du kannst ihn auch vorbereiten, wenn du (noch) nicht gehen kannst oder willst. Nimm dir, wenn möglich, mit einer Vertrauensperson oder Berater:in der Opferhilfe etwa 30 Minuten Zeit und geh folgende Punkte durch:

1. Codewort mit Vertrauensperson
Überlege dir ein unauffälliges Wort oder einen Satz, mit dem du einer Person deines Vertrauens signalisierst: «Ich brauche Hilfe, ruf bitte sofort die Polizei.» Das kann etwas Alltägliches sein («Kannst du mir bitte das Rezept schicken?»). Vereinbart klar: Was soll die Person tun, wenn sie das Codewort erhält?

2. Vertrauenspersonen und Notfallkontakte
Schreibe eine kurze Liste mit 2–3 Menschen, die du im Notfall erreichen kannst (Freund:in, Nachbar:in, Verwandte:r). Notiere Nummern handschriftlich und bewahre die Liste an einem Ort ausserhalb des direkten Zugriffs der gewaltausübenden Person auf (z.B. Portemonnaie, Jackentasche, Tasche in der Kita oder bei einer Freundin).

3. Sicherer Ausweichort
Überlege dir einen Ort, an den du im Notfall gehen kannst – mit oder ohne Kinder. Das kann eine Freundin, ein Verwandter, eine Nachbarin oder ein Frauenhaus/Schutzunterkunft sein. Informiere die Person nach Möglichkeit vorab, dass es Situationen gibt, in denen du vielleicht kurzfristig kommen musst.

4. Notfalltasche vorbereiten
Wenn möglich, packe eine kleine Tasche und deponiere sie bei einer Vertrauensperson oder an einem unerkannten Ort. Inhalt kann sein: Kopien wichtiger Dokumente (ID, Pässe der Kinder, Krankenkassenkarten, Aufenthaltsbewilligung, Heiratsurkunde, Sorgerechtsunterlagen), etwas Bargeld, Ersatzschlüssel, wichtige Medikamente, eine Liste wichtiger Telefonnummern, ein paar Kleider für dich und die Kinder, USB-Stick mit wichtigen Daten.

5. Digitale Sicherheit
Gewalt findet zunehmend auch digital statt. Überprüfe Schritt für Schritt: Sind Ortungsdienste an deinem Handy aktiviert und für die gewaltausübende Person sichtbar? Sind gemeinsame Accounts (Cloud, E-Mail, Social Media) einsehbar? Kennt die Person deine Passwörter oder Entsperr-Codes? Wo sind gemeinsame Geräte, auf denen eventuell Überwachungs-Apps installiert sein könnten? Wenn möglich, ändere Passwörter von einem sicheren Gerät aus (z.B. Computer bei der Arbeit oder bei einer Vertrauensperson) und aktiviere, wo möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung. Lösche Chatverläufe mit Beratungsstellen nur, wenn das dein Risiko nicht erhöht – manchmal ist es sicherer, sie unauffällig stehenzulassen.

6. Kinder vorbereiten (altersgerecht)
Du kannst mit deinem Kind einfache Sätze üben, zum Beispiel: «Wenn Mami und Papi fest streiten und du Angst hast, gehst du in dein Zimmer / zu der Nachbarin X und rufst diese Nummer an.» Kinder sollten nicht zwischen dir und der gewaltausübenden Person stehen oder versuchen zu schlichten – das ist zu gefährlich. Es genügt, wenn sie wissen, wohin sie gehen dürfen und dass sie Hilfe holen dürfen.

Wenn du im Moment nicht gehen kannst: Sicherheit im Alltag erhöhen

Viele Betroffene können nicht sofort gehen – wegen Geld, Aufenthaltsbewilligung, Sorge um die Kinder, Scham oder Hoffnung auf Veränderung. Das bedeutet nicht, dass du nichts tun kannst. Du darfst versuchen, deine Sicherheit und die deiner Kinder im Alltag zu erhöhen, auch wenn du in der Beziehung bleibst.

Einige mögliche Schritte:

1. Deeskalation und «No-Fight»-Strategien
Das Ziel ist nicht, Verantwortung von der gewaltausübenden Person wegzunehmen, sondern kurzfristig dein Risiko zu senken. Versuche, bekannte Auslöser so gut es geht zu umgehen, ohne dich selbst zu beschuldigen. Du kannst dir Sätze zurechtlegen wie: «Ich verstehe, dass du wütend bist, lass uns später weiterreden.» oder «Ich gehe kurz ins Zimmer nebenan, um mich zu beruhigen.» Wichtig: Wenn du merkst, dass nichts mehr deeskalierend wirkt, zählt nur noch der Notruf.

2. Sichere Räume definieren
Überlege, welche Räume in der Wohnung relativ sicher sind (am besten ohne Waffen oder viele harte Gegenstände, mit Fluchtmöglichkeit). Räume wie Küche oder Garage sind oft keine guten Rückzugsorte. Besprich, wenn möglich, mit älteren Kindern: «Wenn du Angst hast, geh bitte in Zimmer X und bleib dort, bis ich dich hole.»

3. Nachbarschaft einbeziehen – vorsichtig
Du kannst einer vertrauenswürdigen Nachbarin oder einem Nachbarn sagen: «Bei uns ist es manchmal gefährlich. Wenn du lautes Schreien oder Dinge werfen hörst, bitte rufe die Polizei.» So musst du im Ernstfall nicht selbst telefonieren. Wähle hier Menschen, denen du zutraust, diskret und klar zu handeln.

4. Dokumentation von Vorfällen
Für spätere rechtliche Schritte (z.B. Wegweisung, Sorgerechtsfragen, Opferhilfe) kann es helfen, Vorfälle zu dokumentieren: Datum, Uhrzeit, was passiert ist, wer es gesehen oder gehört hat, Fotos von Verletzungen oder Schäden. Bewahre diese Dokumente sicher auf (z.B. bei einer Vertrauensperson oder in einem passwortgeschützten Ordner, zu dem die gewaltausübende Person keinen Zugang hat).

Hilfe in der Schweiz: Diese Stellen unterstützen dich 

In der Schweiz gibt es ein dichtes Netz von Fachstellen, die dich anonym und kostenlos beraten – unabhängig davon, ob du bleiben oder gehen möchtest. Du musst keine Anzeige erstatten, um Hilfe zu bekommen.

Kantonale Opferhilfe: Beratung, Kostenübernahme, Begleitung

Die Opferhilfe ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität beeinträchtigt wurde, hat Anspruch auf Unterstützung – auch Kinder. Dazu gehört explizit häusliche und Partnerschaftsgewalt.

Was die Opferhilfe bieten kann: vertrauliche Beratung (telefonisch, online oder vor Ort), Unterstützung bei der Einschätzung der eigenen Sicherheit, Hilfe beim Kontakt mit Polizei, Ärzt:innen, Anwält:innen, Informationen zu deinen Rechten (z.B. Wegweisung, Kontaktverbote), finanzielle Unterstützung in akuten Notlagen, Übernahme von Kosten für Krisenintervention, Psychotherapie, medizinische Behandlung in bestimmten Fällen, Begleitung bei Strafverfahren und bei Gesprächen mit Behörden. Laut Bundesamt für Justiz und Fachberichten zur Opferhilfe-Praxis werden besonders Familien mit Kindern priorisiert, weil frühe Unterstützung die Langzeitfolgen deutlich reduzieren kann (z.B. Bundesamt für Justiz, 2022).

Wie du Kontakt aufnimmst: In jedem Kanton gibt es eine anerkannte Opferhilfestelle. Du kannst anonym anrufen und musst zunächst keine persönlichen Daten nennen. Es reicht zu sagen: «Ich erlebe zu Hause Gewalt und ich weiss nicht, was ich tun soll.» Du bekommst Informationen, ohne zu etwas gedrängt zu werden.

Frauenhäuser und Schutzunterkünfte – auch für Kinder

Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte in der Schweiz bieten dir und deinen Kindern einen sicheren Ort, wenn du zu Hause nicht bleiben kannst oder willst. Du kannst dich jederzeit an ein Frauenhaus wenden, auch wenn du noch unsicher bist, ob du wirklich ausziehen möchtest.

Was dich dort erwartet: Eine geschützte Adresse, an der gewaltausübende Personen keinen Zugang haben. Aufnahme rund um die Uhr in akuten Situationen. Du teilst dir meist eine Wohnung oder ein Haus mit anderen Frauen und Kindern, hast aber dein eigenes Zimmer bzw. ein Zimmer mit deinen Kindern. Es gibt Fachpersonen, die dich bei rechtlichen Fragen, bei der Organisation des Alltags, bei Kontakten zu Behörden und Schulen unterstützen. Kinder sind ausdrücklich willkommen und werden als eigenständige Betroffene gesehen.

Was du (wenn möglich) mitnimmst: Personalausweise, Pässe, Krankenkassenkarten, wichtige Medikamente, Lieblingssachen der Kinder (z.B. Kuscheltier), etwas Kleidung, wichtige Dokumente. Wenn du in akuter Gefahr bist, geh lieber ohne alles und bitte später die Polizei oder Opferhilfe, dir beim Nachholen von Unterlagen zu helfen.

Schule und Betreuung der Kinder: Frauenhäuser arbeiten mit Schulen, Kitas und Ärzt:innen zusammen. Es ist möglich, dass dein Kind weiterhin die Schule oder Kita besucht, oft mit angepassten Wegen und Sicherheitsmassnahmen. Das Ziel ist, dein Kind zu schützen und gleichzeitig so viel Alltag wie möglich zu erhalten.

Für Kinder und Jugendliche: 147  per Telefon, Chat, WhatsApp

Die Notrufnummer 147 von Pro Juventute ist rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche erreichbar – per Telefon, Chat, SMS oder WhatsApp. Berater:innen hören zu, nehmen Kinder ernst und helfen ihnen, einen nächsten Schritt zu finden. Sie können auch erklären, welche Hilfen es in der Region gibt.

Wenn du mit deinem Kind darüber sprechen möchtest, kannst du zum Beispiel sagen:

«Wenn du einmal mit jemandem reden willst, der nicht zur Familie gehört, kannst du die 147 anrufen oder schreiben. Dort arbeiten Menschen, die extra für Kinder da sind. Sie hören dir zu und sagen niemandem etwas weiter, ausser du bist in grosser Gefahr – dann helfen sie dir, Schutz zu bekommen.»

Wichtig: Kinder sollen wissen, dass sie Hilfe holen dürfen, ohne dich zu verraten. Du kannst betonen: «Es ist nicht petzen, wenn du dir Hilfe holst. Es ist mutig.»

Was passiert, wenn Polizei oder KESB involviert sind?

Viele Betroffene haben Angst, Polizei oder KESB einzuschalten, weil sie fürchten, die Kontrolle zu verlieren oder die Kinder zu verlieren. Es hilft zu wissen, welche Schritte typischerweise erfolgen – und dass das Ziel beider Institutionen in erster Linie Schutz ist.

Polizeieinsatz, Wegweisung, Kontaktverbote

Wenn die Polizei zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen wird, klärt sie zunächst die aktuelle Gefahrensituation. Mögliche Schritte sind:

Befragung der Beteiligten und, soweit möglich, der Kinder. Dokumentation von Verletzungen und Schäden (Fotos, Protokolle). Trennung der Konfliktparteien für den Moment. In vielen Kantonen kann die Polizei eine Wegweisung aussprechen: Die gewaltausübende Person muss für eine bestimmte Zeit (z.B. 10–20 Tage, je nach kantonalem Recht) die Wohnung verlassen und darf keinen Kontakt aufnehmen. Es können zudem Kontakt- und Rayonverbote beantragt werden, die längerfristig gelten. Diese Verbote können auch dann beantragt werden, wenn du dich entscheidest, in der Wohnung zu bleiben.

Du musst nicht selbst Anzeige erstatten, damit die Polizei aktiv wird – Gewalt in der Familie ist in der Schweiz ernst zu nehmen, und in gewissen Konstellationen handelt die Polizei von sich aus. Es ist aber sinnvoll, dich parallel an eine Opferhilfestelle zu wenden, damit du bei Entscheidungen (Anzeige, zivilrechtliche Schritte) begleitet wirst.

Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen solltest du dich an Opferhilfe, eine Rechtsberatung oder spezialisierte Fachstelle wenden.

KESB: Auftrag, Ablauf, Ziel

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat den Auftrag, Kinder und schutzbedürftige Erwachsene zu schützen, wenn ihre körperliche, psychische oder soziale Entwicklung gefährdet ist. Häusliche Gewalt gehört ausdrücklich zu solchen Gefährdungen.

Eine Meldung an die KESB kann durch Polizei, Schule, Ärzt:innen, Nachbar:innen oder Angehörige erfolgen. Die KESB prüft dann, wie ernst die Gefährdung ist und welche Unterstützung nötig ist. Typische Schritte sind:

Gespräche mit dir als betreuende Bezugsperson, je nach Alter auch mit dem Kind. Einholen von Informationen bei Fachstellen (z.B. Schule, Ärzt:innen, Psycholog:innen). Einschätzen, ob die Sicherheit des Kindes gewährleistet ist oder ob zusätzliche Massnahmen nötig sind (z.B. Beistandschaft, Auflagen an Eltern, Besuchsbegleitungen, in sehr schweren Fällen Fremdplatzierung).

Die KESB ist oft gefürchtet, weil Geschichten von Wegnahmen die Runde machen. Fachgesellschaften wie die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie betonen jedoch, dass Hauptziel der KESB die Unterstützung und der Schutz des Kindes ist, nicht die Bestrafung der Eltern. Wenn du aktiv mitarbeitest und Hilfe annimmst, ist das ein wichtiges Signal: Du übernimmst Verantwortung für den Schutz deines Kindes.

Wie du mit deinem Kind darüber sprichst ohne es zu belasten

Kinder spüren sehr genau, wenn etwas nicht stimmt. Schweigen soll oft schützen, führt aber dazu, dass Kinder sich eigene Erklärungen suchen – und sich häufig selbst die Schuld geben. Es ist entlastend, wenn du in einfachen Worten benennst, dass etwas nicht in Ordnung ist, und klar machst: Die Erwachsenen tragen die Verantwortung, nicht das Kind.

Altersgerechte Worte und Sätze

Für Kinder von ca. 3–6 Jahren
In diesem Alter reichen kurze, klare Sätze. Zum Beispiel:

«Mami und Papi haben sich sehr gestritten. Es war zu laut und zu heftig. So sollte es nicht sein.»
«Es ist niemals deine Schuld, wenn Erwachsene so laut werden. Wir Erwachsenen sind verantwortlich.»
«Du darfst mir sagen, wenn du Angst hast. Deine Gefühle sind wichtig.»

Für Kinder von ca. 7–11 Jahren
Sie verstehen schon mehr Zusammenhänge, sind aber schnell in Loyalitätskonflikten. Mögliche Sätze:

«Bei uns zu Hause passieren manchmal Dinge, die nicht in Ordnung sind. Wenn jemand den anderen beschimpft, bedroht oder wehtut, ist das Gewalt.»
«Gewalt ist nie deine Schuld. Auch nicht, wenn du vorher frech warst oder etwas falsch gemacht hast.»
«Es ist okay, wenn du beide Eltern lieb hast, auch wenn einer sich falsch verhält. Du darfst gemischte Gefühle haben.»
«Du darfst jederzeit mit mir oder einer anderen erwachsenen Person reden, wenn du Angst hast. Es gibt auch Stellen, die dir zuhören – zum Beispiel die 147.»

Für Jugendliche ab ca. 12 Jahren
Jugendliche haben oft schon eigene Bewertungen, brauchen aber klare Orientierung:

«Was bei uns passiert, ist nicht einfach Streit. Es ist Gewalt, und das ist nicht okay.»
«Du bist nicht verantwortlich, mich zu schützen oder zu entscheiden, ob ich bleibe oder gehe. Das ist meine Aufgabe als Erwachsene.»
«Wenn du willst, kannst du dir auch unabhängig von mir Hilfe holen, z.B. bei der 147 oder einer Beratungsstelle. Ich nehme dir das nicht übel.»
«Du darfst wütend, enttäuscht oder traurig sein – auch über mich. Deine Sicht ist wichtig.»

Schuldgefühle und Loyalitätskonflikte bei Kindern

Viele Kinder glauben, sie seien an der Gewalt schuld – weil sie laut waren, sich gestritten oder schlechte Noten hatten. Andere fühlen sich verantwortlich, einen Elternteil zu schützen oder zu trösten. Wieder andere fühlen sich schuldig, wenn sie sich Hilfe holen oder «schlechte Dinge» über einen Elternteil sagen.

Um dein Kind zu entlasten, kannst du immer wieder – mit eigenen Worten – drei Botschaften wiederholen:

1. Du bist nicht schuld.
«Egal, was passiert ist: Du bist niemals schuld daran, dass Erwachsene laut werden, drohen oder wehtun.»

2. Erwachsene tragen die Verantwortung.
«Es ist immer die Aufgabe der Erwachsenen, Streit so zu lösen, dass niemand Angst haben muss und niemand verletzt wird.»

3. Du darfst beide lieben.
«Du darfst mich und den anderen Elternteil lieb haben, auch wenn wir Fehler machen. Du musst dich nicht für jemanden entscheiden.»

Wenn dein Kind nicht sprechen will, zwing es nicht. Biete an, später weiterzureden, und nutze bei Bedarf Unterstützung von Fachpersonen (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psycholog:in, Schulsozialarbeit). Studien zeigen, dass sichere Bezugspersonen ausserhalb des Gewaltgeschehens ein wichtiger Schutzfaktor für die psychische Gesundheit von Kindern sind (SGP, 2022; WHO, 2022).

Wenn du Angehörige:r bist und helfen willst

Vielleicht bist du nicht direkt betroffen, machst dir aber Sorgen um eine Schwester, einen Freund, eine Nachbarin oder um deren Kinder. Dein Blick von aussen kann wertvoll sein – gleichzeitig ist es wichtig, die betroffene Person nicht zusätzlich unter Druck zu setzen.

Sicher unterstützen 

Versuche, ruhig und offen anzusprechen, was du beobachtest, ohne zu urteilen. Zum Beispiel:

«Ich mache mir Sorgen um dich, weil ich oft Spannungen zwischen euch spüre.»
«Ich habe gemerkt, dass du dich zurückgezogen hast und oft traurig wirkst. Wenn du reden möchtest, bin ich da.»
«Was du mir erzählst, bleibt bei mir, ausser du oder die Kinder seid direkt in Gefahr – dann würde ich dir helfen, Schutz zu bekommen.»

Vermeide Sätze wie «Warum gehst du nicht einfach?» – sie verstärken Schuldgefühle und verkennen die komplexe Lage (emotionale Bindung, Geld, Aufenthaltsrecht, Kinder, Angst vor Eskalation). Besser sind konkrete Angebote:

«Darf ich mit dir zusammen bei der Opferhilfe anrufen?»
«Du kannst im Notfall immer mit den Kindern zu mir kommen.»
«Wenn du willst, bewahre ich Kopien deiner Dokumente oder eine Tasche für dich auf.»

Wenn Kinder gefährdet sind: beraten lassen und, wenn nötig, melden

Wenn du den Eindruck hast, dass Kinder in einer Familie durch Gewalt gefährdet werden, bist du nicht allein mit der Verantwortung. Du kannst dich anonym bei einer Kinderschutz-Fachstelle, der Opferhilfe oder dem Elternnotruf beraten lassen, was in deiner Situation sinnvoll ist.

In der Schweiz gibt es eine Kindesschutz-Logik: Der Schutz des Kindes steht über dem Wunsch nach Geheimhaltung. Wenn eine ernsthafte Gefährdung vorliegt (z.B. wiederholte häusliche Gewalt, schwere Drohungen, Vernachlässigung), kann eine Meldung an die KESB nötig sein. Du kannst dort auch deine Unsicherheiten schildern: «Ich mache mir Sorgen um ein Kind, weiss aber nicht, wie schlimm es wirklich ist.»

Wichtig: Eine Meldung ist kein automatischer Entscheid für eine Fremdplatzierung. Ziel ist zuerst, mit den Eltern Lösungen zu finden und das Umfeld zu stärken.

Checklisten und weitere Ressourcen 

Sicherheitsplan 

Du kannst diese Liste für dich handschriftlich übernehmen und an deine Situation anpassen:

  • Ich habe 2–3 Vertrauenspersonen notiert, die ich im Notfall anrufen kann.
  • Ich habe mit mindestens einer Person ein Codewort vereinbart, das bedeutet: «Bitte ruf für mich die Polizei.»
  • Ich weiss, welche Räume in meiner Wohnung am sichersten sind (keine Waffen, Fluchtmöglichkeit).
  • Ich habe überlegt, wo ich im Notfall hingehen kann (Freund:in, Verwandte:r, Nachbar:in, Frauenhaus/Schutzunterkunft).
  • Ich habe – wenn möglich – Kopien wichtiger Dokumente an einem sicheren Ort deponiert (z.B. bei einer Vertrauensperson).
  • Ich habe wichtige Telefonnummern handschriftlich notiert (Polizei 117, Sanität 144, Opferhilfe, Frauenhaus, Vertrauenspersonen, Kinder-Notruf 147).
  • Ich habe meine Passwörter überprüft und – soweit sicher möglich – geändert und Ortungsdienste kontrolliert.
  • Ich habe mit meinem Kind einfache Sätze geübt, was es tun kann, wenn es Angst hat (z.B. in bestimmtes Zimmer gehen, zu einer Nachbarin gehen).
  • Ich weiss, dass ich in akuter Gefahr jederzeit 117 oder 112 und bei schweren Verletzungen 144 anrufen kann – auch wenn ich mir unsicher bin.

Wichtige Nummern in der Schweiz auf einen Blick

Du kannst diese Liste an einem unauffälligen, aber erreichbaren Ort aufbewahren (z.B. Portemonnaie). Viele Nummern sind rund um die Uhr erreichbar:

  • 112 – Internationale Notrufnummer (verbindet mit zuständiger Notrufzentrale)
  • 117 – Polizei (bei Gewalt, Bedrohung, Gefahrensituationen)
  • 118 – Feuerwehr (z.B. Brandstiftung, explosionsgefährliche Situationen)
  • 144 – Sanität / medizinischer Notfall
  • 145 – Tox-Zentrum (bei Vergiftungsverdacht)
  • 143 – Die Dargebotene Hand (anonyme Hilfe für Erwachsene in seelischer Not)
  • 147 – Pro Juventute, Notruf für Kinder und Jugendliche (Telefon, Chat, WhatsApp)
  • Elternnotruf – 24h-Beratungsangebot für Eltern in Krisen (Nummer je nach Region; im Telefonbuch oder online auffindbar)

Du darfst all diese Angebote nutzen, auch wenn du dir «nicht sicher bist, ob es schon schlimm genug ist». Jede Anfrage wird ernst genommen – und du musst dich nicht schämen, Hilfe zu holen. Damit schützt du dich und deine Kinder langfristig.

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