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Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: Anspruch, EO, Beispiele – und wie du die 2 Wochen wirklich nutzt

Die Geburt eines Kindes ist ein Ausnahmezustand – körperlich, emotional und organisatorisch. In der Schweiz hast du als Vater oder zweite rechtliche Elternperson Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und eine Entschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Hier erfährst du verständlich, was dir zusteht, wie du die 14 Taggelder berechnest, welche Modelle beim Bezug sinnvoll sind – und wie du die kurze Zeit zu Hause so planst, dass sie euch als Familie wirklich gut tut.

Der Vater hält sein frisch geborenes Baby auf dem Arm
Vaterschaftsurlaub ist ein wichtige Zeit für Väter, um eine Beziehung zum Kind aufzubauen © miljko / Getty Images

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2021 haben Väter in der Schweiz Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, die über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden. Rechtlich sind das 14 Taggelder, die du innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt beziehen musst. Das EO-Taggeld beträgt 80 % deines durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal 220 CHF pro Tag (Stand: aktuell geltende Bundesregelung).

Den Urlaub kannst du am Stück oder flexibel tageweise beziehen – oft in Kombination mit Ferien oder unbezahltem Urlaub. Anspruch hast du, wenn du zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätigmindestens 9-monatige AHV-Versicherungsdauer und innerhalb dieser Zeit mindestens 5 Monate Erwerbstätigkeit vorweisen kannst. Wichtig: Die Anmeldung der Vaterschaftsentschädigung läuft über deine:n Arbeitgeber:in bzw. direkt über die Ausgleichskasse.

Wer hat Anspruch? 

Der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz ist im Erwerbsersatzgesetz (EOG) geregelt und wird über die EO finanziert. Anspruchsberechtigt sind Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt rechtlich Vater des Kindes sind oder dies in den folgenden 6 Monaten werden (z.B. durch Anerkennung der Vaterschaft).

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Du hast Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung EO, wenn du zum Zeitpunkt der Geburt:

  • in der Schweiz erwerbstätig bist (Angestellter, Selbständigerwerbender oder im Betrieb der Ehepartnerin/Partnerin mitarbeitend gegen Lohn),
  • oder arbeitslos bist und Taggelder der ALV beziehst,
  • oder im Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst bist,
  • oder im Rahmen eines anerkannten Arbeitsverhältnisses im Ausland tätig bist, aber der schweizerischen AHV unterstehst.

Zusätzlich musst du, ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub, gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):

1. Mindestens 9 Monate AHV-versichert sein unmittelbar vor der Geburt (in der Schweiz oder EU/EFTA).
2. Während mindestens 5 dieser 9 Monate erwerbstätig gewesen sein (Vollzeit, Teilzeit, mehrere Jobs oder auch durch eine Kombination mit ALV-Taggeldern).

Ein wichtiger Punkt: Du musst rechtlicher Vater des Kindes sein – das heisst, entweder mit der Kindsmutter verheiratet, oder du hast das Kind offiziell anerkannt. Erfolgt die Anerkennung innerhalb der 6 Monate nach der Geburt, beginnt der Anspruch mit der Geburt und nicht erst mit der Anerkennung.

Typische Sonderfälle

Nichteheliche Väter
Bist du nicht mit der Mutter verheiratet, hast du den gleichen Anspruch, sofern du das Kind anerkennst (vor oder spätestens 6 Monate nach der Geburt) und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst.

Gleichgeschlechtliche Paare / zweite Elternteile
Seit der «Ehe für alle» kann es Konstellationen geben, in denen eine zweite Elternperson ebenfalls einen rechtlichen Status erhält. Im Moment ist die EO-Vaterschaftsentschädigung jedoch an den Status als rechtlicher Vater gekoppelt. Für andere Konstellationen lohnt es sich, individuell bei der Ausgleichskasse nachzufragen, wie sich eure rechtliche Situation genau auswirkt.

Mehrere Arbeitgeber / Teilzeit
Arbeitest du für mehrere Arbeitgeber oder Teilzeit, werden alle Einkommen berücksichtigt, die AHV-pflichtig sind. Der Anspruch auf 14 Taggelder bleibt gleich; die Berechnung der Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen gesamten Erwerbseinkommen vor der Geburt.

Arbeitslos vor oder nach der Geburt
Beziehst du Taggelder der Arbeitslosenversicherung, kannst du trotzdem Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung haben. Die EO-Taggelder ersetzen dann die ALV-Taggelder für die Zeit des Vaterschaftsurlaubs. Hier ist eine gute Absprache mit der Arbeitslosenkasse wichtig.

Selbständigerwerbend
Als Selbständigerwerbender hast du ebenfalls Anspruch, wenn du AHV-pflichtiges Einkommen erzielst und die Mindestversicherungsdauer erfüllst. Du meldest den Anspruch direkt bei der Ausgleichskasse an, bei der du AHV-Beiträge einzahlst.

Wie funktioniert die Entschädigung (EO)?

Die Vaterschaftsentschädigung ist Teil der Erwerbsersatzordnung (EO), die auch Mutterschaft, Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz abdeckt. Die EO zahlt dir für die Zeit des Vaterschaftsurlaubs ein Taggeld, das einen Teil deines Erwerbsausfalls kompensiert.

Ablauf in der Praxis:

In der Regel meldet dein:e Arbeitgeber:in den Anspruch mit dem dafür vorgesehenen Formular der zuständigen Ausgleichskasse. Je nach Firma erhältst du die Entschädigung:

  • direkt von der Ausgleichskasse, oder
  • indirekt über den Lohn, wenn der Arbeitgeber vorleistet (Lohnfortzahlung) und die EO-Taggelder zurückfordert.

Wichtig: EO-Taggelder sind AHV-pflichtig, d.h. Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen. Das kann erklären, warum der effektiv ausbezahlte Betrag etwas tiefer ist als 80 % deines Bruttolohns.

Höhe, Taggeld, Maximalbetrag – kurz erklärt

Die Vaterschaftsentschädigung EO beträgt gemäss BSV 80 % des durchschnittlichen erzielten Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal 220 CHF pro Tag. Insgesamt stehen dir 14 Taggelder zu.

Für die Berechnung wird dein durchschnittliches Einkommen vor der Geburt herangezogen (ähnlich wie bei der Mutterschaftsentschädigung). Das Einkommen aus allen AHV-pflichtigen Tätigkeiten wird berücksichtigt.

Beispiel 1: Vollzeit, 5'000 CHF brutto pro Monat
Vereinfachte Rechnung (ohne Detailverfeinerung der Ausgleichskasse):

Monatseinkommen: 5'000 CHF
80 % davon: 4'000 CHF pro Monat
Umrechnung auf Taggeld: 4'000 CHF × 12 / 360 = ca. 133 CHF pro Tag
14 Taggelder × 133 CHF = ca. 1'862 CHF Vaterschaftsentschädigung insgesamt.

Beispiel 2: Vollzeit, 8'000 CHF brutto pro Monat
Monatseinkommen: 8'000 CHF
80 % davon: 6'400 CHF pro Monat
Umrechnung Taggeld: 6'400 CHF × 12 / 360 ≈ 213 CHF pro Tag – unterhalb des Maximums von 220 CHF.
14 Taggelder × 213 CHF = ca. 2'982 CHF Vaterschaftsentschädigung.

Beispiel 3: Hoher Lohn, 10'000 CHF brutto pro Monat
Monatseinkommen: 10'000 CHF
80 % davon: 8'000 CHF
Theoretisches Taggeld: 8'000 × 12 / 360 ≈ 267 CHF, wird aber bei 220 CHF pro Tag gedeckelt.
14 Taggelder × 220 CHF = 3'080 CHF (Maximalbetrag).

Arbeitest du Teilzeit oder hast mehrere Jobs, wird dein gesamtes AHV-pflichtiges Einkommen aus allen Beschäftigungen berücksichtigt. Die maximalen 220 CHF pro Tag bleiben aber die Obergrenze.

Bezug: am Stück oder tageweise? 3 Modelle mit Vor- und Nachteilen

Du kannst die 14 Taggelder innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt am Stück oder verteilt beziehen. Gesetzlich möglich sind:

1. Zwei Wochen am Stück direkt nach der Geburt

Vorteile: Du bist in der intensivsten Anfangsphase voll da: Unterstützung der Mutter oder Gebärenden im Wochenbett, Aufbau der Bindung zum Baby, Organisation des Alltags. Medizinische Fachgesellschaften wie die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) betonen, wie wichtig eine verlässliche Bezugsperson für das Neugeborene in den ersten Wochen ist – die Anwesenheit beider Elternteile kann Stress reduzieren und die Anpassung erleichtern.

Nachteile: Die Unterstützung endet relativ früh, obwohl viele Familien ab Woche 4–8 noch einmal eine starke Belastung durch Schlafmangel und Umstellungsstress erleben.

2. Eine Woche direkt nach der Geburt, eine Woche später

Vorteile: Du bist in der Akutphase rund um die Geburt präsent und kommst später noch einmal gezielt für eine Woche dazu – oft genau dann, wenn der Alltag wieder Fahrt aufnimmt, Kontrolluntersuchungen anstehen oder deine Partnerin wieder mehr Entlastung braucht.

Nachteile: Die erste Phase ist dann etwas kürzer. Bei einem komplizierten Geburtsverlauf oder Kaiserschnitt kann es sinnvoller sein, länger am Stück da zu sein.

3. Tageweise Bezug (z.B. 1–2 Tage pro Woche)

Vorteile: Du kannst deine Arbeitswoche gezielt entzerren, z.B. jede Woche einen «Familientag» einführen. Das gibt deinem Kind und deiner Partnerin regelmässig verlässliche Unterstützung. Studien der WHO und europäischer Fachgesellschaften zeigen, dass eine kontinuierliche Einbindung des Vaters im Alltag die Bindung stärkt und mit einer gleichmässigeren Aufteilung von Care-Arbeit verbunden ist.

Nachteile: Die erste, besonders sensible Phase direkt nach der Geburt wird möglicherweise weniger intensiv abgedeckt. Zudem kann tageweiser Bezug organisatorisch anspruchsvoller sein – sowohl für dich als auch für dein Team im Job.

Tipp für die Entscheidung: Überlegt euch gemeinsam, wie die Geburt voraussichtlich abläuft (Spital, Geburtshaus, Hausgeburt), welche Unterstützung sonst verfügbar ist (Grosseltern, Hebamme, Freundenetzwerk) und wie belastbar deine Arbeitssituation ist. Du kannst mit deinem Arbeitgeber ein Modell vereinbaren, das zu euch passt – wichtig ist, es frühzeitig zu planen und schriftlich festzuhalten.

So planst du die Zeit zu Hause 

Viele Väter erzählen später, dass die zwei Wochen «irgendwie verflogen» sind. Ein wenig Planung hilft, die Zeit bewusst zu nutzen – ohne sie zu durchstrukturieren. Aus entwicklungspsychologischer Sicht (z.B. Forschung der Universität Zürich zur frühen Eltern-Kind-Bindung) ist vor allem wichtig, dass du emotional und körperlich präsent bist, feinfühlig auf dein Baby reagierst und deine Partnerin entlastest.

Vor der Geburt: Was du vorbereiten kannst

Wenn du einige Punkte schon vor der Geburt klärst, hast du nachher den Kopf frei für dein Kind und deine Familie.

  • Mit Arbeitgeber sprechen: Frühzeitig mitteilen, dass Nachwuchs kommt, und grob besprechen, wie du den Vaterschaftsurlaub nutzen möchtest (am Stück, gestaffelt, tageweise). Je klarer der Plan, desto weniger Stress später.
  • EO-Anspruch klären: Prüfen, ob du die AHV-Voraussetzungen erfüllst (Beschäftigungsdauer, Versicherungszeiten). Bei komplexen Situationen (Selbständigkeit, mehrere Jobs) frühzeitig bei der Ausgleichskasse nachfragen.
  • Finanzielle Planung: Einen Überblick schaffen, wie sich 80 % Lohn (max. 220 CHF/Tag) auf euer Budget auswirken. Eventuell etwas Puffer aufbauen oder den Bezug mit Ferien kombinieren.
  • Geburts- und Wochenbett-Plan: Zusammen mit deiner Partnerin überlegen: Wer ist wann da? Welche Aufgaben übernimmst du (Einkaufen, Kochen, Nächte begleiten, Geschwister betreuen)?
  • Medizinische Termine kennen: Vorsorgetermine fürs Baby und Nachkontrollen für die Mutter eintragen. Pädiatrische Fachgesellschaften wie die SGP empfehlen, dass das Neugeborene frühzeitig durch eine Kinderärzt:in gesehen wird – gut, wenn du dafür Zeit einplanen kannst.
  • Support-Netzwerk aktivieren: Wer kann notfalls einkaufen, kochen, Geschwister von der Kita abholen? Klarheit reduziert Stress, wenn es doch turbulenter wird als gedacht.

Woche 1 & 2: Was dir und deiner Familie jetzt wirklich hilft

In den ersten zwei Wochen ist euer Alltag stark vom Ankommen geprägt: körperliche Erholung nach der Geburt, hormonelle Umstellung, Schlafmangel, neues Familiengefüge. Medizinische und psychologische Fachgesellschaften betonen, wie wichtig eine verlässliche Unterstützungsperson im Wochenbett ist – idealerweise du.

Fokus in Woche 1: Sicherheit, Nähe, Entlastung

In der ersten Woche ist deine Hauptaufgabe: Möglichst viel Raum schaffen, damit sich deine Partnerin von der Geburt erholen und eine stabile Bindung zum Baby entwickeln kann – und du natürlich auch.

Konkrete Schwerpunkte:

1. Körperliche Unterstützung und Care-Arbeit
Übernimm so viel Alltagsorganisation wie möglich: Einkaufen, Kochen, Haushalt, Telefonate mit Versicherungen oder Behörden. Das entlastet deine Partnerin und ermöglicht ihr Ruhezeiten. Medizinische Fachrichtungen wie Gynäkologie und Hebammenwissenschaft betonen, dass ausreichende Ruhe im Wochenbett die körperliche Regeneration und den Start in die Still- oder Fütterungsphase deutlich erleichtert.

2. Emotionale Präsenz
Hört sich banal an, ist aber zentral: präsent sein, zuhören, Unsicherheit aushalten. Stimmungsschwankungen sind aufgrund der hormonellen Umstellung häufig. Ein wertschätzender, nicht wertender Umgang kann das Risiko für Überforderung oder postpartale Stimmungstiefs senken. Studien aus der Perinatalpsychologie (z.B. Arbeiten der Universität Bern) zeigen, dass die Unterstützung durch den Partner ein bedeutsamer Schutzfaktor für die psychische Gesundheit im Wochenbett ist.

3. Bindung zum Baby aufbauen
Nimm dir täglich bewusst Zeit für Körperkontakt (Haut-zu-Haut, Tragen, Wickeln, Baden). Forschung aus der Bindungstheorie zeigt, dass feinfühliges Reagieren auf die Signale des Babys – also schauen, hören, trösten – die Grundlage für eine sichere Bindung legt. Das gilt nicht nur für Mütter, sondern explizit auch für Väter.

Fokus in Woche 2: Alltag üben, Rollen finden

In der zweiten Woche beginnt sich ein erster Rhythmus abzuzeichnen – auch wenn er noch sehr wackelig ist.

Themen, die jetzt wichtig werden:

1. Gemeinsame Routinen testen
Wann könnt ihr zu dritt «auftanken» (z.B. gemeinsames Frühstück, kleiner Spaziergang)? Wie teilt ihr euch die Nächte auf? Auch wenn gestillt wird, kannst du z.B. das Wickeln, Beruhigen und das «Drumherum» übernehmen, damit deine Partnerin etwas mehr Schlaf bekommt.

2. Vorbereitung auf deinen Wiedereinstieg in den Job
Sprecht darüber, wie der Alltag funktionieren könnte, wenn du wieder arbeitest: Wer übernimmt welche Aufgaben morgens und abends? Gibt es Möglichkeiten, in den ersten Wochen kürzere Arbeitstage oder Homeoffice zu nutzen? Ein klarer Plan reduziert die Belastung, wenn der Arbeitsalltag zurück ist.

3. Eigene Bedürfnisse ernst nehmen
Väter erleben ebenfalls Schlafmangel, Stress und emotionale Achterbahnfahrten. Studien zeigen, dass auch Väter ein erhöhtes Risiko für depressive Symptome nach der Geburt haben können. Wenn du merkst, dass du dauerhaft überfordert, gereizt oder sehr niedergeschlagen bist, ist es ein Zeichen von Stärke, Unterstützung zu holen – zum Beispiel bei Hausärzt:in oder psychologischer Fachperson.

FAQ: Kündigung, Ferienkürzung, Teilzeit, mehrere Arbeitgeber

Kann ich wegen des Vaterschaftsurlaubs gekündigt werden?
Einen besonderen Kündigungsschutz wie beim Mutterschaftsurlaub gibt es für Väter nicht im gleichen Ausmass. Aber: Eine Kündigung nur wegen des Bezugs deines gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaubs wäre arbeitsrechtlich heikel. Wenn du unsicher bist oder eine Kündigung im Zusammenhang mit dem Urlaub vermutest, lohnt sich eine Beratung (z.B. bei einer Rechtsberatungsstelle oder deinem Berufsverband).

Werden meine Ferien wegen Vaterschaftsurlaub gekürzt?
Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub ist kein «normaler Ferienbezug», sondern eine Sozialversicherungsleistung. Eine pauschale Kürzung des Ferienanspruchs aufgrund des Vaterschaftsurlaubs ist rechtlich problematisch. In der Praxis ist wichtig, was in deinem Arbeitsvertrag, dem Personalreglement oder dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist. Wenn Unsicherheit besteht, wende dich an HR oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle.

Ich arbeite Teilzeit – habe ich trotzdem vollen Anspruch?
Ja. Der Anspruch beträgt immer 14 Taggelder, unabhängig vom Pensum. Die Höhe der EO-Entschädigung richtet sich nach deinem effektiven Teilzeitlohn. Arbeitest du zum Beispiel 60 %, werden 80 % dieses 60 %-Lohnes (bis max. 220 CHF pro Tag) entschädigt.

Ich habe mehrere Arbeitgeber – wie läuft das?
Grundsätzlich bleibt es bei 14 Taggeldern. Das Einkommen aus allen Beschäftigungen wird für die Berechnung des Taggelds zusammengerechnet. Wichtig ist, dass alle Arbeitgeber über deinen Vaterschaftsurlaub informiert sind, damit sie ihre Meldungen an die Ausgleichskasse korrekt machen können. Die Ausgleichskasse koordiniert die Entschädigung.

Kann ich den Vaterschaftsurlaub mit Ferien oder unbezahltem Urlaub kombinieren?
Ja, das ist möglich – es braucht aber die Zustimmung des Arbeitgebers. Viele Väter nutzen ein Modell, bei dem sie die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit Ferien ergänzen, um insgesamt z.B. 3–4 Wochen am Stück zu Hause zu sein. Auch Teilzeitlösungen direkt nach dem Urlaub sind oft sinnvoll, um die neue Familiensituation allmählich einzuüben.

Was passiert, wenn mein Kind länger im Spital bleiben muss (z.B. Frühgeburt)?
Die gesetzliche Frist von 6 Monaten für den Bezug der 14 Taggelder bleibt. Du kannst in Absprache mit deiner Partnerin und deinem Arbeitgeber überlegen, Teile des Urlaubs auf die Zeit zu verschieben, in der das Kind nach Hause kommt – das ist emotional und praktisch oft sinnvoll. In komplexen medizinischen Situationen kann zusätzliche Unterstützung notwendig sein; sprich hier auch mit Ärzt:innen oder Sozialdiensten im Spital.

Links & Anlaufstellen 

Für verbindliche rechtliche und finanzielle Fragen sind die offiziellen Stellen zuständig. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stellt ausführliche und laufend aktualisierte Informationen zur Vaterschaftsentschädigung in der EO zur Verfügung. Dort findest du:

– Gesetzesgrundlagen und Verordnungen zur Vaterschaftsentschädigung
– Merkblätter und Formulare für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende
– Informationen zu Taggeldhöhe, Berechnung und Anspruchsvoraussetzungen
– Kontaktangaben und Links zu den kantonalen Ausgleichskassen

Deine zuständige Ausgleichskasse (in der Regel diejenige, bei der dein Arbeitgeber angeschlossen ist oder bei der du als Selbständigerwerbender AHV-Beiträge bezahlst) ist erste Ansprechstelle für:

– Konkrete Fragen zur Berechnung deines Taggelds
– Meldung deines Anspruchs und Einreichung von Unterlagen (Geburtsbestätigung, Arbeitgeberangaben)
– Spezialfälle (mehrere Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit, Auslandseinsätze)

Für Fragen rund um deine psychische Gesundheit oder die deiner Partnerin im Wochenbett können dir Hausärzt:in, Gynäkolog:in, Kinderärzt:in oder eine psychologische Fachperson weiterhelfen. Fachgesellschaften wie die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie und die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe betonen, dass frühe Hilfe die beste Prävention gegen langfristige Belastungen nach der Geburt ist.

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