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Betreuungsgutscheine & Kita-Subventionen: Schritt-für-Schritt zum günstigeren Platz

Kinderbetreuung in der Schweiz ist teuer – und viele Eltern fragen sich, ob sie überhaupt Anspruch auf Betreuungsgutscheine oder Kita-Subventionen haben. Gleichzeitig sind die Regeln von Kanton zu Kanton unterschiedlich und wirken schnell verwirrend. In diesem Artikel erfährst du verständlich und konkret, wie das System funktioniert, ob sich eine Anfrage für dich lohnt und welche Schritte du für einen Antrag gehen musst.

Eltern sitzen zusammewn auf ddem Bett und beratschlagen
Subventionen für den Kindergarten zu erhalten erfordert oft zahlreiche Dokumente © Prostock-Studio / Getty Images

Begriffe verstehen: Subvention, Gutschein, Sozialtarif

Bevor du rechnest oder Formulare ausfüllst, hilft ein klarer Überblick über die wichtigsten Begriffe. Denn je nach Wohnort wird von «Betreuungsgutscheinen», «Kita-Subventionen», «Sozialtarif» oder «subventionierten Plätzen» gesprochen – gemeint ist aber meist, dass die öffentliche Hand einen Teil deiner Betreuungskosten übernimmt.

Objekt- vs. Subjektfinanzierung 

In der Schweiz gibt es zwei Grundmodelle der Finanzierung von Kita-Plätzen:

Objektfinanzierung bedeutet: Die öffentliche Hand (Gemeinde/Kanton) unterstützt direkt die Institution – also die Kita oder Tagesstruktur. Die Kita erhält Geld, damit sie einen Teil der Plätze vergünstigt anbieten kann. Du zahlst dann je nach Einkommen einen reduzierten Tarif an die Kita. Du stellst den Antrag meist bei der Gemeinde oder beim Anbieter, aber das Geld fliesst nicht an dich, sondern an die Einrichtung.

Subjektfinanzierung bedeutet: Die finanzielle Unterstützung folgt dem «Subjekt», also deinem Kind bzw. deiner Familie. Typisch sind Betreuungsgutscheine: Du bekommst (nach einem Gesuch) einen Gutschein oder eine schriftliche Zusage, die einen Teil der Tageskosten abdeckt. Du gibst diesen Gutschein der Kita ab, und die Kita rechnet direkt mit der Gemeinde ab; du zahlst nur den Restbetrag.

Fachlich gesehen zielt beides darauf ab, die Betreuung familienergänzend und bezahlbar zu machen. Studien im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren zeigen, dass subjektorientierte Modelle (Betreuungsgutscheine) die Wahlfreiheit der Eltern erhöhen und die Erwerbstätigkeit von Müttern stärken können, wenn die Ausgestaltung stimmt.

Warum die Regeln je nach Kanton/Gemeinde unterschiedlich sind

Kinderbetreuung ist in der Schweiz stark föderal organisiert: Die Kantone und oft sogar die Gemeinden bestimmen selbst, ob und wie sie Kitas und schulergänzende Betreuung finanziell unterstützen. Darum kann es sein, dass du in einer Gemeinde Betreuungsgutscheine erhältst, wenige Kilometer weiter aber nur reguläre Tarife ohne Subventionen verfügbar sind.

Typische Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden sind:

1. Ob es überhaupt Subventionen gibt: Einige Gemeinden kennen ein gut ausgebautes System von Gutscheinen oder Sozialtarifen, andere kaum oder gar nicht.

2. Wer anspruchsberechtigt ist: Manche Orte fördern vor allem erwerbstätige Eltern, andere auch Eltern in Ausbildung, in Integrationsprogrammen oder bei besonderen Belastungssituationen (z. B. Alleinerziehende, gesundheitliche Einschränkungen).

3. Wie hoch die Unterstützung ist: Die maximale Subvention, der minimale Elternbeitrag und die Obergrenze des anrechenbaren Einkommens unterscheiden sich stark. So kann dieselbe Familie in zwei verschiedenen Gemeinden sehr unterschiedliche Nettokosten haben.

Deshalb gilt: Die zentrale Frage ist immer dein Wohnort. Dort ist in der Regel die zuständige Stelle (Gemeindeverwaltung, Sozialdienst, Fachstelle Kinderbetreuung), und auf der Website deiner Gemeinde oder deines Kantons findest du meist die spezifischen Regeln und Rechner.

Anspruch prüfen: Die häufigsten Kriterien

Ob du Betreuungsgutscheine oder Subventionen erhältst, hängt in der Praxis fast überall von ähnlichen Faktoren ab – auch wenn die Details variieren. Wichtig sind vor allem Einkommen, Vermögen, Haushaltsgrösse, Erwerbs- oder Ausbildungsumfang sowie Alter und Betreuungsumfang des Kindes.

Einkommen/Vermögen und Haushaltsgrösse

In den meisten Gemeinden und Kantonen wird ein massgebendes Einkommen berechnet. Grundlage sind in der Regel:

1. Steuerbares Einkommen: Es wird auf Basis der aktuellsten Steuerveranlagung oder provisorischer Steuerdaten ermittelt. Bei stark veränderten Verhältnissen (z. B. Trennung, Jobverlust) kannst du vielerorts eine aktuelle Berechnung verlangen und entsprechende Belege einreichen.

2. Vermögen: Häufig wird ab einer gewissen Vermögenshöhe (z. B. Ersparnisse, Wertschriften, Liegenschaften) ein Teil des Vermögens zusätzlich zum Einkommen angerechnet. Je höher das Vermögen, desto kleiner fällt der Anspruch aus oder entfällt ganz.

3. Haushaltsgrösse: Ob du allein mit deinem Kind lebst oder mit Partner:in und mehreren Kindern, macht einen grossen Unterschied. Viele Systeme verwenden dazu Tabellen oder Skalen, die grössere Haushalte begünstigen. Ein Paar mit zwei Kindern hat bei gleichem Einkommen meist Anspruch auf höhere Subventionen als ein kinderloses Paar.

Aus familienökonomischer Sicht ist klar belegt, dass hohe Betreuungskosten die Erwerbstätigkeit von Eltern – insbesondere von Müttern – reduzieren können. Darum fliessen in viele Berechnungsmodelle Familiengrösse und Betreuungsbedarf explizit ein, um Mehrkindfamilien zu entlasten.

Arbeitspensum/Ausbildung/Integrationsgründe

Ein weiteres zentrales Kriterium ist, warum du einen Betreuungsplatz brauchst. Subventionierte Betreuung soll in vielen Kantonen nicht nur Kinder fördern, sondern auch die Erwerbstätigkeit und Integration der Eltern stärken.

Typische anerkannte Gründe sind:

Erwerbstätigkeit: Du arbeitest angestellt oder selbständig. Meist zählt das effektive Arbeitspensum in Prozent oder Stunden. Viele Orte verlangen ein Mindestpensum (z. B. 20 % oder 40 %), damit du einen Beitrag erhältst, und koppeln die maximale subventionierte Betreuungszeit an dein Arbeitspensum.

Aus- oder Weiterbildung: Wenn du eine berufliche Ausbildung, ein Studium oder eine anerkannte Weiterbildung absolvierst, kann dies einem Arbeitspensum gleichgestellt werden. Du musst dann entsprechende Bestätigungen einreichen (z. B. Schul-/Studienbescheinigung, Stundenplan).

Integrations- oder Deutschkurse: In einigen Kantonen werden auch anerkannte Integrationsprogramme oder Sprachkurse als Grund anerkannt, damit Eltern mit Migrationshintergrund Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und Kinder früh von Sprachförderung profitieren.

Besondere Belastungen: In Einzelfällen (z. B. gesundheitliche Probleme eines Elternteils, Betreuung von Angehörigen, psychosoziale Belastungen) können zusätzliche Betreuungsstunden genehmigt oder höhere Subventionen gewährt werden. Hier ist es wichtig, früh das Gespräch mit der zuständigen Stelle zu suchen.

Alter des Kindes und Betreuungsumfang

Subventionen und Betreuungsgutscheine gelten in der Regel für das Vorschulalter (0–4 Jahre) und/oder für die schulergänzende Betreuung (Hort, Mittagstisch, Aufgabenhilfe, Randstunden). Die konkrete Ausgestaltung variiert.

Dabei spielen zwei Punkte eine Rolle:

1. Altersgruppen: Manche Gemeinden subventionieren vor allem Plätze im Vorschulalter, andere zusätzlich die schulergänzende Betreuung bis Ende Primarschule oder darüber hinaus. Das kann auch entwicklungs- und bildungspolitisch begründet sein: Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) wird von Fachgesellschaften als besonders wirksam für Chancengleichheit und Spracheinschulung eingeschätzt.

2. Betreuungsumfang: Häufig wird pro Woche oder pro Jahr eine maximale Anzahl subventionierter Betreuungsstunden festgelegt, zum Beispiel abhängig von deinem Arbeitspensum. Brauchst du mehr Betreuung als dieses Maximum, zahlst du für die zusätzlichen Stunden den vollen Tarif der Kita oder Tagesstruktur.

Wichtig: Auch wenn es formale Maximalwerte gibt, lohnt sich oft ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Fachstelle – gerade in besonderen Familiensituationen kann manchmal eine individuelle Lösung gefunden werden.

Antrag stellen: So läuft es meistens ab

Der genaue Ablauf unterscheidet sich nach Kanton und Gemeinde, aber die Grundschritte sind überraschend ähnlich. Wenn du weisst, was auf dich zukommt, kannst du Unterlagen rechtzeitig vorbereiten und Verzögerungen vermeiden.

Schritt 1–5: Anlaufstelle, Dossier, Prüfung, Entscheid, Abrechnung

Schritt 1: Zuständige Anlaufstelle finden
In den meisten Fällen ist dies:

– die Gemeinde, in der du mit deinem Kind wohnst (Abteilung Soziales, Bildung oder Kinder/Jugend)
– oder eine kantonale Fachstelle für Kinderbetreuung / familienergänzende Betreuung

Oft verlinken Kitas und Tagesstrukturen direkt auf die richtigen Formulare. Wenn du unsicher bist, rufe kurz in deiner Gemeindeverwaltung an und frage nach der zuständigen Stelle für Betreuungsgutscheine oder Kita-Subventionen.

Schritt 2: Gesuchsformular ausfüllen und Dossier zusammenstellen
Du füllst ein Gesuchsformular aus (online oder auf Papier). Typischerweise musst du Angaben machen zu:

– deiner Familie (Personen im Haushalt, Kinder, Zivilstand)
– deinem Einkommen und Vermögen
– deinem Arbeitspensum, deiner Ausbildung oder Integrationsmassnahmen
– dem gewünschten Betreuungsumfang (Tage/Stunden, Institution)

Dazu reichst du Unterlagen ein (siehe Abschnitt «Welche Dokumente du typischerweise brauchst»). Es lohnt sich, alles vollständig und leserlich einzureichen, um Rückfragen zu vermeiden.

Schritt 3: Prüfung durch Gemeinde oder Kanton
Die Fachstelle prüft dein Gesuch. Dabei wird meist ein massgebendes Einkommen berechnet, ein anrechenbarer Betreuungsbedarf ermittelt und die passende Stufe im Subventions- oder Tarifsystem bestimmt. In dieser Phase können Nachfragen kommen, wenn Unterlagen fehlen oder unklar sind.

Schritt 4: Entscheid und Verfügung
Du erhältst einen schriftlichen Entscheid, häufig in Form einer Verfügung oder eines Gutscheinbescheids. Darin steht:

– ob du Anspruch hast
– wie hoch die Subvention pro Betreuungseinheit ist (z. B. pro Tag oder Stunde)
– für welchen Zeitraum der Entscheid gilt (oft ein Schuljahr oder Kalenderjahr)
– ob du Änderungen (z. B. Pensumswechsel, Umzug) melden musst

Prüfe diese Angaben genau und kläre Unklarheiten sofort – gerade beim Zeitraum und beim Umfang der subventionierten Betreuung.

Schritt 5: Abrechnung mit der Kita oder Tagesstruktur
Je nach System übergibst du den Gutschein oder die Verfügung der Kita, oder die Kita kann den Entscheid online einsehen. Die Subvention wird dann direkt zwischen Gemeinde/Kanton und Anbieter abgerechnet. Du bekommst von der Kita eine Rechnung, auf der dein reduzierter Elternbeitrag ausgewiesen ist.

Wichtig: Bewahre Verfügungen und Rechnungen gut auf. Sie können für spätere Anträge, Steuererklärungen oder bei einem Wohnsitzwechsel wichtig sein.

Welche Dokumente du typischerweise brauchst

Für ein Betreuungsgutschein- oder Subventionsgesuch werden üblicherweise folgende Unterlagen verlangt:

  • Aktuelle Steuerunterlagen (Steuerveranlagung, Steuerdeklaration oder provisorische Berechnungen)
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate oder Bestätigung des Arbeitgebers (Pensum in %)
  • Bei Selbständigkeit: Aktuelle Jahresrechnung, provisorische Steuerangaben, ggf. Bestätigung der AHV-Beiträge
  • Nachweise zu Aus- oder Weiterbildung (Schul-/Studienbestätigung, Stundenplan)
  • Bestätigungen zu Integrationsmassnahmen oder Sprachkursen (falls relevant)
  • Identitäts- und Aufenthaltsnachweise (ID/Pass, Ausländerausweis, Familienausweis)
  • Angaben zur Kita oder Tagesstruktur (Name der Einrichtung, Betreuungsumfang, geplante Eintrittsdaten)
  • Bei Trennung/Scheidung: Sorgerechtsregelung, Unterhaltsvereinbarungen, ggf. Gerichtsbeschlüsse

Viele Gemeinden stellen Checklisten bereit. Wenn du dich daran orientierst, reduzierst du die Gefahr, dass dein Gesuch wegen fehlender Dokumente verzögert wird.

Praxisbeispiel (Zürich) – so rechnest du deinen Beitrag

Um das System greifbarer zu machen, lohnt ein Blick in ein konkretes Beispiel. Die Stadt Zürich gilt in der Schweiz als Vorreiterin bei familienergänzender Betreuung und arbeitet mit einem gut dokumentierten Subventionssystem und Online-Beitragsrechnern.

Subventionen für Vorschulalter (0–4 Jahre)

In der Stadt Zürich können Eltern für Kinder im Vorschulalter (Krippe, Spielgruppe mit verlängerter Betreuung etc.) Subventionen beantragen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

– Wohnsitz in der Stadt Zürich
– Kind im vorschulischen Alter
– nachgewiesener Betreuungsbedarf (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung)

Die Stadt berechnet auf Basis deines massgebenden Einkommens und der Haushaltsgrösse einen Elternbeitrag pro Betreuungstag oder -stunde. Die Differenz zum Volltarif übernimmt die Stadt direkt gegenüber der Einrichtung.

Über den städtischen Beitragsrechner kannst du (teilweise anonym) testen, wie hoch dein Elternbeitrag ungefähr ausfallen würde. Du gibst dort typischerweise ein:

– dein geschätztes massgebendes Einkommen
– Anzahl Kinder im Haushalt
– gewünschte Betreuungstage (z. B. 3 Tage pro Woche)

Der Rechner zeigt dir dann, wie hoch der subventionierte Tarif für dich etwa wäre. So kannst du abschätzen, ob sich ein mehr oder weniger hohes Arbeitspensum lohnt und wie sich dein Einkommen auf die Betreuungskosten auswirkt.

Aus Sicht der Stadt Zürich soll die Subventionierung zwei Ziele erfüllen: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und gleichzeitig allen Kindern – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern – Zugang zu qualitativ guter frühkindlicher Bildung ermöglichen. Dieses Ziel entspricht Empfehlungen von Pädiatrie Schweiz, die auf die Bedeutung früher, verlässlicher Betreuung für die Entwicklung und psychische Gesundheit von Kindern hinweist.

Beitragsrechner für schulische Betreuung

Für die schulergänzende Betreuung (z. B. Tagesschulen, Horte, Mittagsbetreuung) gelten in der Stadt Zürich eigene Tarife, aber das Prinzip ist ähnlich:

– Dein massgebendes Einkommen und die Familiengrösse bestimmen, in welcher Tarifstufe du bist.
– Je nach Nutzung (Morgen, Mittag, Nachmittag, Ferienbetreuung) zahlst du einen entsprechend reduzierten Beitrag.
– Über einen speziellen Beitragsrechner kannst du verschiedene Szenarien durchspielen (z. B. nur Mittagstisch an zwei Tagen, umfassende Tagesstruktur an vier Tagen).

Für Eltern ist das hilfreich, um vorab zu planen: Du kannst sehen, wie sich ein höheres Arbeitspensum oder zusätzliche Betreuungstage finanziell auswirken würden. Wirtschaftswissenschaftliche Analysen der Universität Zürich zeigen, dass solche transparenten Tarifsysteme die Planungssicherheit erhöhen und die Erwerbstätigkeit von Eltern, besonders von Müttern, fördern können.

Häufige Stolpersteine

Auch wenn das System grundsätzlich klar aufgebaut ist, gibt es einige Punkte, die in der Praxis immer wieder zu Stress führen. Wenn du sie kennst, kannst du viele Probleme von Anfang an vermeiden.

Wohnsitzwechsel, Wartelisten, Pensumsänderung

Wohnsitzwechsel: Ziehst du in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, gelten ab dem Umzugsdatum meist deren Regeln. Das bedeutet:

– Dein bisheriger Gutschein oder deine Subvention kann verfallen oder sich verändern.
– Du musst in der neuen Gemeinde oft ein neues Gesuch stellen.
– Falls dein Kind in der alten Gemeinde eine Kita besucht, kann es sein, dass diese neu nur noch zum Volltarif besucht werden kann oder eine besondere Vereinbarung zwischen den Gemeinden nötig ist.

Daher ist es sinnvoll, einen Umzug frühzeitig der zuständigen Stelle zu melden und zu klären, wie lange dein aktueller Entscheid gilt und wie du nahtlos anschliessen kannst.

Wartelisten: Beliebte Kitas oder Horte haben oft knappe Plätze. Subventionen oder Gutscheine garantieren keinen Platz – sie vergünstigen nur die Kosten. Melde dein Kind darum frühzeitig an, parallel in mehreren Einrichtungen, wenn möglich. Frage nach, ob es in deiner Gemeinde eine zentrale Anmeldeplattform oder Koordinationsstelle gibt.

Pensumsänderung: Wenn du dein Arbeitspensum erhöhst oder reduzierst, kann sich dein Anspruch auf Subventionen ändern. Häufig bist du verpflichtet, solche Änderungen zu melden. Andernfalls können Nachforderungen oder Rückerstattungen drohen. Plane darum Änderungen deines Pensums möglichst mit einem Vorlauf von wenigen Monaten und informiere dich, ob ein angepasster Entscheid nötig ist.

Betreuung über Gemeindegrenzen

Manchmal liegt die passende Kita nicht in deiner Wohngemeinde – etwa, weil sie näher an deinem Arbeitsplatz ist oder weil deine Gemeinde gar keine Kita anbietet. Wie sich das auf Subventionen auswirkt, ist je nach Region unterschiedlich.

Häufige Konstellationen sind:

– Deine Wohngemeinde subventioniert auch Betreuung in anderen Gemeinden oder Kantonen, wenn die Einrichtung anerkannt ist.
– Es gibt Verträge zwischen Gemeinden, die gegenseitig Plätze anerkennen.
– Du bekommst Subventionen nur, wenn du eine Einrichtung in deiner Wohngemeinde (oder im Kanton) wählst.

Um Überraschungen zu vermeiden, kläre vor der definitiven Anmeldung:

– Ob deine Wunsch-Kita als subventionsberechtigt anerkannt ist.
– Ob bei ausserkantonalen Angeboten spezielle Anträge oder Zusatzformulare nötig sind.
– Ob ein Teil der Kosten trotz Subvention voll von dir zu tragen ist (z. B. Zusatzangebote).

Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein direktes Gespräch mit der Kita-Leitung und der zuständigen Gemeindestelle. Die Kita hat in der Regel Erfahrung mit der Situation anderer Familien in ähnlichen Konstellationen.

Downloadbare Checkliste: Unterlagen für dein Betreuungsgutschein-Gesuch

Für dein erstes Gesuch kannst du dich an dieser Checkliste orientieren. Sie ersetzt nicht die spezifischen Vorgaben deiner Gemeinde, hilft dir aber, nichts Wesentliches zu vergessen.

  • Personalien aller Familienmitglieder (Name, Geburtsdatum, AHV-Nummern, Kontaktdaten)
  • Aktuelle Steuerunterlagen (Steuerveranlagung oder -deklaration, ggf. provisorische Berechnungen)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder Arbeitsvertrag mit klar ausgewiesenem Pensum
  • Bei Selbständigkeit: Aktuelle Jahresrechnung, Zwischenabschluss oder provisorische Steuerunterlagen
  • Ausbildungs- oder Studienbestätigungen, Stundenpläne (falls relevant)
  • Bestätigungen über Integrations- oder Sprachkurse (falls diese als Betreuungsgrund gelten)
  • Unterlagen zu Vermögen (Bankauszüge, Wertschriftendepots, Liegenschaftsnachweise, falls verlangt)
  • Nachweis über Sorgerecht, Unterhaltsvereinbarungen, Scheidungsurteil (falls zutreffend)
  • Betreuungsvertrag oder provisorische Zusage der Kita / Tagesstruktur mit geplanten Betreuungstagen und -zeiten

Lege dir am besten einen Ordner oder eine digitale Mappe an, in der du alle Unterlagen sammelst. So kannst du bei Verlängerungsgesuchen oder einem Wohnsitzwechsel vieles einfach wiederverwenden.

FAQ: Häufige Fragen zu Betreuungsgutscheinen & Kita-Subventionen

Habe ich Anspruch auf Betreuungsgutscheine, wenn ich zuhause bei den Kindern bin?
In den meisten Systemen ist ein gewisses Arbeitspensum, eine Ausbildung oder ein Integrationsprogramm Voraussetzung. Reine Entlastung ohne beruflichen oder ausbildungsbezogenen Grund wird seltener subventioniert. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. bei besonderen Belastungen. Frag bei deiner Gemeinde konkret nach.

Wird die Qualität der Betreuung durch Subventionen schlechter?
Nein. Die Qualitätsstandards der Kitas (z. B. Betreuungsschlüssel, Ausbildung des Personals) sind kantonal geregelt und gelten unabhängig vom Tarif, den du zahlst. Fachgesellschaften wie Pädiatrie Schweiz betonen, dass qualitativ gute frühkindliche Betreuung entwicklungsfördernd ist – gerade für Kinder aus belasteten oder finanziell angespannten Familien.

Was passiert, wenn sich unser Einkommen ändert?
Viele Gemeinden verlangen, dass eine grössere Einkommensänderung (z. B. neue Stelle, Arbeitslosigkeit, deutliche Lohnerhöhung) gemeldet wird. Es kann dann zu einer Neuberechnung kommen – mit höheren oder niedrigeren Elternbeiträgen. Kläre unbedingt, ab welcher Änderung du meldepflichtig bist.

Kann ich nachträglich Betreuungsgutscheine erhalten?
Oft werden Subventionen erst ab dem Monat des Gesuchseingangs gewährt, nicht rückwirkend. Reiche dein Gesuch deshalb möglichst früh ein – idealerweise vor oder direkt zum Start der Betreuung. Manche Gemeinden bieten provisorische Entscheide an, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

Was, wenn unser Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Manche Tarifsysteme haben Gleitstufen statt harter Grenzen, sodass der Beitrag schrittweise steigt. Es lohnt sich, den Beitragsrechner deiner Gemeinde oder deines Kantons zu nutzen und verschiedene Szenarien durchzuspielen. Wirtschaftliche Analysen der Universität Bern zeigen, dass sanfte Übergänge die Erwerbsanreize verbessern und «Eintrittsschwellen» verringern können.

Spürt mein Kind, dass sein Platz subventioniert ist?
Für dein Kind macht es im Alltag keinen Unterschied, ob sein Platz subventioniert ist oder nicht. Es erlebt einfach seine Bezugspersonen in der Kita, die anderen Kinder und den Alltag dort. Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind vor allem sichere Beziehungen, klare Strukturen und eine feinfühlige Betreuung wichtig – nicht die Art der Finanzierung.

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