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Kosten für Kinderbetreuung: Damit musst du rechnen

Ob Babysitter, Tagesmutter oder Kita, die meisten Eltern sind irgendwann auf Kinderbetreuung angewiesen. Wir stellen dir die zu erwartenden Kosten für die unterschiedlichen Formen der Betreuung deines Kindes zusammen.

Babysitter, Tagesmutter: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.
Ob Babysitter, Tagesmutter oder Nanny: Die Kinderbetreuung kostet. Foto: Nadezhda1906, iStock, Getty Images Plus

Dein Kind kannst du entweder von einer professionell ausgebildeten Person betreuen lassen, oder es beispielsweise einem bekannten Jugendlichen anvertrauen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile – und ja: Die Kosten spielen im Familienalltag oft eine zentrale Rolle. Wichtig ist, dass du nicht nur den Stunden- oder Tagessatz vergleichst, sondern auch Nebenkosten (z.B. Essen, Wege, Zuschläge), die Verlässlichkeit der Betreuung und die rechtliche Situation (Anstellung, Versicherung, Vertrag) mitdenkst.

Kita/Krippe vs. Kindergarten: Kosten sind nicht dasselbe

Viele Eltern stolpern über Begriffe, die im Alltag ähnlich klingen, aber finanziell etwas völlig anderes bedeuten. «Kita/Krippe» ist in der Schweiz meist ein Angebot der familienergänzenden Betreuung vor dem Kindergarten bzw. parallel dazu – mit Betreuungstarifen pro Tag oder nach Stunden. «Kindergarten» dagegen ist Teil der Volksschule: Der Unterricht ist in der Regel gratis, aber Betreuung rundherum (z.B. Frühbetreuung, Mittagstisch, Hort, Ferienbetreuung) kann kostenpflichtig sein und wird je nach Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Der Lohn für Babysitter

Du willst gelegentlich ohne dein Kind für ein paar Stunden das Haus verlassen? Dann kannst du dein Kind zum Beispiel von einem Babysitter betreuen lassen. Babysitter spielen mit deinen Kindern, essen mit ihnen und bringen sie auch ins Bett. Oft verdienen sich kinderliebe Jugendliche mit Babysitting etwas Geld nebenbei dazu. Der Lohn für Babysitter ist häufig überschaubar – kann aber je nach Region, Erfahrung, Anzahl Kinder und Uhrzeit deutlich variieren.

Richtlinie für den Babysitter-Lohn

Babysitter-Lohn tagsüber:

  • Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren: 10 Franken pro Stunde
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: 11-14 Franken pro Stunde

Babysitter-Lohn abends:

  • ab 19 Uhr: 10-12 Franken pro Stunde
  • Pauschalentschädigung: 25 bis 30 Franken für Jugendliche unter 16 Jahren beziehungsweise 30 bis 50 Franken für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.

«Für ältere Jugendliche gibt es keine offiziellen Empfehlungen», so die Stadt Zürich. «Hier richten sich die Preise nach Alter, Ausbildung und Erfahrung sowie nach Angebot und Nachfrage. Fahrtkosten werden in der Regel zusätzlich vergütet.» Wenn der Babysitter über eine Agentur vermittelt wird, kommen häufig Vermittlungs- oder Administrationsgebühren dazu – dadurch liegt der effektive Stundenansatz meist höher.

Praktisch für den Alltag: Sprich vorab ab, ob du einen Mindestbetrag pro Einsatz bezahlst (z.B. «mindestens 3 Stunden») und wie du kurzfristige Absagen regelst. So verhinderst du Missverständnisse auf beiden Seiten.

Lohn für Tagesmutter

Wenn du regelmässig ausser Haus bist, kann eine Tagesmutter (oder ein Tagesvater) eine passende Lösung sein. Tagesmütter betreuen Kinder in der Regel bei sich zuhause – einzeln, mit anderen Kindern oder zusammen mit den eigenen Kindern. Viele Familien schätzen diese Form als familiennah, besonders für jüngere Kinder oder wenn fixe Bezugspersonen wichtig sind.

Viele Tagesmütter gehören einem Tagesfamilienverein an. Tagesfamilienvereine vermitteln Betreuungsplätze und organisieren die professionelle Ausbildung sowie Weiterbildung der Tageseltern in den jeweiligen Kantonen. Eltern überweisen hier deshalb den Lohn für die Tagesmutter in der Regel an den Tageselternverein.

Die Höhe der Kosten für eine Tagesmutter ist von Tageselternverein zu Tageselternverein unterschiedlich. Gleichzeitig sind viele Modelle so aufgebaut, dass Betreuung für Familien – je nach Einkommen – bezahlbarer wird, ohne dass Tageseltern ihre Arbeit «unter Wert» leisten müssen.

Die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater sind oft gestaffelt:

  • Kibesuisse empfiehlt einen Bruttolohn für Tageseltern von rund 8 Franken pro Stunde. 
  • Spezielle Auslagen wie Freizeitbeschäftigungen sollen nach vorheriger Absprache von den Eltern direkt an die Tagesmutter bezahlt werden. 
  • Bei gelegentlichen Übernachtungen wird die Auszahlung einer Pauschale von 20 bis 30 Franken pro Nacht empfohlen. Dabei muss auch abgemacht werden, welcher Zeitraum in der Nacht als Übernachtung gilt. 

Tageseltern, die selbstständig arbeiten und ihre Kinderbetreuung über Inserate, Mund-zu-Mund-Propaganda und das Internet anbieten, handeln die Höhe des Betreuungsgeldes selbst mit den Eltern aus. «Weil es keine verbindlichen Tarife gibt, schwanken diese beträchtlich zwischen 10 und 15 Franken pro Stunde», so die Stadtverwaltung Zürich.

Für die Planung hilft dir ein realistischer Blick auf «Gesamtkosten»: Kläre neben dem Stundenansatz auch, ob Essen inklusive ist, ob Ferien/Feiertage verrechnet werden, wie Absenzen (Krankheit/Urlaub) geregelt sind und ob Zuschläge anfallen (z.B. Randzeiten, mehrere Kinder, Fahrdienste).

Kosten für Kinderkrippe und Kindertagesstätte

Kinderbetreuung von morgens bis abends: Dieses Angebot machen Kinderkrippen und Kindertagesstätten für Kinder zwischen 3 Monaten und 6 Jahren. Die Tarife für Kinderkrippen und Kindertagesstätten sind in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich und teils schwer vergleichbar: Viele Gemeinden oder Kantone haben eigene Tarifmodelle für Kinderbetreuungskosten.

Folgendes ist aber den meisten Kitas gemeinsam: Häufig sind die Betreuungskosten einkommensabhängig (Subventionen) oder unterscheiden sich nach Betreuungsumfang (halbe Tage/Ganztage), Alter des Kindes und Anzahl Geschwisterkinder. Zusätzlich können Gebühren für Verpflegung, Administration oder besondere Angebote dazukommen – je nach Trägerschaft (öffentlich, privat, Verein) und Standort.

Neben den öffentlichen Kinderkrippen und Kitas gibt es auch private Kinderbetreuungsangebote, die in der Regel von Vereinen getragen werden. Auch hier können die Kosten für die Kinderbetreuung unterschiedlich sein.

Beispielrechnung (ohne Preisgarantie): Ein Beispiel: Eine Kindertagesstätte in Bern, die bis zu 12 Ganztagsplätze für Kinder von drei Monaten bis zum Ende der zweiten Schulklasse anbietet, verlangt beim Eintritt eine Bearbeitungsgebühr von 200 Franken. Die Ganztagsbetreuung eines Kindes kostet 125 Franken, ein halber Tag ohne Mittagessen 65 Franken, ein halber Tag mit Mittagessen 90 Franken. Eltern von Babys, die zwischen drei und 15 Monate alt sind, zahlen für die Ganztagsbetreuung 140 Franken, für den halben Tag ohne Mittagessen 70 Franken und für einen halben Tag mit Mittagessen 100 Franken.

Zur Einordnung (grob, ohne Preisgarantie): In vielen Gemeinden bewegen sich Kita-Tagessätze – je nach Alter, Angebot und Subvention – in einer Bandbreite von deutlich unter 100 bis über 150 Franken pro Tag. Ob du am Ende eher am unteren oder oberen Rand liegst, hängt vor allem von Subventionen, Betreuungsmodell (z.B. fixe Wochentage vs. flexible Module) und Zusatzkosten (Essen, Windeln, Ausflüge, Randzeiten) ab.

Kita, Krippe, Kindergarten: Wo entstehen welche Kosten?

Öffentlicher Kindergarten: Unterricht gratis – Betreuung oft kostenpflichtig

Der öffentliche Kindergarten gehört zur Volksschule. Der Unterricht ist in der Regel kostenlos. Kosten können aber rundherum entstehen: Frühbetreuung, Mittagstisch, schulergänzende Betreuung (Hort) oder Ferienbetreuung. Diese Angebote werden oft durch die Gemeinde oder durch beauftragte Trägerschaften organisiert und separat verrechnet (häufig mit einkommensabhängigen Tarifen).

Private Kindergärten: worauf du beim Schulgeld achten solltest

Private Kindergärten können Schulgeld verlangen. Zusätzlich kommen teils Kosten für Verpflegung, Material, Ausflüge, Betreuung vor/nach dem Unterricht und Ferienprogramme dazu. Für den Vergleich lohnt es sich, dir den «Totalpreis pro Monat» geben zu lassen: Was ist inkludiert, was wird separat verrechnet, und gibt es Mindestbelegung oder Kündigungsfristen?

Schulergänzende Betreuung ab Kindergarten 

Gerade wenn beide Elternteile arbeiten oder du Schicht- bzw. unregelmässige Arbeitszeiten hast, wird die schulergänzende Betreuung ab Kindergarten relevant. Kosten entstehen häufig in Modulen (z.B. «Frühmodul», «Mittagsmodul», «Nachmittagsmodul», «Ferienwoche»). Frage nach, ob Absenzen (z.B. krank) gutgeschrieben werden, wie Schliesswochen geregelt sind und ob Spätabholen Zuschläge auslöst.

Mini-FAQ: Was ist gratis? Was kostet trotzdem?

  • Ist der Kindergarten gratis? Der Unterricht in der Regel ja. Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten häufig nein.
  • Kostet der Mittagstisch immer? Oft ja, aber die Tarife können einkommensabhängig sein.
  • Was ist mit Ferien? Ferienbetreuung ist meist ein separates Angebot mit separaten Kosten.
  • Wo finde ich Tarife? Meist auf der Website deiner Gemeinde oder Stadt (Suchbegriffe: «schulergänzende Betreuung Tarife», «Hort Tarife», «Mittagstisch Preise», «Betreuungsgutscheine»). Beispiele zum Start: Stadt Zürich, Stadt Bern, Stadt Basel (jeweils auf den offiziellen städtischen Websites).

Subventionen & Betreuungsgutscheine: so läuft es in der Schweiz

Objekt- vs. Subjektfinanzierung – kurz erklärt

Je nach Gemeinde/Kanton wird Kinderbetreuung unterschiedlich finanziert: Entweder wird die Einrichtung direkt unterstützt (Objektfinanzierung) oder du erhältst – je nach Anspruch – eine Vergünstigung bzw. einen Gutschein, den du bei einer anerkannten Betreuung einlösen kannst (Subjektfinanzierung). Für dich als Elternteil zählt am Ende der Betrag, der tatsächlich auf deiner Rechnung steht – und der hängt stark davon ab, ob und wie dein Wohnort subventioniert.

Typische Anspruchskriterien

Häufig werden (je nach Gemeinde/Kanton) Einkommen und Vermögen, Erwerbspensum/Betreuungsbedarf, Wohnsitz, Alter des Kindes und die Anerkennung der Betreuungseinrichtung geprüft. Auch Übergangsregeln (z.B. bei Stellenwechsel oder nach der Geburt eines Geschwisterkindes) können eine Rolle spielen.

So findest du in deiner Gemeinde die richtigen Infos

  • 1) Suche auf der Gemeinde- oder Stadtwebsite nach «Betreuungsgutscheine», «subventionierte Kinderbetreuung», «Kita-Tarife», «Tagesfamilien Tarife».
  • 2) Prüfe, ob du eine anerkannte Kita/Tagesfamilie brauchst (oft Voraussetzung für Beiträge).
  • 3) Schau nach einem Online-Rechner (viele Städte/Gemeinden bieten einen Beitrags- oder Tarifrechner).
  • 4) Kläre, ab wann Beiträge gelten: ab Antragstellung, ab Startdatum oder rückwirkend (meist nicht).
  • 5) Reiche den Antrag vollständig ein und aktualisiere bei Änderungen (Lohn, Pensum, Trennung, Umzug) zeitnah.

Dokumente, die oft verlangt werden: Lohnausweise/aktuelle Lohnabrechnungen, Steuerveranlagung, Nachweis Erwerbspensum/Ausbildung, Betreuungsvertrag/Belegung, Ausweisdokumente, ggf. Nachweis über Alimentenzahlungen oder Sorgerechtsregelung.

Beispiele für offizielle Einstiegsseiten/Rechner (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Stadt Zürich (Betreuungsgutscheine/Betreuungsbeiträge), Stadt Bern (familienergänzende Betreuung/Tarife), Kanton/Stadt Basel (Tagesbetreuung/Beiträge) – jeweils auf den offiziellen Behörden-Websites.

Steuern: Kinderbetreuungskosten abziehen

Direkte Bundessteuer: Höchstbetrag & Grundvoraussetzungen

Wenn du wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit eine Drittbetreuung brauchst, kannst du Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen von den Steuern abziehen. Für die direkte Bundessteuer gilt ein Maximalabzug für Kinderdrittbetreuungskosten pro Kind und Jahr; die genaue Höhe und die Voraussetzungen sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geregelt (Stand und Beträge können sich ändern).

Was gilt kantonal?

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern können andere Maximalbeträge und Regeln gelten. Darum lohnt es sich, zusätzlich die Steuerpraxis deines Kantons zu prüfen (Suchbegriffe: «Kinderdrittbetreuungskosten Abzug Kanton [dein Kanton]», «Steuerabzüge Kinderbetreuung [Gemeinde]»).

Beleg-Checkliste & häufige Fehler

  • Rechnungen/Quittungen der Kita, Tagesfamilie oder Betreuungseinrichtung
  • Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszug)
  • Bei Nanny/Privathaushalt: Lohnabrechnungen und Nachweise zu Sozialabgaben gemäss Anstellung
  • Betreuungsvertrag bzw. Vereinbarungen (Hilft bei Rückfragen)
  • Häufige Fehler: Barzahlungen ohne Quittung, unklare Leistungsbeschreibung, fehlende Angaben zur betreuenden Person/Institution

Was wird meist akzeptiert? Typischerweise Kosten für die tatsächlich bezogene Drittbetreuung (z.B. Kita, Tagesfamilie, Nanny mit korrekter Abrechnung), nicht aber allgemeine Lebenshaltungskosten.

Der Lohn für eine Nanny

Kinderfrau, Kindermädchen oder Nanny: Sie betreut – wie auch immer sie genannt wird – alle Kinder einer Familie im Haus der Eltern. Meistens arbeitet sie tageweise bei der Familie. Die Kinder können also während der Betreuung in der vertrauten Umgebung bleiben. Das kann besonders hilfreich sein, wenn dein Alltag sehr früh startet, unregelmässige Zeiten anfallen oder mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden sollen.

Eine spezifische Ausbildung zur Nanny gibt es zwar nicht, doch viele Familien setzen eine pädagogische Ausbildung und gute Referenzen voraus. Das Einkommen für die Nanny ist in der Regel Verhandlungssache und orientiert sich an Ausbildung und Erfahrung der Nanny: «Die Nanny gilt als Angestellte in einem Privathaushalt», erklärt die Stadt Zürich. «Der Anstellungsvertrag ist immer Sache zwischen den Eltern und der Betreuungsperson.» 

Für die Budgetplanung ist wichtig: Bei einer Nanny kommen – je nach Modell – zusätzlich Arbeitgeberpflichten dazu (z.B. Sozialabgaben, Versicherungen, Ferienanspruch). Das kann den «effektiven Stundenpreis» deutlich erhöhen, macht die Betreuung aber auch fair, rechtssicher und für beide Seiten planbar.

Sowohl für Nannys als auch für Tageseltern sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, welcher die Aufgaben und den Stundenlohn oder den Bruttolohn der Person beinhaltet. Ein Muster findet sich auf nannyverein.ch.

Checkliste Nebenkosten & Vertrag (damit du realistisch kalkulierst)

  • Einmalige Gebühren: Einschreibe-/Bearbeitungsgebühr, Depot/Kaution, Materialpauschale
  • Fixkosten trotz Absenzen: Regeln bei Krankheit/Urlaub des Kindes, Betriebsferien/Schliesswochen, Feiertage
  • Randzeiten: Früh-/Spätzuschläge, Spätabholen (z.B. pro angefangene 5–15 Minuten), Notfallbetreuung
  • Verpflegung: Ist Essen inklusive? Gibt es Zusatzkosten für Spezialkost (z.B. Allergien) oder Fläschchen/Windeln?
  • Kündigung & Anpassungen: Kündigungsfrist, Mindestbelegung, Wechsel von Betreuungstagen, Anpassung bei Tarifwechsel/Subventions-Neuberechnung
  • Vertragliche Basics: Zuständigkeiten (Bringen/Abholen), Ferienregelung, Vertretung, Datenschutz/Foto-Regeln, Notfallkontakte
  • Bei Nanny im Privathaushalt: Arbeitszeiten, Pausen, Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Spesenregelung, Versicherungen/Sozialabgaben

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