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Kinderwunsch > Künstliche Befruchtung

Eizellspende in Spanien: eine Schweizerin erzählt – und was rechtlich gilt

Stefanie ist nach Spanien gereist, um etwas zu tun, das in der Schweiz verboten ist: Sie liess sich Eizellen fremder Frauen einsetzen, um endlich schwanger zu werden. Wir haben sie begleitet – und ordnen daneben ein, was rechtlich gilt, was es kostet und was das für das Kind bedeutet.

Eizellspende in Spanien
Den Schritt zu einer Eizellspende in Spanien zu machen, ist keine leichte Entscheidung. © iStock / Getty Images Plus

Zum Stand dieses Berichts

Stefanies Geschichte haben wir im Dezember 2018 aufgezeichnet. Ihre Aussagen und die des Reproduktionsmediziners Jon Aizpurua stehen im Wortlaut von damals. Die rechtlichen, medizinischen und statistischen Angaben haben wir im August 2026 überprüft und auf den heutigen Stand gebracht.

Sie ist wahrlich ein süsses Kind, die kleine Laura, mit ihren dunklen Augen und schwarzen Locken. Kaum zu glauben, dass die Existenz dieses Mädchens in der Schweiz für heftige Diskussionen sorgt. Der Grund: Laura* wurde mit Hilfe einer Eizellspende im Labor gezeugt.

Was in der Schweiz gilt – und was nicht

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ist seit 2001 in Kraft. Es erlaubt die Samenspende, verbietet aber die Eizellspende: «Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig», hält Artikel 4 in einem einzigen Satz fest [1]. Gespendete Samenzellen dürfen zudem nur bei Ehepaaren verwendet werden [1][2]. Welche Wege in der Schweiz offenstehen, haben wir in einem eigenen Beitrag zur Eizellspende in der Schweiz zusammengetragen.

Wer hierzulande gespendete Eizellen verwendet, muss mit einer Busse bis zu 100’000 Franken rechnen (Art. 37 Bst. c FMedG) [1]. Diese Strafnorm richtet sich gegen die Anwendung des Verfahrens in der Schweiz; eine Bestimmung, die Behandlungen im Ausland erfassen würde, enthält das Gesetz nicht [1]. Der Bund selbst geht davon aus, dass viele Paare deshalb ins Ausland reisen – und hält zugleich fest, dass der Schutz der Spenderinnen dort nicht garantiert werden kann [2][4].

Wer ist die Mutter, wenn du zurückkommst?

Diese Frage entscheidet, wie riskant der Weg tatsächlich ist – und sie fällt bei der Eizellspende anders aus als bei der Leihmutterschaft. Nach Schweizer Recht entsteht das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt (Art. 252 Abs. 1 ZGB) [6]. Weil du das Kind selbst austrägst, bist du also rechtlich seine Mutter – unabhängig davon, von wem die Eizelle stammt. Zum zweiten Elternteil entsteht das Verhältnis kraft der Ehe der Mutter oder durch Anerkennung [6]. Bei einer Leihmutterschaft im Ausland ist genau das der Knackpunkt, hier nicht.

Was das Kind über seine Herkunft erfahren kann

Hier liegt der Unterschied, der in Werbebroschüren selten steht. In Spanien ist die Spende anonym; das Kind hat nur Anspruch auf allgemeine Angaben zur Spenderin, die ihre Identität nicht preisgeben (Art. 5.5 Ley 14/2006) [5]. Das Schweizer Auskunftsrecht hilft nicht weiter: Das eidgenössische Register und der Auskunftsanspruch ab 18 Jahren gelten ausdrücklich für Samenspender (Art. 24 und 27 FMedG) [1][2] – für eine Eizellspende im Ausland gibt es nichts Vergleichbares. Ein so gezeugtes Kind wird die Frau, von der seine Eizelle stammt, also aller Voraussicht nach nie erfahren. Bei einer Zulassung in der Schweiz soll das anders werden: Der Bundesrat will das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auch für Eizellenspenden gelten lassen und die Daten der Spenderinnen in einem Register erfassen [2].

Was das spanische Gesetz wirklich sagt

Spanien regelt die Fortpflanzungsmedizin im Gesetz 14/2006, und dieses Gesetz ist tatsächlich eines der liberalsten Europas. Erlaubt sind dort nicht nur die Eizellspende, sondern auch das Einfrieren eigener Eizellen und überzähliger Embryonen. Für tiefgefrorene Embryonen sieht das Gesetz vier mögliche Wege vor: die eigene Verwendung, die Spende zu Fortpflanzungszwecken an eine andere Frau, die Spende an die Forschung oder das Ende der Konservierung (Art. 11.4) [5].

Nicht erlaubt ist dagegen die Leihmutterschaft: Ein Vertrag, mit dem eine Frau ein Kind für andere austrägt und auf die Mutterschaft verzichtet, ist von Gesetzes wegen nichtig, und als Mutter gilt auch dort, wer gebärt (Art. 10) [5].

Eizellspenderinnen in Spanien: die Regeln im Gesetz

  • Alter: Das Gesetz verlangt von Spenderinnen ein Mindestalter von 18 Jahren, einen guten körperlichen und psychischen Gesundheitszustand und volle Handlungsfähigkeit (Art. 5.6). Eine Altersobergrenze von 35 Jahren, wie sie oft genannt wird, steht dort nicht [5].
  • Anonymität: Die Spende ist anonym; nur bei ernster Gefahr für Leben oder Gesundheit des Kindes oder in einem Strafverfahren darf die Identität offengelegt werden (Art. 5.5). Auch dann begründet das kein Kindesverhältnis zur Spenderin (Art. 8.3) [5].
  • Häufigkeit: Aus den Keimzellen derselben Spenderin dürfen höchstens sechs in Spanien geborene Kinder stammen. Spenderinnen müssen bei jeder Spende angeben, ob sie zuvor schon gespendet haben (Art. 5.7) [5].
  • Geld: Die Spende darf nie gewinnorientiert oder kommerziell sein. Zulässig ist nur eine Entschädigung für die körperlichen Unannehmlichkeiten sowie für Reise- und Verdienstausfall; sie darf kein finanzieller Anreiz sein. Die Bedingungen legt das Gesundheitsministerium fest (Art. 5.3) [5].

Was in keiner Preisliste steht: Eine Eizellspende ist für die Spenderin kein kurzer Termin. Sie muss über mehrere Wochen Hormone einnehmen, damit gleichzeitig mehrere Eizellen heranreifen. Das kann unangenehme Nebenwirkungen haben und im schlimmsten Fall zu einer gefährlichen Überstimulation führen; die Entnahme erfolgt unter örtlicher Betäubung oder Kurznarkose [2]. Der Bundesrat nennt den Schutz der Spenderinnen deshalb höchste Priorität und will, dass sie in der Schweiz kein Geld, sondern nur eine Aufwandsentschädigung erhalten [2].

Schweizer Fortpflanzungstourismus nach Spanien

Wie viele Schweizerinnen für eine Eizellspende ins Ausland reisen, weiss niemand genau – eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht. Belegt ist nur, dass es viele sind: Weil Paare, bei denen die Frau unfruchtbar ist, in der Schweiz keine Spende in Anspruch nehmen können, reisen sie dafür ins Ausland, hält das Bundesamt für Gesundheit fest [2].

Was sich beziffern lässt, ist die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz selbst: Jedes Jahr nehmen hier zwischen 6000 und 7000 Paare medizinische Hilfe in Anspruch, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Rund 2200 Kinder kommen so pro Jahr zur Welt – knapp 3 Prozent aller Lebendgeburten. Eine In-vitro-Fertilisation führt im Schnitt bei 46 Prozent der Frauen zu einer Schwangerschaft und bei 35 Prozent zu einer Geburt [2].

Eine von denen, die den Weg ins Ausland gewählt haben, ist die Mutter von Laura; nennen wir sie Stefanie*. Nein, sie wolle nicht aus Scham anonym bleiben, sagt sie: «Aber es brauchen ja nicht alle zu wissen. Natürlich, meiner Familie und meinen engsten Freunden habe ich es erzählt.» Sie hätten verhalten positiv reagiert. «Es hat sie halt überrascht, dass ich trotz meiner 45 Jahre noch ein Kind wollte.»

Altersgrenze für die Eizellspende: was stimmt

Im spanischen Fortpflanzungsmedizingesetz steht keine Altersobergrenze für Empfängerinnen. Empfängerin kann jede Frau über 18 mit voller Handlungsfähigkeit sein, unabhängig von Zivilstand und sexueller Orientierung (Art. 6.1). Verlangt wird zweierlei: Die Behandlung darf nur stattfinden, wenn sie vernünftige Erfolgsaussichten hat und kein schweres Risiko für die Gesundheit von Frau und Kind bedeutet (Art. 3.1), und die Frau muss vorab über die Risiken einer Mutterschaft in einem «klinisch ungeeigneten Alter» aufgeklärt werden (Art. 6.2) [5]. Die verbreitete Angabe, ab 50 sei Schluss, ergibt sich also nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Praxis der einzelnen Klinik. Kläre die Altersgrenze deshalb schriftlich mit der Klinik ab, bevor du Geld einsetzt.

Auch die Schweiz kennt keine fixe Altersgrenze. Das FMedG verlangt nur, dass Paare aufgrund ihres Alters und ihrer persönlichen Verhältnisse voraussichtlich bis zur Volljährigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen können (Art. 3 Abs. 2 Bst. b) [1]. Ob bei einer Zulassung der Eizellspende eine feste Grenze eingeführt wird, prüft der Bund im Rahmen der Gesetzesrevision [2].

Den Wunsch, Mutter zu sein, habe sie zeit ihres Lebens verspürt. «Aber ich dachte, ich bräuchte mich nicht zu beeilen. Mir war zu wenig bewusst, wie schnell die Fruchtbarkeit einer Frau mit zunehmendem Alter abnimmt.»

Also habe sie sich zuerst auf ihren Beruf konzentriert. Mit 37 Jahren, nachdem sie ihren langjährigen Partner geheiratet hatte, war es so weit. «Damals habe ich die Fortpflanzungsmedizin nicht mal in Erwägung gezogen.» Nein, sie wollte auf natürlichem Weg schwanger werden; doch vergebens.

«Warum es nicht klappte, haben wir nie herausgefunden. Aber man sagte uns, dass unsere Erfolgsquote bei 20 Prozent liegt. Wir haben alles versucht, auch zu adoptieren und die künstliche Befruchtung.»

Neuanfang dank Eizellspende im Ausland

Mit 40 Jahren begrub Stefanie nicht nur ihren Kinderwunsch, sondern auch ihre Ehe, die die Strapazen nicht überlebt hatte – doch die Zeit verstärkte ihren Kinderwunsch mit jedem Jahr, das verging. Schliesslich vertraute sie sich ihrem neuen Partner an, worauf sich dieser dazu bereit erklärte, es mit der Eizellspende zu versuchen – Stefanies letzte Hoffnung, doch noch schwanger zu werden.

«Meine eigenen Eizellen waren nicht mehr zu gebrauchen. Die Entscheidung, mir stattdessen fremde Eizellen einpflanzen zu lassen, fiel mir nicht leicht. Ich zweifelte.» Vor allem die Vorstellung, dass das Baby nicht mit ihr verwandt ist, bereitete ihr Sorgen: «Würde ich dennoch Muttergefühle aufbauen?

Alle Bedenken wurden zerstreut, als ich meine Tochter im Bauch spürte.» Es gebe nur eines, was sie bereue: «Dass ich es nicht viel früher gewagt habe. Dann hätte ich mir dieses Leiden erspart und wäre heute zudem eine jüngere Mutter.» Anderen Paaren könne sie die Fortpflanzungsmedizin nur empfehlen.

Wenn dir die Entscheidung zusetzt

Ein unerfüllter Kinderwunsch und der Gedanke an eine Behandlung im Ausland sind eine Belastung – auch dann, wenn am Ende alles gut geht. Du musst das nicht allein mit dir ausmachen: Wir haben zusammengestellt, wie sich die psychische Belastung bei unerfülltem Kinderwunsch erkennen lässt und wo es in der Schweiz Hilfe gibt. Und plane ein, dass die Nachbetreuung – Schwangerschaftskontrollen, Geburt, alles danach – hier stattfindet und nicht in der Klinik in Spanien. Sprich deshalb vor der Behandlung mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt.

Was sich in der Schweiz ändern soll

Seit Stefanies Reise ist die Schweizer Rechtslage in Bewegung geraten. Das Parlament hat im Herbst 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» angenommen und den Bundesrat damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen [3]. Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte festgelegt: Die Eizellspende soll zugelassen werden, und Samen- wie Eizellspende sollen künftig auch unverheirateten Paaren offenstehen [3][2]. Das BAG erarbeitet derzeit einen Vorentwurf zur Revision [3]; eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen [4].

Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert: Die Eizellspende ist in der Schweiz nicht zugelassen [1]. Wer eine Behandlung plant, muss also weiterhin ins Ausland – mit allem, was oben zu Recht, Kosten und Herkunft des Kindes steht.

«Das ist der gesellschaftliche Wandel. Heutzutage wollen Frauen sich in ihrem Beruf verwirklichen und Mutter sein. Die Strukturen lassen es jedoch nicht zu, beides gleichzeitig zu schaffen», sagte uns 2018 Jon Aizpurua, Reproduktionsmediziner und Gründer der privaten Kinderwunschklinik IVF Spain in Alicante. Aus diesem Grund rutsche die Familienplanung stetig nach hinten – nur mache der Körper nicht mit.

Dieser sei nämlich darauf programmiert, in jungen Jahren fruchtbar zu sein – ab 35 Jahren sinkt die Chance, schwanger zu werden. Diese natürliche Schranke, erklärte der Arzt, könne mit der Fortpflanzungsmedizin aufgehoben werden. «Daran ist doch nichts Verwerfliches. Es kommt auch in der Natur vor, dass ältere Frauen schwanger werden. Problematisch finde ich, wenn ich als Arzt, der über das Know-how und die Mittel verfügt, einem verzweifelten Menschen nicht helfe.»

Aizpurua spricht dabei als Anbieter in eigener Sache – seine Klinik lebt von diesen Behandlungen. Welche Qualen die Paare durchleiden, die ein Kind haben wollen, es aber aus biologischen Gründen nicht können, weiss er allerdings aus täglicher Erfahrung. «Es sind tragische Umstände, die die Menschen zu uns führen», sagt er. Man dürfe nicht davon ausgehen, dass sie den Entscheid leichtfertig fällen. «Vielmehr sind wir ihre letzte Hoffnung.»

Kosten für die Eizellspende in Spanien

Allerdings kostet diese Hoffnung. 10’000 Franken bezahlte Stefanie 2018 für die Behandlung in Spanien. Hinzu kamen noch die Reisekosten. Was eine Behandlung heute kostet, hängt von Klinik und Programm ab – längst nicht alles ist im Grundpreis enthalten. Lass dir die Leistungen deshalb vor der Zusage schriftlich aufschlüsseln: Wie viele Versuche sind eingeschlossen? Was kosten Medikamente, Nachkontrollen und das Einfrieren überzähliger Embryonen? Und was passiert mit dem Geld, wenn kein Transfer zustande kommt?

Klar ist die Lage bei der Krankenkasse. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Abklärung der Unfruchtbarkeit bei Mann und Frau, eine Hormonbehandlung der Frau (in der Regel 12 Stimulationszyklen oder ein Jahr) sowie die intrauterine Insemination. Nicht übernommen werden die In-vitro-Fertilisation, die Präimplantationsdiagnostik und die dafür nötigen Untersuchungen und Therapien [2]. Und eine künftige Zulassung der Eizellspende würde nicht automatisch dazu führen, dass die Kasse zahlt [2]. Was in der Schweiz auf dich zukommt, rechnen wir im Beitrag zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung durch.

Ja, es sei tatsächlich ein Problem, wenn sich nur gut situierte Menschen die Behandlung leisten könnten, räumte Jon Aizpurua ein: «Wir haben eine Stiftung eingerichtet, die finanziell aushilft. Aber meiner Meinung nach müsste man eine politische Lösung finden.» Die Kinderlosigkeit sei schliesslich ein gesellschaftliches Problem, das alle betrifft – nicht nur den Einzelnen.

*Die Namen wurden von der Redaktion geändert

Quellen

  1. Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG), SR 810.11, Stand 1. August 2025 – insbesondere Art. 3, 4, 24, 27 und 37. fedlex.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)
  2. Bundesamt für Gesundheit BAG: Faktenblatt Fortpflanzungsmedizingesetz, 30. Januar 2025 (PDF). bag.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)
  3. Bundesamt für Gesundheit BAG: Rechtsetzungsprojekte zur Fortpflanzungsmedizin – Stand der Revision. bag.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)
  4. Bundesamt für Gesundheit BAG: Bundesrat beschliesst Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende, Medienmitteilung vom 30. Januar 2025. bag.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)
  5. Spanien, Ley 14/2006, de 26 de mayo, sobre técnicas de reproducción humana asistida, konsolidierte Fassung des Boletín Oficial del Estado – insbesondere Art. 3, 5, 6, 8, 10 und 11. boe.es (abgerufen am 12.08.2026)
  6. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Stand 1. Juli 2026 – Art. 252. fedlex.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)

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