Leben > Arbeit & FamilieArbeitslos mit Familie in der Schweiz: RAV, Taggeld, Familienzulagen und Unterstützung – Schritt für Schritt Luisa Müller Wenn das Einkommen plötzlich wegfällt, gerät der Familienalltag schnell ins Wanken: Miete, Krankenkasse, Betreuung, Schulalltag – alles läuft weiter. Gleichzeitig brauchst du jetzt einen kühlen Kopf für Fristen, Formulare und Stellensuche. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch RAV-Anmeldung, Taggeld-Logik und Familienzulagen – mit den Zahlen und Fristen, die für Eltern zählen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Bei Arbeitslosigkeit hast du Anspruch auf Unterstützung – wenn du die Fristen und Pflichten kennst © ljubaphoto / Getty Images Erste Schritte nach Kündigung (oder drohender Arbeitslosigkeit) Das Wichtigste zuerst: Du darfst nicht warten, bis dein Arbeitsverhältnis endet. Das Gesetz verlangt, dass du alles Zumutbare unternimmst, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden (Art. 17 AVIG) – und dazu gehört die Stellensuche schon vor dem letzten Arbeitstag [4]. Denk in einer einfachen Zeitachse – so behältst du trotz Familienalltag den Überblick: 1) Kündigung oder drohende Kündigung: Ab dem Moment, in dem du von der Vertragsbeendigung erfährst, musst du dich bewerben. Bei unbefristeten Verträgen werden die Bemühungen längstens für die letzten drei Monate vor dem Vertragsende verlangt, bei befristeten Verträgen für die letzten drei Vertragsmonate. 2) Kündigungsfrist: Du suchst weiter und dokumentierst jede Bewerbung – mit Datum, Firma, Stelle und Antwort. Sind deine Bemühungen vor der Anmeldung ungenügend, wird die Zahl deiner Taggelder gekürzt; das kann dich zu Beginn der Arbeitslosigkeit mehrere Wochen und unter Umständen mehr als einen Monat kosten [4]. 3) Anmeldung: Du musst dich spätestens an dem Tag anmelden, ab dem du Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchst – besser früher, sobald absehbar ist, dass du deine Stelle verlierst [3]. Dokumente sammeln (am besten in einem Ordner – digital oder Papier). Typischerweise hilfreich sind: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Bestätigung zum Vertragsende, aktuelle und frühere Lohnabrechnungen, Arbeitszeugnisse und Zwischenzeugnisse, Ausweisdokumente, Aufenthaltsbewilligung (falls relevant), AHV-Nummer, Bankverbindung und Unterlagen zu allfälligen Nebenverdiensten. Für die Anmeldung beim RAV brauchst du zwingend deine AHV-Versichertennummer – sie steht auf dem AHV-Ausweis oder auf der Krankenversicherungskarte. Dein Arbeitgeber muss dir zudem ein Arbeitszeugnis oder mindestens eine Arbeitsbestätigung ausstellen; fordere es aktiv ein. Wichtig bei Schwangerschaft und Geburt: Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft besteht ein besonderer Kündigungsschutz – in dieser Zeit darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Bist du unsicher, ob der Schutz für dich gilt, teile deinem Arbeitgeber unverzüglich per eingeschriebenem Brief mit, dass du weiterarbeiten willst [4]. Und weil das Geld jetzt anders fliesst: Rechne früh durch, wie viel wirklich hereinkommt und was du kurzfristig anpassen kannst. Eine Anleitung dazu findest du im Beitrag Familienbudget berechnen. Anmeldung beim RAV: so läuft es ab Viele Eltern sind überrascht, dass in der Schweiz zwei Stellen zusammenspielen: das RAV (Beratung, Vermittlung, arbeitsmarktliche Massnahmen und Einstellung der Anspruchsberechtigung bei Pflichtverletzungen) und die Arbeitslosenkasse (Anspruchsprüfung, Berechnung und Auszahlung der Taggelder). Das RAV begleitet also deine Stellensuche, die Kasse zahlt. Praktisch heisst das: Du meldest dich beim RAV an – online über den eService im Job-Room oder persönlich vor Ort. Innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung erhältst du eine Einladung zum Erstgespräch. Mitbringen musst du AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte, einen amtlichen Ausweis und den Nachweis deiner bisherigen Arbeitsbemühungen [3]. Die Arbeitslosenkasse suchst du dir selbst aus – und diese Wahl ist keine Formalie: Du bist während der gesamten Rahmenfrist von zwei Jahren an sie gebunden, ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich [3]. Bei der Kasse reichst du das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» und die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre ein – je früher und vollständiger, desto schneller kommt das erste Geld. Zur Stellensuche gehört die Registrierung im Job-Room – und die bringt dir einen handfesten Vorteil: Stellen, die Arbeitgeber im Rahmen der Stellenmeldepflicht melden, sind in den ersten fünf Arbeitstagen ausschliesslich für beim RAV angemeldete und im Job-Room registrierte Stellensuchende sichtbar. Erst danach dürfen sie auf anderen Portalen erscheinen [3]. Halte dein Profil trotzdem bewusst simpel: aktueller Lebenslauf, gewünschtes Pensum, Arbeitsorte, realistischer Suchradius. Perfektion ist nicht das Ziel; Suchfähigkeit und Nachvollziehbarkeit zählen. Rechte & Pflichten: Das musst du als Stellensuchende:r wissen Die Arbeitslosenversicherung ist ein System mit gegenseitigen Erwartungen: Du bekommst Taggelder, wenn du die Voraussetzungen erfüllst – und du zeigst im Gegenzug, dass du aktiv und zumutbar nach Arbeit suchst. Das ist nicht «Misstrauen», sondern die Logik des Systems, wie sie im AVIG angelegt ist. Im Alltag sind das vor allem drei Punkte: Stellensuchbemühungen nachweisen, Kontrolltermine einhalten und zumutbare Arbeit annehmen. Was «zumutbar» ist, hängt unter anderem von Qualifikation, Arbeitsmarkt und Situation ab. Wenn du Zweifel hast, sprich früh mit deiner RAV-Beratungsperson, statt eine Stelle einfach abzulehnen. Wichtig zu wissen: Wenn Pflichten verletzt werden, wird dein Anspruch vorübergehend eingestellt – du erhältst dann für eine gewisse Zeit keine Taggelder. Je nach Verschulden sind das 1 bis 60 Tage, bei wiederholter Einstellung verlängert sich die Dauer. Typische vermeidbare Auslöser: selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, ungenügende Arbeitsbemühungen, verpasste Kontrolltermine, eine abgelehnte zumutbare Stelle oder eine abgebrochene arbeitsmarktliche Massnahme [2]. Plane deshalb von Anfang an ein «Sicherheitsnetz» im Kalender: fixe Zeiten für Bewerbungen, Dokumentation und Termine. Familienrealität: Krankheitstage, Betreuung, Schulferien Wenn Kinder krank werden oder Betreuung ausfällt, ist das nicht einfach «schlechte Organisation», sondern Realität. Gleichzeitig erwartet das System, dass du grundsätzlich arbeitsfähig und verfügbar bleibst. Damit du nicht zwischen RAV-Pflichten und Familienpflichten zerrieben wirst, hilft ein pragmatischer Ansatz: Plane Verfügbarkeit wie ein Projekt. Konkret: Erstelle für dich eine kurze, sachliche Übersicht, wie du Kinderbetreuung bei Bewerbungs- und Arbeitsterminen sicherstellen kannst – zum Beispiel mit Partner:in, Grosseltern, Nachbar:in, Tagesfamilie, Kita oder Notfall-Option. Du musst dabei keine privaten Details teilen. Es reicht oft, wenn du gegenüber dem RAV realistisch und konsistent erklärst, wann du verfügbar bist, wie schnell du Einsätze antreten kannst und welche Zeiten wegen Betreuung fix blockiert sind. Unklare oder später korrigierte Aussagen erzeugen unnötigen Druck. Schulferien: Das sind die «kontrollfreien Tage». Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit hast du Anspruch auf 5 kontrollfreie Tage – eine Woche, in der du keine Arbeitsbemühungen nachweisen und nicht vermittlungsfähig sein musst. Du kannst sie ansparen und zum Beispiel nach 120 Tagen zwei Wochen am Stück beziehen. Melde den Bezug zwei Wochen im Voraus dem RAV, in der Regel wochenweise. Nicht bezogene Tage verfallen mit der Rahmenfrist und werden nicht ausbezahlt [2]. Wer einfach verreist, ohne das zu melden, riskiert Einstelltage. Wenn du selbst krank wirst oder schwanger bist: Melde die Arbeitsunfähigkeit innert einer Woche dem RAV und gib sie auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» an; ab dem 4. Tag brauchst du ein Arztzeugnis. Bei Krankheit oder Schwangerschaft zahlt die Arbeitslosenversicherung nur für die ersten 30 Kalendertage jeder Arbeitsunfähigkeit weiter, und innerhalb der Rahmenfrist sind höchstens 44 solche Krankentaggelder möglich. Bei einem Unfall zahlt die ALV die ersten drei Tage, danach übernimmt die Suva [2]. Während Mutterschaftsurlaub, Urlaub des anderen Elternteils oder Betreuungsurlaub besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung – dafür entfallen in dieser Zeit auch die Pflichten gegenüber der ALV. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Erwerbsersatzgesetz; melde den Urlaub rechtzeitig dem RAV [2]. Finanzielle Unsicherheit und belastende Lebensereignisse können das Risiko für Stress, Angst und depressive Symptome erhöhen. Das ist keine Schwäche, sondern eine nachvollziehbare Reaktion. Wenn du merkst, dass Schlaf, Antrieb oder Gedankenkreisen über Wochen kippen: Sprich früh mit deiner Hausärzt:in oder einer psychologischen Fachperson – gerade als Elternteil ist frühe Unterstützung ein Schutzfaktor für die ganze Familie. Taggeld & Rahmenfristen: Grundlogik einfach erklärt Bei der Arbeitslosenentschädigung tauchen Begriffe auf, die kompliziert wirken, aber eine einfache Grundlogik haben – hier die familienfreundliche Kurzfassung. Versicherter Verdienst: die Basis der Berechnung. Massgebend sind die Einkommen der letzten sechs Monate; ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate für dich günstiger, zählt dieser. Taggeld: Es beträgt 80 % des versicherten Verdienstes, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist: Du hast Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren, dein versicherter Verdienst beträgt höchstens 3'797 Franken, oder du beziehst eine Invalidenrente mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 %. In allen übrigen Fällen sind es 70 % [1]. Für die meisten Eltern mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern gilt also der Ansatz von 80 % – das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Rahmenfrist: In der Regel zwei Jahre. Sie beginnt am ersten Tag, an dem du alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllst; innerhalb dieser Frist kannst du deine Taggelder beziehen [1]. Wie viele Taggelder stehen dir zu? Das hängt von Beitragszeit, Alter und Unterhaltspflichten ab. Mit Unterhaltspflichten sind es bei 12 bis unter 18 Beitragsmonaten 260 Taggelder, bei 18 bis 24 Beitragsmonaten 400 Taggelder; ab 55 Jahren und 22 Beitragsmonaten steigt der Anspruch auf 520 [2]. Zum Vergleich: Ohne Unterhaltspflichten und unter 25 sind es 200. Wartetage – hier zahlt sich die Familie aus. Vor der ersten Auszahlung stehen allgemeine Wartetage, eine Art Selbstbehalt. Die Staffelung richtet sich nach Jahreseinkommen und Unterhaltspflicht: Bis 36'000 Franken gibt es unabhängig davon keine Wartetage. Mit Unterhaltspflicht sind es bis 60'000 Franken null Wartetage und darüber fünf – ohne Unterhaltspflicht dagegen fünf bis zwanzig, je nach Einkommen. Zusätzliche besondere Wartetage gibt es in Sonderfällen, etwa 120 Tage, wenn du wegen einer Ausbildung von der Beitragszeit befreit bist [2]. Weil die genaue Berechnung individuell ist (Pensum, Kinder, Einkommen, Beitragszeiten, Zwischenverdienst), lass sie dir von deiner Arbeitslosenkasse bestätigen, bevor du damit planst. Die verbindliche Verfügung kommt von dort, nicht vom RAV [1]. Familienzulagen, Krankenkasse und Zwischenverdienst Dieser Teil geht in vielen Ratgebern unter, macht für Familien aber den grössten Unterschied. Familienzulagen laufen weiter. Hast du Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren, besteht während des Taggeldbezugs grundsätzlich Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen; die Arbeitslosenversicherung richtet dazu einen Zuschlag zum Taggeld aus [2]. Die Höhe legt der Kanton fest, der Bund gibt Mindestansätze vor: mindestens 215 Franken pro Monat als Kinderzulage und mindestens 268 Franken als Ausbildungszulage, die Kantone dürfen höher gehen [6]. Wie Anspruch, Höhe und Sonderfälle im Detail funktionieren, steht im Beitrag Familienzulagen in der Schweiz. Krankenkasse: Die Prämien laufen unverändert weiter – die Grundversicherung ist nicht an die Anstellung gekoppelt. Sinkt euer Einkommen deutlich, lohnt sich der Blick auf die individuelle Prämienverbilligung: Sie wird kantonal geregelt, und die Fristen unterscheiden sich stark. Wie du den Anspruch prüfst und den Antrag stellst, liest du im Beitrag zur Prämienverbilligung für Familien. Zwischenverdienst: Nimmst du während der Arbeitslosigkeit eine Arbeit an, die weniger einbringt als deine Arbeitslosenentschädigung, gilt das als Zwischenverdienst – und die Versicherung leistet eine Kompensationszahlung, die während mindestens zwölf Monaten ausgerichtet wird. Der Vorteil ist doppelt: Zwischenverdienst und Kompensationszahlung zusammen sind immer höher als die reine Arbeitslosenentschädigung, und die Bezugsdauer verlängert sich [1]. Gerade für Eltern, die zuerst nur ein kleines Pensum stemmen können, ist das der wichtigste Hebel. Unterstützung durch das RAV: Kurse, Programme, arbeitsmarktliche Massnahmen Viele Eltern denken beim RAV nur an Kontrolle. Tatsächlich gibt es auch konkrete Unterstützung, insbesondere über arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM). Sie sollen die Vermittelbarkeit verbessern – etwa durch Fachkurse, neue Methoden oder den Aufbau eines beruflichen Netzwerks. Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, erfüllt grundsätzlich auch die Teilnahmebedingungen; wer erst von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann unter Umständen eine Beteiligung an den Kurskosten erhalten. Ob eine Massnahme geeignet ist, beurteilt das RAV. Du kannst aber jederzeit von dir aus ein Gesuch stellen – für Kurse und Ausbildungspraktika mindestens 10 Tage vor Beginn [5]. Gute Kriterien fürs Gespräch: klarer Bezug zu konkreten Stellen, nachvollziehbare Verbesserung deiner Chancen und zeitliche Vereinbarkeit mit der Betreuung. Bring eine kurze Begründung mit: Welche Zielstellen? Welche Anforderungen? Welches Kompetenz-Delta schliesst der Kurs? So wird aus «Ich möchte etwas machen» ein arbeitsmarktbezogener Plan. Wenn du offen für Mobilität bist: EURES kann bei Stellen in der EU/EFTA unterstützen. Das kann sinnvoll sein, wenn dein Beruf in Grenzregionen gefragt ist. Kläre dabei früh Pendelbarkeit, Betreuung und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Wenn du dich neu orientieren willst: so verbindest du RAV und Laufbahnberatung Manchmal zeigt Arbeitslosigkeit auch, dass du eigentlich in eine andere Richtung willst: weniger Belastung, anderes Pensum, neue Branche. Für eine echte Neuorientierung sind zwei Ebenen hilfreich: Zielklärung und Umsetzung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Für die Zielklärung kann eine neutrale Laufbahnberatung sinnvoll sein – in der Schweiz etwa über berufsberatung.ch oder über Angebote wie viamia (je nach Kanton und Anspruch). Der Vorteil: Du kannst Interessen, Kompetenzen, gesundheitliche Grenzen und Familienlogistik strukturiert klären, ohne dass das Gespräch primär um Kontrollpflichten kreist. Danach lohnt sich der Brückenschlag zum RAV: Nimm die Ergebnisse (Zielberufe, benötigte Kompetenzen, realistisches Pensum, Suchstrategie) in komprimierter Form mit ins Gespräch. So könnt ihr gemeinsam prüfen, welche Schritte innerhalb der Regeln machbar sind. Wichtig ist die Erwartungshaltung: Das RAV kann unterstützen, aber Massnahmen müssen arbeitsmarktlich begründbar sein und zeitnah zur Wiedereingliederung beitragen. Wenn das Taggeld ausläuft: was bei der Aussteuerung gilt Sind die Taggelder aufgebraucht, bevor du eine Stelle gefunden hast, wirst du ausgesteuert. Das ist der Punkt, an dem Familien am meisten Klarheit brauchen – und der in Ratgebern am häufigsten fehlt. Was bleibt: Beratung und Vermittlung durch das RAV stehen dir weiterhin offen, und arbeitsmarktliche Massnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende der laufenden Rahmenfrist möglich. Was wegfällt: Die Arbeitslosenversicherung zahlt keinen Zuschlag für Familienzulagen mehr – Auskunft geben dann die kantonalen AHV-Ausgleichskassen [5]. Auch der Unfallschutz endet: Du bist während des Taggeldbezugs bei der Suva versichert, dieser Schutz läuft 31 Tage nach dem Ende des Anspruchs aus. Innerhalb dieser Frist kannst du eine Abredeversicherung abschliessen und den Schutz gegen Prämie um bis zu sechs Monate verlängern; sonst musst du deine Krankenkasse informieren [5]. Reicht das Geld danach nicht, kannst du dich bei der Sozialhilfe deiner Wohngemeinde anmelden [5]. Was das für Familien konkret bedeutet – Grundbedarf, Rückerstattung, Verwandtenunterstützung – steht im Beitrag Sozialhilfe: Was Familien wissen müssen. Offizielle Schweizer Stellen & kantonale Links Für verlässliche, aktuelle Informationen nutze vor allem offizielle Stellen: arbeit.swiss – Stellensuchende (SECO): Anmeldung, Versicherungsleistungen, arbeitsmarktliche Massnahmen und die ausführliche FAQ zur Arbeitslosenentschädigung. Bundesamt für Sozialversicherungen – Familienzulagen: Anspruch, Ansätze und zuständige Stellen. Dazu die Webseite deines Kantons beziehungsweise deines RAV – dort stehen die regionalen Abläufe, Öffnungszeiten und Kontakte. QuellenSECO / arbeit.swiss: Versicherungsleistungen (abgerufen am 11.08.2026)SECO / arbeit.swiss: FAQ zur Arbeitslosenentschädigung (abgerufen am 11.08.2026)SECO / arbeit.swiss: Anmeldung und Registrierung (abgerufen am 11.08.2026)SECO / arbeit.swiss: Erste Schritte nach Kündigung oder bei drohender Arbeitslosigkeit (abgerufen am 11.08.2026)SECO / arbeit.swiss: Aussteuerung und Arbeitsmarktliche Massnahmen (abgerufen am 11.08.2026)Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Familienzulagen – Leistungen und Voraussetzungen (abgerufen am 11.08.2026)