Leben > Arbeit & FamilieKündigung, Probezeit, Krankheit/Unfall: Arbeitsrecht-Basics für Eltern Luisa Müller Wenn ein Kind krank wird, eine Schwangerschaft beginnt oder du selbst ausfällst, fühlt sich Arbeit plötzlich weniger planbar an. Gerade dann tauchen Fragen auf: Darf mein:e Arbeitgeber:in kündigen? Was passiert mit dem Lohn? Und was muss ich jetzt konkret tun? Dieser Überblick erklärt dir die wichtigsten Regeln im Schweizer Arbeitsrecht verständlich, damit du in einer belastenden Situation schneller wieder Boden unter den Füssen bekommst. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Wenn eine Kündigung kommt © axelbueckert / Getty Images Kündigungsfristen: Die Basics Ordentliche Kündigung, Fristen, Schriftlichkeit, fristlose Kündigung In den meisten unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich möglich – aber es gelten Kündigungsfristen. Die zentralen Grundregeln stehen im Obligationenrecht (OR), unter anderem in OR 335. Häufig ist die Kündigung auf das Ende eines Monats möglich (je nach Vertrag/GAV), und die Frist hängt davon ab, wie lange du bereits angestellt bist. Wichtig: Viele Details (Fristlänge, Termin, Form) sind im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Personalreglement geregelt. Form: Eine Kündigung ist im Schweizer Recht in der Regel auch mündlich gültig. Für dich als Elternteil ist trotzdem zentral: Verlange immer eine schriftliche Kündigung (und bestätige selber nur, dass du sie erhalten hast, nicht dass du einverstanden bist). Das hilft, Fristen und Sperrfristen sauber zu prüfen. Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist nur bei sehr schweren Gründen zulässig (z. B. gravierende Vertrauensbrüche). Weil die Folgen einschneidend sind, lohnt sich hier fast immer eine rasche Beratung, bevor du etwas unterschreibst oder dich auf eine einvernehmliche Lösung einlässt. Probezeit & befristete Verträge Was gilt in der Probezeit? In der Probezeit ist eine Kündigung meist schneller möglich als später, oft mit kurzer Frist. Die genaue Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist stehen im Vertrag oder im GAV. Wenn du schwanger bist oder krank wirst, ist das emotional besonders heikel: Rechtlich kann auch in der Probezeit gekündigt werden, aber bestimmte Schutzbestimmungen (z. B. bei Schwangerschaft) können trotzdem eine Rolle spielen. Darum gilt: Nie nur auf Annahmen verlassen, sondern die Situation anhand von Vertrag, OR und ggf. GAV prüfen lassen. Befristete Verträge: Ende ohne Kündigung – was bedeutet das für Eltern? Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich automatisch am vereinbarten Datum – ohne Kündigung. Für Eltern ist das wichtig, weil hier oft keine «klassische» Kündigung angefochten wird, sondern die Frage lautet: Gibt es eine Verlängerung? Wurde etwas mündlich zugesichert? Wurde stillschweigend weitergearbeitet? Wenn du nach Ablauf weiterarbeitest und dies akzeptiert wird, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Halte Absprachen möglichst schriftlich fest, besonders rund um Betreuung, Pensum und Rückkehr nach Mutterschaft/Vaterschaft. Sperrfristen: Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Militär «Sperrfristen» bedeuten: In bestimmten Situationen darf eine Kündigung entweder gar nicht ausgesprochen werden (sie wäre dann nichtig) oder eine bereits laufende Kündigungsfrist wird unterbrochen. Die Regeln sind in OR 336c festgehalten. Sperrfristen sollen verhindern, dass Menschen in besonders verletzlichen Lebensphasen (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) ihren Job verlieren, bevor sie sich stabilisieren können. Schwangerschaft bis 16 Wochen nach Geburt: Kündigung nichtig Wenn du schwanger bist, gilt ein besonders starker Schutz: Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt ist eine Kündigung durch den:die Arbeitgeber:in in der Regel nichtig (also rechtlich unwirksam). Das kann entlasten – und trotzdem ist es verständlich, wenn du dich unsicher fühlst, ob du die Schwangerschaft «früh genug» melden sollst. Praktisch heisst das: Wenn du die Schwangerschaft zu einem Zeitpunkt erfährst, an dem bereits eine Kündigung im Raum steht, kann eine rasche ärztliche Bestätigung wichtig sein. Überlege dir, ob du die Information schriftlich (kurz und sachlich) mitteilst und den Eingang bestätigen lässt. Krankheit/Unfall: Unterbruch der Kündigungsfrist – Beispiele Bei Krankheit oder Unfall gilt: Eine Kündigung kann je nach Zeitpunkt unzulässig sein oder eine laufende Kündigungsfrist wird unterbrochen. Entscheidend sind unter anderem die Anstellungsdauer (weil die Sperrfrist davon abhängt) und der Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit. Zwei typische Alltagsbeispiele: Beispiel 1 (Unterbruch): Du erhältst eine ordentliche Kündigung und wirst während der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Dann wird die Kündigungsfrist für die Dauer der geschützten Zeit in der Regel unterbrochen und läuft erst danach weiter. Beispiel 2 (Kündigung während Sperrfrist): Du bist bereits arbeitsunfähig (ärztlich bescheinigt) und der:die Arbeitgeber:in kündigt in dieser Zeit. Je nach Konstellation ist diese Kündigung unzulässig. Wichtig für Eltern: Ein «krankes Kind» ist nicht dasselbe wie «du bist arbeitsunfähig». Wenn du wegen Betreuung zuhause bleibst, bist du nicht automatisch selbst krankgeschrieben. Dafür gibt es eigene Regeln (siehe Abschnitt unten). Krankheit/Unfall: Lohnfortzahlung und Versicherungen Lohnfortzahlung nach OR vs. Krankentaggeld (KTG) – ein Überblick Wenn du krank bist, stellen sich zwei Fragen: Habe ich Anspruch auf Lohn? und wie lange? Grundsätzlich kennt das OR eine Lohnfortzahlungspflicht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit – aber die Dauer hängt von der Anstellungsdauer und der sogenannten Skala (z. B. Berner, Basler, Zürcher Skala) ab. Viele Arbeitgebende haben zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung (KTG). Dann übernimmt nicht «das OR» den Lohnersatz, sondern die Versicherung bezahlt Taggelder nach Police (oft mit Wartefrist und prozentualem Ersatz). Für dich bedeutet das ganz praktisch: Schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag/GAV: Gibt es eine KTG, wie hoch ist die Leistung, ab wann, wie lange? Arztzeugnis: Frage früh nach, ab wann ein Zeugnis verlangt wird, und gib es fristgerecht ab (und behalte eine Kopie). Transparenz schützt: Kurze, sachliche Updates (ohne Diagnosedetails) helfen oft, Konflikte zu vermeiden. Unfall (UVG/SUVA): Taggeld und Meldeprozess Bei einem Unfall läuft vieles anders als bei Krankheit, weil in der Regel die obligatorische Unfallversicherung nach UVG greift (häufig über SUVA oder einen anderen UVG-Versicherer). Üblich ist ein Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall (die genauen Details hängen vom UVG-System ab). Zentral ist der Meldeprozess: Du informierst den:die Arbeitgeber:in so rasch wie möglich, und der Unfall wird dem Versicherer gemeldet. Lass dir bestätigen, dass die Meldung erfolgt ist, und bewahre Arztberichte/Unfallformular gut auf. Wenn das Kind krank ist: Kurzurlaub und Betreuungsurlaub 3 Tage pro Ereignis – Grundregel Wenn dein Kind krank ist, brauchst du oft sofort Zeit – und zwar nicht für dich, sondern für Betreuung. Das Arbeitsrecht sieht dafür einen kurzen bezahlten Betreuungsurlaub vor: In der Regel sind das bis zu 3 Tage pro Ereignis, sofern du die Betreuung tatsächlich übernehmen musst und keine andere zumutbare Lösung verfügbar ist. Viele Betriebe regeln Details im Personalreglement oder GAV. Ein Arztzeugnis fürs Kind kann verlangt werden. 14 Wochen Betreuungsurlaub bei schwer erkranktem Kind: Überblick Bei einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes gibt es in der Schweiz einen längeren Betreuungsurlaub (insgesamt bis zu 14 Wochen), der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Das ist für betroffene Familien oft existenziell, weil es Zeit für Spitalaufenthalte, Therapien und Care-Organisation schafft. Wenn du in einer solchen Situation bist: Lass dir früh von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bescheinigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, und kläre mit HR, wie die Absenzen gemeldet und abgerechnet werden. Mustertexte & Checklisten Muster-Mail: Arztzeugnis, Arbeitsunfähigkeit, Rückkehrgespräch Du kannst folgende Vorlage anpassen (kurz, sachlich, ohne Diagnosen): Betreff: Arbeitsunfähigkeit / Arztzeugnis / weiteres Vorgehen Guten Tag [Name] ich bin ab [Datum] arbeitsunfähig. Das Arztzeugnis habe ich beigefügt / reiche ich nach (gemäss ärztlicher Ausstellung). Bitte bestätigen Sie den Erhalt. Ich melde mich, sobald ich absehen kann, wann eine Rückkehr möglich ist. Wenn sinnvoll, können wir ein kurzes Rückkehrgespräch für [Vorschlag Datum/Uhrzeit] planen. Freundliche Grüsse [Name] Checkliste: Was tun bei Kündigung Nichts überstürzt unterschreiben (insbesondere keine Aufhebungsvereinbarung ohne Bedenkzeit). Schriftliche Kündigung verlangen und Zustelldatum dokumentieren (E-Mail, Briefumschlag, Empfangsbestätigung). Vertrag/GAV/Reglement prüfen: Kündigungsfrist, Probezeit, Sonderregeln, KTG, Ferien/Überstunden. Sperrfristen klären: Bist du krankgeschrieben? Unfall? Schwangerschaft? (OR 336c). Unterlagen sammeln: Arztzeugnisse, Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Korrespondenz, Unfallmeldung. Beratung holen: Schlichtungsbehörde/Arbeitsinspektorat, Gewerkschaft, Rechtsberatung (je nach Situation). Sperrfristen auf einen Blick Schwangerschaft: Kündigung durch den:die Arbeitgeber:in während Schwangerschaft bis 16 Wochen nach Geburt in der Regel nichtig (OR 336c). Krankheit/Unfall: Je nach Anstellungsdauer zeitlich begrenzter Kündigungsschutz; laufende Kündigungsfrist wird bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich unterbrochen (OR 336c). Militär/Zivildienst/Zivilschutz: Ebenfalls Schutzfristen; Details hängen von Einsatzdauer und Zeitpunkt ab (OR 336c). Wichtig: Die konkrete Anwendung ist oft eine Datumsfrage. Wenn viel davon abhängt, lohnt sich eine kurze juristische Prüfung. Mini-FAQ Gilt der Kündigungsschutz auch, wenn ich erst kurz angestellt bin? Teilweise ja, aber die Dauer und Wirkung der Sperrfristen hängt von der Situation und Anstellungsdauer ab. Bei Schwangerschaft ist der Schutz besonders stark (Kündigung in der Regel nichtig). Ich habe einen befristeten Vertrag und werde krank: Verlängert sich der Vertrag? Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich am vereinbarten Datum, auch wenn du krank bist. Ob es Ausnahmen gibt (z. B. vertragliche Regelung, Anschlussvertrag) muss im Einzelfall geprüft werden. Ich arbeite temporär über eine Agentur: Wer ist zuständig? Bei Temporärarbeit ist meist die Agentur dein:e Arbeitgeber:in (Vertragspartei). Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung und Versicherungen richten sich nach deinem Vertrag, dem GAV Personalverleih und den Versicherungsdeckungen. Lass dir schriftlich bestätigen, wer was meldet (KTG/UVG). Anlaufstellen SECO/Arbeitsinspektorat, Schlichtungsbehörden, Rechtsberatung/Gewerkschaften Wenn du unsicher bist oder die Situation eskaliert, ist Unterstützung kein Luxus, sondern Selbstschutz. Je nach Kanton und Situation kommen infrage: kantonale Arbeitsinspektorate/Arbeitsämter, die zuständige Schlichtungsbehörde bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtsberatungsstellen (z. B. über Gewerkschaften) oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für Eltern kann auch eine frühe Beratung helfen, damit du deine Energie für Gesundheit und Betreuung einsetzen kannst – statt für endlose Klärungen.