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Muster-Mails & Checklisten: Schwangerschaft, Urlaub und Rückkehr mit HR gut klären – inklusive Fristen und Kündigungsschutz

Eine Schwangerschaft verändert viel – auch im Job. Viele Eltern möchten es gegenüber HR oder der Führungskraft korrekt, fair und trotzdem diskret kommunizieren, ohne sich im Paragraphendschungel zu verlieren. Hier findest du copy-paste-fertige Muster-Mails und kurze Checklisten – dazu die Fristen und den Kündigungsschutz, die dahinterstehen, damit Schwangerschaft, Urlaub, Stillzeit und Rückkehr möglichst stressarm und gut abgesichert ablaufen.

Checkliste
Checklisten erleichtern die Planung mit der Personalabteilung © Thank you for your assistant / Getty Images

So nutzt du diese Vorlagen

Die Vorlagen sind bewusst sachlich, freundlich und klar formuliert. Passe jeweils die eckigen Klammern an, entscheide, ob du direkt an HR, die Führungskraft oder beide schreibst, und wähle den Kanal, der in deinem Betrieb üblich ist (E-Mail, HR-Tool, Brief). In der Schweiz sind Mutterschutz und Mutterschaftsentschädigung rechtlich geregelt; zusätzlich können Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder ein internes Personalreglement bessere Leistungen vorsehen. Wenn du unsicher bist, ist es sinnvoll, frühzeitig eine kurze schriftliche Klärung anzustossen – das nimmt Druck aus Gesprächen und verhindert Missverständnisse.

Wichtig vorweg: Nicht jede dieser Mails macht dasselbe geltend. Mutterschutz-Massnahmen, Mutterschaftsurlaub, der Urlaub des andern Elternteils, der Adoptionsurlaub und die bezahlte Stillzeit sind gesetzliche Ansprüche – du bittest nicht darum, du meldest sie an und klärst die Umsetzung [1] [3]. Eine Pensumsreduktion, Jobsharing oder Homeoffice nach der Elternphase sind dagegen in der Privatwirtschaft kein gesetzlicher Anspruch, sondern Verhandlungssache. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wie du formulierst – und was passiert, wenn dein Gegenüber Nein sagt.

Vor dem Versand prüfen: Vertrag, GAV, Reglement, Fristen

Bevor du etwas abschickst, lohnt sich ein kurzer Faktencheck: Was steht in deinem Arbeitsvertrag, gibt es einen GAV oder ein Personalreglement, und welche Fristen gelten intern für Urlaubsplanung und Stellvertretung? Rechtlich wichtig ist: Der Mutterschutz umfasst in der Schweiz auch Vorgaben zu gesundheitsgefährdender Arbeit, Nachtarbeit sowie zu Arbeits- und Ruhezeiten während Schwangerschaft und Stillzeit [2]. Das ist keine «Sonderbehandlung», sondern dient dem Schutz deiner Gesundheit und der deines Kindes. Einen Überblick darüber, welche Rechte dir der Mutterschutz am Arbeitsplatz gibt, verschafft dir vor dem Gespräch Sicherheit.

Schwangerschaft mitteilen & Mutterschutz anstossen

Viele Eltern fragen sich: «Wann muss ich es sagen?» Eine generelle Pflicht, die Schwangerschaft sofort mitzuteilen, gibt es nicht. Praktisch sinnvoll ist eine Mitteilung dann, wenn Arbeitsorganisation, Sicherheit oder Planung betroffen sind (zum Beispiel bei Nachtarbeit, körperlich belastenden Tätigkeiten, Exposition gegenüber Chemikalien oder Infekten). Je früher du Risiken ansprichst, desto eher kann der Betrieb Schutzmassnahmen umsetzen, wie sie im Mutterschutz vorgesehen sind.

Kündigungsschutz: was ab wann gilt

Der Punkt, der die Angst vor dem Gespräch am meisten dämpft: Nach Ablauf der Probezeit darf dir dein Arbeitgeber während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Eine Kündigung, die in diese Sperrfrist fällt, ist nichtig – sie gilt also gar nicht [1]. Wurde dir vor Beginn der Sperrfrist gekündigt und ist die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen, wird deren Lauf unterbrochen und erst nach dem Ende der Sperrfrist fortgesetzt. Während der Probezeit gilt dieser Schutz nicht. Wie Kündigung, Probezeit und Krankheitsfall zusammenspielen, zeigen die Arbeitsrecht-Basics für Eltern.

Zwei weitere Rechte kennen viele nicht: Schwangere und stillende Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden, und Schwangere dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder sie verlassen – das Arbeitsgesetz verlangt dafür kein Arztzeugnis [2]. Über die Lohnfolgen sagt diese Bestimmung allerdings nichts; was in dieser Zeit ausbezahlt wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag, GAV und Reglement. Kläre das mit HR, bevor du davon Gebrauch machst.

Muster-Mail: Schwangerschaft melden (inkl. Wunsch nach Vertraulichkeit)

Betreff: Vertraulich: Mitteilung Schwangerschaft

Guten Tag [Name]

ich möchte dich / Sie vertraulich informieren, dass ich schwanger bin. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der [Datum].

Mir ist wichtig, dass diese Information bis auf Weiteres vertraulich behandelt wird. Bitte teile sie (noch) nicht im Team, bevor wir gemeinsam den passenden Zeitpunkt und die Kommunikation abgestimmt haben.

Ich schlage vor, dass wir in den nächsten Tagen kurz zusammensitzen, um die nächsten Schritte (Mutterschutz, Terminplanung, Übergabe) zu besprechen. Wenn ihr / Sie dafür ein Arztzeugnis oder eine Bestätigung benötigt / benötigen, gebe ich das gerne ab.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]
[Funktion / Team]

Muster-Mail: Anpassungen/Mutterschutz-Massnahmen (Nachtarbeit, Pausen, Ersatzarbeit)

Betreff: Mutterschutz: Klärung von Arbeitseinsatz und Anpassungen

Guten Tag [Name]

im Zusammenhang mit meiner Schwangerschaft möchte ich den Arbeitseinsatz und mögliche Schutzmassnahmen gemäss Mutterschutz klären. Aktuell betreffen mich insbesondere: [z.B. Nachtarbeit/Schichtarbeit, langes Stehen, schweres Heben, Exposition gegenüber Chemikalien, Zeitdruck/fehlende Pausen].

Ich bitte um ein Gespräch, um zu prüfen, welche Anpassungen möglich und vorgesehen sind (z.B. keine Nachtarbeit, zusätzliche Pausen, angepasste Aufgaben/Ersatzarbeit, ergonomische Massnahmen). Falls dafür Unterlagen nötig sind, kann ich ein Arztzeugnis nachreichen.

Mir ist wichtig, die Arbeit weiterhin zuverlässig zu erledigen und gleichzeitig die gesetzlichen Schutzvorgaben einzuhalten.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Was hinter dieser Mail steht, ist konkreter, als es klingt. Ab der achten Woche vor dem Geburtstermin darfst du zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. Kannst du wegen der Schutzvorschriften bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten und weist dir der Betrieb keine gleichwertige Ersatzarbeit zu, hast du Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes [2]. Bei überwiegend stehender Tätigkeit stehen dir ab dem vierten Schwangerschaftsmonat eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden und nach jeder zweiten Stunde eine Kurzpause von 10 Minuten zu; ab dem sechsten Monat sind stehende Tätigkeiten auf insgesamt 4 Stunden pro Tag zu beschränken. Und: Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nicht über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden, keinesfalls aber über 9 Stunden [3].

Urlaub beantragen

Rund um die Geburt hilft ein gemeinsamer Plan: Welche Abwesenheiten sind fix, welche flexibel, wie läuft die Übergabe, und wie ist die Lohnfortzahlung geregelt? In der Schweiz ist die Mutterschaftsentschädigung (EO) ein zentraler Baustein; je nach Betrieb kommen zusätzliche bezahlte Wochen oder die Möglichkeit dazu, Ferientage anzuhängen. Für die Planung im Betrieb ist eine klare, schriftliche Abstimmung Gold wert.

Die Zahlen, die du dafür brauchst: Der Mutterschaftsurlaub beträgt mindestens 14 Wochen [1]. Die Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt an 98 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag [4]. Bleibt das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als zwei Wochen im Spital, verlängert sich die Ausrichtung um die Dauer des Spitalaufenthalts, höchstens um 56 Tage.

Der teuerste Planungsfehler: Nimmst du deine Erwerbstätigkeit vor Ablauf der 98 Tage ganz oder teilweise wieder auf, endet der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung vorzeitig [4]. Ein früher Wiedereinstieg «für ein paar Stunden pro Woche» kostet also nicht ein paar Stunden Entschädigung, sondern den gesamten Rest davon. Unabhängig davon gilt: In den ersten acht Wochen nach der Geburt darfst du gar nicht beschäftigt werden, danach bis zur 16. Woche nur mit deinem Einverständnis [2].

Für den andern Elternteil sind seit 2021 zwei Wochen Urlaub gesetzlich verankert, wochen- oder tageweise beziehbar [1]. Die Frist wird oft übersehen: Der Urlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden – was danach nicht bezogen ist, verfällt [1] [4]. Entschädigt werden höchstens 14 Taggelder; wird der Urlaub tageweise bezogen, kommen pro fünf entschädigte Tage zwei Taggelder dazu [4]. Wie sich die zwei Wochen sinnvoll legen lassen, zeigt der Beitrag zum Urlaub des andern Elternteils.

Für Adoptionen gibt es seit 2023 einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Auch er hat eine Frist: Er muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Kindes bezogen werden. Die Eltern können ihn unter sich aufteilen, aber nicht gleichzeitig beziehen [1]. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind bei der Aufnahme weniger als vier Jahre alt ist; bei einer Stiefkindadoption besteht kein Anspruch, und bei einer gemeinschaftlichen Adoption entsteht nur ein Entschädigungsanspruch [4].

Muster-Mail: Mutterschaftsurlaub planen

Betreff: Planung Mutterschaftsurlaub: Termine, Übergabe und Auszahlung

Guten Tag [Name]

gerne möchte ich die Planung rund um meinen Mutterschaftsurlaub verbindlich abstimmen. Voraussichtlicher Geburtstermin: [Datum].

Vorschlag für die Planung:
Beginn Abwesenheit: [Datum/abhängig von Situation]
Mutterschaftsurlaub (gesetzlich/betrieblich): [Zeitraum, falls bereits klar]
Geplante Rückkehr: [Datum – frühestens nach Ablauf der 98 Tage, damit die Mutterschaftsentschädigung nicht vorzeitig endet]
Geplante Ferien/Überstunden im Anschluss oder davor: [ja/nein, Zeitraum]

Zudem bitte ich um Klärung der administrativen Punkte:
Auszahlung/Abwicklung Mutterschaftsentschädigung (EO): Wer reicht was ein, und wann?
Benötigte Unterlagen: [z.B. Arztzeugnis, Geburtsmeldung]
Regelung bei früherer/späterer Geburt: Wie passen wir die Daten an?

Für die Übergabe schlage ich vor, dass wir bis [Datum] die wichtigsten Aufgaben, Stellvertretungen und Deadlines festhalten. Ich kann dazu eine kurze Übergabeliste vorbereiten.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Muster-Mail: Urlaub des andern Elternteils

Betreff: Planung Vaterschaftsurlaub / Urlaub des andern Elternteils

Guten Tag [Name]

ich möchte den Urlaub rund um die Geburt unseres Kindes planen und bitte um Bestätigung der Bezugsmöglichkeiten. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der [Datum].

Ich beabsichtige, den Urlaub wie folgt zu beziehen: [z.B. 1 Woche direkt ab Geburt, 1 Woche später / einzelne Tage]. Der gesamte Bezug erfolgt innerhalb der sechsmonatigen Frist ab Geburt, also bis spätestens [Datum]. Falls das betrieblich anders besser passt, bin ich offen für eine Abstimmung.

Bitte teilt mir / teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ihr / Sie benötigt / benötigen (z.B. Geburtsurkunde/Familienbüchlein-Auszug) und wie die Meldung an die Ausgleichskasse erfolgt.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Muster-Mail: Adoptionsurlaub

Betreff: Adoptionsurlaub: Antrag und Planung

Guten Tag [Name]

wir werden ein Kind adoptieren und möchten den Adoptionsurlaub planen. Der voraussichtliche Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes ist der [Datum] (bzw. Zeitraum).

Ich beantrage den Adoptionsurlaub ab [Datum] und bitte um Klärung, wie wir die Bezugstage organisatorisch abwickeln. Geplante Aufteilung unter den Eltern: [ganz bei mir / aufgeteilt wie folgt – ein gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich]. Der Bezug erfolgt innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Kindes. Bitte teilt mir / teilen Sie mir mit, welche Nachweise benötigt werden und wie die Meldung an die Ausgleichskasse erfolgt.

Zusätzlich würde ich gerne kurz besprechen, wie wir Übergabe und Stellvertretung für die Abwesenheit organisieren.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Rückkehr & Stillzeit

Viele Eltern unterschätzen, wie entlastend es ist, die Rückkehr frühzeitig zu planen: Aufgaben, Erwartungen, Pensenmodell, Betreuungssituation, mögliche Krankheitsphasen und realistische Ziele.

Wenn du stillst, kommt ein weiterer Punkt dazu – und der ist mehr als eine Kulanzfrage. Stillen und Milchabpumpen am Arbeitsplatz sind gesetzlich geregelt: Die dafür erforderliche Zeit ist dir freizugeben [2]. Im ersten Lebensjahr des Kindes gilt davon als bezahlte Arbeitszeit [3] [5]:

  • bei einer täglichen Arbeitszeit bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.

Den Ort darfst du selbst wählen. Der Betrieb muss dafür einen geeigneten Raum mit Sichtschutz und guten hygienischen Verhältnissen zur Verfügung stellen – ausdrücklich nicht die Toilette. Das kann ein fix definierter Raum sein, ebenso ein Sanitätszimmer, ein leeres Büro oder ein Besprechungszimmer [5]. Du bittest hier also nicht um ein Entgegenkommen, sondern klärst die Umsetzung einer Vorgabe.

Muster-Mail: Stillzeit/Stillraum klären

Betreff: Rückkehr & Stillen: Stillzeit und geeigneter Raum

Guten Tag [Name]

ich plane meine Rückkehr an den Arbeitsplatz ab dem [Datum]. Da ich weiterhin stille bzw. Muttermilch abpumpe, möchte ich die Rahmenbedingungen frühzeitig klären.

Konkret geht es um:
einen geeigneten, geschützten Raum (Sichtschutz, sauber, mit Sitzgelegenheit) zum Stillen/Abpumpen,
die zeitliche Planung der Still-/Abpump-Pausen im Tagesablauf – bei meiner täglichen Arbeitszeit von [Stunden] entspricht das [30/60/90] Minuten bezahlter Arbeitszeit im ersten Lebensjahr des Kindes,
eine pragmatische Abstimmung im Team, damit Termine und Erreichbarkeit realistisch planbar sind.

Mir ist eine verlässliche Lösung wichtig, die sowohl den betrieblichen Ablauf als auch die gesundheitlichen Bedürfnisse berücksichtigt.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Teilzeit nach der Elternphase: Bitte, kein Anspruch

Hier ändert sich die Ausgangslage grundlegend. Während Mutterschutz, Urlaub und Stillzeit gesetzlich geregelt sind, gibt es in der Privatwirtschaft kein Recht auf eine Pensumsreduktion, auf Jobsharing oder auf Homeoffice. Was gilt, steht im Arbeitsvertrag, im GAV oder im Personalreglement – alles darüber hinaus ist Verhandlung. Bei öffentlich-rechtlichen Anstellungen können kantonale Personalgesetze weiter gehen; das lohnt sich zu prüfen. Formuliere deshalb als Vorschlag mit Lösung statt als Forderung – und rechne damit, dass ein Nein möglich ist.

Was das Arbeitsgesetz immerhin verlangt: Bei der Festsetzung von Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen, und sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden [2].

Muster-Mail: Teilzeit/Jobsharing/Homeoffice nach der Elternphase

Betreff: Antrag auf Pensumsanpassung / Jobsharing / Homeoffice ab [Datum]

Guten Tag [Name]

für die Zeit nach meiner Elternphase möchte ich eine Anpassung meines Arbeitspensums bzw. Arbeitsmodells beantragen. Mein Wunsch ab [Datum] ist: [z.B. 60% Pensum / Jobsharing / 1–2 Tage Homeoffice].

Damit die Zusammenarbeit weiterhin gut funktioniert, schlage ich folgende Umsetzung vor:
Kernarbeitszeiten/Erreichbarkeit: [Vorschlag]
Aufgabenfokus und Prioritäten: [Vorschlag]
Schnittstellen/Vertretung: [Vorschlag]
Review-Termin nach [z.B. 8–12 Wochen], um die Lösung gemeinsam zu evaluieren.

Mir ist wichtig, eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl die betrieblichen Bedürfnisse als auch unsere neue Betreuungssituation berücksichtigt. Gerne bespreche ich das in einem Termin mit HR und der Führung.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]

Wenn HR nicht reagiert oder ablehnt

Nicht jede Mail löst das Thema. Entscheidend ist dann, in welcher der drei Lagen du steckst:

  • Es geht um einen gesetzlichen Anspruch (Mutterschutz-Massnahmen, Nachtarbeit, Stillzeit, Urlaub): Halte deine Anfrage schriftlich fest und nenne eine konkrete Frist für die Antwort. Bleibt sie aus, ist das kantonale Arbeitsinspektorat die richtige Adresse – es vollzieht das Arbeitsgesetz in den Betrieben und berät sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende [6].
  • Es geht um eine Verhandlungssache (Pensum, Jobsharing, Homeoffice): Hier hilft kein Amt. Sinnvoll sind ein zweiter Vorschlag mit anderer Verteilung, ein befristeter Versuch mit Review-Termin oder das Gespräch mit Gewerkschaft, Personalverband oder einer Rechtsschutzversicherung.
  • Du hast den Eindruck, wegen der Schwangerschaft oder Elternschaft benachteiligt zu werden – etwa bei Beförderung, Lohn oder Kündigung: Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Fristen. Wie du in der Schweiz vorgehst, steht im Beitrag zu Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft.

Halte in allen drei Fällen fest, wann du was geschickt hast und was geantwortet wurde. Eine schriftliche Spur ist später mehr wert als die beste Erinnerung.

Checklisten

Wenn du gerade viele Termine im Kopf hast, helfen kurze Listen: Sie reduzieren mentale Last und machen Absprachen messbar. Du kannst sie in ein Dokument kopieren, abhaken und im Rückkehrgespräch als gemeinsame Grundlage nutzen. Wichtig: Die Checklisten ersetzen keine individuelle Rechtsauskunft, sind aber ein sehr praktisches Gerüst für die Zusammenarbeit mit HR.

Checkliste Übergabe/Vertretung

  • Fixe Abwesenheitsdaten (voraussichtlich) festhalten und Zuständigkeiten klären.
  • Top-5 Aufgaben definieren, die zwingend weiterlaufen müssen.
  • Stellvertretung(en) pro Aufgabe benennen und einarbeiten.
  • Wichtige Kontakte, Logins, Zugänge und Ablageorte dokumentieren.
  • Laufende Projekte: Status, nächste Schritte, Risiken, Deadlines notieren.
  • Wiederkehrende Termine (Monatsabschluss, Reports) inkl. Vorlagen übergeben.
  • Kommunikationsplan: Wer informiert Kund:innen/Team, ab wann?
  • Notfallregel: Wie ist die Erreichbarkeit im Ausnahmefall (oder ausdrücklich nicht)?
  • Übergabemeeting(s) terminieren und Protokoll ablegen.
  • Rückkehr-Punkt vormerken: Welche Themen sollen beim Wiedereinstieg als Erstes anstehen?

Checkliste Rückkehrgespräch

Nimm dir für das Rückkehrgespräch 30–60 Minuten und geh diese Punkte konkret durch:

  • Startdatum und Einarbeitungsphase.
  • Aktuelles Pensum und gewünschte Entwicklung – als Vorschlag, nicht als Anspruch.
  • Aufgabenportfolio: Was bleibt, was entfällt, was ist neu?
  • Meeting-Zeiten, Erreichbarkeit und Homeoffice-Regeln.
  • Still-/Abpump-Pausen inkl. Raum, falls relevant – mit den 30/60/90 Minuten bezahlter Arbeitszeit im ersten Lebensjahr als Ausgangspunkt.
  • Realistische Ziele für die ersten 8–12 Wochen.
  • Review-Termin nach einigen Wochen fix vereinbaren.

Ein «sanfter» Wiedereinstieg ist meist tragfähiger als der Anspruch, sofort wieder 100% zu funktionieren: Schlafmangel, neue Routinen und häufigere Infekte in der Familie sind in den ersten Monaten nicht ungewöhnlich. Der Review-Termin hilft, die Lösung fair nachzuschärfen, bevor Frust entsteht.

Checkliste Unterlagen

Leg dir digital oder in Papierform eine Mappe an mit:

  • Arbeitsvertrag und allfälligem GAV/Personalreglement.
  • Aktuellem Stellenbeschrieb.
  • Kontaktdaten von HR und Payroll.
  • Relevanten Arztzeugnissen, z.B. bei Beschäftigungsanpassungen.
  • Unterlagen für die Mutterschaftsentschädigung bzw. für den Urlaub des andern Elternteils (je nach Prozess im Betrieb).
  • Einer einfachen Timeline mit deinen geplanten Daten – inklusive der beiden Verfallsfristen: sechs Monate ab Geburt für den Urlaub des andern Elternteils [1] [4], ein Jahr ab Aufnahme des Kindes für den Adoptionsurlaub.
  • Der schriftlichen Korrespondenz mit HR, chronologisch abgelegt.

Das reduziert Rückfragen, beschleunigt die Abwicklung – und du hast im Zweifelsfall belegt, wann du was gemeldet hast.

Quellen

  1. Schweizerisches Obligationenrecht (OR, SR 220), insbesondere Art. 329f (Mutterschaftsurlaub), Art. 329g (Urlaub des andern Elternteils), Art. 329j (Adoptionsurlaub) und Art. 336c (Kündigung zur Unzeit). fedlex.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)
  2. Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11), insbesondere Art. 35, 35a, 35b (Gesundheitsschutz und Beschäftigung bei Mutterschaft) und Art. 36 (Arbeitnehmende mit Familienpflichten). fedlex.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)
  3. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111), Art. 60 (Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft) und Art. 61 (Beschäftigungserleichterung). fedlex.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)
  4. Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbsersatzgesetz, EOG, SR 834.1), insbesondere Art. 16c–16f (Mutterschaftsentschädigung), Art. 16j–16k (Entschädigung des andern Elternteils) und Art. 16t (Adoptionsentschädigung). fedlex.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)
  5. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Stillen/Milch abpumpen am Arbeitsplatz. seco.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)
  6. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Kantonale Arbeitsinspektorate. seco.admin.ch (abgerufen am 10.08.2026)

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