Leben > Arbeit & FamilieSteuern mit Kindern: Diese Abzüge sind in der Schweiz wichtig Luisa Müller Kinder kosten – und gleichzeitig gibt es in der Schweiz verschiedene steuerliche Entlastungen, die vielen Familien spürbar helfen. Trotzdem bleiben Abzüge oft ungenutzt, weil Regeln je nach Wohnort variieren oder Belege fehlen. Dieser Artikel zeigt dir klar und praxisnah, welche Abzüge für Kinder und Betreuung häufig relevant sind, wo kantonale Unterschiede liegen und wie du deine Steuererklärung effizient vorbereitest. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Steuer-Abzüge früh berechnen © filmfoto / Getty Images Der wichtigste Unterschied: Bund vs. Kanton/Gemeinde In der Schweiz wird deine Steuerbelastung nicht nur durch die direkte Bundessteuer bestimmt, sondern vor allem auch durch die kantonalen und kommunalen Steuern. Das Entscheidende für dich als Mutter oder Vater: Abzüge und Entlastungen sind nicht überall gleich. Manche Abzüge gibt es sowohl beim Bund als auch im Kanton – aber mit unterschiedlichen Maximalbeträgen, Voraussetzungen oder Berechnungsarten. Warum deine Abzüge je nach Wohnort variieren Der Bund regelt gewisse Abzüge einheitlich für die direkte Bundessteuer. Kantone und Gemeinden haben daneben eigene Steuergesetze und setzen Beträge teilweise anders fest. Praktisch heisst das: Du kannst in zwei Nachbarkantonen mit identischem Einkommen und gleichen Betreuungskosten trotzdem unterschiedlich viel Steuern zahlen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zeigt diese Unterschiede im Steuermäppchen übersichtlich auf. Wenn du umziehst, lohnt es sich deshalb, Abzüge im neuen Kanton noch einmal bewusst zu prüfen – auch wenn du „alles wie letztes Jahr“ machst. Abzüge rund ums Kind Für Familien sind vor allem zwei Bereiche zentral: der allgemeine Kinderabzug und – je nach Betreuungssituation – der Abzug für Drittbetreuungskosten. Wichtig: Was umgangssprachlich als „Kinderabzug“ bezeichnet wird, kann je nach Steuerart unterschiedlich ausgestaltet sein. Verlasse dich deshalb nicht auf Tipps aus dem Freundeskreis, sondern prüfe die konkrete Regelung für Bund und Kanton. Kinderabzug und Abzug vom Steuerbetrag Bei der direkten Bundessteuer gibt es einen Kinderabzug, der das steuerbare Einkommen reduziert. Ob und in welcher Höhe du ihn geltend machen kannst, hängt typischerweise davon ab, ob du für den Unterhalt eines Kindes aufkommst und ob das Kind in Ausbildung ist. Die aktuellen Ansätze und Bedingungen sind bei der ESTV zur direkten Bundessteuer zusammengefasst. Eine häufige Unsicherheit betrifft getrennte oder geschiedene Eltern: Wer darf den Abzug machen? Das hängt davon ab, wer die Hauptlast des Unterhalts trägt und wie die Obhut geregelt ist. Wenn ihr euch Betreuung und Kosten teilen, können je nach Konstellation Aufteilungen möglich sein – hier sind die kantonalen Vorgaben und die konkrete Situation entscheidend. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Blick in die kantonale Wegleitung oder eine Nachfrage beim Steueramt, bevor du falsche Angaben machst. Drittbetreuungskostenabzug (Kita/Tagi/Tagesfamilie) – was gilt, was zählt Wenn du dein Kind durch Dritte betreuen lässt, weil du arbeitest, eine Ausbildung machst oder aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung angewiesen bist, kannst du die Kosten oft teilweise abziehen. Für die direkte Bundessteuer nennt die ESTV in der Wegleitung 2025 (Formular 2a) einen maximalen Drittbetreuungskostenabzug von 25’800 CHF pro Kind für die Steuerperiode 2025. Kantone können andere Maximalbeträge und Bedingungen haben. Was zählt typischerweise als Drittbetreuung? Dazu gehören je nach Ausgestaltung unter anderem Kosten für Kita, Tagesstrukturen (Tagi/Hort), Tagesfamilien sowie vergleichbare institutionelle oder anerkannte Betreuungsformen. Wichtig ist meist: Es muss eine echte Drittbetreuung sein (nicht einfach „Oma hilft gratis“), und sie muss in einem klaren Zusammenhang mit deiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen. Nicht oder nur teilweise anerkannt sind je nach Kanton zum Beispiel Verpflegungspauschalen oder reine Freizeitangebote ohne Betreuungscharakter. Die Details findest du in den kantonalen Merkblättern – und genau dort passieren die häufigsten Missverständnisse. „Entscheidend ist nicht, ob Betreuung im Alltag entlastet, sondern ob sie steuerlich als Drittbetreuung im Sinne der Regeln gilt – und ob du sie belegen kannst.“ Berufskosten und Arbeitspensum Neben kindbezogenen Abzügen sind Berufskosten ein zweiter grosser Hebel – besonders, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Viele Familien merken erst beim Ausfüllen: Die Höhe des Arbeitspensums beeinflusst nicht nur das Einkommen, sondern auch Kosten (Pendeln, Verpflegung) und damit die Steuerrechnung. Pendelkosten, Verpflegung, Arbeitszimmer – typische Stolpersteine Berufskosten sind grundsätzlich dazu da, notwendige Kosten zur Einkommenserzielung zu berücksichtigen. Bei der direkten Bundessteuer sind die relevanten Abzüge und Rahmenbedingungen in den Übersichten der ESTV dargestellt. In der Praxis sind drei Punkte häufig heikel: Pendelkosten: Hier kommt es auf den Arbeitsweg und das zulässige Verkehrsmittel an. Wenn du mit dem Auto fährst, musst du es je nach Situation begründen können (z. B. fehlende ÖV-Verbindung, Schichtarbeit). Wer einfach „wie immer“ Auto einträgt, obwohl ÖV zumutbar wäre, riskiert eine Kürzung. Verpflegung: Abziehbar ist typischerweise nur, wenn du auswärts essen musst oder keine Möglichkeit hast, günstig zu Hause zu essen. Homeoffice-Tage und Teilzeitmodelle verändern diese Logik. Ein häufiger Fehler ist, die maximale Pauschale einzutragen, obwohl viele Tage im Homeoffice gearbeitet wurde. Arbeitszimmer: Ein Abzug ist in vielen Fällen nur möglich, wenn du regelmässig zu Hause arbeiten musst und kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Ein „Schreibtisch in der Ecke“ genügt oft nicht als Begründung. Prüfe hier besonders sorgfältig die kantonale Praxis. Zweitverdiener-Effekt und Progression Viele Eltern spüren beim (Wieder-)Einstieg: Von einem zusätzlichen Pensum bleibt gefühlt „zu wenig übrig“. Das hat mehrere Gründe. Ein Teil ist nicht Steuern, sondern Sozialabgaben und Betreuungskosten. Bei den Steuern kommt häufig die Progression dazu: Mit höherem Einkommen steigt der Steuersatz. Das ist kein „Fehler im System“, sondern eine typische Eigenschaft progressiver Tarife, wie sie auch bei der direkten Bundessteuer angewendet werden. Ein vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Elternteil bereits 90’000 CHF verdient und der andere von 0 auf 30’000 CHF einsteigt, wird dieses Zusatzeinkommen nicht zum tiefsten, sondern zu einem höheren Grenzsteuersatz besteuert. Wenn dazu Drittbetreuungskosten anfallen, kann sich das Netto stark relativieren. Genau deshalb ist es hilfreich, nicht nur „Lohnt es sich?“ zu fragen, sondern konkret zu rechnen: Einkommen minus Steuern minus Betreuung minus zusätzliche Berufskosten. Ein Steuerrechner (siehe unten) hilft dir, das realistisch zu planen. Checkliste: Diese Belege brauchst du Damit Abzüge anerkannt werden, zählt am Ende oft nicht, was im Alltag „klar“ ist, sondern was du nachweisen kannst. Mit einer einfachen Ablage (digital oder im Ordner) sparst du dir Nachforderungen und Stress. Betreuung: Rechnungen/Bestätigungen von Kita/Tagi/Tagesfamilie, Zahlungsnachweise, ggf. Vertrag und Zeitraum, klare Zuordnung pro Kind. Kinderbezogen: Angaben zu Kindern (Geburtsdatum), bei volljährigen Kindern Ausbildungsbestätigung (falls relevant). Erwerb/Arbeit: Lohnausweis, Bescheinigungen zu Arbeitspensum und Homeoffice-Regelung (falls nötig). Berufskosten: ÖV-Abos/Quittungen oder nachvollziehbare Kilometer-/Routenangaben, Nachweise für auswärtige Verpflegung, Belege zu notwendigen Arbeitsmitteln. Familiensituation: Bei Trennung/Scheidung relevante Vereinbarungen (z. B. Unterhaltsregelung), sofern sie für die Abzugsberechtigung entscheidend sind. 10 häufige Fehler in der Steuererklärung von Familien Den Kinderabzug doppelt geltend machen (oder gar nicht), weil unklar ist, wer anspruchsberechtigt ist. Drittbetreuungskosten ohne klaren Nachweis (nur „geschätzt“ oder ohne Zahlungsbeleg) eintragen. Verpflegungspauschalen voll ansetzen, obwohl viele Tage im Homeoffice gearbeitet wurde. Pendelkosten mit dem Auto angeben, obwohl ÖV objektiv zumutbar wäre (Kürzung durch Steueramt). Betreuungskosten falsch zuordnen (z. B. mehrere Kinder, aber nur eine Gesamtsumme ohne Aufteilung). Kosten für Freizeitangebote (Sport, Musikschule) irrtümlich als Drittbetreuung deklarieren. Ausbildungsstatus von älteren Kindern nicht belegen (führt zu Rückfragen oder Streichungen). Bei Teilzeit/Jobwechsel nicht prüfen, ob Pauschalen anteilsmässig gelten. Bei Trennung/Scheidung die steuerliche Regelung aus dem Vorjahr übernehmen, obwohl sich Betreuung/Unterhalt geändert hat. Kantonale Unterschiede übersehen: „Beim Bund geht es“ heisst nicht automatisch „im Kanton geht es auch“. Tools: Steuerrechner und kantonale Merkblätter Wenn du schnell sehen willst, wie stark Abzüge und Pensumänderungen wirken, sind Steuerrechner hilfreich. Für die Unterschiede zwischen Bund und Kantonen ist das Steuermäppchen der ESTV besonders praktisch, weil es kompakte Übersichten liefert. Für die direkte Bundessteuer findest du bei der ESTV zudem die aktuellen Informationen zu Abzügen und Tarifen. Für Betreuungskosten ist die Wegleitung 2025 (Formular 2a) eine verlässliche Grundlage, insbesondere zum Maximalbetrag des Drittbetreuungskostenabzugs. Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst: Rechne und dokumentiere früh. Dann wird die Steuererklärung nicht zur Nervenprobe, sondern zu einem planbaren Teil eures Familienbudgets.