Leben > Soziale und digitale MedienKinderbilder im Internet: Weit gefährlicher, als Eltern ahnen Sigrid Schulze Das Kind plantscht am Strand, schläft in der Hängematte oder klettert auf dem Spielplatz? Schnell ein Schnappschuss – und ab damit ins Netz, um ihn mit anderen Menschen zu teilen. Was den meisten Eltern ganz normal erscheint, ist gefährlich: Kinderbilder werden im Netz missbraucht und können Kindern im weiteren Verlauf ihres Lebens erheblich schaden. Wie Eltern diesen Gefahren vorbeugen können, erklärt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle der Stiftung Kinderschutz Schweiz. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Die Sozialen Medien sind keine gute Wahl, um die schönsten Momente mit den Kindern zu teilen. © Jovanmandic / iStock / Getty Images Plus Die Freude am Kind ist gross, vor allem dann, wenn es gerade besonders süss ausschaut, fasziniert spielt und Neues entdeckt. Dann wollen Eltern ihre Liebsten gern teilhaben lassen – die Grossis, andere Verwandte und Freunde. Schnell ein Foto zu machen, um es auf den Sozialen Medien zu teilen, ist eine beliebte Strategie. Sharenting wird sie genannt – ein Begriff, der sich aus den englischen Wörtern «share» (teilen) und «parenting» (erziehen) ableitet. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz warnt davor. «Die meisten Menschen kennen die Dimensionen der Gefahren nicht,» sagt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle. Zur Person: Regula Bernhard Hug © Regula Bernhard Hug Regula Bernhard Hug ist Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz und setzt sich für die Rechte und das Wohl von Kindern ein. Gefahren, wenn Fotos der Kinder online gezeigt werden Mehr als ein Drittel der weiblichen Teenager sorgen sich um die Sicherheit ihrer Daten im Internet. Dies ergab die James-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Jahr 2022. Ihre Sorgen sind nicht unbegründet. Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern (Kinderpornografie) Kriminelle sammeln Kinderbilder auf Sozialen Medien, um sie im Dark Net Personen mit sexuellem Interesse an Kindern zugänglich zu machen. «Gängig sind auch scheinbar harmlose Alltagsbilder von Kindern – denn auch sie können für sexuelle Fantasien missbraucht werden», stellt Regula Bernhard Hug fest. Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz verschärft dieses Problem, denn sie kann Bilder manipulieren. «Bereits eine Gesichts-Aufnahme reicht, um das Kind in jeder erdenklichen Pose zu zeigen – zum Beispiel in sexuellem Kontext mit einer erwachsenen Person», warnt die Leiterin der Geschäftsstelle Kinderschutz Schweiz. «Sogar das Alter lässt sich auf Kundenwunsch anpassen.» Dass Fake-Fotos auch zum Erpressungsmaterial werden können, macht das Deepfake-Video «Eine Nachricht für Ella» deutlich, das zu der Aufklärungskampagne #ShareWithCare der Deutschen Telekom gehört. Mobbing Das Kind wurde in peinlichen Situationen fotografiert – wie es fällt, wie es weint, wie es sein Eis fallen lässt, wie es ungewöhnliche Kleidung trägt? Solche Bilder werden leicht zum Anlass zum Mobbing, wenn sie im Netz kursieren. Bewerbungsnachteil Jugendliche erleben weitere Gefahren durch persönliche Bilder im Netz. Fotos von wilden Partys oder von der Teilnahme an einer Demonstration, deren politische Haltung die Unternehmensspitze nicht teilt, können durchaus zu einer Job-Absage führen. «Dieser Effekt kann mit Gesichterkennungsprogrammen noch weiter verstärkt werden», berichtet Regula Bernhard Hug. Darum ist es nicht okay, seine Kinder im Netz zu zeigen Wegen der vielen Gefahren beim Teilen der Kinderfotos sind Eltern aufgerufen, vorsichtig mit den Bildern ihres Kindes umzugehen. Das Recht am Bild liegt bei dem, den es zeigt – also beim Kind. Dennoch ist es Eltern erlaubt, die Fotos ihres Kindes ins Netz stellen, weil sie die Sorgeberechtigung haben. «Sobald das Kind älter wird, müssen die Eltern allerdings um Erlaubnis fragen», erklärt Regula Bernhard Hug. «Doch was nützt es?», fügt sie hinzu. «Wenn die Eltern für das Problem nicht sensibilisiert sind, ist es das Kind oft auch nicht. Schliesslich lernen Kinder durch Schauen und Nachahmen.» Deshalb solltest du deinem Kind im Umgang mit Fotos mit gutem Beispiel vorangehen – und klar machen: Einmal online kann ein Bild sehr lange bleiben, selbst wenn es später gelöscht wird (etwa durch Screenshots, Weiterleitungen oder Backups). Überlegt zu handeln, ist auch wichtig, wenn es um Klassenfotos und Vereinsfotos geht, die von den Schulen oder Vereinen veröffentlicht werden. Regula Bernhard Hug sagt dazu: «Je nach Alter muss auch hier der Entscheid mit dem Kind direkt besprochen werden. Dabei müssen die Eltern auch die Risiken aufzeigen.» Du solltest nur dann dein Einverständnis zur Veröffentlichung von Gruppenfotos und Einzelfotos im Netz geben, wenn: die Gesichter der Kinder nicht zu erkennen sind das Bild nicht mit persönlichen Daten wie dem Geburtstag oder Namen versehen wird Sowohl für Schulen wie auch Vereine gibt es eine einfache Möglichkeit, die Privatsphären der Kinder zu schützen. Beispielsweise kann der Zugang zu den Bildern beschränkt werden. Wenn auf Social Media die eigenen Kinder vermarktet werden Nicht nur Influencerinnen und Influencer, oft auch ihre Kinder, verbringen ihr Leben öffentlich im Internet. Doch Eltern missachten die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder, wenn sie Kinderbilder nutzen, um den eigenen Kanal populärer zu machen. Wer solche Kindervermarktung verhindern will, entfolgt diesen Accounts am besten. Darauf sollten Eltern beim Posten von Kinderbildern achten Viele Eltern veröffentlichen Fotos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram und verdecken dabei die Gesichter mit Emojis, um deren Privatsphäre zu schützen. Moderne Software kann diese Emojis jedoch oft problemlos entfernen, besonders wenn sie direkt auf der Social-Media-Plattform hinzugefügt wurden. Die Risiken minimieren kannst du, wenn du achtsam mit den Bildern deines Kindes umgehst. Diese Tipps helfen dabei: Auf sicherer Plattform teilen Bilder in einem verschlüsselten Raum zu teilen, ist sicher besser, als sie auf eine unverschlüsselte Seite zu stellen. Doch auch hier bleibt das Risiko des Fotomissbrauchs bestehen. «Rechtliche Zusagen der Betreibenden von Internetplattformen sind in den AGBs festgehalten und teilweise nicht eindeutig oder widersprechen sich», sagt Regula Bernhard Hug. Eine umfassende Garantie auf das Löschen von Bildern nach einem gewissen Zeitraum könne heute niemand mehr zusichern. Perspektive des Kindes einnehmen Geschieht es zum Wohle deines Kindes? «Sich diese Frage zu stellen, ist ausserordentlich wichtig, bevor ein Kinderbild gepostet wird», betont Regula Bernhard Hug. So wird das Wohl des Kindes zum wichtigsten Kriterium – ganz im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention, die das Recht auf Wahrung des Kindeswohls zu einem ihrer Grundprinzipien gemacht hat. Kind unkenntlich abbilden Kinder müssen bei uns in der Gesellschaft sichtbar sein. Die Frage ist also immer: Wie stelle ich Kinder im Internet dar? «Sie können von hinten oder der Seite gezeigt werden zeigt, so dass das Gesicht nicht erkennbar und die Privatsphäre geschützt ist», darauf weist Kinderschutz Schweiz hin. Sharenting-Check: Darf ich dieses Foto posten? Wenn du kurz innehalten willst, hilft ein klarer Check. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er bringt dich schnell zur wichtigsten Frage: Schützt dieses Posting die Würde und die Privatsphäre deines Kindes – heute und später? 5-Fragen-Check Du kannst diese Checkliste als Copy-Block in deine Notizen übernehmen: Sharenting-Check (5 Fragen) 1) Würde: Würde ich wollen, dass dieses Bild von mir als Kind sichtbar wäre – auch für Fremde? 2) Identifizierbarkeit: Ist mein Kind erkennbar (Gesicht, Stimme, Name auf dem Gwändli, Schul-/Vereinslogo, markanter Ort)? 3) Standort/EXIF: Verrät das Foto Ort, Tagesablauf oder Routine (Kita-Weg, Spielplatz, Turnhalle)? Sind Standortdaten in den Metadaten drin? 4) Reichweite: Wer sieht es wirklich (privater Chat vs. Story mit Reposts)? Kann es geteilt, gescreenshottet oder gespeichert werden? 5) Dritte im Bild: Sind andere Kinder/Eltern/Lehrer:innen drauf, die nicht gefragt wurden? Wenn du bei einer Frage zögerst, ist das oft schon ein Signal: lieber nicht posten oder so anpassen, dass dein Kind nicht erkennbar ist. «Ampel»-Beispiele (grün/gelb/rot) Grün (meist okay, wenn ohne Namen/Ort und ohne Gesicht): - Fasnacht: Kostümfoto von hinten, ohne Schulname, ohne Standort, nur im Familienchat. - Kita-Alltag: Bastelwerk auf dem Tisch, Kind nicht im Bild, keine Beschriftung mit Namen. Gelb (nur mit Anpassungen und sehr eingeschränkter Reichweite): - Schulstart: Foto mit Schulthek, aber ohne Schulhaus-Logo, ohne Hausnummer/Strassenschild; Gesicht nicht erkennbar; lieber an einzelne Personen senden statt öffentlich posten. - Sportverein/Turnverein: Teamfoto nur, wenn Einwilligungen geklärt sind und keine Namensliste/Trikotnamen sichtbar sind; Zugriff möglichst beschränken. Rot (besser nie posten): - Badewanne, nackt oder in Unterwäsche (auch «herzig» gemeint). - Tantrum/Weinen/peinliche Situationen: Inhalte, die dein Kind später beschämen oder zur Zielscheibe machen können. - Bilder mit klar erkennbarem Aufenthaltsort und Routine (z.B. regelmässiger Spielplatz nach der Schule). Recht am eigenen Bild in der Schweiz – das Wichtigste in 8 Punkten Rechtliche Fragen sind im Alltag oft kompliziert. Wichtig ist: In der Schweiz sind Bilder von Personen eng mit dem Persönlichkeitsschutz verbunden. Orientierung geben u.a. der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Datenschutzbeauftragte (z.B. Kanton Zürich) sowie die Plattform «Jugend und Medien» (Bundesamt für Sozialversicherungen). Hier sind acht Punkte, die Eltern in der Praxis helfen: 1) Erkennbare Personen sind Personendaten. Ein Foto, auf dem dein Kind erkennbar ist, kann datenschutzrechtlich relevant sein. 2) Einwilligung ist zentral. Wer ein erkennbares Foto veröffentlicht, braucht grundsätzlich eine Einwilligung der abgebildeten Person – bei Kindern je nach Alter/Reife durch das Kind selbst und/oder die Sorgeberechtigten. 3) Je öffentlicher, desto höher das Risiko. Ein Posting für «alle» ist etwas anderes als ein geschlossener Chat. 4) Zweckbindung zählt. Ein Foto, das für den internen Vereinschat gedacht war, ist nicht automatisch für Instagram oder die Vereinswebsite okay. 5) Sensible Situationen vermeiden. Alles Intime, Peinliche oder Gesundheitsbezogene ist besonders heikel. 6) Bei Gruppenbildern sind die Regeln nicht automatisch lockerer. Auch Gruppenfotos können problematisch sein, wenn Kinder klar erkennbar sind oder wenn das Bild breit veröffentlicht wird. 7) Widerruf ist möglich. Wenn du oder dein Kind eine Einwilligung zur Veröffentlichung zurückzieht, sollte die Stelle prüfen, ob Bilder entfernt/vernichtet werden müssen. 8) Konflikte früh klären. Gerade bei Grosseltern, Schule oder Verein hilft eine klare Familienregel («keine Kinderfotos online ohne unser Okay»). Wann brauche ich eine Einwilligung? Eine Einwilligung brauchst du besonders dann, wenn ein Kind erkennbar ist und das Bild veröffentlicht wird (Website, Social Media, Newsletter, Flyer). In der Familie wird es praktisch, wenn du früh abmachst: Fotos sind okay – aber nur in privaten Chats und ohne Weiterleitung. Gruppenfotos vs. Einzelporträt Ein Einzelporträt macht ein Kind meist klar identifizierbar. Bei Gruppenfotos gilt: Auch wenn viele Personen drauf sind, kann ein Kind gut erkennbar sein (Gesicht, Name auf dem Trikot, Kontext wie «3. Klasse Schulhaus XY»). Je mehr Kontextdaten dazukommen, desto heikler wird es. Widerruf & Konflikte Wenn Grosseltern gern posten, hilft ein Satz, der Beziehung und Grenze verbindet: «Wir freuen uns, dass du stolz bist – bitte schick die Fotos direkt an uns oder in den Familienchat, aber stell sie nicht online.» Bei Schule/Verein lohnt es sich, schriftlich festzuhalten, ob dein Kind fotografiert werden darf und wo diese Bilder erscheinen dürfen (z.B. nur intern, nur Print, keine Social Media). Mini-FAQ: Darf der Verein das an die Mitgliedschaft knüpfen? In der Praxis solltest du nachfragen, ob es eine Alternative gibt (z.B. Teilnahme ohne Veröffentlichung, Kind wird nicht erkennbar gezeigt, Bilder nur intern). Orientierung bieten Empfehlungen von Datenschutzstellen (u.a. EDÖB und kantonale Datenschutzbeauftragte): Mitgliedschaft und Teilhabe sollten nach Möglichkeit nicht davon abhängen, dass Fotos des Kindes öffentlich online bleiben. Technik: Standort, Tags & Gesichtserkennung Viele Risiken entstehen nicht nur durch das Bild selbst, sondern durch Daten drumherum: Standort, Zeit, automatische Markierungen oder Gesichtserkennung. Der EDÖB weist darauf hin, dass biometrische Daten wie Gesichtsdaten besonders schützenswert sein können. Und das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) zeigt im Kontext von Deepfakes, wie schnell Bildmaterial missbraucht werden kann. Geotagging ausschalten und EXIF-Daten vermeiden Plattformneutral, alltagstauglich: Schalte in den Kamera- und App-Einstellungen die Standortfreigabe für die Kamera aus (oder erlaube sie nur beim Fotografieren von Landschaften, nicht bei Kindern). Prüfe vor dem Teilen, ob die App Ort/Datum automatisch anzeigt. Wenn du Fotos verschickst, nutze wenn möglich Optionen, die Metadaten reduzieren (z.B. als Screenshot oder «Foto ohne Standort», je nach Gerät). Tagging/Face recognition: warum Kinderbilder besonders heikel sind Wenn Gesichter markiert werden (Tagging) oder eine App Personen automatisch vorschlägt, kann das die Identifizierbarkeit massiv erhöhen – auch über Jahre hinweg. Bei Kindern ist das heikel, weil sie nicht überblicken können, wer ihr Bild wo wiederfindet und wofür es genutzt wird. «Erinnerungen», Reposts und Screenshots einkalkulieren Denke beim Posten immer mit: Inhalte tauchen als «Erinnerung» wieder auf, werden von anderen repostet oder als Screenshot gespeichert. Selbst wenn du ein Bild löschst, kann es bereits kopiert worden sein. Plane deshalb lieber so, als wäre jedes Posting dauerhaft. Wenn ein Foto online ist, das du nicht willst: Sofort-Plan Wenn du ein Kinderfoto entdeckst, das ohne dein Einverständnis oder gegen eure Abmachungen online ist, hilft schnelles und ruhiges Vorgehen. Ziel: Verbreitung stoppen, Beweise sichern, Löschung anstossen. Dokumentieren Mache Screenshots (inkl. Profilname, Datum/Uhrzeit, Kommentare, Likes, ggf. Story-Ansicht). Kopiere die URL (Direktlink zum Post/Profil). Notiere Datum/Uhrzeit und wer es gepostet hat. Erstkontakt & Löschaufforderung Freundlich: «Bitte lösche das Foto von [Name/Kind] (Post vom [Datum]) und poste es nicht erneut. Wir möchten nicht, dass Bilder unseres Kindes online sind. Danke für dein Verständnis.» Konsequent: «Ich fordere dich auf, das Foto von [Name/Kind] (Post vom [Datum], Link: [URL]) umgehend zu löschen und jede weitere Veröffentlichung zu unterlassen. Bitte bestätige mir bis [Frist, z.B. 24h] schriftlich die Löschung.» Meldung bei Plattform & Suchmaschine, ggf. Rechtsberatung Wenn die Person nicht reagiert oder es sich um einen öffentlichen Account handelt, melde den Inhalt direkt bei der Plattform. Bei Bildern, die über Suchmaschinen auffindbar sind, kann zusätzlich ein Antrag auf Entfernung aus dem Suchindex sinnvoll sein. Wenn es um wiederholte Verstösse, Drohungen oder sexualisierte Inhalte geht: Hol dir Unterstützung – auch juristisch. Orientierung zu Rechten (u.a. Auskunft, Löschung/Vernichtung) geben der EDÖB und kantonale Datenschutzbeauftragte. Familien-Influencing: Kinder als Content – rote Linien Wenn Kinder regelmässig Content werden, verschiebt sich schnell der Fokus: von Erinnerung zu Reichweite. Gerade weil Kinder abhängig sind und Zustimmung oft gefallen will, brauchen sie besonderen Schutz. Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute betonen in ihrer Arbeit die Bedeutung von Kinderrechten, Privatsphäre und Würde im digitalen Raum. Risiken Würde: Intime Einblicke, peinliche Szenen oder Strafen werden zur Unterhaltung anderer. Druck: Kinder können sich verpflichtet fühlen, mitzuspielen («Lächle für die Story»). Monetarisierung: Wenn Reichweite Geld bringt, steigt das Risiko, Grenzen zu verschieben. Kontrollverlust: Das Kind kann später nicht mehr steuern, welche Version seiner Kindheit online kursiert. Mindest-Standards für Eltern Kein Sponsoring, bei dem das Kind das «Produkt» ist. Wenn Werbung, dann ohne das Kind als Hauptfigur. Keine intimen Szenen. Dazu gehören Nackt-/Bad-/Toiletten-/Krankenhaus-Situationen oder emotional belastende Momente. Klare Opt-out-Regel. Ein «Nein» des Kindes gilt sofort – ohne Diskussion, ohne Konsequenzen. Minimierung statt Maximierung. Lieber weniger, dafür sicherer: keine Namen, keine Orte, keine Routinen. Was Kinderrechte/Privatsphäre dazu sagen Wenn du dich an Kinderrechten orientierst, wird die Frage klarer: Dient der Beitrag dem Kind – oder vor allem der Sichtbarkeit der Erwachsenen? Das Kindeswohl und der Schutz der Privatsphäre sollten Vorrang haben, auch wenn andere es «doch auch so machen». Kompakte Hausregeln für eure Familie Wir posten keine erkennbaren Kinderfotos öffentlich. Keine Nackt-/Peinlich-/Krisenbilder – auch nicht «nur kurz» in der Story. Keine Ortsangaben, keine Schul-/Vereinsnamen, keine Routine. Grosseltern/Verwandte: Teilen ja, aber nur im privaten Chat und ohne Weiterleitung. Wenn das Kind «Stop» sagt, ist Stop.