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Pornografie im Chat: Hat mein Kind auch schon Pornobildli verschickt – und was tue ich jetzt?

Kinder und Jugendliche können sich strafbar machen, wenn sie im Chat pornografische Bilder und Videos an Gleichaltrige verschicken – oft, ohne es zu ahnen. Warum machen Kinder so etwas? Und: was kannst du als Elternteil machen, um zu verhindern, dass dein Kind sich strafbar macht? Kim Gray, Medienpädagogin bei zischtig.ch gibt Tipps.

Pornografie im Chat: Jugendliche liegen auf dem Sofa und schauen in ihr Smartphone
Pornografie im Chat: In vielen Chats von Jugendlichen werden pornografische Inhalte geteilt, die das Gesetz verbietet. Bild: GettyImages Plus, Fabio Principe

Wenn Eltern erfahren, dass im Klassenchat ihres Kindes Pornos kursieren, ist der erste Schreck gross. Manchmal geht es dabei sogar um Material, das das Gesetz besonders streng behandelt: Aufnahmen, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen, oder Tierpornografie. Bei solchen Inhalten ist schon der Besitz strafbar – ein einziges Bild auf dem Handy genügt.[1]

Im ersten Moment macht man sich vor allem Sorgen, dass das eigene Kind solche Bilder erhalten könnte. Im zweiten kommt dann vielleicht eine ganz andere, mindestens genauso wichtige Frage: Macht mein Kind so etwas auch? Kann ich etwas tun, um das zu verhindern? Und wie gehe ich damit um, wenn es doch passiert ist?

Hier bekommst du sofort Hilfe

Bevor du etwas löschst, weiterleitest oder allein entscheidest: Für genau diese Situation gibt es Stellen, die kostenlos und anonym beraten.

1 clickandstop.ch – die Melde- und Beratungsstelle gegen digitale, sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, getragen von Kinderschutz Schweiz und der Guido-Fluri-Stiftung. Beratung kostenlos und anonym für Eltern, Kinder, Lehrpersonen: Telefon 058 433 33 50, Chat oder Kontaktformular, Montag bis Mittwoch 8.30 bis 20 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag 8.30 bis 11.30 und 13.30 bis 20 Uhr.[4]

2 Telefon 147 – die Beratung von Pro Juventute für dein Kind selbst: rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich, auch per Chat, WhatsApp oder E-Mail. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung.[6]

3 Polizei – bei Erpressung, Drohungen oder wenn sich strafbares Material auf dem Gerät deines Kindes befindet. Nimm das Gerät mit, statt selbst Beweise zu sichern.

4 Schule – Lehrperson, Schulleitung oder Schulsozialarbeit, wenn der Vorfall im Klassenchat passiert ist.

Immer mit der Ruhe!

Findest du heraus, dass dein Kind schon einmal Pornografie verschickt hat, ist der Schock oft gross. Wichtig: Erst einmal Ruhe bewahren. Wenn Primarschulkinder Pornos verschicken, dann selten, weil sie diese wirklich toll finden oder sie selbst konsumieren.

Nein, mit Pornos kann man einfach ganz wunderbar Grenzen austesten: Wie reagieren die Klassengspändli auf so etwas? Je krasser die Bildli und Filmli, desto spannender und deutlicher fällt die Reaktion der anderen aus. Häufig geht es darum, zu «pranken»: den anderen einen Streich zu spielen. Mit krassen Bildern kann ich die anderen erschrecken. Wenn die anderen Kinder auf einen harmlos aussehenden Link klicken und auf einer Pornoseite landen, habe ich sie ganz wunderbar reingelegt. Das macht Spass und bringt Spannung in den Chat.

In Gruppenchats schaukeln Kinder sich manchmal auch gegenseitig hoch: Es können wahre digitale Schlachten entstehen, um die Frage zu klären, wer das heftigste Material zu bieten hat. Wenn die anderen mit krassen Pornobilder vorlegen, ist die Versuchung gross, mit Kinder- oder Tierpornografie noch einen oben draufzusetzen, gerade im Eifer des Gefechts.

Aber eben doch: Gesetze sind Gesetze

Selbst wenn Kinder es oft gar nicht so meinen: strafbar machen sie sich eben doch. Die Gesetze in der Schweiz sind eindeutig. Strafbar macht sich...

...wer Kindern unter 16 Pornografie zugänglich macht.[1] Darunter fällt etwa das Verschicken von Pornobildli über Gruppenchats, aber auch schon das Weitergeben von Links, die auf Pornoseiten führen. Wie alt die absendende Person selbst ist, spielt dabei keine Rolle – auch eine Zwölfjährige macht sich strafbar. Nur für selbst erstellte intime Aufnahmen unter Jugendlichen gibt es eine eng begrenzte Ausnahme (siehe weiter unten).

...wer Aufnahmen von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren herstellt, konsumiert oder weiterverbreitet.[1] Hier reicht schon der Besitz, um sich strafbar zu machen, d.h. schon ein solches Bild oder Video auf dem Handy ist illegal.

...wer ein intimes Bild oder Video ohne Einwilligung der darauf erkennbaren Person an Dritte weiterleitet. Das ist seit dem 1. Juli 2024 ein eigener Straftatbestand (Artikel 197a Strafgesetzbuch) – auch dann, wenn die Aufnahme ursprünglich freiwillig entstanden ist. Wer den Inhalt öffentlich macht, wird stärker bestraft.[1]

Häufig missverstanden: Brutale Gewalt- oder Vergewaltigungsdarstellungen unter Erwachsenen zählen seit der Revision des Sexualstrafrechts vom 1. Juli 2024 nicht mehr zur «harten Pornografie» nach Artikel 197. Straflos sind sie deswegen nicht: Sie fallen unter den eigenen Straftatbestand der Gewaltdarstellungen (Artikel 135 Strafgesetzbuch), und auch dort ist schon der Besitz strafbar.[1]

Wichtig: Das gilt auch für die sogenannten Sticker, die über Whatsapp verschickt werden können. Kinder glauben oft, dass man sich damit nicht strafbar machen kann, weil das ja keine «echten Bilder» sind.

Manchmal würden Kinder selbst zwar keine Pornografie verschicken, haben solche Bilder aber auf dem Handy, weil sie diese von anderen bekommen haben. Mach daher unbedingt mit deinem Kind ab, dass es alle seine Fotos und Videos durchschaut und was verboten ist, löscht. Zeig deinem Kind, wie man auf Whatsapp den Medien-Auto-Download deaktiviert, damit solche Bilder nicht automatisch auf dem Gerät gespeichert werden. Eine Ausnahme davon: Sind Aufnahmen im Spiel, die Minderjährige sexualisiert zeigen, räum nicht selbst auf – hol dir zuerst Rat (siehe unten).

Pornografie, Sexting oder «intime Bilder» – warum die Unterscheidung wichtig ist

Für viele Eltern fühlt sich «alles» gleich schlimm an, sobald Nacktheit im Spiel ist. Für dein Kind (und auch rechtlich) macht es aber einen grossen Unterschied, ob es um Pornografie, um Sexting unter Jugendlichen oder um intime Bilder geht, die ohne Einwilligung weitergegeben werden. Wenn du diese Unterschiede ruhig und klar erklärst, hilfst du deinem Kind, besser zu entscheiden und schneller Hilfe zu holen.

Ein Satz, der in vielen Familien gut funktioniert, ist: «Ich will dich nicht kontrollieren - ich will dich schützen.» So machst du deutlich: Es geht nicht um Scham oder Strafe, sondern um Sicherheit.

Sexting unter Jugendlichen vs. pornografische Inhalte von Erwachsenen

Sexting bedeutet meist: Jugendliche schicken sich einvernehmlich intime Fotos, Videos oder Nachrichten. Das kann Teil von Neugier, Beziehung und Identitätssuche sein. Das Problem entsteht oft nicht durch das Erstellen, sondern durch das Weiterleiten, das Speichern in Clouds oder durch Druck und Erpressung.

Und genau hier liegt die rechtliche Ausnahme, die viele Eltern nicht kennen: Erstellt eine minderjährige Person Aufnahmen von sich selbst und macht sie diese einer anderen Person mit deren Einverständnis zugänglich, bleibt sie straflos.[1] Für die empfangende Person ist der Besitz nur dann straffrei, wenn kein Geld und keine Geschenke im Spiel sind, sich beide persönlich kennen und der Altersunterschied höchstens drei Jahre beträgt.[1][4] Eine reine Online-Bekanntschaft, die man nie im echten Leben getroffen hat, gilt dabei ausdrücklich nicht als «persönlich bekannt».[4] Und die Straffreiheit endet in dem Moment, in dem der Inhalt an weitere Personen verbreitet wird.[4] Wie du mit deinem Teenager über genau diese Grenze sprichst, liest du im Ratgeber Sexting, Nacktbilder und Erpressung.

Pornografische Inhalte von Erwachsenen sind etwas anderes: Hier geht es um Material, das für Erwachsene produziert wurde und Kinder oder Jugendliche überfordern kann.[5] In Chats wird so etwas häufig «aus Spass», als Mutprobe oder zur Provokation geteilt.

Ganz klar abzugrenzen sind Inhalte, die Minderjährige in sexualisierten Situationen zeigen (auch wenn die abgebildete Person sich selbst fotografiert hat). Solches Material ist hochriskant, schwerwiegend und braucht sofortiges, besonnenes Handeln.

Hilfreich ist eine einfache Familienregel: «Nacktbilder gehören nicht in Gruppenchats. Und wenn ein Bild Minderjährige zeigt: Stopp, nicht anfassen, Hilfe holen.»

Wenn ein Bild Minderjährige zeigt: Sofortmassnahmen

Wenn du entdeckst, dass auf dem Handy deines Kindes ein Bild oder Video ist, das Minderjährige sexualisiert zeigt, ist das emotional extrem belastend. Versuche trotzdem, Schritt für Schritt vorzugehen: ruhig, möglichst ohne Vorwürfe, und mit Fokus auf Sicherheit.

Nicht weiterleiten, nicht in Gruppen teilen – auch nicht «zum Beweis»

So verständlich es ist, «rasch jemanden einzubeziehen» (andere Eltern, Klassenchat, Lehrperson): Weiterleiten verschlimmert die Lage – für das betroffene Kind und für dein eigenes. Auch «nur schnell zur Klärung» oder «damit man sieht, was da herumgeht» ist rechtlich heikel und vergrössert die Verbreitung: Das Weiterleiten solcher Aufnahmen ist verboten, und zwar unabhängig von der Absicht.[3]

Stattdessen: Stopp, nichts teilen, und als erstes gemeinsam überlegen, wer helfen kann, ohne dass das Material weiter zirkuliert.

Beweise sichern ohne sich strafbar zu machen

Eltern stehen hier scheinbar in einem Dilemma: Einerseits willst du dokumentieren, was passiert ist. Andererseits ist genau das verboten. Die Rechtslage ist an dieser Stelle eindeutig: Aufnahmen, die Minderjährige sexualisiert zeigen, darfst du nicht herunterladen und nicht abfotografieren. Auch das Erstellen von Screenshots ist illegal – und zwar, so die Melde- und Beratungsstelle clickandstop.ch wörtlich, «auch dann…, wenn es zwecks Beweissicherung geschieht».[3] Der gut gemeinte Beweis wäre selbst eine Straftat.

Sichere deshalb nicht das Bild, sondern den Kontext. Das kann je nach Situation bedeuten:

1 Gerät mitnehmen statt aufräumen: Bring das betroffene Handy oder Tablet zur Polizei, statt selbst Material zu sichern oder zu löschen.[4]

2 Chatverlauf sichern: Wer hat wann was geschickt (ohne das Bild erneut zu verbreiten). Wenn das Tool es erlaubt: Export des Chats ohne Medien.

3 Namen/Nummern notieren: Beteiligte Kontakte, Gruppennamen, Datum/Uhrzeit. Ein Bildschirmfoto ist zulässig vom Profil der absendenden Person – Registrierungsname und Fotoübersicht des Accounts, mit Datum und Uhrzeit –, nicht vom Material selbst.[4]

4 Account erst später blockieren: Blockiere oder melde ein Konto bei der Plattform erst nach der Spurensicherung durch die Polizei, damit Ermittlungen möglich bleiben.[4]

5 Kind schützen, nicht verhören: Frag kurz und ruhig: «Von wem kam es? In welcher Gruppe? Hast du es weitergeschickt?» Mehr brauchst du zuerst nicht.

6 Fachstelle beiziehen: Wenn du unsicher bist, hol dir Unterstützung, bevor du grosse Aufräumaktionen startest – clickandstop.ch berät kostenlos und anonym.

Willst du Material melden, das im Netz kursiert, gibst du auf dem Meldeformular von clickandstop.ch nur die Internetadresse (URL beziehungsweise Domain) an. Das Material selbst darfst du auch dafür nicht speichern oder mitschicken; hast du keine Adresse, hilft die Beratung per Chat oder Telefon weiter.

Wenn dein Kind selbst betroffen ist (sein Bild kursiert): Priorität hat emotionale Stabilisierung, Schutz vor weiterem Druck und das rasche Einbeziehen von erwachsenen Ansprechpersonen. clickandstop.ch verweist zusätzlich auf den kostenlosen und anonymen Dienst «Take It Down», mit dem sich die Weiterverbreitung auf verschiedenen Plattformen einschränken lässt.[4]

Schule und Fachstellen einbeziehen

Gerade wenn es im Klassenchat oder in einer Gruppendynamik passiert ist, ist die Schule ein wichtiger Hebel: Lehrperson, Schulleitung oder Schulsozialarbeit können deeskalieren, Regeln durchsetzen und Betroffene schützen.[4] Du musst das nicht alleine lösen.

Bei Druck, Erpressung oder Drohungen (z.B. «Wenn du nicht... dann schicke ich...») gilt: früh Unterstützung holen. Geh auf keinen Fall auf Forderungen von Erpresserinnen und Erpressern ein – weder mit Geld noch mit weiteren Bildern – und erstatte möglichst rasch Anzeige.[4] Was in so einem Fall Schritt für Schritt zu tun ist, steht im Ratgeber Sextortion: Soforthilfe für Eltern. Die Schweizerische Kriminalprävention beschreibt Sextortion als geplantes Vorgehen von Täterinnen und Tätern, nicht als Missgeschick der Betroffenen – dein Kind trifft keine Schuld.[5]

Sexting ist ein häufiges Jugendthema, bei dem klare Regeln, Gesprächsbereitschaft und das Unterbrechen der Weiterverbreitung zentral sind. Wenn dein Kind Angst hat oder sich schämt: Ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson kann Druck herausnehmen – unter der Nummer 147 erreicht es rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich jemanden.

Schweiz-Recht in 6 Sätzen

Du musst kein:e Jurist:in sein, um dein Kind wirksam zu schützen. Diese sechs Sätze helfen als Orientierung im Familiengespräch:[1][2][4]

1 Pornografie an Kinder und Jugendliche unter 16 weiterzugeben ist verboten – unabhängig davon, wie alt die absendende Person selbst ist.

2 Das gilt auch, wenn «nur» ein Link geteilt wird oder wenn es in einer Gruppe «zum Spass» passiert.

3 Bei Aufnahmen, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder mit Tieren zeigen, ist schon der Besitz strafbar.

4 Ein intimes Bild ohne Einwilligung der erkennbaren Person weiterzuleiten, ist seit dem 1. Juli 2024 ein eigener Straftatbestand.

5 Für einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen gibt es eine eng begrenzte Ausnahme: kein Entgelt, persönliche Bekanntschaft, höchstens drei Jahre Altersunterschied – und nichts wird weitergeleitet.

6 Strafmündig ist man in der Schweiz ab dem vollendeten 10. Altersjahr; wegleitend für das Jugendstrafrecht sind Schutz und Erziehung.

Weiterleiten

Für viele Kinder ist der Knackpunkt nicht das «Anschauen», sondern das Teilen. Mach deinem Kind klar: In Chats fühlt es sich schnell privat an, ist es aber oft nicht. Sobald etwas weitergeleitet wird, kann es ausser Kontrolle geraten – und genau da beginnen die grössten Risiken: für Betroffene, für das Klassenklima und auch rechtlich. Bei einem intimen Bild macht der Weiterleitende sich selbst strafbar, auch wenn er es nur «weitergereicht» hat.[1]

Was Eltern vermeiden sollten

Auch wenn es gut gemeint ist: Vermeide alles, was Inhalte unbemerkt dupliziert oder verteilt. Häufige Stolpersteine sind automatische Backups und Medien-Downloads. Wenn du auf dem Gerät aufräumst, dann bewusst und mit Plan – und bei strafbarem Material erst nach Rücksprache mit einer Fachstelle oder der Polizei.

So stellst du Auto-Download & Cloud-Backups sicher

WhatsApp

1 Medien-Auto-Download prüfen und nur bei WLAN oder gar nicht erlauben (je nach Alter sinnvoll: ganz aus).

2 In Gruppenchats: «Medien in Galerie speichern» deaktivieren, damit nichts automatisch in der Foto-App landet.

Telegram

3 Automatischen Medien-Download deaktivieren (mobil und WLAN getrennt prüfen).

4 Speicherdauer/Cache prüfen, damit Medien nicht unnötig lange auf dem Gerät bleiben.

iCloud / Apple Fotos

5 iCloud-Fotos prüfen: Wenn aktiv, werden Bilder oft automatisch synchronisiert. Überlege, ob das bei Kindergeräten wirklich nötig ist.

6 «Geteilte Alben» und automatische Freigaben prüfen.

Google Fotos / Android

7 Backup in Google Fotos prüfen (automatisches Hochladen deaktivieren oder auf manuell stellen).

8 Papierkorb/Archiv prüfen: Gelöschtes bleibt teils noch eine Zeit lang gespeichert.

Familienregel

9 Vereinbare: «Wenn etwas Komisches auftaucht: Flugmodus an, nichts weiterleiten, zu mir kommen.»

Wie Kinder ein Rechtsempfinden entwickeln

Am besten schützt du dein Kind, wenn du mit ihm darüber sprichst, wie man sich mit Pornografie strafbar machen kann. Geht die einzelnen Gesetze im Gespräch durch. Sprich auch die Strafmündigkeit an: Ab dem vollendeten zehnten Altersjahr gilt in der Schweiz das Jugendstrafrecht – ab dann muss dein Kind für Illegales selbst geradestehen.[2] Vielen Kindern ist das nicht bewusst.

Was umgekehrt viele Eltern nicht wissen und die Angst nehmen kann: Wegleitend für das Jugendstrafrecht sind laut Gesetz Schutz und Erziehung der jugendlichen Person, und ihren Lebens- und Familienverhältnissen ist besondere Beachtung zu schenken.[2] Ein Verfahren ist ernst – aber es ist nicht auf Vergeltung angelegt.

Die gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindern helfen, ein eigenes Rechtsempfinden zu entwickeln. Sprich nicht nur über die rechtliche Lage und drohe mit der Polizei. Thematisiere auch, warum es diese Gesetze gibt. Fünf Ansätze:

1 «Der Anblick von Pornografie kann andere überfordern oder sogar verstören. Pornobildli und -filmli können ungute Gefühle auslösen»

2 «Denk an den Empfänger! Auch wenn du etwas lustig findest, kann es anderen damit schlecht gehen.»

3 «Wenn es um nackte Körper und Sexualität geht, hat jeder seine eigenen Grenzen. Es ist wichtig, dass wir das respektieren.» Wie sich das mit Teenagern besprechen lässt, zeigt der Beitrag «Nein heisst Nein» verständlich erklärt.

4 «Manche Formen der Pornografie sind verboten, weil sie besonders schlimme Sachen zeigen. Tiere und Kinder können nicht selbst entscheiden, ob sie mitmachen wollen. Ist Gewalt im Spiel, gilt dasselbe. Darum darf man solche Dinge nicht weiterverschicken.»

5 Besonders wichtig: Sprich mit deinen Kindern nicht nur über die gesetzliche Lage, sondern über das Thema Pornografie ganz allgemein. Denn auch wenn dein Kind selbst keine sexuellen Inhalte verschickt, das Risiko, dass es irgendwann durch andere mit solchen Bildern konfrontiert ist, ist gross und steigt mit zunehmendem Alter. Tipps dazu hier. 

Weitere Tipps für dein Kind

Weil das Verschicken von Pornografie bei Kindern häufig eine Impulshandlung ist, können zudem schon einfache Chattipps helfen, solche Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Gib deinem Kind folgende Tipps:

! «Warte vor dem Verschicken eines Bildes oder Videos einen kurzen Moment. Denke noch einmal darüber nach, ob du das wirklich verschicken willst.»

! «Denke daran, dass du nie weisst, wie es dem Empfänger oder der Empfängerin gerade geht. Was wenn sie gerade traurig oder wütend sind? Ist das Video oder der Prank dann immer noch lustig?»

! «Wenn dir langweilig ist, dann solltest du nicht chatten. Da kommt häufig nur Mist raus, weil man andere möglichst schnell zu einer Antwort bringen möchte und unnötig provoziert.»

Zu guter Letzt: Sprich mit Kindern immer wieder über diese Themen und übe die Tipps gemeinsam ein. Auch im Familienchat braucht es manchmal ein kurzes Durchatmen, bevor man den anderen antwortet. Thematisiere solche harmloseren Alltagsbeispiele, damit es dann auch im Ernstfall und wenn Pornografie involviert ist, klappt.

Wir wünschen gutes Gelingen!

Medienkompetenz mit dem Verein zischtig.ch

Der Verein zischtig.ch setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche auf ansprechende, verständliche, berührende und wirksame Weise vor Onlinesucht, Cybermobbing, Cybergrooming und anderen Gefahren zu schützen. Im Vordergrund stehen ein begeisternder Vermittlungsstil und die Befähigung zu einer gewinnbringenden, kreativen und sicheren Mediennutzung. Auf Familienleben.ch schreibt Kim Gray vom Verein regelmässig über Themen rund um Medienkompetenz.

Mehr zu zischtig.ch und weitere Artikel von Kim Gray. 

Quellen

  1. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), konsolidierte Fassung vom 12. Juni 2026, insbesondere Art. 135 (Gewaltdarstellungen), Art. 197 (Pornografie, inklusive Abs. 8 und 8bis) und Art. 197a (unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten). fedlex.admin.ch (abgerufen am 11.08.2026)
  2. Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG, SR 311.1), konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2025, Art. 2 (Grundsätze) und Art. 3 (Persönlicher Geltungsbereich). fedlex.admin.ch (abgerufen am 11.08.2026)
  3. clickandstop.ch (Kinderschutz Schweiz und Guido-Fluri-Stiftung): Fragen und Antworten – Speichern und Screenshots zur Beweissicherung, Meldung nur per Internetadresse. clickandstop.ch (abgerufen am 11.08.2026)
  4. clickandstop.ch: Sexting – Rechtslage bei Minderjährigen, Vorgehen nach einem Vorfall, Beratungsangebot und Öffnungszeiten. clickandstop.ch (abgerufen am 11.08.2026)
  5. Schweizerische Kriminalprävention (SKP): Illegale Pornografie und Pornosucht sowie Sextortion. skppsc.ch (abgerufen am 11.08.2026)
  6. Pro Juventute, Beratung 147 für Kinder und Jugendliche: kostenlos, rund um die Uhr, vertraulich. 147.ch (abgerufen am 11.08.2026)

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