Leben > Soziale und digitale MedienPornografie im Chat: Hat mein Kind auch schon Pornobildli verschickt? Kim Gray Immer mehr Kinder und Jugendliche werden verurteilt, weil sie im Chat pornografische Bilder und Videos an Gleichaltrige verschicken. Warum machen Kinder so etwas? Und: was kannst du als Elternteil machen, um zu verhindern, dass dein Kind sich strafbar macht? Kim Gray, Medienpädagogin bei zischtig.ch gibt Tipps. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Pornografie im Chat: In vielen Chats von Jugendlichen werden pornografische Inhalte geteilt, die vor Gesetz nicht erlaubt sind. Bild: GettyImages Plus, Fabio Principe In kaum einer grossen Schweizer Zeitung war es kürzlich nicht auf der Frontseite: Immer mehr Kinder und Jugendliche machen sich mit dem Verschicken von Pornografie in Chats strafbar. Nicht selten geht es dabei sogar um sogenannte «harte Pornografie»: Videos oder Bilder, die sexuelle Handlungen an Minderjährigen zeigen, Vergewaltigungsbilder oder Tierpornografie. Diese Darstellungen sind krass und eben auch illegal. Solche Pressemeldungen schockieren. Im ersten Moment macht man sich vor allem Sorgen, dass das eigene Kind auch solche Bilder erhalten könnte. Im zweiten kommt dann vielleicht eine ganz andere, mindestens genauso wichtige Frage: Macht mein Kind so etwas auch? Kann ich etwas tun, um das zu verhindern? Und wie gehe ich damit um, wenn es doch passiert ist? Immer mit der Ruhe! Findest du heraus, dass dein Kind schon einmal Pornografie verschickt hat, ist der Schock oft gross. Wichtig: Erst einmal Ruhe bewahren. Wenn Primarschulkinder Pornos verschicken, dann selten, weil sie diese wirklich toll finden oder sie selbst konsumieren. Nein, mit Pornos kann man einfach ganz wunderbar Grenzen austesten: Wie reagieren die Klassengspändli auf so etwas? Je krasser die Bildli und Filmli, desto spannender und deutlicher fällt die Reaktion der anderen aus. Häufig geht es darum, zu «pranken»: den anderen einen Streich zu spielen. Mit krassen Bildern kann ich die anderen erschrecken. Wenn die anderen Kinder auf einen harmlos aussehenden Link klicken und auf einer Pornoseite landen, habe ich sie ganz wunderbar reingelegt. Das macht Spass und bringt Spannung in den Chat. In Gruppenchats schaukeln Kinder sich manchmal auch gegenseitig hoch: Es können wahre digitale Schlachten entstehen, um die Frage zu klären, wer das heftigste Material zu bieten hat. Wenn die anderen mit krassen Pornobilder vorlegen, ist die Versuchung gross, mit Kinder- oder Tierpornografie noch einen oben draufzusetzen, gerade im Eifer des Gefechts. Aber eben doch: Gesetze sind Gesetze Selbst wenn Kinder es oft gar nicht so meinen: strafbar machen sie sich eben doch. Die Gesetze in der Schweiz sind eindeutig. Strafbar macht sich... ...wer Kindern unter 16 Pornografie zugänglich macht. Darunter fällt etwa das Verschicken von Pornobildli über Gruppenchats, aber auch schon das Weitergeben von Links, die auf Pornoseiten führen. Wie alt man selbst ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. ...wer harte Pornografie herstellt, konsumiert oder weiterverbreitet. Darunter fallen Vergewaltigungsdarstellungen, sexuelle Darstellungen zwischen Tieren und Menschen und sexuelle Darstellungen mit Minderjährigen. Bei der harten Pornografie reicht schon der Besitz, um sich strafbar zu machen, d.h. schon ein solches Bild oder Video auf dem Handy ist illegal. Wichtig: Das gilt auch für die sogenannten Sticker, die über Whatsapp verschickt werden können. Kinder glauben oft, dass man sich damit nicht strafbar machen kann, weil das ja keine «echten Bilder» sind. Manchmal würden Kinder selbst zwar keine Pornografie verschicken, haben solche Bilder aber auf dem Handy, weil sie diese von anderen bekommen haben. Mach daher unbedingt mit deinem Kind ab, dass es alle seine Fotos und Videos durchschaut und was verboten ist, löscht. Zeig deinem Kind, wie man auf Whatsapp den Medien-Auto-Download deaktiviert, damit solche Bilder nicht automatisch auf dem Gerät gespeichert werden. Pornografie, Sexting oder «intime Bilder» - warum die Unterscheidung wichtig ist Für viele Eltern fühlt sich «alles» gleich schlimm an, sobald Nacktheit im Spiel ist. Für dein Kind (und auch rechtlich) macht es aber einen grossen Unterschied, ob es um Pornografie, um Sexting unter Jugendlichen oder um intime Bilder geht, die ohne Einwilligung weitergegeben werden. Wenn du diese Unterschiede ruhig und klar erklärst, hilfst du deinem Kind, besser zu entscheiden und schneller Hilfe zu holen. Ein Satz, der in vielen Familien gut funktioniert, ist: «Ich will dich nicht kontrollieren - ich will dich schützen.» So machst du deutlich: Es geht nicht um Scham oder Strafe, sondern um Sicherheit. Sexting unter Jugendlichen vs. pornografische Inhalte von Erwachsenen Sexting bedeutet meist: Jugendliche schicken sich einvernehmlich intime Fotos, Videos oder Nachrichten. Das kann Teil von Neugier, Beziehung und Identitätssuche sein. Das Problem entsteht oft nicht durch das Erstellen, sondern durch das Weiterleiten, das Speichern in Clouds oder durch Druck und Erpressung. Pornografische Inhalte von Erwachsenen sind etwas anderes: Hier geht es um Material, das für Erwachsene produziert wurde und Kinder oder Jugendliche überfordern kann. In Chats wird so etwas häufig «aus Spass», als Mutprobe oder zur Provokation geteilt. Ganz klar abzugrenzen sind Inhalte, die Minderjährige in sexualisierten Situationen zeigen (auch wenn die abgebildete Person sich selbst fotografiert hat). Solches Material ist hochriskant, schwerwiegend und braucht sofortiges, besonnenes Handeln. Hilfreich ist eine einfache Familienregel: «Nacktbilder gehören nicht in Gruppenchats. Und wenn ein Bild Minderjährige zeigt: Stopp, nicht anfassen, Hilfe holen.» Wenn ein Bild Minderjährige zeigt: Sofortmassnahmen Wenn du entdeckst, dass auf dem Handy deines Kindes ein Bild oder Video ist, das Minderjährige sexualisiert zeigt, ist das emotional extrem belastend. Versuche trotzdem, Schritt für Schritt vorzugehen: ruhig, möglichst ohne Vorwürfe, und mit Fokus auf Sicherheit. Nicht weiterleiten, nicht in Gruppen teilen - auch nicht «zum Beweis» So verständlich es ist, «rasch jemanden einzubeziehen» (andere Eltern, Klassenchat, Lehrperson): Weiterleiten verschlimmert die Lage – für das betroffene Kind und für dein eigenes. Auch «nur schnell zur Klärung» oder «damit man sieht, was da herumgeht» kann rechtlich heikel sein und die Verbreitung vergrössern. Stattdessen: Stopp, nichts teilen, und als erstes gemeinsam überlegen, wer helfen kann, ohne dass das Material weiter zirkuliert. Beweise sichern ohne sich strafbar zu machen Eltern stehen hier in einem Dilemma: Einerseits willst du dokumentieren, was passiert ist. Andererseits kann schon das erneute Speichern problematisch sein. Ein pragmatischer, risikoärmerer Weg ist: nicht das Bild selbst vervielfältigen, sondern wenn möglich Metadaten und Kontext sichern. Das kann je nach Situation bedeuten: 1 Chatverlauf sichern: Wer hat wann was geschickt (ohne das Bild erneut zu verbreiten). Wenn das Tool es erlaubt: Export des Chats ohne Medien. 2 Namen/Nummern notieren: Beteiligte Kontakte, Gruppennamen, Datum/Uhrzeit. 3 Kind schützen, nicht verhören: Frag kurz und ruhig: «Von wem kam es? In welcher Gruppe? Hast du es weitergeschickt?» Mehr brauchst du zuerst nicht. 4 Für das weitere Vorgehen Fachstellen beiziehen: Wenn du unsicher bist, hol dir Unterstützung, bevor du grosse Aufräumaktionen startest. Wenn dein Kind selbst betroffen ist (sein Bild kursiert): Priorität hat emotionale Stabilisierung, Schutz vor weiterem Druck und das rasche Einbeziehen von erwachsenen Ansprechpersonen. Schule und Fachstellen einbeziehen Gerade wenn es im Klassenchat oder in einer Gruppendynamik passiert ist, ist die Schule ein wichtiger Hebel: Lehrperson, Schulleitung oder Schulsozialarbeit können deeskalieren, Regeln durchsetzen und Betroffene schützen. Du musst das nicht alleine lösen. Bei Druck, Erpressung oder Drohungen (z.B. «Wenn du nicht... dann schicke ich...») gilt: früh Unterstützung holen. Laut der Schweizerische Kriminalprävention gehören Sextortion und auch manipulative Formen wie Deepfakes zu den digitalen Risiken, bei denen schnelles, koordiniertes Handeln wichtig ist. Sexting ist ein häufiges Jugendthema, bei dem klare Regeln, Gesprächsbereitschaft und das Unterbrechen der Weiterverbreitung zentral sind. Wenn dein Kind Angst hat oder sich schämt: Ein Gespräch mit einer neutralen Fachperson kann Druck herausnehmen. Schweiz-Recht in 6 Sätzen Du musst kein:e Jurist:in sein, um dein Kind wirksam zu schützen. Diese sechs Sätze helfen als Orientierung im Familiengespräch: 1 Pornografie an Kinder und Jugendliche unter 16 weiterzugeben ist verboten. 2 Das gilt auch, wenn «nur» ein Link geteilt wird oder wenn es in einer Gruppe «zum Spass» passiert. 3 Inhalte, die Minderjährige sexualisiert zeigen, sind besonders schwerwiegend; schon Besitz kann problematisch sein. 4 «Ich habe es nur bekommen» schützt nicht automatisch: Entscheidend ist, was danach passiert (speichern, weiterleiten, verbreiten). 5 Auch Sticker, GIFs und kurze Clips können strafbar sein, wenn sie pornografisch sind. 6 Je früher du Hilfe holst und die Weiterverbreitung stoppst, desto besser für alle Betroffenen. Weiterleiten Für viele Kinder ist der Knackpunkt nicht das «Anschauen», sondern das Teilen. Mach deinem Kind klar: In Chats fühlt es sich schnell privat an, ist es aber oft nicht. Sobald etwas weitergeleitet wird, kann es ausser Kontrolle geraten – und genau da beginnen die grössten Risiken: für Betroffene, für das Klassenklima und auch rechtlich. Was Eltern vermeiden sollten Auch wenn es gut gemeint ist: Vermeide alles, was Inhalte unbemerkt dupliziert oder verteilt. Häufige Stolpersteine sind automatische Backups und Medien-Downloads. Wenn du auf dem Gerät aufräumst, dann bewusst und mit Plan. So stellst du Auto-Download & Cloud-Backups sicher WhatsApp 1 Medien-Auto-Download prüfen und nur bei WLAN oder gar nicht erlauben (je nach Alter sinnvoll: ganz aus). 2 In Gruppenchats: «Medien in Galerie speichern» deaktivieren, damit nichts automatisch in der Foto-App landet. Telegram 3 Automatischen Medien-Download deaktivieren (mobil und WLAN getrennt prüfen). 4 Speicherdauer/Cache prüfen, damit Medien nicht unnötig lange auf dem Gerät bleiben. iCloud / Apple Fotos 5 iCloud-Fotos prüfen: Wenn aktiv, werden Bilder oft automatisch synchronisiert. Überlege, ob das bei Kindergeräten wirklich nötig ist. 6 «Geteilte Alben» und automatische Freigaben prüfen. Google Fotos / Android 7 Backup in Google Fotos prüfen (automatisches Hochladen deaktivieren oder auf manuell stellen). 8 Papierkorb/Archiv prüfen: Gelöschtes bleibt teils noch eine Zeit lang gespeichert. Familienregel 9 Vereinbare: «Wenn etwas Komisches auftaucht: Flugmodus an, nichts weiterleiten, zu mir kommen.» Wie Kinder ein Rechtsempfinden entwickeln Am besten schützt du dein Kind, wenn du mit ihm darüber sprichst, wie man sich mit Pornografie strafbar machen kann. Geht die einzelnen Gesetze im Gespräch durch. Sprich auch die Strafmündigkeit an: Ist dein Kind schon zehn, muss es für Illegales selbst geradestehen. Vielen Kindern ist das nicht bewusst. Die gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindern helfen, ein eigenes Rechtsempfinden zu entwickeln. Sprich nicht nur über die rechtliche Lage und drohe mit der Polizei. Thematisiere auch, warum es diese Gesetze gibt. Fünf Ansätze: 1 «Der Anblick von Pornografie kann andere überfordern oder sogar verstören. Pornobildli und -filmli können ungute Gefühle auslösen» 2 «Denk an den Empfänger! Auch wenn du etwas lustig findest, kann es anderen damit schlecht gehen.» 3 «Wenn es um nackte Körper und Sexualität geht, hat jeder seine eigenen Grenzen. Es ist wichtig, dass wir das respektieren.» 4 «Manche Formen der Pornografie sind verboten, weil sie besonders schlimme Sachen zeigen. Tiere und Kinder können nicht selbst entscheiden, ob sie mitmachen wollen. Ist Gewalt im Spiel, gilt dasselbe. Darum darf man solche Dinge nicht weiterverschicken.» 5 Besonders wichtig: Sprich mit deinen Kindern nicht nur über die gesetzliche Lage, sondern über das Thema Pornografie ganz allgemein. Denn auch wenn dein Kind selbst keine sexuellen Inhalte verschickt, dass Risiko, dass es irgendwann durch andere mit solchen Bildern konfrontiert ist, ist gross und steigt mit zunehmendem Alter. Tipps dazu hier. Weitere Tipps für dein Kind Weil das Verschicken von Pornografie bei Kindern häufig eine Impulshandlung ist, können zudem schon einfache Chattipps helfen, solche Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Gib deinem Kind folgende Tipps: ! «Warte vor dem Verschicken eines Bildes oder Videos einen kurzen Moment. Denke noch einmal darüber nach, ob du das wirklich verschicken willst.» ! «Denke daran, dass du nie weisst, wie es dem Empfänger oder der Empfängerin gerade geht. Was wenn sie gerade traurig oder wütend sind? Ist das Video oder der Prank dann immer noch lustig?» ! «Wenn dir langweilig ist, dann solltest du nicht chatten. Da kommt häufig nur Mist raus, weil man andere möglichst schnell zu einer Antwort bringen möchte und unnötig provoziert.» Zu guter Letzt: Sprich mit Kindern immer wieder über diese Themen und übe die Tipps gemeinsam ein. Auch im Familienchat braucht es manchmal ein kurzes Durchatmen, bevor man den anderen antwortet. Thematisiere solche harmloseren Alltagsbeispiele, damit es dann auch im Ernstfall und wenn Pornografie involviert ist, klappt. Wir wünschen gutes Gelingen! Medienkompetenz mit dem Verein zischtig.ch Der Verein zischtig.ch setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche auf ansprechende, verständliche, berührende und wirksame Weise vor Onlinesucht, Cybermobbing, Cybergrooming und anderen Gefahren zu schützen. Im Vordergrund stehen ein begeisternder Vermittlungsstil und die Befähigung zu einer gewinnbringenden, kreativen und sicheren Mediennutzung. Auf Familienleben.ch schreibt Kim Gray vom Verein regelmässig über Themen rund um Medienkompetenz. Mehr zu zischtig.ch und weitere Artikel von Kim Gray.