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Güterstände in der Schweiz einfach erklärt: Errungenschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft – mit Praxisbeispielen und Checkliste

Wenn Kinder da sind, ein Haus im Raum steht oder eine Erbschaft ankommt, wird eine Frage plötzlich sehr konkret: «Wem gehört eigentlich was – und was passiert, wenn wir uns trennen oder jemand stirbt?» Das Schweizer Güterrecht wirkt auf den ersten Blick trocken, betrifft aber euren Familienalltag, eure Sicherheit und eure Planung. Hier findest du eine klare, alltagsnahe Erklärung der drei Güterstände – ohne Juristendeutsch, mit Beispielen und einer Entscheidungshilfe.

Ehepaar unterschreibt ein Ehevertrag beim Notar
Ein Güterstand wird oft erst im Ernstfall relevant – ein Ehevertrag kann Klarheit schaffen. © Liudmila Chernetska / Getty Images

Güterstände in der Schweiz: Was gehört wem – und was passiert bei Scheidung oder Tod?

Warum Güterrecht für Familien so wichtig ist

Der Güterstand regelt, wie Vermögen und Schulden zwischen Ehepartner:innen zugeordnet werden – während der Ehe und bei der Auflösung (Scheidung oder Tod). Das kann ganz praktisch bestimmen, ob eine Erbschaft wirklich «deins» bleibt, wie viel vom gemeinsam Erarbeiteten geteilt wird, oder wie stark ein finanzielles Risiko (z.B. Selbstständigkeit) auf die ganze Familie durchschlägt. Laut dem Informationsportal der Schweizer Behörden ist in der Ehe ohne Ehevertrag automatisch die Errungenschaftsbeteiligung der ordentliche Güterstand.

Was Güterrecht regelt

Das Güterrecht regelt die Vermögenszuordnung zwischen Ehepartner:innen: Was zählt als «Eigengut», was als «Errungenschaft», was ist gemeinsam, wer haftet für welche Schulden, und wie wird bei Auflösung gerechnet. Es regelt jedoch nicht alles: Unterhalt für Kinder und (Ex-)Partner:innen, Sorgerecht, Betreuungsanteile oder die Aufteilung der Pensionskasse laufen in eigenen rechtlichen «Schienen». Wichtig für Eltern: Auch wenn vieles zusammenhängt, wird nicht alles automatisch über den Güterstand entschieden.

Typische Momente, wo es relevant wird - Hauskauf, Erbschaft, Selbstständigkeit, Trennung

In der Praxis wird der Güterstand oft dann zum Thema, wenn ihr eine Immobilie kauft (Eigenmittel, Hypothek, Eigentumsquote), wenn eine Erbschaft oder Schenkung ansteht, wenn eine Person selbstständig wird oder ein Unternehmen aufbaut, oder wenn ihr euch trennt. Auch Patchwork-Familien beschäftigen sich häufig damit, weil Vermögen, Kinder aus früheren Beziehungen und Nachlassfragen zusammenkommen. 

Errungenschaftsbeteiligung: so funktioniert sie

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard, wenn ihr keinen Ehevertrag habt. Die Grundidee: Was jede Person in die Ehe «mitbringt» oder unentgeltlich erhält (z.B. Erbschaft), bleibt grundsätzlich ihr Eigengut. Was ihr während der Ehe erarbeitet (z.B. Lohn), ist Errungenschaft. Bei Scheidung wird die Errungenschaft grundsätzlich hälftig geteilt; beim Tod greifen zusätzlich die Regeln des Erbrechts. 

Eigengut vs. Errungenschaft 

Stell dir vor, es gibt in eurer Ehe zwei «Töpfe» pro Person. Der erste Topf ist das Eigengut: Dazu gehören typischerweise Vermögen, das du in die Ehe eingebracht hast, sowie Erbschaften und Schenkungen, die du während der Ehe erhältst. Auch Gegenstände zum persönlichen Gebrauch zählen oft dazu. Der zweite Topf ist die Errungenschaft: Das ist, vereinfacht gesagt, das, was du während der Ehe erwirtschaftest – insbesondere Erwerbseinkommen und daraus gebildete Ersparnisse.

«Unentgeltlich bekommen» (Erbschaft/Schenkung) bleibt eher persönlich, «gemeinsam erarbeitet» wird eher geteilt. Die genaue Einordnung hängt im Detail davon ab, wie Vermögen finanziert, geführt und belegt ist (z.B. Nachweise zu Herkunft von Eigenmitteln), weshalb eine saubere Dokumentation im Alltag Gold wert ist.

Folgendes  Schema ist bewusst einfach gehalten. In der Realität können Abgrenzungen anspruchsvoll werden, etwa wenn Eigengut und Errungenschaft in eine Immobilie fliessen oder wenn Erträge/Mehrwerte zuzuordnen sind. Hier lohnt sich bei grösseren Vermögenswerten frühzeitig eine Beratung im Notariat oder durch eine Fachperson.

Eigengut (bleibt grundsätzlich bei der Person) = Mitgebrachtes Vermögen + Erbschaften + Schenkungen + Persönliches
Errungenschaft (wird bei Scheidung grundsätzlich geteilt) = Lohn/Erwerb + Ersparnisse daraus + Erträge aus Errungenschaft

3 Beispiele: Lohn, Säule 3a, Erbschaft, Immobilie

Beispiel 1 – Lohn und Sparen: Du verdienst während der Ehe 90’000 CHF pro Jahr und legst monatlich 500 CHF auf ein Sparkonto. In der Logik der Errungenschaftsbeteiligung zählt der Lohn als Errungenschaft, und auch die Ersparnisse daraus sind in der Regel Errungenschaft. Bei Scheidung wird grundsätzlich die während der Ehe aufgebaute Errungenschaft beider Ehepartner:innen zusammengezählt und dann hälftig geteilt.

Beispiel 2 – Säule 3a: Einzahlungen in die Säule 3a stammen häufig aus dem Erwerbseinkommen. Im güterrechtlichen Sinn kann das je nach Situation als Errungenschaft relevant werden. Parallel dazu wird bei Scheidung die berufliche Vorsorge (und je nach Konstellation auch gebundene Vorsorge) nach den dafür geltenden Regeln betrachtet – das ist nicht identisch mit der güterrechtlichen «Topf»-Logik. Wenn Säule 3a oder Vorsorgeguthaben ein zentraler Vermögensbaustein sind, lohnt sich eine Abklärung im Rahmen einer Scheidungs- oder Vorsorgeberatung.

Beispiel 3 – Erbschaft trifft Immobilie: Du erbst 100’000 CHF von deiner Mutter. Ihr kauft danach ein Haus und verwendet die 100’000 CHF als Eigenmittel. Grundsätzlich ist die Erbschaft Eigengut. Damit sie später auch als solche anerkannt und nachvollziehbar bleibt, ist entscheidend, dass ihr sauber dokumentiert, dass dieses Geld aus einer Erbschaft stammt und wie es ins Haus geflossen ist (z.B. Zahlungsnachweise, Vertrag, klare Buchung). Genau an solchen Stellen entstehen bei Trennung oft Konflikte, weil sich «wir haben doch alles gemeinsam bezahlt» emotional plausibel anfühlt, juristisch aber differenziert betrachtet wird.

Auflösung: Scheidung vs. Tod 

Bei Scheidung wird bei der Errungenschaftsbeteiligung in der Regel die während der Ehe aufgebaute Errungenschaft geteilt. Bei Tod kommt zusätzlich das Erbrecht dazu: Es wird zuerst güterrechtlich auseinandergehalten (was gehört wem), danach wird der Nachlass der verstorbenen Person vererbt. Für Eltern ist das ein wichtiger Punkt: Der Güterstand beeinflusst, wie gross der Nachlass überhaupt ist – und damit, was für die überlebende Person und für die Kinder bleibt. 

Gütertrennung: wann sie Sinn macht - und wann nicht

Bei der Gütertrennung hat jede Person ihr eigenes Vermögen und ihre eigenen Schulden. Es gibt keine gemeinsame Errungenschaft, die bei Scheidung hälftig geteilt wird. Das kann entlasten, wenn Risiken sehr ungleich verteilt sind (z.B. Unternehmertum mit Haftungsrisiken), kann aber im Familienalltag auch zu einem «gefühlten Ungleichgewicht» führen – etwa wenn eine Person wegen Kinderbetreuung weniger verdient und dadurch weniger Vermögen aufbauen kann. Die Gerichte Zürich bieten dazu eine praxisnahe Übersicht, wann Gütertrennung angewendet wird und welche Grundlogik dahintersteht.

Ehevertrag & öffentliche Urkunde – so läuft es ab

Gütertrennung (und auch Gütergemeinschaft) vereinbart ihr in der Regel über einen Ehevertrag, der öffentlich beurkundet werden muss. Das bedeutet: Ihr geht gemeinsam zu einer Urkundsperson (je nach Kanton Notariat oder zuständige Stelle), besprecht eure Wünsche, legt Unterlagen vor und unterschreibt in einem formellen Verfahren. Welche Formvorschriften gelten, ist im Schweizer Zivilgesetzbuch geregelt. 

Vorteile/Nachteile für Familien 

Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn du Vermögen aus einer früheren Beziehung schützen willst, wenn ein Unternehmen aufgebaut wird, wenn ihr sehr unterschiedliche finanzielle Risikoprofile habt oder wenn Patchwork-Konstellationen klare Linien brauchen. Sie kann aber auch Nachteile haben: Wer zugunsten der Familie weniger erwerbstätig ist, baut unter Gütertrennung oft weniger eigenes Vermögen auf. Wenn ihr das wählt, ist es umso wichtiger, dass ihr bewusst über Ausgleichsmechanismen nachdenkt (z.B. faire Kontomodelle, regelmässige private Sparbeiträge für die betreuende Person, klare Regelung von Investitionen in die gemeinsame Wohnsituation).

Gütergemeinschaft: selten, aber wichtig zu kennen

Die Gütergemeinschaft ist in der Schweiz deutlich seltener als die Errungenschaftsbeteiligung. Sie bedeutet vereinfacht: Vieles wird zu einem gemeinsamen Gesamtgut. Gerade weil sie weitreichend ist, wird sie meist nur mit sehr klaren Zielen gewählt und vertraglich sauber ausgestaltet.

Was wird «gemeinsam» – was bleibt ausgeschlossen?

In der Gütergemeinschaft gibt es typischerweise gemeinsames Vermögen (Gesamtgut) und daneben Sondergüter, die ausgeschlossen bleiben können. Welche Vermögensbestandteile dazugehören und welche nicht, ist stark vom Ehevertrag und den gesetzlichen Regeln abhängig. Wenn ihr diese Variante prüft, ist eine sorgfältige Beratung besonders wichtig, weil die «Gemeinsamkeit» weit über das hinausgehen kann, was viele Paare intuitiv darunter verstehen.

Risiken/Chancen bei Schulden und Vermögen

Eine Chance der Gütergemeinschaft kann sein, dass sie ein starkes «Wir» im Vermögensbereich abbildet. Ein Risiko kann sein, dass Vermögensmassen und Haftungsfragen unübersichtlicher werden – insbesondere, wenn Schulden entstehen oder wenn eine Person selbstständig ist. Für Familien, die Stabilität und Planbarkeit suchen, ist daher oft entscheidend, wie transparent ihr eure Finanzen führen könnt und wie gut ihr Risiken voneinander abgrenzen wollt.

Ehevertrag in der Praxis

Welche Punkte gehören in die Vorbereitung?

Ein Ehevertrag ist nicht nur ein «Papier für den Ernstfall», sondern kann Konflikte verhindern, weil er Erwartungen klärt. Sehr hilfreich ist, wenn du vor dem Termin eine Art Vermögens-Inventar zusammenstellst: Was war vor der Ehe da, was kam während der Ehe dazu, und woher stammt es? Gerade bei Erbschaften, Schenkungen und grösseren Investitionen (Umbau, Eigenmittel fürs Haus, Wertschriften) macht Dokumentation später oft den Unterschied zwischen «klar» und «streitig».

Praktisch bedeutet das: Kontoauszüge, Belege zu Eigenmitteln, Erbunterlagen, Kaufverträge, Hypothekarunterlagen, Depotauszüge und eine kurze Übersicht über Schulden. Je besser ihr die Herkunft von Vermögen nachvollziehbar festhaltet, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt später.

Kosten & Ablauf 

Für die öffentliche Beurkundung entstehen Kosten, die je nach Kanton, Aufwand und Komplexität variieren. Einflussfaktoren sind etwa: Umfang eures Vermögens, Immobilien, Unternehmen, Patchwork-Konstellationen und wie viel Abklärungsbedarf besteht. Seriös ist es, vorab beim zuständigen Notariat nach dem Vorgehen und einer Kostenschätzung zu fragen. 

Checkliste: Welcher Güterstand passt zu uns?

Entscheidungsfragen 

  • Risiko: Trägt eine Person ein deutlich höheres finanzielles Risiko (Selbstständigkeit, Bürgschaften, Firmenkredite)?
  • Betreuungsarbeit: Wird eine Person voraussichtlich länger (teilweise) unbezahlte Care-Arbeit übernehmen und dadurch weniger Vermögen aufbauen?
  • Erbschaften/Schenkungen: Erwartet ihr Erbschaften oder grössere Schenkungen, die ihr klar zuordnen wollt?
  • Immobilie: Plant ihr ein Haus/eine Wohnung – und bringt eine Person deutlich mehr Eigenmittel ein?
  • Patchwork: Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen und den Wunsch, Vermögen gezielt zu schützen oder zuzuweisen?
  • Transparenz: Könnt ihr Finanzen offen und sauber dokumentiert führen (Belege, Herkunft von Mitteln, Kontenstruktur)?
  • Fairnessgefühl: Welche Regelung fühlt sich für euch beide fair an, gerade wenn Einkommen und Betreuungsarbeit ungleich sind?
  • Schulden: Gibt es bestehende Schulden oder absehbare grosse Verpflichtungen?
  • Nachlass: Habt ihr bereits über den Todesfall gesprochen (Absicherung der Kinder, Wohnsituation, Pflichtteile)?
  • Konfliktprävention: Würde euch ein Ehevertrag Sicherheit geben, weil er Erwartungen schriftlich klärt?

Mini-FAQ: «Ändert der Güterstand unser gemeinsames Konto?»

Ein gemeinsames Konto könnt ihr unabhängig vom Güterstand führen. Der Güterstand entscheidet nicht, ob ein Konto auf einen oder zwei Namen läuft, sondern wie Vermögen und Schulden güterrechtlich zugeordnet werden und was bei Auflösung passiert. Wichtig ist aber: Kontostruktur und Zahlungsflüsse können später beeinflussen, was wie belegt werden kann. Wenn zum Beispiel Eigengut (z.B. Erbschaft) in ein gemeinsames Konto fliesst und danach «vermischt» wird, wird der Nachweis schwieriger. Wenn du Klarheit willst, hilft oft eine einfache Regel: grössere Eigengut-Zuflüsse separat dokumentieren (oder separat führen) und die Verwendung nachvollziehbar halten.

Konkreter nächster Schritt: Wenn ihr unsicher seid, macht zuerst gemeinsam eine Bestandsaufnahme (Vermögen, Schulden, erwartete Ereignisse wie Hauskauf oder Erbschaft) und vereinbart dann einen Beratungstermin beim zuständigen Notariat. Dort könnt ihr klären, ob ein Ehevertrag nötig ist und welche Variante zu eurer Familie passt.

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