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Familien-Abzüge 2025/26: Das gilt in der Schweiz

Kinder kosten – und entlasten steuerlich. Gleichzeitig ist es frustrierend, wenn du online «den» Kinderabzug suchst und dann merkst: Beim Bund gilt etwas anderes als im Kanton (und die Gemeinde rechnet nochmals anders). Dieser Artikel zeigt dir die wichtigsten Abzüge für Familien im Steuerjahr 2025 (und was sich Richtung 2026 typischerweise fortsetzt), erklärt die Logik dahinter und hilft dir, deine Zahlen schnell am richtigen Ort zu finden.

Schweizer Münzen und Schweizer Geldscheine
So sparst Du Geld bei der Steuer © MarekUsz / Getty Images

Das Prinzip: Bundesrecht als Basis – Kantone setzen eigene Abzüge und Tarife

In der Schweiz zahlst du als Privatperson in der Regel direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuern. Entscheidend: Bund und Kantone haben unterschiedliche Regeln – sowohl bei den Abzügen (z.B. Kinderabzug, Drittbetreuung) als auch bei den Tarifen (wie stark dein Einkommen besteuert wird). Darum kann dieselbe Familie je nach Wohnort spürbar andere Steuerbeträge haben.

Warum es Unterschiede gibt 

Das ist kein «Chaos», sondern System: Der Bund setzt Rahmen und eigene Regeln für die direkte Bundessteuer. Die Kantone haben Steuerhoheit für ihre Steuern und definieren Abzüge, Tarife und teils zusätzliche Entlastungen selbst. Gemeinden legen wiederum fest, wie hoch die kantonale Steuer bei dir konkret ausfällt (über Steuerfuss/Steuerfaktor). Diese Aufgabenteilung ist politisch gewollt und im Schweizer Föderalismus verankert.

Direkte Bundessteuer: die wichtigsten Beträge (Steuerjahr 2025)

Für viele Eltern ist die direkte Bundessteuer der «vergleichbare» Teil, weil er schweizweit einheitlich ist. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert dafür jährlich aktualisierte Abzüge. Für das Steuerjahr 2025 wurden Beträge gemäss Teuerungsanpassung aktualisiert (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, 2024).

Bund 2025: Betrag Wofür Voraussetzungen / wichtig zu wissen
Kinderabzug (Pauschale, pro Kind) Entlastung für Kinder im Haushalt Gilt grundsätzlich für minderjährige Kinder und für Kinder in Ausbildung unter bestimmten Bedingungen; bei getrennten Eltern kommt es auf Sorgerecht, Unterhalt und die konkrete Konstellation an.
Unterstützungsabzug (Pauschale) Wenn du eine unterstützungsbedürftige Person finanziell trägst Typisch relevant bei erwachsenen Kindern oder Angehörigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; Nachweise können verlangt werden.
Drittbetreuungskosten (Maximalabzug pro Kind) Abzug von nachgewiesenen Kosten für externe Kinderbetreuung Nur effektiv bezahlte und belegte Kosten; Betreuung muss wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit notwendig sein (Details gemäss ESTV).
Versicherungsabzug (Pauschale/Maxima) Abzug für bestimmte Versicherungsprämien und Zinsen Beim Bund mit klaren Limiten; oft tiefer als in einzelnen Kantonen. Prüfe zusätzlich die kantonalen Regelungen.

Kinderabzug & Unterstützungsabzug

Der Kinderabzug ist ein pauschaler Abzug, der dein steuerbares Einkommen reduziert. Wichtig ist: Es zählt nicht «wer das Kind liebt», sondern wer steuerlich anspruchsberechtigt ist. Bei unverheirateten oder getrennten Eltern ist häufig die Frage: Wer darf den Abzug beanspruchen? Hier lohnt sich ein Blick in die Wegleitung zur Steuererklärung deines Kantons, weil Kantone im Detail unterschiedlich regeln, wie der Abzug bei alternierender Obhut, Unterhaltszahlungen oder gemeinsamer elterlicher Sorge verteilt wird. Für die direkte Bundessteuer gelten die Regeln gemäss ESTV (ESTV, 2025).

Der Unterstützungsabzug kann relevant sein, wenn du eine Person (z.B. ein erwachsenes Kind in einer Situation finanzieller Bedürftigkeit) massgeblich unterstützt. Auch hier gilt: Nicht die moralische Unterstützung ist entscheidend, sondern die gesetzlich definierte Unterstützungsbedürftigkeit und die nachweisbare finanzielle Leistung.

Drittbetreuungskosten 

Drittbetreuungskosten sind für viele Familien der wichtigste «bewegliche» Abzug, weil er direkt an effektive Ausgaben gekoppelt ist. Abziehbar sind grundsätzlich Kosten für eine Betreuung durch Dritte (z.B. Kita, Tagesfamilie, Hort), soweit sie wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nötig ist und du sie tatsächlich bezahlt hast. Entscheidend sind Belege (Rechnungen/Bestätigungen) und dass die Kosten nicht bereits anders vergütet wurden. Der Bund setzt einen Maximalabzug pro Kind; die konkreten Limiten und Bedingungen findest du in den Angaben der ESTV (ESTV, 2025).

Typische Missverständnisse: Nicht jede «Betreuung» ist automatisch abziehbar (z.B. rein private Abmachungen ohne Nachweis), und nicht jede Ausgabe rund ums Kind zählt als Betreuungskosten (z.B. Verpflegung, die nicht Teil der Betreuung ist, je nach Rechnung/Abgrenzung). Wenn du unsicher bist: Lass dir von der Betreuungseinrichtung eine sauber aufgeschlüsselte Jahresbestätigung geben.

Versicherungsabzüge & weitere häufige Abzüge 

Neben Familienabzügen sind oft diese Punkte relevant: Versicherungsabzug (Prämien/Zinsen), Berufsauslagen, Säule 3a sowie Krankheits- und Unfallkosten (unter Bedingungen). Weil diese Abzüge stark von deiner Situation abhängen und kantonal unterschiedlich ausgestaltet sein können, ist die Wegleitung deines Kantons hier besonders wichtig. Für die direkte Bundessteuer gelten die Maxima und Voraussetzungen gemäss ESTV (ESTV, 2025).

Kantonale Unterschiede: So findest du deine Zahlen

Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt: Dein Wohnsitzkanton am Ende des Steuerjahres ist in der Regel massgebend. Darum ist «Kinderabzug 2025 Schweiz» als Suchbegriff zwar verständlich, aber für deine Steuererklärung nur der Startpunkt. Du brauchst immer auch die kantonale Wegleitung, weil Kantone teils höhere oder zusätzliche Abzüge kennen.

Wo steht’s? 

Die verlässlichste Quelle sind die amtlichen Wegleitungen und Merkblätter deines kantonalen Steueramts (oft als PDF oder im Steuererklärungs-Tool). Dort findest du: exakte Beträge, Definitionen, Nachweispflichten und Beispiele (z.B. für getrennte Eltern oder Patchwork-Konstellationen). Wenn du digital einreichst, sind viele Abzüge zudem direkt im Tool erklärt.

Typische kantonale Extras (z.B. höhere Kinderabzüge, Ausbildungs-/Internatskosten)

Je nach Kanton können Familien zusätzlich profitieren, etwa durch höhere Kinderabzüge, besondere Abzüge für Ausbildungskosten, Internatskosten oder kantonal definierte Entlastungen für tiefe bis mittlere Einkommen. In manchen Kantonen sind auch die Regeln zur Aufteilung von Abzügen bei alternierender Obhut anders ausgestaltet als beim Bund. Plane deshalb kurz Zeit ein, um die kantonalen Regeln zu prüfen – das zahlt sich oft direkt aus.

Gemeinde: Warum deine Steuerrechnung trotzdem anders aussieht

Selbst wenn du alle Abzüge korrekt erfasst hast, kann deine Steuerrechnung stark von Freund:innen in einem anderen Ort abweichen. Das liegt an der Gemeindeebene: Abzüge und Tarife kommen vom Kanton, aber Gemeinden steuern die effektive Belastung über den Steuerfuss/Steuerfaktor mit.

Steuerfuss/Steuerfaktor kurz erklärt

Vereinfacht gesagt: Der Kanton berechnet eine «Grundsteuer» nach seinem Tarif, und die Gemeinde multipliziert diese mit einem festgelegten Wert (Steuerfuss/Steuerfaktor). Darum kann ein Umzug in eine andere Gemeinde (im selben Kanton) die Steuerlast verändern, obwohl Abzüge und kantonaler Tarif gleich bleiben.

FAQ: 10 häufige Fragen

1) Wo sehe ich die aktuellen Beträge für den Bund?
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Dort sind die Abzüge zur direkten Bundessteuer nach Steuerjahr aufgeführt (ESTV, 2025).

2) Gilt «Bund 2025» automatisch auch für meinen Kanton?
Nein. Kantone haben eigene Abzüge und Tarife. Der Bund ist nur für die direkte Bundessteuer einheitlich.

3) Wer bekommt den Kinderabzug bei getrennten Eltern?
Das hängt von der Konstellation ab (Sorgerecht, Obhut, Unterhaltsregelung) und kann kantonal unterschiedlich gehandhabt werden. Prüfe unbedingt die Wegleitung deines Kantons; für den Bund gelten die Vorgaben der ESTV (ESTV, 2025).

4) Kann ich Drittbetreuungskosten abziehen, wenn ich Teilzeit arbeite?
Grundsätzlich ja, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit (oder Ausbildung/Erwerbsunfähigkeit) notwendig ist und du die Kosten tatsächlich bezahlt und belegt hast. Details und Maximalabzug: ESTV (ESTV, 2025). Im Kanton können Regeln und Maxima abweichen.

5) Zählen Grosseltern-Babysitting oder private Betreuung?
Meist nur, wenn es sich um nachweisbare, tatsächlich bezahlte Betreuungskosten handelt und die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. «Kommt auf den Kanton an» – und auf die Nachweisbarkeit.

6) Was ist, wenn die Betreuungskosten teilweise vom Arbeitgeber oder der Gemeinde subventioniert werden?
In der Regel kannst du nur den Teil abziehen, den du selbst getragen hast. Achte auf eine klare Jahresbestätigung der Betreuungseinrichtung.

7) Kann ich auch Ausgaben für Schule, Hobbys oder Sport abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer in der Regel nicht als «Kinderabzug». Einzelne Kantone kennen zusätzliche Abzüge (z.B. Ausbildungskosten) – hier gilt: «Kommt auf den Kanton an».

8) Warum wurden Beträge auf 2025 angepasst?
Der Bund kann Abzüge und Tarife aufgrund der Teuerung anpassen; fürs Steuerjahr 2025 erfolgte eine entsprechende Teuerungsanpassung gemäss EFD (EFD, 2024).

9) Was ist wichtiger: Abzug oder Tarif?
Beides. Abzüge senken dein steuerbares Einkommen, der Tarif bestimmt, wie stark dieses Einkommen besteuert wird. Darum sind kantonale Unterschiede oft nicht nur «ein paar Franken Abzug», sondern eine Kombination aus Abzügen, Tarif und Gemeinde-Steuerfuss.

10) Was ist der beste praktische Ablauf, damit ich nichts verpasse?
Sammle Belege (v.a. Drittbetreuung) laufend, lade die Jahresbestätigung der Betreuungseinrichtung herunter, und lies die kantonale Wegleitung gezielt zu den Punkten «Kinderabzug/Obhut», «Drittbetreuung», «Ausbildung/Unterhalt». Wenn du unsicher bist, klärt eine kurze Anfrage beim Steueramt oft schneller als stundenlanges Suchen.

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