Leben > FinanzenJobwechsel oder Erwerbspause: Deine Familien-Checkliste für die Schweiz 2026 Luisa Müller Ein Jobwechsel, eine Erwerbspause oder unbezahlter Urlaub nach der Geburt fühlt sich im Familienalltag oft schon nach genug Organisation an. Trotzdem lohnt sich genau jetzt ein kurzer, klarer Versicherungs- und Vorsorge-Check: Denn bei Unfallversicherung und Pensionskasse können sonst unbemerkt Lücken entstehen. Diese Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten To-dos – verständlich, praxisnah und auf die Schweiz ausgerichtet. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Versicherungen müssen beim Jobwechsel oft angepasst werden © BeritK / Getty Images Kurz erklärt: die 5 wichtigsten To-dos Wenn du wenig Zeit hast, nimm diese fünf Punkte als roten Faden. Sie decken die typischen Stolpersteine ab, die Eltern bei einem Stellenwechsel, einer Pause zwischen zwei Jobs oder bei unbezahltem Urlaub am häufigsten übersehen. Unfall-Nachdeckung prüfen: Nach Jobende bist du über die bisherige obligatorische Unfallversicherung in der Regel noch 31 Tage gegen Nichtberufsunfälle gedeckt. Abredeversicherung rechtzeitig abschliessen: Wenn du länger als 31 Tage nicht angestellt bist (z. B. Erwerbspause), kannst du die Nichtberufsunfall-Deckung in der Regel bis zu 6 Monate verlängern. Pensionskassenguthaben transferieren: Melde dich aktiv, damit deine Freizügigkeitsleistung zur neuen Pensionskasse kommt – sonst landet sie auf einer Auffangeinrichtung oder du musst sie später mühsam suchen. Säule 3a und Steuern prüfen: Kläre, ob du während der Pause weiter einzahlen kannst/darfst und wie sich Teilzeit/Unterbruch auf deine Abzüge auswirkt. Ferien, Überzeit, Bonus schriftlich klären: Gerade mit Familienorganisation im Hintergrund ist ein sauberes Austritts-«Finishing» wichtig, damit dir nichts entgeht. Unfallversicherung: Nachdeckung und Abrede 31 Tage Nachdeckung – und warum das Eltern oft übersehen In der Schweiz bist du als Arbeitnehmer:in in der Regel über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) versichert. Wichtig wird es, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder du längere Zeit nicht mehr arbeitest: Die Deckung für Nichtberufsunfälle läuft normalerweise nicht sofort aus, sondern besteht noch 31 Tage weiter. Danach kann es – ohne Zusatzlösung – plötzlich heikel werden. Typische Eltern-Situation: Du planst nach der Geburt einen unbezahlten Urlaub oder eine Erwerbspause, oder du hast zwischen zwei Stellen bewusst «Luft», um die neue Betreuung einzuspielen. Wenn du dabei davon ausgehst, dass «ich bin ja grundsätzlich versichert», kann eine Lücke entstehen: Unfälle passieren oft gerade in Phasen, in denen der Alltag neu sortiert wird (Treppen, Kinder tragen, Velofahren, Spielplatz, Winterferien). Medizinisch relevant ist das vor allem, weil Unfallkosten (Behandlung, Rehabilitation, teils auch Taggeld/Invaliditätsleistungen) in der Schweiz je nach Deckung anders abgewickelt werden. Die Frage ist nicht, ob du bei einem Unfall behandelt wirst – sondern wer bezahlt und ob zusätzliche Leistungen (z. B. Taggeld) greifen. Darum lohnt sich diese kurze Klärung, bevor du dich um die hundert anderen Familienpunkte kümmerst. Abredeversicherung: so schliesst du sie ab Wenn du nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses länger als die 31 Tage nicht über einen neuen Arbeitgeber unfallversichert bist, kannst du in vielen Fällen eine Abredeversicherung abschliessen. Damit verlängerst du den Nichtberufsunfall-Schutz in der Regel bis zu 6 Monate. Das ist besonders hilfreich bei Erwerbspause, unbezahltem Urlaub, längerer Stellensuche oder wenn der neue Job später startet. Praktisch läuft es so: Du schliesst die Abredeversicherung bei deinem letzten UVG-Versicherer ab. Entscheidend ist das Timing: Plane den Abschluss so, dass du nahtlos nach den 31 Tagen weitergedeckt bist. Wenn du unsicher bist, frag frühzeitig bei der Personalabteilung oder direkt beim Versicherer nach, wie dein Arbeitsende und die Nachdeckung datiert sind. Pensionskasse/BVG: Was passiert mit deinem Guthaben? Freizügigkeitsleistung übertragen Beim Stellenwechsel verlässt du in der Regel auch deine bisherige Pensionskasse. Dein angespartes Kapital (BVG/überobligatorisch, je nach Arbeitgeber) verschwindet aber nicht: Es wird als Freizügigkeitsleistung zur neuen Pensionskasse übertragen – oder, wenn du (noch) keine neue Pensionskasse hast, auf eine Freizügigkeitslösung (z. B. Freizügigkeitskonto/-police) parkiert. Wichtig für Eltern: Gerade während einer Erwerbspause oder bei Teilzeitwechseln kann die Vorsorge «zerstückelt» werden, wenn die Übertragung nicht sauber passiert. Das merkst du oft erst Jahre später, wenn du Unterlagen suchst oder eine Wohneigentums- oder Pensionierungsplanung machst. Darum lohnt sich jetzt ein strukturierter Ablauf: 1) Kläre, ab wann du bei der neuen Arbeitgeberin versichert bist (Eintrittsdatum, erster Arbeitstag, ggf. Probezeit-Regelung in der PK). 2) Frage bei der neuen Pensionskasse nach, welche Angaben sie für die Überweisung braucht. 3) Informiere die alte Pensionskasse mit diesen Angaben. Wenn du keine neue Stelle hast, eröffne rechtzeitig eine Freizügigkeitslösung und melde der alten Pensionskasse die neue Zahlungsverbindung. So behältst du die Kontrolle über dein Guthaben. Ferien, Überzeit, Bonus: was Eltern vor dem Austritt klären sollten Wenn du mit Baby oder Kindern sowieso am Limit läufst, ist es verlockend, das Austrittsgespräch «rasch hinter sich zu bringen». Genau hier gehen aber häufig Ansprüche vergessen. Kläre möglichst schriftlich (oder lasse es schriftlich bestätigen), wie mit offenen Tagen und Zahlungen umgegangen wird. Achte besonders auf: Ferienguthaben (Bezug oder Auszahlung, Stichtag), Überzeit/Überstunden (Kompensation oder Auszahlung), Bonus/Provision (Anspruch bei Austritt, anteilig, Zielerreichung), sowie allfällige Spesen oder ausstehende Zulagen. Falls du nach der Geburt reduziert hast oder in Teilzeit wechselst: Frage nach, ob und wie Ferienansprüche korrekt umgerechnet wurden. Ein sauberer Abschluss reduziert Stress – und verhindert, dass du Monate später mit Rechnungen oder fehlenden Zahlungen kämpfen musst. Wenn gerade ein Kind kommt: Timing rund um EO-Entschädigungen Rund um Geburt und frühe Familienzeit sind viele administrative Abläufe zeitkritisch. Wenn du kurz vor oder nach der Geburt kündigst, eine Pause einlegst oder die Stelle wechselst, kann das Auswirkungen darauf haben, wer welche Meldungen macht und wie rasch Leistungen fliessen. Praktischer Tipp: Sprich frühzeitig mit HR und – falls nötig – direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse, damit klar ist, welche Unterlagen wann eingereicht werden müssen. Das ist nicht nur «Papierkram»: Für Familien ist planbarer Cashflow in den ersten Monaten ein relevanter Stresspuffer. Aus psychologischer Sicht ist finanzielle Planbarkeit ein wichtiger Schutzfaktor für elterliche Belastung, besonders in Übergangsphasen wie Geburt, Schlafmangel und Rollenwechseln. Checkliste für den Übergang Diese Mini-Checkliste ist bewusst kurz gehalten, damit sie zwischen Stillen, Kita-Eingewöhnung und Arbeitsstart realistisch nutzbar bleibt. Arbeitsende & Start neue Stelle: Datum letzter Arbeitstag: ________ / Datum Start neue Stelle: ________ Unfallversicherung: Nachdeckung bis (31 Tage): ________ (BAG, 2023; ch.ch, 2024) Abredeversicherung nötig? Ja/Nein — Abschlussdatum: ________ / gültig bis: ________ (Suva, 2024) Pensionskasse: Kontakt neue PK: ________ / alte PK informiert am: ________ / Übertrag veranlasst am: ________ Freizügigkeit (falls Pause): Freizügigkeitskonto/-police eröffnet bei: ________ / IBAN/Police-Nr.: ________ Säule 3a: Einzahlung 2026 geplant: Ja/Nein — voraussichtlicher Betrag: ________ / Steuerabzug geprüft: Ja/Nein Austritt Lohn & Leistungen: Ferienguthaben: ________ Tage / Überzeit: ________ / Bonus-Regel schriftlich: Ja/Nein Rund um Geburt (falls relevant): HR/Ausgleichskasse kontaktiert am: ________ / Unterlagen eingereicht am: ________