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Urlaub des andern Elternteils (EAE/VSE) in der Schweiz: so funktioniert’s 

Ein Baby verändert alles – und die ersten Tage nach der Geburt sind oft wunderschön, aber auch körperlich und emotional fordernd. Genau dafür gibt es in der Schweiz den Urlaub des andern Elternteils mit Erwerbsersatz (EAE/VSE): damit du Zeit hast, zu unterstützen, anzukommen und als Familie zusammenzuwachsen. Hier findest du klar und praxisnah erklärt, wer Anspruch hat, wie die Taggelder berechnet werden und wie du den Bezug sinnvoll planst.

Puppen-Liegestuhl auf Kalenderblatt
Der Urlaub des andern Elternteils muss geplant werden © Andreas Häuslbetz / Getty Images

Kurz erklärt: Dauer, Geld, Fristen

Der Urlaub des andern Elternteils umfasst 2 Wochen und wird über die Erwerbsersatzordnung als 14 Taggelder ausbezahlt. Du kannst ihn am Stück oder tageweise beziehen. Wichtig ist die Frist: Der Bezug (und damit die Entschädigung) muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt erfolgen. Diese Grundregeln sind in den offiziellen Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der AHV/IV-Informationen beschrieben.

Gut zu wissen: Der Anspruch bezieht sich auf den Urlaub (Freistellung von der Arbeit) und die Entschädigung (Taggelder). In der Praxis laufen beide Dinge zusammen, aber organisiert werden sie unterschiedlich: Den Urlaub sprichst du mit der Arbeitgeber:in ab, die Entschädigung läuft über die EO.

Wer hat Anspruch? 

Mit «anderer Elternteil» ist in der Schweiz rechtlich der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter gemeint (also bei Geburt in einer Ehe der Mutter mit einer Frau). Diese Begriffsdefinition sowie die Anspruchsvoraussetzungen finden sich in den Informationen des BSV und in den Merkblättern der AHV/IV-Informationen.

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn du zum Zeitpunkt der Geburt die Voraussetzungen der EO erfüllst. Dazu gehört typischerweise, dass du vor der Geburt erwerbstätig warst und AHV-pflichtig bist. Wichtig für viele Familien: Gemäss den offiziellen Merkblättern kann der Anspruch auch bestehen, wenn du selbständig erwerbend bist oder wenn du in einer Situation mit Arbeitslosigkeit/Taggeldbezug bist (je nach konkreter Ausgangslage und Beitragsstatus). Weil die Anspruchsprüfung von Details abhängt (z. B. ob und wie lange Beiträge geleistet wurden), lohnt sich im Zweifel eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Ausgleichskasse oder der Personalabteilung.

Wenn du unsicher bist, ob du als «anderer Elternteil» im rechtlichen Sinn giltst (z. B. bei unverheirateten Konstellationen, Anerkennung der Vaterschaft oder speziellen Familiensituationen), klär das frühzeitig. So vermeidest du, dass wertvolle Zeit in den ersten Monaten durch administrative Verzögerungen verloren geht.

Wie viel Geld gibt es – und wie werden Wochenenden gerechnet?

Die Entschädigung wird als Taggeld ausbezahlt. Die Grundlage ist in der Regel dein durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt. Das BSV beschreibt dazu die Eckwerte: Pro Tag gibt es typischerweise 80 % des massgebenden Erwerbseinkommens, mit einem gesetzlichen Höchstbetrag pro Tag. Die Auszahlung erfolgt über die EO.

Entscheidend ist, wie du den Urlaub beziehst: Am Stück bedeutet meist zwei zusammenhängende Wochen ab einem vereinbarten Startdatum. In diesem Fall sind die 14 Taggelder für diese Zeit «verplant», unabhängig davon, ob du sonst am Wochenende arbeiten würdest. Tageweise heisst: Du beziehst einzelne freie Arbeitstage als Urlaubstage. Dann werden die Taggelder für genau diese Tage ausgelöst. In den offiziellen Informationen wird zudem erklärt, dass bei tageweisem Bezug unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Taggelder dazukommen können (bis maximal der Gesamtanspruch ausgeschöpft ist). Praktisch relevant ist das vor allem, wenn du mit einer 5-Tage-Woche arbeitest und die Zeit über mehrere Wochen streckst.

Beispiele zur Orientierung (die genaue Berechnung macht die Ausgleichskasse): Bei Vollzeit mit 5-Tage-Woche kann es sinnvoll sein, den Urlaub tageweise zu planen, wenn du gezielt an Arbeitstagen entlasten willst (z. B. nach dem Spital, bei Stillstart oder bei Arztterminen). Bei Teilzeit ist wichtig, dass du die freien Tage so legst, dass sie für eure Organisation wirklich etwas bringen (z. B. an Tagen mit hoher Belastung oder wenig externer Unterstützung).

Wenn dir das mit Wochenenden und Zusatz-Taggeldern kompliziert vorkommt: Das ist normal. Die sichere Faustregel lautet: Überlege zuerst, welche Tage euch als Familie am meisten helfen, und lass danach die Lohn-/Taggeldseite durch HR oder die Ausgleichskasse sauber abklären.

So beantragst du die Entschädigung

Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist der Ablauf gut standardisiert. Die Planung vom Antrag läuft typischerweise so ab:

  1. Urlaub intern planen: Sprich früh mit deiner Arbeitgeber:in oder HR ab, ob du am Stück oder tageweise beziehen möchtest und ab wann.
  2. Unterlagen bereitstellen: Üblich sind Angaben zur Geburt (z. B. Geburtsdatum) und zu deiner Erwerbssituation. Je nach Kasse/Arbeitgeber:in können zusätzliche Nachweise nötig sein.
  3. Antrag einreichen: Oft übernimmt die Arbeitgeber:in die Einreichung bei der zuständigen Ausgleichskasse (weil die Entschädigung häufig über die Lohnabrechnung abgewickelt wird). Bei Selbständigerwerbenden ist häufig die versicherte Person selbst für die Einreichung zuständig.
  4. Frist beachten: Stelle sicher, dass der Bezug innerhalb der 6 Monate erfolgt und der Antrag rechtzeitig bei der Kasse ist.

Tipp für den Alltag: Mach dir direkt nach der Geburt (oder schon davor) eine kurze Notiz mit dem geplanten Bezugsmodell und dem spätesten Datum, bis wann die 6-Monate-Frist läuft. In der Babyzeit geht so etwas schnell vergessen.

Planung in der Praxis: 3 Modelle für Familien

Modell 1: 2 Wochen am Stück (Wochenbett)

Dieses Modell passt gut, wenn ihr möglichst viel Ruhe in der Anfangsphase wollt: Du kannst kochen, organisieren, ältere Geschwister betreuen, Besuche steuern und die gebärende Person entlasten. Medizinisch ist die erste Zeit nach der Geburt für Erholung, Schlaf, Wundheilung und Still-/Bonding-Aufbau besonders sensibel; auch Fachorganisationen wie die WHO betonen die Bedeutung von Unterstützung und Erholung rund um Geburt und Wochenbett.

Praktische Vorteile: klare Abwesenheit, wenig Koordinationsaufwand, maximale Präsenz zu Hause. Mögliche Nachteile: Wenn nach den zwei Wochen noch viele Termine anstehen (Kinderarzt, Rückbildung, administrative Wege), kann es später eng werden.

Kombinieren ist möglich: Wenn du noch Ferientage hast oder Überzeit kompensieren kannst, lässt sich die Phase verlängern. Klär aber früh, was intern als Ferien gilt und was als gesetzlicher Urlaub, damit nichts «vermischt» wird.

Modell 2: Tageweise über mehrere Wochen

Dieses Modell ist oft Gold wert, wenn ihr punktuell Entlastung braucht: z. B. für Kontrolltermine, Stillberatung, Eingewöhnung mit Geschwistern oder wenn die Nächte anstrengend sind und ein Tag «Auffangen» hilft. Viele Eltern berichten, dass kurze, gezielte Auszeiten die Stressbelastung spürbar senken, weil sich Aufgaben wie Einkaufen, Behördenwege oder Arztbesuche besser verteilen lassen.

Wichtig ist hier die saubere Planung mit HR (welche Tage gelten als Bezugstage, wie werden sie erfasst) und ein realistischer Blick auf eure Wochen: Nicht jede Familie profitiert davon, wenn sich die Entlastung zu stark «verdünnt».

Modell 3: Kombination mit unbezahltem Urlaub/Teilzeit

Wenn du länger zu Hause sein möchtest, kann eine Kombination mit unbezahltem Urlaub oder einer temporären Pensumsreduktion sinnvoll sein. Das kann besonders helfen, wenn die Geburt medizinisch herausfordernd war, wenn mehrere Kinder betreut werden oder wenn ihr wenig Unterstützung im Umfeld habt.

Denk dabei auch an die Absicherung: Bei längeren Unterbrüchen können Themen wie Unfallversicherung und Nachdeckung relevant werden. Klär das vorab mit der Arbeitgeber:in oder der Versicherung, damit du nicht aus Versehen eine Lücke hast (z. B. bei längerer unbezahlter Abwesenheit).

FAQ

Kann der Urlaub zu einer Ferienkürzung führen?

In der Regel gilt: Gesetzlich vorgesehene Urlaube/Entschädigungen rund um die Geburt sind nicht einfach «Ferien statt Urlaub». Wie das arbeitsrechtlich genau in deinem Fall gehandhabt wird (z. B. bei längerer Abwesenheit, Teilzeit, Schichtarbeit), hängt von Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag und konkreter Konstellation ab. Für die Grundlagen zur Entschädigung und zum Bezug sind die Informationen des BSV und der AHV/IV-Informationen massgebend; für arbeitsrechtliche Detailfragen lohnt sich die Klärung mit HR oder einer Fachstelle.

Darf mir während dem noch offenen Resturlaub gekündigt werden?

Viele Eltern haben diese Sorge. Grundsätzlich ist eine Kündigung im Arbeitsrecht ein eigenes Thema, und der Anspruch auf die EO-Entschädigung hängt an den gesetzlichen Voraussetzungen und am fristgerechten Bezug. Wenn du befürchtest, dass sich deine Arbeitssituation verändert, dokumentiere deine Planung (bezogene Tage, Resttage, Fristen) und klär frühzeitig schriftlich mit HR, wie der Bezug organisiert wird. Bei komplexen Fällen kann eine Beratung sinnvoll sein; die offiziellen Stellen (BSV, AHV/IV-Informationen) geben dir die sozialversicherungsrechtliche Grundlage, ersetzen aber keine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung.

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