Leben > Konflikte

Besuchsrecht: Wenn die Kinder als Druckmittel genutzt werden

Eine Trennung ist nie einfach – schon gar nicht, wenn man Kinder hat. Leider werden diese von vielen Müttern als Druckmittel genutzt. Jürg Diener, Familienleben-Experte und Gründer der Väterberatung Schweiz, erklärt, warum sich Väter davon nicht aus der Ruhe bringen lassen sollten und welche Rechte und Pflichten die Ex-Partner haben.

Besuchsrecht: Sohn begrüsst seinen Vater im Hauseingang mit einer Umarmung.
Heute ist Papa-Tag! Väter haben auch nach einer Trennung das Recht, ihre Kinder zu sehen. Bild: GettyImages Plus, shapecharge

Du wirst deine Kinder nie mehr sehen». Diesen Satz höre ich sehr oft von besorgten Vätern, wenn diese zu mir in die Beratung kommen. Ein Satz, eine Drohung; ausgesprochen von der Kindsmutter, wenn Eltern kurz vor einer Trennung stehen. Und eine Aussage, die mitten ins Herz trifft. 

Wichtig ist, dass sich ein Vater durch solche Drohungen nicht einschüchtern lässt und sich über seine Rechte und Pflichten informiert oder beraten lässt. Selbstverständlich hat der Vater, auch nach einer Trennung, das Recht ­– und auch die Pflicht – seine Kinder bei sich auf Besuch zu nehmen. 

Väter haben ein Recht auf Zeit mit Ihren Kindern

Gemäss der aktuellen Rechtsprechung ist das in der Regel mindestens jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend sowie für drei bis vier Ferienwochen pro Jahr. Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Trennung die Kinder bereits an einzelnen Wochentagen zu Hause betreut hat, steht ihm dieses Recht grundsätzlich auch nach der Trennung zu. Vorausgesetzt natürlich, dass dies durch die neue Wohnsituation der Eltern weiterhin machbar ist und den Kindern auch zugemutet werden kann.

Wichtig ist, dass die Besuchsregelungen in einem Dokument – Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention bei verheirateten Eltern - und Elternvereinbarung bei nicht verheirateten Eltern – festgehalten werden. Wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie sich nicht einigen können, muss, je nach Situation, die KESB oder ein Gericht darüber entscheiden.

Schaffen Sie absolute Klarheit

Leider sehe ich noch oft Besuchsregelungen, die von Mediatoren, Sozialfachleuten oder Anwälten formuliert wurden, die sehr rudimentär gehalten sind und nicht dazu taugen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern Klarheit zu schaffen. 

Die Besuchsregelungen müssen aber gerade in Situationen, in denen die Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr vernünftig miteinander kommunizieren können, Klarheit schaffen und dürfen keinen Interpretationsspielraum frei lassen.

Diese Punkte gehören in eine Besuchsregelung

Ich empfehle, dass in allen Fällen die Besuchsregelungen sehr detailliert festgehalten werden, denn diese gelten dann als verbindlich; besonders in Fällen, in denen zwischen den Eltern keine vernünftige Kommunikation mehr möglich ist. Folgende Punkte müssen sauber geregelt werden:

1 Die Übergabezeiten, also zum Beispiel von Freitagabend 8.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr. Dazu habe ich von einer alleinerziehenden Mutter den Hinweis erhalten, dass es wünschenswert wäre, für die Übergabe ein kleines Zeitfenster zu definieren (zum Beispiel zwischen 18.00 und 18.15 Uhr), da man mit Kindern nicht minutengenau planen kann.

2 Wie werden die Besuche über die Festtage geregelt (Weihnachten, Pfingsten, Ostern, und auch hier die Tage und Zeiten genau festhalten, also zum Beispiel an Ostern von Karfreitag, 18.00 Uhr bis Ostermontag, 18.00 Uhr).

3 Bei den Ferien ist festzulegen, wie vorgegangen werden soll, wenn man sich als Eltern nicht über die Ferienwochen, welche die Kinder beim Vater verbringen können, einigen kann. Da kann man formulieren, dass in einem solchen Fall in geraden Jahren die Mutter entscheiden kann, in ungeraden der Vater. 

Alles, zum Wohl des Kindes

Für die Kinder ist es am besten, wenn man die «bring – bring» Regel anwendet. Das heisst, die Kinder werden jeweils  von der Mutter für die Besuche zum Vater gebracht. Der Vater bringt dann die Kinder wieder der Mutter zurück. Auch wenn diese Regelung durch Fachpersonen empfohlen wird, hat sich das leider in der aktuellen Rechtsprechung noch nicht durchgesetzt und viele Richterinnen und Richter tun sich noch schwer damit, hier zum Wohle der Kinder zu entscheiden.

Selbstverständlich dürfen die Eltern, wenn sie sich einig sind, jederzeit von den vereinbarten oder durch ein Gericht verfügten Besuchsregelungen abweichen.

Das war etwas viel Theorie. In meinem nächsten Artikel werde ich mich dann zur praktischen Umsetzung des Besuchsrechts äussern – zu anderen Betreuungsformen und was Eltern unternehmen können, wenn Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht auftreten. 

Väterberatung Schweiz

Jürg Diener bietet mit der Väterbratung Schweiz Beratung und Coaching für Väter in schwierigen Situationen. Wichtig sind ihm dabei, schnelle und einvernehmliche Lösungen, die allen Beteiligten auch wirklich weiterhelfen. Als Berater zeigt er auf, welche Rechte und Pflichten Väter haben und hilft ihnen bei der Wahrnehmung dieser Rechte. Ausserdem gibt er Auskunft in Sachen Kindsrecht und unterstützt in der Kommunikation mit Behörden und Drittpersonen.

Mehr zur Väterberatung und weitere Artikel von Jürg Diener. 

Neueste Artikel

Beliebte Artikel