Schule geschlossen! Und nun? Das müssen Eltern wissen
Ab diesem Montag sind die Schulen für mehrere Wochen geschlossen. Was bedeutet das für Sie als Eltern genau? Und welche Rechte haben berufstätige Eltern? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt und erklären, wie Sie die herausfordernde Situation meistern.
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Die aktuelle Situation zur Corona-Notlage wirf viele Fragen auf bei Familien. Bild: GettyImages, alphabetMN
Am Freitagabend, 13.März, hat der Bundesrat neue Massnahmen im Kampf gegen das neue Coronavirus erlassen. Unter anderem sind «alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt». Nicht nur die Schule fällt weg. Auch auf die Personen, die in den meisten Familien viele wertvolle Stunden Betreuungsarbeit übernehmen, muss verzichtet werden. Grosseltern sollten keine Betreuungspflichten mehr übernehmen. Viele Eltern haben darum angesichts der neusten Entwicklungen erst einmal leer geschluckt.
Vor allem für Familien, in der beide Elternteile berufstätig sind, stellt die aktuelle Situation eine grosse Herausforderung dar. Wir haben darum hier die wichtigsten Antworten und Infos für berufstätige Eltern zusammengestellt.
?! Was, wenn ich selber Symtpome habe oder, wenn mein Kind Anzeichen einer Corona-Inektion zeigt? Infos gibt es hier.
Die wichtigen Fragen - und Antworten
Mathe, Geschichte, Deutsch: Müssen Eltern jetzt auf Homeschooling umsatteln und das Unterrichten der Kinder übernehmen?
Keine Sorge! Das müssen Sie nicht. Die Lehrpersonen und Schulen sind jetzt damit beauftragt, eine Form des Unterrichts zu finden, der auch aus der Ferne funktioniert. Den Schülern sollte Arbeit gegeben werden, die sie selber erledigen können und mit der sie beschäftig sind. Wie das aussehen kann, erklärt Dagmar Rösler, oberste Lehrerin der Schweiz, hier im Interview.
SRF erweitert Schulprogramm
Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) bietet ab sofort ein breiteres Kinder- und Jugendprogramm an: So wird in Zusammenarbeit mit Lehrerverbänden das «SRF mySchool»-Programm erweitert. «SRF mySchool» bietet die nächsten Wochen weitere ausgewählte Videos mit Unterrichtsmaterial auf der Primarstufe, Sek I und Sek II und für den Selbstunterricht an. Mehr Details dazu.
Was ist, wenn ich zur ausser Haus zur Arbeit muss und keine Kinderbetreuung finde? Kann ich zuhause bleiben?
Die Schulen sind in den meisten Kantonen aufgefordert, Betreuungsangebote zu organisieren. Zudem bieten in vielen Regionen Hilfsgruppen und –aktionen freiwillig Kinderbetreuung an. Aber nicht überall sind die Angebote ab sofort verfügbar. Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Wenn Sie in dieser kurzen Zeit also keine Betreuung für die Kinder organisieren konnten, haben Sie das Recht, zuhause zu bleiben (OR Art. 324a).
Ich habe keine Betreuung gefunden und muss vorerst selber auf die Kinder aufpassen. Darf mir mein Arbeitgeber in dem Fall den Lohn kürzen?
Der Arbeitgeber darf dafür Eltern keinen Lohnabzug geltend machen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen (OR Art. 324a). Sie müssen sich aber darum bemühen, schnellstmöglich eine Betreuung zu organisieren. Weitere Auskünfte zur Rechtslage finden Sie in diesem Beitrag des Beobachters.
Sich helfen lassen oder anderen helfen
In kurzer Zeit wurden in der ganzen Schweiz Hilfsaktionen gestartet und Hilfsgruppen gegründet. Ob für die Kinderbetreuung, den Einkauf oder anderes: Die Gruppen, organisieren sich teilweise nachbarschaftlich oder via Social Media. Unter www.hilf-jetzt.ch gibt es den Überblick über alle Gruppen, wichtige Infos und Kontakte für alle, die Hilfe suchen oder selber helfen wollen.