Neues Familienrecht: Die Ehe muss ihre Krone abgeben
Jedes fünfte Kind wird unehelich geboren, fast jede zweite Ehe geht in die Brüche, etwa jede achte Familie ist eine Einelternfamilie. Das Schweizer Familienrecht mit dem besonderen Schutz der Ehe wird diesen Realitäten nicht mehr gerecht. Deshalb soll es geändert werden. Wie, diskutierten Fachpersonen und Politiker an einer Tagung in Fribourg.

Wie ein König thront die Ehe im Familienrecht über allen anderen Lebensformen. Wer verheiratet ist, hat einige Vorteile. Er darf zum Beispiel Kinder adoptieren. Schwule und Lesben dagegen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen das nicht. Ebenso wird unverheirateten Paaren die gemeinsame Adoption verwehrt. Wird eine Ehe geschieden, können die Partner Unterhaltsansprüche geltend machen. Unverheiratete Paare können das nicht.
«Die Ehe ist nicht mehr der einzige legitime Ort für Familie», sagte Klaus Preisner, Oberassistent und Lehrbeauftragter am Soziologischen Institut der Universität Zürich, an der Tagung «Zukunft Familie», die am 24. Juni in Fribourg stattfand. Die vielen neuen Familienformen zeigen das: Unverheiratete Eltern mit Kindern, alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien mit Kindern aus früheren Ehen oder Regenbogenfamilien mit homosexuellen Eltern. «Wir müssen uns heute fragen», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga an der Tagung, «wie wir die vielfältigen Familienformen in unser Recht integrieren können.»
Familienrecht grundlegend ändern
Ihr Bundesamt für Justiz hatte im Vorfeld drei Gutachten erstellen lassen. Für heftige Diskussionen sorgte das Gutachten der Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer. Sie schlug vor, das Familienrecht in der Schweiz grundlegend neu zu denken. Demnach sollte nicht mehr die Ehe Grundlage des Familienrechts sein, sondern alle Formen von Lebensgemeinschaften.
Eine rechtlich relevante Lebensgemeinschaft besteht nach ihrem Vorschlag, wenn sie mehr als drei Jahre gedauert hat, ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder mindestens ein Partner erhebliche Beiträge für die Gemeinschaft oder den anderen Partner erbracht hat. Geht die Beziehung auseinander, müssen die Partner mit Konsequenzen rechnen. Beispielsweise muss einer dem anderen Unterhalt zahlen und das Vermögen muss gemäss Güterrecht hälftig geteilt werden. Ebenso sei die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Personen zu öffnen. Eine Adoption sollte allen Paaren, unabhängig vom Zivilstand und der sexuellen Neigung, möglich sein.
Ähnlich sah es die Zürcher Privatrechtsprofessorin Andrea Büchler: Die Unterscheidung im Recht zwischen der Ehe und Paaren, die nicht verheiratet sind, sei «nicht mehr zeitgemäss» und mit den Zwecken des Familienrechts nicht vereinbar. Ebenso sollte zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren kein Unterschied gemacht werden.
Wird die Ehe abgeschafft?
Die Luzerner Privatrechtsprofessorin Regina E. Aebi-Müller gab zu Bedenken: Die Ehe, die verbindlich geschlossen sei und für die man sich bewusst entscheide, solle nicht mit einer Partnerschaft gleichgestellt werden, in die man hineinrutschen kann. Kritik gab es auch von Suzette Sandoz, Honorarprofessorin an der Universität Lausanne: «Ich behaupte, dass wir Tür und Tor für Missbräuche öffnen, wenn es Rechtswirkungen auch für Paare gibt, die nicht verheiratet sind». Die Ehe als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts bleibe ein grundlegender Wert und sollte nicht abgeschafft werden.
Die Ehe verliert ihr «Alleinstellungsmerkmal»
Roland Frankhauser, Professor für Zivilrecht an der Uni Basel war überzeugt, dass die Ehe mit einem neuen Familienrecht nicht abgeschafft wird, sondern «bestehen bleibt, aber ihr Alleinstellungsmerkmal wird sie verlieren». Man nehme den Verheirateten nichts weg, sondern schaffe für andere Schutz.
Die Ergebnisse der Tagung sollen nun in einen Bericht fliessen, den der Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2014 verabschieden wird. Eine radikale Änderung des Familienrechts und eine kohärente Regelung, wie es manche wünschen, wird es wohl nicht geben. Realistisch ist eine Politik der kleinen Schritte.
Weiterführende Links zum modernen Familienrecht
Die drei Gutachten für ein modernes Familienrecht finden Sie unter www.ejpd.admin.ch
Die Rede von Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Tagung finden Sie unter www.ejpd.admin.ch