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Neue Studie warnt: Zu lange Elternzeit kann den Wiedereinstieg bremsen 

Mehr Zeit mit dem Baby klingt erst einmal nach dem Besten der Welt. Gleichzeitig fragen sich viele Eltern in der Schweiz: Wie lange kann ich wegbleiben, ohne dass Job, Einkommen oder der Wiedereinstieg unnötig schwierig werden? Ein neues Policy Paper der Universität Luzern ordnet internationale Forschung ein – und zeigt, welche Punkte du schon heute konkret klären kannst, unabhängig davon, wie die Politik weitergeht.

Eltern schieben einen Kinderwagen
Schadet eine längere Elternzeit wirklich der Karriere? © dexter_s / Getty Images

Das ist neu (und das nicht)

Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) der Universität Luzern hat im Februar 2026 ein Policy Paper veröffentlicht, das internationale Studien zur Wirkung bezahlter Elternzeiten zusammenfasst und auf die Schweiz überträgt. Die zentrale Botschaft: Kürzere bezahlte Auszeiten fördern oft den Wiedereinstieg, sehr lange Unterbrüche können ihn dagegen erschweren – und längere bezahlte Urlaube hätten hohe Kostenfolgen.

Wichtig für deine Planung: Es ist eine Studie, keine neue Regel. Am gesetzlichen Anspruch ändert sich dadurch nichts.

Was die Studie zur Elternzeit sagt – in 3 Punkten

Erstens: Laut dem IWP-Paper zeigen einzelne internationale Studien negative Effekte auf die Erwerbsintegration von Müttern teils bereits ab rund 4 bis 7 Monaten Abwesenheit. Das heisst nicht, dass jede Person nach dieser Zeit automatisch «Karriereeinbussen» hat. Es bedeutet: In der Forschung werden ab bestimmten Längen statistisch häufiger Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg beobachtet (z.B. weniger Rückkehr in die gleiche Position oder geringere Lohnentwicklung).

Zweitens: Die Schweiz liegt mit den heutigen gesetzlichen, über die EO (Erwerbsersatzordnung) entschädigten Urlauben im Bereich, den das Paper als eher «wirksam» einordnet: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Urlaub des andern Elternteils. Viele Familien verlängern danach mit Ferien, Teilzeit oder unbezahltem Urlaub. Genau dort wird Planung besonders wichtig: Je länger die Abwesenheit, desto mehr zählen Absprachen, Stellvertretung und Kontakt zur Arbeitsstelle.

Drittens: Das IWP rechnet Kostenbeispiele vor. Demnach hätten 18 Wochen Mutterschaftsurlaub im Jahr 2023 rund 258 Mio. Franken Mehrkosten verursacht; 18 Wochen für den andern Elternteil rund 1,25 Mrd. Franken. Solche Modellrechnungen beantworten nicht, «was richtig» ist – sie zeigen aber, warum die politische Diskussion auch stark um Finanzierung kreist.

Schweiz-Fokus: Was gilt heute – und wer ist zuständig?

Für Eltern ist oft weniger die Debatte entscheidend als die Frage: Was steht uns jetzt konkret zu? Die gesetzlichen, über die EO entschädigten Urlaube sind Bundesrecht. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) umfasst das unter anderem: Mutterschaft (14 Wochen am Stück), Urlaub des andern Elternteils (2 Wochen innerhalb von 6 Monaten, am Stück oder tageweise), Adoptionsurlaub (2 Wochen) sowie Betreuungsurlaub bei schwer beeinträchtigtem Kind (14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist).

Die Abwicklung läuft in der Praxis häufig über den Arbeitgeber und die zuständige Ausgleichskasse (AHV/IV). Die Höhe der EO-Entschädigung beträgt laut BSV in der Regel 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, mit einem gesetzlichen Maximum pro Tag.

Ein Punkt, den viele unterschätzen: Kita-Kosten und Subventionen sind kantonal/kommunal sehr unterschiedlich. Ob sich «länger daheim bleiben» finanziell lohnt, hängt deshalb nicht nur vom Lohn ab, sondern auch davon, ob du in deiner Gemeinde Betreuungsgutscheine oder einkommensabhängige Beiträge bekommst und wie hoch deine effektive Steuer- und Abzugssituation ist.

Politische Einordnung: Familienzeit-Initiative läuft – aber noch nichts entschieden

Parallel zur Debatte ist die Familienzeit-Initiative als eidgenössische Volksinitiative hängig. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) beschreibt dabei das Modell «je 18 Wochen für beide Eltern». Solange aber keine Vorlage beschlossen und angenommen ist, gilt: Für deine aktuelle Familienplanung zählt das heutige Recht – plus das, was dein Betrieb, dein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder individuelle Vereinbarungen zusätzlich ermöglichen.

Was Eltern jetzt tun können: 3 Checks vor dem HR-Gespräch

  • Anspruch- & Fristen-Check (EO): Kläre früh, welche Urlaube euch zustehen (Mutterschaft, Urlaub des andern Elternteils, ggf. Adoption/Betreuung) und wie die EO-Entschädigung in eurem Fall läuft. Frage bei Unklarheiten beim Arbeitgeber oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse nach.
  • Wiedereinstiegs-Check (Plan statt Bauchgefühl): Überlege dir vor dem Gespräch: Wann willst du zurück, mit welchem Pensum, und wie bleibt dein «Faden» zur Stelle erhalten? Hilfreich sind klare Abmachungen zu Stellvertretung, Übergabe, Kontakt während der Abwesenheit (z.B. ein kurzes Update pro Monat) und einem realistischen Startplan für die ersten 4–8 Wochen nach der Rückkehr.
  • Budget- & Betreuung-Check (Kita, Steuern, Zulagen): Rechne nicht nur «Lohn minus Kita». Berücksichtige auch Familienzulagen, mögliche Betreuungssubventionen in deiner Gemeinde, Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten und die Frage, ob ein schrittweiser Wiedereinstieg (z.B. 40–60% am Anfang) euch finanziell und organisatorisch stabiler macht als ein sehr langer vollständiger Unterbruch.

Mini-FAQ: Häufige Fragen von Eltern

Betrifft mich das, wenn ich «nur» den Mutterschaftsurlaub beziehe?

Der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen bleibt wie er ist. Relevanter wird das Thema, wenn du danach zusätzlich länger zu Hause bleiben möchtest (z.B. unbezahlter Urlaub) oder wenn du sehr spät oder ohne klaren Plan zurückkehrst. Dann lohnt sich besonders, den Wiedereinstieg aktiv zu gestalten.

Heisst das, mehr Elternzeit ist immer schlecht?

Nein. Das IWP-Paper fasst wirtschaftliche Effekte in Studien zusammen und warnt vor sehr langen Unterbrüchen, weil sie statistisch häufiger mit einem schwierigeren Wiedereinstieg verbunden sind. Gleichzeitig können längere Auszeiten individuell sinnvoll oder nötig sein (Gesundheit, Erholung, Betreuungssituation, Stillen, belastende Geburt). Entscheidend ist, dass du Vorteile und Risiken für eure konkrete Situation abwägst und den Kontakt zur Arbeitsstelle nicht abreissen lässt.

Wo kläre ich meinen Anspruch konkret – und wer hilft bei den Zahlen?

EO/Entschädigung und die korrekte Abwicklung klärst du über den Arbeitgeber und die zuständige Ausgleichskasse, wie es das BSV beschreibt. Für Kita-Kosten, Betreuungsgutscheine oder einkommensabhängige Beiträge ist häufig die Gemeinde oder der Kanton zuständig (Familien-/Sozialdienst oder Fachstelle Kinderbetreuung). Für eine neutrale Budget-Sicht kann Budgetberatung Schweiz unterstützen.

Ausblick

Ob die Familienzeit-Initiative zustande kommt und später etwas am Gesetz ändert, ist offen – für eure Planung zählt jetzt vor allem, was euch heute zusteht und wie ihr den Wiedereinstieg mit HR, Ausgleichskasse und Gemeinde sauber vorbereitet.

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