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Tipps für den Umtausch Ihrer Weihnachtsgeschenke

Der Pullover, den das Grosi geschenkt hat, passt nicht. Oder Sie haben keine Zeit für das Konzert, für welches Ihre Freundin Tickets besorgt hat. Es gibt viele Gründe, Weihnachtsgeschenke umzutauschen. Welche Rechte Sie haben, erfahren Sie hier.

Beim Umtausch von Geschenken sollten Sie den Kassenbon mitnehmen.
Beim Umtausch Ihrer Geschenke können Sie auf die Kulanz des Geschäfts hoffen. (Foto: Eugene_EM/iStock, Thinkstock)

Anders als in Ländern der Europäischen Union gibt es in der Schweiz kein generelles Umtauschrecht. Nur wenn das Produkt einen Mangel hat, können Sie es umtauschen, das Geld zurück verlangen oder einen Preisnachlass erhalten.

Dennoch sind viele Geschäfte sehr kulant. Sie tauschen die Ware häufig um oder schreiben einen Gutschein aus, sofern das Produkt unversehrt ist, die Originalverpackung noch vorhanden ist und der Kassenbon mit zurückgebracht wird.

Die Fristen für den Umtausch sind sehr unterschiedlich. Versuchen Sie deshalb am besten Ihr Glück direkt nach den Feiertagen. Hier finden Sie weitere Tipps:

Tipps von der Stiftung für Konsumentenschutz

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.

Die Grossmutter hat eine Hose gekauft, die aber dem Kind nicht passt. Welche Rechte haben Konsumenten beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken, die nicht passen oder die nicht gefallen?

Grundsätzlich gibt es kein Recht, etwas umzutauschen. Geschäfte können jedoch aus Kulanzgründen Geschenke umtauschen.

Worauf sollte ich also achten, wenn ich ein Geschenk umtauschen will?

Am besten ist es, im Vorfeld abzuklären, ob ein Umtausch möglich ist. Falls ja, sollte man sich das von einem Verkäufer auf dem Kassenbon handschriftlich notieren lassen. Die Ware sollte in der Originalverpackung zurück gegeben werden. Bei Kleidung ist es sinnvoll, die Etiketten vor dem Anprobieren nicht abzuschneiden. Ansonsten: Kaufen Sie lieber einen Gutschein.

Bei einem Weihnachtsgeschenk ist in der Regel der Kassenbon nicht dabei. Was mache ich, wenn ich das Geschenk dennoch umtauschen will?

Da sieht es sehr schlecht aus. Sie können nur auf die Kulanz des Geschäfts hoffen.

Bekommen Kunden bei einem Umtausch Geld zurück?

Nein. In der Regel sind es Gutscheine.

Angenommen die neue Rennbahn meines Sohnes ist kaputt. Kann ich sie umtauschen?

Ja, da sind wir bei der Garantieleistung. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Garantiezeit ein Jahr. Auch hier ist es sehr wichtig, den Kassenbon aufzuheben.

Sind die Geschäfte nach Weihnachten kulanter als sonst?

Nein, das würde ich nicht behaupten. Es kommt eher auf die Geschäfte und deren interne Richtlinien an.

 

Tipps von familienleben.ch

  • Versuchen Sie zunächst im Geschäft das nicht beschädigte Produkt umzutauschen. Manche Warenhäuser sind sehr kulant. Ist die Ware beschädigt, können Sie sie in jedem Fall umtauschen.
  • Verkaufen Sie das Geschenk bei Onlineauktionshäusern wie Ricardo oder Ebay weiter.
  • Nicht passende Kleidung können Sie an Freunde oder Verwandte verschenken. Bei Kinderkleidung sollten Sie in der Kita nachfragen, ob die Sachen bei anderen Kindern benötigt werden. Das gilt auch für Spielzeug, das Sie doppelt haben.
  • Auf Tauschbörsen können Sie Ihr Geschenk gegen ein anderes eintauschen. Veranstalten Sie doch mit Freunden und Verwandten einen Tauschabend.
  • Spenden Sie Ihre Geschenke an gemeinnützige Organisationen, die Ihre Ware dringend benötigen.

 

Internet-Tipps zum Thema Umtausch

  • Umtauschregelungen bei einzelnen Schweizer Geschäften sind in diesem ktipp-Artikel aufgelistet 
  • Beratungen unter der kostenpflichtigen Hotline der Stiftung für Konsumentenschutz unter Tel. 0900 900 440

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