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Wer zahlt bei Krankheit im Ausland die Behandlungskosten?

Die Ferien sind oft der Höhepunkt des Jahres. Wie ärgerlich, wenn ausgerechnet während der Reise ein Familienmitglied krank wird. Die Krankenkasse übernimmt zwar einen grossen Teil der Behandlungskosten, deckt aber nicht immer alle Rechnungen.

Krank im Ausland - was jetzt?
Was tun, wenn Kinder im Ausland krank werden? Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung auf die Ferien. Foto: iStockphoto - Thinkstock

Morgens, in den Ferien am Strand, spielt Ina noch fröhlich im Sand. Am Nachmittag aber wird das Mädchen weinerlich. Plötzlich will es zurück in die Ferienwohnung, ins Bett. Das Thermometer zeigt am Abend schon 40,1 Grad Celsius. Das Schlucken tut weh. Die Eltern befürchten, dass Ina krank ist und Scharlach hat.

Zum Glück haben die Eltern vor den Ferien Vorsorge getroffen: So haben sie bei ihrer Krankenkasse nach wichtigen Adressen und Telefonnummern gefragt, an die sie sich im Ausland wenden können, wenn ein Familienmitglied krank wird. Auch bei ihrer Ankunft in der Ferienanlage haben Sie Informationen über Ärzte in der Umgebung erhalten. Das beruhigt.

Wichtig im Ausland: die Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte stellt in Ländern, die der Europäischen Union (EU) bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, Schweizer Touristen den Einheimischen gleich. «Damit haben sie Anspruch auf die medizinischen Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates, als wenn sie dort versichert wären», erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das heisst: Schweizer, die im Ausland krank werden und ärztliche Hilfe brauchen, werden wie Einheimische behandelt. Sie haben das Recht auf die gleiche ärztliche Versorgung wie Einheimische und bekommen dieselben Kosten erstattet. Die Behandlung muss in der Regel nicht bar vorgestreckt werden.

Voraussetzung: Es handelt sich um eine Notfallbehandlung. Ein Notfall liegt allerdings immer vor, wenn während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eine medizinische Behandlung notwendig wird. Wenn Sie extra ins Ausland fahren, um sich zu behandeln, liegt natürlich kein Notfall vor. Die Versicherungen zahlen keine Wahloperationen wie beispielsweise an Hüfte oder Meniskus.

Nicht nur bei Krankheit, auch bei einem Unfall ist die Europäische Versichertenkarte vorzulegen. Die Rechnung leitet der ausländische Träger der Krankenversicherer dem zuständigen Krankenversicherer in der Schweiz zu. Bei einem Unfall geht der Krankenversicherer in Vorleistung, fordert aber beim Unfallversicherer die Leistungen zurück.  

Die Europäische Versicherungskarte sollte deshalb immer dann mit im Portmonee sein, wenn es in den Ferien in ein EU-/EFTA-Land geht. Dazu gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Krank im Ausland: Versicherungskarte vergessen?

Wer die Europäische Krankenversicherungskarte vergessen hat, kann bei der Krankenkasse eine sogenannte provisorische Ersatzbescheinigung verlangen. «Diese kann Ihnen direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. Wichtig ist, dass sie vor Behandlungsende eintrifft», informiert die Gemeinsame Einrichtung der Schweizer Krankenversicherer. «Einige Krankenkassen verfügen über Service-Nummern, durch die Sie im Krankheitsfall oder bei Unfällen im Ausland telefonisch Unterstützung erhalten.»

Zusatzversicherungen können sinnvoll sein

Trotz dieser Reglung: Eine Zusatzversicherung für das Ausland kann sinnvoll sein. Denn wer krank wird, bekommt innerhalb der EU nur die Kosten erstattet, die für Einheimische auch übernommen werden. So besteht die Gefahr, dass Restbeträge aus eigener Tasche bezahlt werden müssen – und das kann teuer werden. Beispiel Frankreich: Hier sind bei einem Spital-Aufenthalt 20 Prozent der Rechnung und eine Tagespauschale von 16 Euro zu zahlen.

Wer in Länder ausserhalb der EU reist, sollte sich ohnehin vorher genau über die landesübliche Kostenregelung informieren. Erste Anlaufstelle ist immer die eigene Krankenversicherung. «In Ländern wie Nordamerika, Australien und Japan sind Spital- und Arztkosten oft so hoch, dass sie von der obligatorischen Grundversicherung nicht gedeckt sind», warnt die Schweizerische Bundeskanzlei. Die Krankenkasse bezahlt höchstens das Doppelte des Tarifs, der in der Schweiz für eine Behandlung zu begleichen wäre.

Weiterführende Links

  • Merkblätter zur Versicherung: Ferien im Ausland: www.kvg.org
  • Telefonische medizinische Beratung zum Ortstarif: Das macht das Schweizer Zentrum für Telemedizin MEDGATE, Telefon +41 41 497 44 44, rund um die Uhr möglich. Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Inanspruchnahme dieses Dienstes: www.medgate.ch

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