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Neues Namensrecht: Warum es für die Gleichstellung der Eheleute sorgt

Der eigene Name – nur ein paar Buchstaben in bestimmter Reihenfolge? Den meisten Menschen bedeutet er mehr, schliesslich begleitet er sie durch den Alltag wie ihr Schatten. Mit dem neuen Namensrecht erhält der eigene Name mehr Gewicht. Damit soll die Gleichstellung der Eheleute gestärkt werden.

Lachendes Brautpaar

Gleichberechtigung der Ehepartner dank Namensrecht? (Bild: Jupiterimages/Pixland, Thinkstock)

Wurde vor 2013 in der Regel der Nachname des Mannes zum Familiennamen, ändert sich nun an den Nachnamen der Brautleute bei einer Heirat zwangsläufig nichts. Das heisst konkret: Aufgrund des Anfang 2013 eingeführten Namensrechtes behalten beide Brautleute ihre Nachnamen. Anders ist es, wenn das Paar von nun an keine unterschiedlichen Nachnamen mehr tragen möchte. In diesem Fall hat es die Möglichkeit, im Zivilstandsamt zu erklären, dass es einen einheitlichen Familiennamen haben möchte. Für diesen Familiennamen kommen beide Ledignamen in Frage – der Name des Mannes ist ebenso möglich wie der der Frau.

Amtlich gültige Doppelnamen ohne Bindestrich wie «Schulze Müller» sind seit 2013 nicht mehr möglich. Wer aber bereits einen solchen hat, darf ihn behalten. Neue Doppelnamen gibt es nur noch als sogenannte «Allianznamen», Namen mit Bindestrich wie «Schulze-Müller», die zwar in amtlichen Dokumenten geführt werden können, dennoch nicht offiziell gültig sind.

Das neue Namensrecht kommt auch denjenigen zugute, die vor 2013 geheiratet haben. Wer damals auf seinen eigenen Namen verzichtet hat, um den Namen seiner Frau oder seines Mannes oder einen Doppelnamen anzunehmen, der kann seine Wahl wieder rückgängig machen. Der Weg zum alten Ledignamen führt auch hier über das Zivilstandsamt.

So können die Kinder heissen

Wenn beide Ehepartner ihren Ledignamen behalten, bekommt das Kind den Nachnamen, den die Eltern bei der Heirat für ihren Nachwuchs bestimmt haben – entweder den des Vaters oder den der Mutter. Kinder, deren Eltern einen gemeinsamen Nachnamen tragen, erhalten denselben Familiennamen.

Kinder von unverheirateten Paaren übernehmen dagegen den Ledignamen der Mutter. Nur wenn der Vater auch sorgeberechtigt ist, kann das Kind seinen Namen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Bis Ende 2013 ist diese Möglichkeit auch unverheirateten Paaren möglich, deren Nachwuchs vor 2013 geboren wurde. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind zustimmt, sofern es älter als 12 Jahre ist. «Wird die elterliche Sorge dem Vater erst im Jahr 2013 oder später übertragen, kann die Erklärung innerhalb eines Jahres seit Übertragung der elterlichen Sorge abgegeben werden», erklärt die Stadt Zürich.

Namensrecht bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

Bei einer eingetragenen Partnerschaft behalten beide Partner behalten ihre Ledignamen, es sei denn, sie erklären vor der Eintragung der Partnerschaft, dass sie einen gemeinsamen Namen führen wollen. Auch nachträglich ist die Wahl eines gemeinsamen Namens möglich.

Namensänderungen

Wer seinen Namen oder den seines Kindes ändern lassen will, muss persönlich vor dem Zivilstandsamt erscheinen. Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 75 Franken. Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht gibt es unter: admin.ch

 

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