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Schrebergarten Schweiz: Ein Stück Land zum Buddeln und Spielen

Frische Erde an den Händen, den Duft von frisch gemähtem Rasen in der Nase, Johannisbeeren im Mund: Im Schrebergarten in der Schweiz, auch Familiengarten genannt, lässt sich herrlich Pause vom Alltag machen.

Familiengarten in der Schweiz.
Endlich mit der Familie ins Grüne, in den eigenen Schrebergarten. Foto: ClarkandCompany, E+

Der Liegestuhl ist ausgeklappt, der Himmel ist blau. Unter dem schattigen Apfelbaum schwingt die Schaukel hin und her. Herrlich, sich in einem Schrebergarten der Schweiz eine Pause vom Alltag zu gönnen!

Gute Aussichten für Hobby-Gärtner

Wer auf diese Weise die Freizeit verbringen möchte, hat gute Chancen. «Neulich hat eine Familie bereits zwei Tage, nachdem sie sich gemeldet hat, einen Familiengarten bekommen», freut sich Werner Hermann, Leiter des Schweizer Familiengärtner-Verbandes. Grund dafür sei ein Generationswechsel. «Ein Grossteil der Mitglieder, die Gärten vor Jahrzehnten bezogen haben, sind jetzt 70 bis 80 Jahre alt. Ihre Kinder, die um die 50 Jahre sind, haben kein Interesse mehr, den Garten zu übernehmen.»

Der Trend geht deshalb dahin, dass junge Familien einsteigen. Allerdings, räumt Werner Hermann ein, seien die Wartezeiten von Ort zu Ort verschieden. Sie könnten vor allem in städtischen Regionen weitaus länger ausfallen, dort hätten manche auch eine Warteliste. «In der Zentralschweiz ist es schon mal vorgekommen, dass Interessenten fast zwei Jahre auf der Warteliste standen.» Vielerorts bekomme man nur einen Garten, wenn man am selben Ort wohnt. «Auswärtige haben kein Anrecht.»

Rund 22'000 Kleingärtner im Verband

Etwa 92 Prozent der Familiengarten-Anlagen in der Schweiz sind dem Schweizer Familiengärtner-Verband angeschlossen. So umfasst er rund 22'200 Mitglieder. Dass sämtliche Anlagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, ist dem Verband besonders wichtig.

In der Westschweiz haben etwa 3'200 Familien einen Garten gepachtet, in Basel ca. 3'800, in Basel-Land rund 1'500, in Bern 2'100, in Biel 1'100, in der Ostschweiz 1'700, in der Zentralschweiz 1'900, in Zürich West 730, in Zürich-Ost 1'050 und in Zürich-Stadt 5'100.

Das bietet der Schrebergarten in der Schweiz

Raus aus dem Alltag! Im grünen Schrebergarten in der Schweiz kann der Kopf frei werden, nicht nur allein, sondern auch im gelebten Miteinander, bei Gesprächen über dem Zaun und Feiern des Vereins. Jede Familie, die einen Familiengarten in der Schweiz pachtet, muss auf 60 bis 70 Prozent der Fläche Gemüse, Obst und Blumen anbauen. So liefert der Familiengarten in der Saison auch frische und gehaltvolle Zutaten für Salat, Mittagessen und den Obstsalat. Der Verein setzt sich für einen möglichst naturnahen Anbau ein.

«Kinderlärm ist kein Problem»

30 bis 40 Prozent der Fläche sind für das Haus, die Pergola und den Rasenplatz vorgesehen. Der Rasenplatz bietet auch Raum für Spielgeräte. «Aber sie dürfen nicht zu gross sein», erklärt Werner Hermann. Eine Schaukel sei in Ordnung, eine Kletterwand dagegen eher schwierig. «Ausserdem ist eine Baubewilligung durch den Verein notwendig, denn der Verein haftet bei Unfällen», sagt er.

Wer für seine Kinder einen Trampolin aufstellen möchte, vereinbart mit dem Verein in einem Vertrag, dass er diesen von der Haftung ausschliesst. Doch Kinder können nicht nur im eigenen Garten spielen. «Die meisten Anlagen bieten auch einen Spiel- oder Fussballplatz, auf dem sich alle Kinder der Anlage austoben können. «Kinderlärm ist in der Regel gar kein Problem», betont Werner Hermann. Er werde akzeptiert, es sei denn, er falle mal wirklich über Stunden aus dem Rahmen. Das sei aber die Ausnahme.

Übersichtliche Kosten

Ein durchschnittliches Beispiel: Für einen 240 Quadratmeter grossen Familiengarten zahlt die Familie an den Verein 189 bis 250 Franken Pacht im Jahr plus 20-40 Franken Jahresbeitrag. In Städten, in denen die Nachfrage nach einem Familiengarten höher ist, kann die Pacht höher ausfallen. In Zürich beläuft sich der Pachtbetrag daher zum Beispiel auf 300-350 Franken.

«Die Gartenhäuser gehören dem jeweiligen Pächter und müssen vom Nachfolger übernommen und abgekauft werden», berichtet Werner Hermann. «Können sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, müssen die Häuser abgerissen und entsorgt werden. Diese Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.» Dies sei auch der Fall, wenn das Haus in einem schlechten Zustand ist und es der Nachfolger nicht will.

Hier können sich Schweizer Familien über Schrebergärten in der Schweiz informieren:

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