Gesundheit > Therapien & Hilfe

Coronavirus beim Kind: Worauf Eltern jetzt achten müssen

Auch Kinder können sich mit dem Coronavirus infizieren. Ist das Kind krank, sind Eltern momentan also alarmiert. Darf es noch in die Schule oder muss es sich gleich testen lassen? Und wie sieht es aus mit einem Geburtstagsfest oder dem Hüetidienst der Grosseltern – ist das noch möglich? Wir haben bei einem Experten nachgefragt. 

Familienleben Logo
Muss mein Kind zum Corona-Abstrich? Viele Eltern sind verunsichert, wenn der Nachwuchs einen Schnupfen hat. Bild: FreshSplash, Getty Images

Im Herbst und Winter fängt sich fast jeder einmal eine Erkältung ein. Gerade kleinere Kinder bringen öfters einen Infekt aus der Kita, dem Kindergarten oder der Schule mit nach Hause. Das ist zwar mühsam, aber eigentlich relativ unproblematisch – wäre da nicht das Coronavirus. Momentan sind Eltern also alarmiert, wenn ihr Kind einen Schnupfen hat, hustet oder über Halsweh klagt und fragen sich: «Hat sich mein Kind etwa mit dem Coronavirus infiziert? Und wenn ja, was müssen wir jetzt tun?»

Bei Fieber zuhause bleiben

Zum Glück weiss man, dass eine Infektion mit COVID-19 bei Kindern unter zwölf Jahren oft weniger stark ausgeprägt ist als bei älteren Kindern oder Erwachsenen und selten einen schweren Verlauf nimmt. Soll man das Kind trotzdem vorsichtshalber isolieren? «Wenn das Kind einen Schnupfen oder andere leichte Erkältungssymptome, aber kein Fieber hat, kann es nach wie vor in die Schule oder in die Betreuungseinrichtung», so Professor Christoph Berger, Leiter Abteilung Infektiologie und Spitalhygiene am Universitäts-Kinderspital Zürich. Bei Fieber oder starkem Husten muss das Kind allerdings zuhause bleiben, auch wenn sein Allgemeinzustand ansonsten gut ist.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt vor, dass das Kind erst wieder in die Kindertagesstätte oder die Schule darf, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei ist und sich der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat. Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen dürfen und sollen Kinder mit akutem Husten oder Fieber übrigens auch wieder nach Hause schicken. Einen Coronavirus-Test beim Kind können sie allerdings nicht verlangen.

Coronabambini: Machen Sie den Online-Check

Das Inselspital Bern stellt mit Coronabambini eine Online-Abfrage zum Coronavirus beim Kind zur Verfügung. Diese soll eine Hilfe sein für Eltern, die nicht wissen, ob ihr Kind am Coronavirus erkrankt ist und zur Schule oder in die Kita gehen kann. Das Online-Tool orientiert sich an den Richtlinien des BAG und spricht Empfehlungen betreffend Coronatest, Schulbesuch und nächster möglicher Schritte aus. 

Wann Sie zum Arzt sollten

Bei einem schlechten Allgemeinzustand des Kindes, bei länger als drei Tage anhaltendem Fieber oder Husten oder wenn noch weitere Symptome wie Geruchs- und Geschmacksverlust, Magen-Darm-Beschwerden, Kopf- oder Gliederschmerzen hinzukommen, sollen die Eltern Kontakt zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt aufnehmen. Der Arzt entscheidet dann über das weitere Vorgehen und einen möglichen Test. Bei Fieber, Husten und einem schlechten Allgemeinzustand des Kindes rät das BAG, direkt Kontakt zum Arzt aufzunehmen. Wichtig zu wissen: «Treten bei einem älteren Geschwisterkind oder bei einem Elternteil Symptome auf, soll diese Person zuerst auf den Virus getestet werden.»

Und wie sieht es aus, wenn das Kind zwar (noch) keine Symptome aufweist, jedoch Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte? Professor Berger erklärt, dass das Kind nur bei engem Kontakt zur betroffenen Person in Quarantäne und nur bei Symptomen getestet werden müsse. 

Frischluftepisoden während Quarantäne erlaubt

Wird bei dem Kind ein Test durchgeführt und fällt dieser negativ aus, darf es die Betreuungseinrichtung oder die Schule wieder besuchen, sofern es fieber- und hustenfrei ist und es sich nicht um eine behördlich auferlegte Quarantäne handelt. Eine solche muss auch eingehalten werden, wenn das Kind negativ getestet wurde. Wird das Kind allerdings positiv auf das Coronavirus getestet, muss es zuhause isoliert werden. Es gelten die gleichen Richtlinien wie für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene.

Das Kind darf während dieser Zeit nur Kontakt zu Familienmitgliedern haben, die im gleichen Haushalt leben. Wenn möglich sollten auch diese Kontakte möglichst eingeschränkt werden, jedoch ist das insbesondere bei kleinen Kindern nicht immer machbar. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind gemäss BAG erlaubt, aber es darf keinen Kontakt zu Personen ausserhalb der Familie geben. «Am besten gehen die Eltern mit dem Kind in den Wald», rät Berger.

Forderung nach mehr Freiheit

Der Kinderschutz Schweiz setzte sich dafür ein, dass die Quarantäneregeln für Kinder angepasst werden. Isoliert im Zimmer zu bleiben und den Kontakt zu anderen Familienmitgliedern zu meiden, sei gerade bei kleinen Kindern nicht möglich. Das BAG erlaubt mittlerweile den Kontakt von kleinen Kindern zum Rest der Familie sowie Aufenthalte an der frischen Luft ohne Kontakt zu anderen Personen. Mehr dazu hier.

Die Quarantäne selber dauert zehn Tage ab Beginn der Symptome. Das Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder auf andere Personen treffen darf.

Welche Orte Eltern mit Kindern besser meiden

Apropos andere Personen: Wo können Kinder – nebst Schule, Kita oder ihrem Zuhause – angesteckt werden oder selber jemanden anstecken? Können Eltern beispielsweise noch mit den Kindern auf den Spielplatz gehen? Professor Berger: «Wenn die Kinder gesund sind, dann ist so ein Spielplatzbesuch kein Problem.» Denn: Kinder sind ein schlechter Empfänger für den Virus. «Sie werden weniger stark krank und geben dadurch den Coronavirus auch weniger weiter.» Darum würden sich Kinder untereinander deutlich weniger häufig anstecken als Erwachsene. Meistens seien es sowieso die Erwachsenen, die die Krankheit mit nach Hause bringen. Problematisch ist so ein Spielplatzbesuch daher eher für die Eltern, die sich von anderen Eltern fernhalten sollten.

Kinder werden weniger stark krank und geben dadurch das Coronavirus weniger weiter.

Da die Kinder das Virus weniger verbreiten, können also auch Kindergeburtstage weiterhin – mit höchstens zehn Freunden versteht sich –gefeiert werden. Im Idealfall findet die Feier draussen statt. Kranke Kinder dürfen nicht teilnehmen und es muss darauf geachtet werden, dass sich die Kinder die Hände waschen, besonders vor dem Essen. «Selbstverständlich sollten nicht alle aus der gleichen Chipsschüssel essen.» Betreut werden soll das Fest von einem, maximal zwei Erwachsenen. Eine «Elternparty» mit den Mamas und Papas der eingeladenen Kinder gilt es zu vermeiden. 

Corona in der Kita

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse empfiehlt, dass die Angestellten in Kindertagesstätten und anderen Betreuungseinrichtungen Masken tragen. Ausnahmen sollen dokumentiert werden, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden kann, welche Betreuungsperson zu welchem Kind engen Kontakt ohne Schutzmassnahmen hatte. Mehr zum Umgang mit dem Virus in Betreuungsinstitutionen finden Sie hier

Und was ist mit den Grosseltern?

Kritisch sei nach wie vor der Hüetidienst von Oma und Opa. Sind die Grosseltern jünger als 65 und haben keine Vorerkrankungen, ist dies weniger ein Problem, als wenn sie bereits älter oder krank sind. Christoph Berger rät daher von einer fix eingeplanten Betreuung der Enkel durch Grosseltern im fortgeschrittenen Alter ab. Immer mal wieder möglich sei aber ein geplanter Besuch, der zeitlich begrenzt ist und am besten draussen stattfindet. Und auch hier: «Gefährlich für die Grosseltern sind die Eltern, nicht die Kinder.» 

Neueste Artikel

Beliebte Artikel