Leben > Konflikte

Häusliche Gewalt: Wenn der eigene Partner zur Bedrohung wird

Wenn der eigene Partner zur Bedrohung wird, wird das Leben zum Alptraum. Doch Gewalt ist bittere Realität in vielen Schweizer Partnerschaften. Auch Kinder sind häufig von häuslicher Gewalt betroffen. Warum Betroffene es häufig nicht wagen, die Polizei einzuschalten, und welche Beratungsstellen weiterhelfen können. 

Familienleben Logo
Häusliche Gewalt: Frauen machen den grössten Teil der Opfer aus. Aber auch Kinder sind häufig betroffen. Bild: lolostock, Getty Images

Home sweet home in Eintracht und Liebe? Die Realität ist in vielen Wohnungen und Häusern weit entfernt von Gemütlichkeit und Idylle. Hier werden Konflikte und Beziehungsprobleme oft gewaltsam ausgetragen, mit Streit, Ohrfeigen und Prügeleien.

Beschimpfungen, Drohungen und Körperverletzungen gehören zu den knapp 20'000 Straftaten im häuslichen Bereich, die die Polizei 2019 registrierte. Betroffen waren mehr als 11'000 Menschen, Frauen machen mit etwa 70 Prozent den Grossteil aus. Rund alle vier Wochen wird eine Frau innerhalb einer Partnerschaft sogar getötet.

Auch Kinder sind Opfer von häuslicher Gewalt

Stark betroffen von Gewalt in der Partnerschaft sind auch die Kinder. Zu sehen, wie zum Beispiel die Mutter geschlagen wird, ist nicht nur eine psychische Belastung. Oft werden sie auch selbst Opfer der Gewalt – überdurchschnittlich, wie die Polizei mitteilt.

«Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.» So lautet die Definition der Schweizerischen Kriminalprävention.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt beginnt bereits bei einer Ohrfeige. Zu häuslicher Gewalt gehören zum Beispiel:

  • Körperliche Gewalt, die von einer Ohrfeige bis zu einem Tötungsdelikt reicht
  • sexuelle Gewalt, also das Erzwingen sexueller Handlungen
  • Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Stalking
  • soziale Gewalt wie Bevormundung, Verbote oder die strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten
  • Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes
  • Zwangsheirat, Ehrenmorde und Genitalverstümmelungen

Mehr Gewalt in Corona-Zeit?

Noch mehr Schläge, noch mehr Schmerz und Tränen – die Befürchtung ist gross, dass die Corona-Pandemie die häusliche Gewalt weiter nach oben treibt. Denn wenn Menschen sich mehr in den eigenen vier Wänden aufhalten müssen, ist die Gefahr höher, dass bislang schwelende Konflikte und Beziehungsprobleme zum Flächenbrand werden und sich in Gewalt entladen.

Doch bislang lässt sich nicht belegen, dass sich die Befürchtungen bewahrheiten. «Die Polizei verzeichnet schweizweit keine signifikante Zunahme von Straftaten im häuslichen Bereich», erklärt Hanna Jordi, Kommunikationsverantwortliche des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. «In manchen Regionen stellen Opferberatungsstellen und Frauenhäuser teilweise eine Tendenz zur Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt fest. In anderen Regionen ist dies nicht der Fall.»

Schweigen – aus Angst

Betroffenen fällt es trotz der erlittenen Gewalt oft schwer, Hilfe zu holen. Zu hoch ist die Angst – Angst, noch mehr Gewalt in der Beziehung durch den Partner erleiden zu müssen und Angst um die Sicherheit der Kinder. Auch Scham spielt eine Rolle. Ein Gefühl, das überwunden werden muss, wenn Rat und Schutz gesucht wird.

Denn auf jeden Fall sollten sich Betroffene an die Polizei wenden. Im akuten Notfall ist die Notrufzentrale der richtige Kontakt: die 117. «Bei ihrer Arbeit stellt die Polizei den Schutz der Opfer an erste Stelle», erklärt Chantal Billaud, Geschäftsleiterin der Schweizerischen Kriminalprävention. Dazu könne zum Beispiel gehören, den Täter oder die Täterin aus der Wohnung zu weisen und zu verbieten, zurückzukehren oder Kontakt mit den Kindern aufzunehmen. Darüber hinaus kümmert sich die Polizei darum, den Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Wie die Polizei im Notfall vorgeht

Wenn ein Notruf wegen häuslicher Gewalt eingeht, erscheint die Polizei vor Ort und informiert sich über den Vorfall. Opfer und mutmasslicher Täter werden getrennt voneinander befragt. Dabei klärt sie ab, ob Dinge passiert sind, die gegen das Strafgesetz verstossen. «Bei erkennbaren Körperverletzungen begleitet sie das Opfer zur medizinischen Behandlung», so Chantal Billaud. Ausserdem informiere die Polizei die Betroffenen über die möglichen rechtlichen Schritte. Weibliche Opfer würden, soweit möglich, von einer Polizistin befragt.

Beratungsstelle für Opfer

Sich Hilfe bei einer Beratungsstelle zu holen, ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt, wenn schwierige Konflikte und Probleme das Leben belasten. Eine wichtige Adresse für Opfer von Gewalt sind Opferberatungsstellen. Sie informieren Betroffene umfassend zum Thema: Nicht nur über Ihre Rechte, sondern unterstützen auch bei der Verarbeitung des Geschehenen. Vor allem vermitteln sie weitere Hilfe und Beratung, zum Beispiel bei dem Versuch, sich vom Partner zu lösen. Denn Betroffene brauchen unter anderem einen sicheren Ort, der Schutz vor Gewalt bietet, zum Beispiel ein Frauenhaus, um zur Ruhe zu kommen und zu überlegen, wie es weitergeht.

Weggang gut vorbereiten

Die Schweizerische Kriminalprävention rät Opfern von häuslicher Gewalt, wichtige persönliche Sachen in Sicherheit zu bringen. Chantal Billaud: «Dazu gehören zum Beispiel die Identitätskarte, Bankkonto, Aufenthaltsbewilligung und auch Dinge, die einen persönlichen Wert darstellen. Frauen, die die gemeinsame Wohnung verlassen wollten, sollten den Weggang gut vorzubereiten und eine Tasche zu packen, die alles Notwendige enthält.»

Hilfsangebote für Betroffene

Neueste Artikel

Beliebte Artikel