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Wie läuft eine Betreibung ab?

Betrieben wird, wer seine Rechnungen nicht bezahlt. Wie eine Betreibung abläuft und was man bei einer ungerechtfertigten Betreibung tun kann – Tipps für Eltern.

Auch Jugendliche können betrieben werden: Tipps für Eltern. Bild: GettyImages Plus, fizkes

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, dem droht eine Betreibung, also ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl sowie einen Eintrag ins Betreibungsregister.
  • Die einzelnen Schritte einer Betreibung am Musterablauf veranschaulicht.
  • Auch Minderjährige können betrieben werden. Diese wird dem gesetzlichen Vertreter – also den Eltern – übergeben.
  • Eine Betreibung führt im Härtefall zur Pfändung von Vermögenswerten oder des Lohns.

Wer in der Schweiz seine Rechnungen nicht fristgemäss bezahlt, kann betrieben werden. Das bedeutet, dass die Person mittels Betreibung auf dem Rechtsweg gezwungen wird, den offenen Betrag zu begleichen. Betreibungen werden auf Begehren eines Gläubigers vom für die Wohngemeinde zuständigen Betreibungsamt ausgelöst. Aber schön der Reihe nach…

Wie kommt es zu einer Betreibung?

Anja hat sich online coole Kopfhörer bestellt, die in ihrer Schule zurzeit alle haben. Ihr monatlicher Jugendlohn reicht dafür aber eigentlich nicht aus. Deshalb will sie sparen und die Rechnung erst dann bezahlen, wenn sie das Geld zusammen hat. Nicht so schlimm, oder? Bevor Unternehmen einen Schuldner betreiben, senden sie in der Regel zuerst eine Zahlungserinnerung. So auch an Anja.

Nachdem sie die Rechnung 20 Tage nach der Zahlungserinnerung aber immer noch nicht bezahlt hat, flattert die erste Mahnung in den Briefkasten. Mit mulmigem Gefühl denkt sie: «Zum Glück geht es nicht mehr lange, bis ich das Geld zusammen habe». Als Anja dann 10 Tage später die zweite Mahnung erhält, erschrickt sie. Denn da steht «Betreibungsankündigung». Erst jetzt geht Anja mit dem Brief zu ihren Eltern.

Aufgepasst! Gläubiger sind nicht dazu verpflichtet, zu mahnen. Theoretisch kann ein Unternehmen nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt eine Betreibung einleiten – die meisten Unternehmen tun dies aber nicht.

Eine Betreibung ist ein Zahlungsbefehl

Anjas Eltern sind gar nicht begeistert. Gemeinsam mit ihrer Tochter besprechen sie das weitere Vorgehen am Familientisch. Da es sich erst um eine Betreibungsankündigung handelt, können sie noch rechtzeitig reagieren. Ihre Eltern bezahlen die Rechnung sofort per e-Banking. Für Anja ist mit der Bezahlung der Mahnung eine Betreibung glücklicherweise vom Tisch. Wird aber auf eine Betreibungsankündigung nicht reagiert, kann ein Unternehmen beim Beitreibungsamt ein Betreibungsbegehren einreichen. Ab diesem Moment ist das regionale Betreibungsamt zuständig. Letzteres versendet einen Zahlungsbefehl – die Betreibung – mit der Aufforderung den geschuldeten Betrag inklusive Zins und Betreibungskosten innert 20 Tagen zu zahlen.

Können Minderjährige betrieben werden?

Minderjährige können nicht direkt betrieben werden. Die Schweizerische Gesetzgebung (ZGB, Art. 12ff) schreibt vor, dass nur handlungsfähige Personen betrieben werden dürfen – sprich, wer volljährig und urteilsfähig ist. Die mögliche Annahme, dass Jugendliche dementsprechend mit unbezahlten Rechnungen davonkommen, wäre jedoch falsch. Katharina Blessing von der Schuldenberatung Kanton Zürich erklärt, dass Minderjährige trotzdem selbst für den offenen Betrag haftbar sind. Wenn auch nur in der Höhe des monatlichen Einkommens – also in der Höhe ihres Sackgeldes oder Lehrlinglohns. Der Unterschied zum Betreibungsablauf von volljährigen Personen ist jedoch, erklärt Blessing weiter, dass die Betreibung einem gesetzlichen Vertreter, in den meisten Fällen den Eltern übergeben werden muss (Art. 68c, Abs. 1 SchKG).

Zu Unrecht betrieben?

Richtig handeln ist wichtig. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob eingereichte Betreibungsbegehren gerechtfertigt sind. Daher besteht die Chance, auch ungerechtfertigt betrieben zu werden. In diesem Fall kann eine betroffene Person innert 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Damit bestreitet ein Schuldner die Rechtmässigkeit der Betreibung. In einem nächsten Schritt teilt das Betreibungsamt dem Gläubiger mit, dass es sich für den Weiterzug der Betreibung an ein Gericht wenden muss. Durch den Rechtsvorschlag wird der Eintrag im Betreibungsregister jedoch nicht gelöscht. Dafür kann man nach 3 Monaten ein Gesuch zur Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte stellen (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG).

Was geschieht, wenn die Betreibung nicht beglichen werden kann?

Wird kein Rechtsvorschlag erhoben oder wird dieser durch ein Gerichtsurteil aufgehoben, weil die Forderung als gerechtfertigt gilt, ist der nächste Schritt die Pfändung der Vermögenswerte. Das Betreibungsamt schätzt bei volljährigen Personen vorhandene Grundstücke oder Wohneigentum und wertvolle Gegenstände wie beispielsweise Autos und Luxushandtaschen und versteigert diese später öffentlich. Mit dem Erlös begleicht das Betreibungsamt die entstandenen Betreibungskosten sowie die Forderungen der Gläubiger.

Sind keine Vermögenswerte vorhanden, prüft das Betreibungsamt, ob ein Teil des Einkommens des Schuldners gepfändet werden kann. Ist das der Fall, wird der Arbeitgeber dazu angehalten den Anteil des Nettolohns, der das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigt, direkt an das Betreibungsamt zu überweisen – der Rest wird dem Schuldner ausgezahlt. «Dies dauert so lange, bis die Forderung beglichen ist oder maximal 12 Monate», erklärt Katharina Blessing. Nach Ablauf des Lohnpfändungsjahres, können Gläubiger aufs Neue ein Fortsetzungsbegehren stellen. Damit können sie den Lohn des Schuldners erneut pfänden lassen.

Reicht der Erlös nicht aus, um alle offenen Rechnungen zu bezahlen, stellt das Betreibungsamt den Gläubigern einen Verlustschein aus. Dieser bescheinigt den Verlust, der dem Gläubiger entstanden ist. Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren – bis dahin bleibt die Schuld also bestehen.

In der Regel wird das Einkommen und nicht die Vermögenswerte gepfändet, da dies die einfachste Möglichkeit ist, an Geld zu kommen.

Katharina Blessing, Schuldenberatung Kanton Zürich

Betreibungen bleiben 5 Jahre im Betreibungsregisterauszug sichtbar

Jede Betreibung wird im Betreibungsregister aufgeführt und bleibt in der Regel für 5 Jahre sichtbar – ganz egal, ob die Forderung bereits bezahlt, Rechtsvorschlag erhoben oder die Betreibung ungerechtfertigt veranlasst wurde. Erst nach Ablauf dieser Frist wird ein Eintrag automatisch gelöscht. Wer seinen Auszug vorher bereinigen lassen möchte, muss dies selbst veranlassen:

  • Mittels schriftlicher Vereinbarung mit der Gläubigerin oder dem Gläubiger. Der Konsumentenschutz Schweiz hat dafür eine Briefvorlage erstellt.

Mittels gerichtlicher Aufhebung: Es kann ein kostenpflichtiges Gesuch oder eine Klage ans Gericht gestellt werden. Dafür muss ein Schuldner mittels Urkunde beweisen, dass die Schuld inklusive Zinsen und Kosten getilgt oder gesundet, also eingestellt worden ist.

Betreibungen können Berufsträume platzen lassen

Betreibungen bedeuten nicht nur finanzielle Einschnitte. Ein Eintrag im Betreibungsregister kann zum Beispiel auch die Wohnungssuche erschweren. Denn viele Immobilienverwaltungen vergeben Wohnungen bevorzugt an Personen ohne Betreibungen. Aber auch bei der Berufswahl: Besonders bei Banken, Versicherungen sowie in der Sicherheitsbranche können Betreibungen Berufsträume platzen lassen.

Tipps für Eltern

von Katharina Blessing von der Schuldenberatung Kanton Zürich

1 Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kind über Geld und erstellen Sie gemeinsam ein Budget. Das schafft ein Bewusstsein für einen gesunden Umgang mit Geld.

2 Kinder müssen lernen, dass man für Geld arbeiten muss. Hat Ihr Kind ausnahmsweise eine Rechnung, die es nicht bezahlen kann, empfehlen wir Eltern, diese stellvertretend zu bezahlen damit es nicht zu einer Betreibung kommt. Das Kind soll den Betrag aber mit einer Freizeitarbeit oder mittels Hilfe im Haushalt abarbeiten.

3 Ihr Kind wurde betrieben? Prüfen Sie, ob der Rechnungsbetrag das Einkommen des Kindes überschreitet. Ist die Forderung höher, gilt es den Gläubiger schriftlich zu informieren, dass Ihr Kind nicht über ausreichend Einkommen verfügt und der Kaufvertrag oder die Bestellung Ihre elterliche Zustimmung benötigt hätte.

4 Wir raten, Forderungen eines Verlustschein so schnell wie es die Umstände erlauben, zu begleichen. Denn dann wird der Verlustschein gelöscht.

Finanzen verstehen – Finanzen erklären

Die Rubrik «Finanzen» wird präsentiert von jugendbudget.ch. Der Elternratgeber bietet hilfreiche Tipps rund ums Thema Kinder und Geld.

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