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Das Geburtshaus ist neben dem Spital und der betreuten Hausgeburt eine von drei Entbindungsmöglichkeiten für eine schwangere Frau. Der persönliche Rahmen und der gute Betreuungsschlüssel zählen zu den wesentlichen Vorzügen. Jedoch können nur Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft im Geburtshaus gebären. Sollten während der Geburt Komplikationen auftreten, muss die Schwangere in ein Spital verlegt werden, was wertvolle Zeit kostet.
Immer mehr Schwangere entscheiden sich dafür, in einem Geburtshaus zu entbinden, statt in einem Krankenhaus. Wo liegt der Unterschied? Ein Geburtshaus wird ausschliesslich von Hebammen geführt.
Sie übernehmen die Versorgung der werdenden Mutter von der Schwangerschaft bis zum Wochenbett. Nach Möglichkeit ist dieselbe Hebamme durchgehend bis zur Entbindung für eine Frau zuständig.
Schwangere entscheiden sich vor allem wegen der individuellen Betreuung, der Geborgenheit sowie dem hohen Mass an Privatsphäre für eine Geburt im Geburtshaus. Das Geburtshaus bietet einen familiäreren Rahmen als das Spital und verzichtet auf medizinische Interventionen wie den Wehencocktail oder eine PDA. Für den Geburtsverlauf stehen dennoch technische Geräte wie Wehen-Schreiber zur Verfügung.
Tendenziell erleben Gebärende im Geburtshaus die Geburt als selbstbestimmter. Mütter, die im Geburtshaus entbunden haben, weisen auch eine höhere Stillrate auch und sind langfristig gesünder.
Insgesamt gibt es 24 Geburtshäuser in der Schweiz. Eine Übersicht findest du unter geburtshaus.ch
Im Geburtshaus darf nur gebären, wer gesund ist und eine unkomplizierte Schwangerschaft erlebt. Wenn eine Mutter an Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes oder Präeklampsie leidet, ist eine Geburt im Geburtshaus nicht möglich. Babys in Fehllage oder Mehrlingsschwangerschaften gehören ebenfalls ins Krankenhaus.
Je nachdem, wie die Geburt verlaufen ist, fahren Familien bereits einige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause.
Viele Geburtshäuser bieten jedoch auch an, die erste Zeit des Wochenbetts ebenfalls vor Ort zu verbringen. Vielerorts kann man sich so noch zehn Tage von der Geburt erholen und sich umsorgen lassen.
Eine Geburt im Geburtshaus gilt für gesunde Schwangere als sicher. Viele Ärzte stehen Geburtshäusern trotzdem kritisch gegenüber, da es auch bei normalen Geburten jederzeit zu Komplikationen kommen kann. Die Zeit, die bei einer Verlegung ins Spital verlorengeht, erhöhe das Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind.
Falls das Geburtshaus deiner Wahl auf der Spitalliste deines Kantons steht, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei Unsicherheiten fragst du am besten direkt bei deiner Krankenkasse nach.
Es können nur Frauen im Geburtshaus gebären, die eine komplikationslose Schwangerschaft hinter sich haben. Das Baby muss in der korrekten Position liegen. Auch eine Zwillingsschwangerschaft ist für ein Geburtshaus ein Ausschlusskriterium. Darüber hinaus gibt es im Geburtshaus keine Möglichkeit einer Periduralanästhesie (PDA). Bei eventuell auftretenden Komplikationen muss ein Krankentransport die Schwangere ins Spital bringen. Dabei verliert man wertvolle Zeit.