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Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen

Nach Schätzungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz wird etwa jedes vierte Mädchen und jeder zehnte Junge im Laufe der Kindheit Opfer sexueller Übergriffe oder Gewalt. Wie können Sie Ihr Kind vor sexueller Ausbeutung schützen? Infos und Tipps finden Sie hier.

Eltern können das Selbstbewusstsein ihrer Kinder stärken, um sexuellen Missbrauch zu verhindern
Kinder, die sexuell missbraucht wurden, brauchen Menschen, die ihnen glauben.

Von sexuellem Missbrauch betroffen sind gemäss einem Bericht des «Schweizerischen Bündnisses zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» vor allem Mädchen und Jungen im Alter von sieben bis zwölf Jahren. Über drei Viertel der Täter sind Verwandte und Vertrauenspersonen. Es sind Väter oder Stiefväter, Mütter oder Stiefmütter, Brüder, Verwandte oder Freunde der Familie, Pfarrer oder Betreuer. Je besser ein Pädophiler das Kind kennt, desto wahrscheinlicher ist es, dass er sich mehrmals an ihm vergeht.

Um das zu verhindern, hat sich das «Schweizerische Bündnisses zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» gegründet. Dahinter stecken die Stiftung Kinderschutz Schweiz, Swiss Olympic, die Schweizerische Kriminalprävention und Terre des hommes Kinderhilfe. Sie haben im Jahr 2007 die dreisprachige Internetplattform «Schau hin» lanciert. Diese bietet Eltern, Fachpersonen und Kindern Rat und Informationen.

Was können Eltern tun, um ihren Nachwuchs vor sexueller Gewalt zu schützen? Um Ihr Kind so stark wie möglich gegen Übergriffe zu machen, müssen Sie es nicht gleich in einen Selbstverteidigungskurs stecken. «Ein solcher Kurs kann sein Selbstbewusstsein stärken», sagt Cordula Sanwald, Sprecherin von der Stiftung Kinderschutz Schweiz . «Ein Garant für mehr Sicherheit ist das aber natürlich nicht.» Viel wichtiger ist zunächst, Kinder und ihre Gefühle ernst zu nehmen.

Selbstbewusstsein stärken

Fördern Sie das Selbstbewusstsein Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes und ermuntern Sie sie, den eigenen Gefühlen zu vertrauen. Denn selbstbewusste Kinder werden seltener zu Opfern als ängstliche Kinder. Das fängt bereits in Alltagssituationen an. Wenn ein Kind einen Pullover nicht anziehen möchte, weil er kratzt, sollten Eltern es nicht zwingen, diesen anzuziehen. Denn dann vermitteln sie ihm, dass seine Empfindung falsch ist. «Kinder müssen spüren, dass sie klar vertreten dürfen, was sie wollen und was nicht», sagt Cordula Sanwald. Sie müssten wissen, dass sie in ihrem Empfinden ernst genommen werden.

Kinder altersgerecht aufklären

Eine offene Gesprächsatmosphäre in der Familie, in der auch sexuelle Themen altersgerecht angesprochen werden, fördert zudem den unbefangenen Umgang mit dem eigenen Körper. Schon bei Kindern im Vorschulalter ist eine altersgerechte Aufklärung sinnvoll. «Wenn Kinder ein ganzheitliches Wissen über ihren Körper besitzen und eine Sprache für Sexualität haben, gelingt es ihnen leichter, sexuelle Übergriffe und Gewalt zu erkennen und darüber zu reden», schreibt die Stiftung Kinderschutz Schweiz in der Broschüre «Mein Körper gehört mir».

Der Kinderschutz und die Mütter- und Väterberatung Schweiz haben 2009 den Ratgeber «Sexualerziehung bei Kleinkindern und Prävention von sexueller Gewalt» herausgebracht. Er gibt Hinweise, welche Inhalte Sexualerziehung je nach Alter bis sechs Jahren haben kann. Sie können ihn über info@kinderschutz.ch kostenlos bestellen.

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Cordula Sanwald erklärt, dass Eltern Kindern erlauben sollten, sinnliche und sinnvolle Erfahrungen zu machen – das fange bei der Nahrungsaufnahme an, gehe über die tägliche Körperpflege bis hin zur Schamentwicklung und den Doktorspielen. Die Sexualerziehung solle Kinder dabei unterstützen, beispielsweise für sich herausfinden und definieren zu dürfen, welche Verhaltensweisen zur Rolle eines Mädchens oder eines Bubens gehören. Sie soll ihnen helfen, eine positive Einstellung und Vertrauen gegenüber dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität zu erlangen.

Der Sexualpädagoge Bruno Bühlmann empfiehlt im Interview mit der Initiative «Schau hin»: «Eltern sollen ermuntert werden, Kinder entdecken zu lassen, was ihnen Lust bereitet». So würden sie lernen, zu was sie «Ja» und zu was sie «Nein» sagen wollen. Sie sollten wissen, dass sie ein Recht auf Selbstbestimmung haben und nicht jeder mit ihnen machen kann, was er will.

Eine Puppe als Symbol für sexuelle Ausbeutung an Kindern
Kinder sollen wissen, dass sie ein Recht auf ihren Körper haben.

In einem zweiten Schritt können Sie das Thema sexuelle Ausbeutung ansprechen. Sagen Sie Ihrem Kind, welche Rechte es hat und wo es im Notfall Hilfe holen kann. Bei Ihren Gesprächen können Ihnen folgende Botschaften helfen, die das «Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» zusammen gestellt hat:

Dein Körper gehört dir!

Über deinen Körper entscheidest du allein, und du hast das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden möchtest.

Deine Gefühle sind wichtig!

Du kannst deinen Gefühlen vertrauen. Es gibt angenehme Gefühle, da fühlst du dich gut und wohl. Es gibt aber auch solche, die sind unangenehm. Sie sagen dir, dass etwas nicht stimmt und dir nicht gut tut. Du darfst deine Gefühle ausdrücken und mit uns darüber sprechen, auch wenn es schwierige Gefühle sind.

Angenehme und unangenehme Berührungen

Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und die richtig glücklich machen. Es gibt aber auch solche, die unangenehm sind, dich verwirren, dir Angst machen oder sogar wehtun. Solche Berührungen darfst du zurückweisen. Kein Erwachsener hat das Recht, seine Hände unter deine Kleider zu stecken und dich an der Scheide, am Penis, am Po oder an deiner Brust zu berühren. Es gibt Erwachsene, die möchten von dir so berührt werden, wie du es nicht willst, zum Beispiel an ihren Geschlechtsteilen. Niemand hat das Recht, dich dazu zu überreden oder zu zwingen, auch wenn du diesen Menschen kennst und gern hast.

Das Recht auf «Nein»

Du hast das Recht, «Nein» zu sagen. Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfassen will oder Dinge von dir verlangt, die du nicht tun willst, dann darfst du «Nein» sagen und dich wehren.

Es gibt gute und schlechte Geheimnisse

Es gibt gute Geheimnisse, die Freude machen und spannend sind, zum Beispiel wenn du jemanden mit einem Geschenk überraschen willst. Schlechte Geheimnisse bedrücken und machen Angst, sie fühlen sich schwer und unheimlich an. Solche Geheimnisse, die dir ein ungutes Gefühl geben, sollst du unbedingt weiter sagen, auch wenn du versprochen hast, es nicht zu tun. Das hat nichts mit Petzen zu tun.

Das Recht auf Hilfe

Wenn dich ein schlechtes Geheimnis belastet oder du etwas Unangenehmes erlebt hast, bitte ich dich, es mir oder einer anderen Person, der du vertraust, zu erzählen. Dann können wir dir helfen.

Du bist nicht schuld!

Wenn du es erlebt hast oder es dir passiert, dass ein Erwachsener oder ein älteres Kind dir sexuelle Gewalt zufügt, so bist du nicht daran schuld. Auch dann nicht, wenn du versucht hast, dich zu wehren. Es gibt Erwachsene, die übergehen trotzdem deine Grenzen. Die erwachsene Person trägt immer die Verantwortung für das, was sie dir angetan hat.

Zudem sollten Sie von alten Rollenbildern loslassen. Ein starker Junge, der seine Gefühle nicht zeigen darf, wird nicht erzählen, dass er misshandelt wurde. «Eine Erziehung, die Geschlechterbilder und -rollen hinterfragt, die Jungen und Mädchen zu gleichgestellten Partnerinnen und Partnern macht, ist demnach ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung sexueller Ausbeutung», davon ist das «Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» überzeugt.

Sexueller Missbrauch von Kindern: Trainer als Täter

Häufig sind die Täter nicht Fremde, sondern Vertrauenspersonen wie der Trainer.

Anweisungen wie «Geh nicht mit Fremden mit und steige nicht in ihr Auto ein» oder «Nimm keine Süssigkeiten von Fremden an» schützen Kinder nicht genügend. Denn in den meisten Fällen sind die Täter nicht Fremde, sondern Bekannte. Es geht nicht darum, dem Kind Angst zu machen. Es sollte aber wissen, dass es Menschen gibt, die einem nicht wohl gesonnen sind. Andrea Hauri, Leiterin Fachbereich Kindesschutz von der Stiftung Kinderschutz Schweiz, rät Eltern Kindern zum Beispiel folgendes zu sagen: «Es gibt Menschen, die wollen nicht nur das Beste für dich, die schauen nicht darauf, ob das gut ist für dich.»

Das Kinderschutzzentrum St.Gallen empfiehlt, dass Ihr Kind die folgenden drei Fragen alle mit Ja beantworten sollte, bevor es mit jemandem mitgeht: Habe ich wirklich ein gutes Gefühl? Wissen meine Eltern oder eine andere Vertrauensperson wo ich bin? Kann ich mir Hilfe holen, wenn ich sie brauche? Wenn es nur eine Frage mit Nein beantwortet, sollte es sich von der Person fernhalten.

Nützlich sind ebenso Abmachungen, wie Cordula Sanwald sie formuliert: «Wenn dich ein Fremder anspricht und mehr wissen will als beispielsweise wo ist die Schule, der Bahnhof, Kiosk oder wie spät ist es, gehst du grundsätzlich weiter. Wenn jemand dich abholen möchte – egal ob bekannt oder unbekannt - und sagt, das sei mit der Mami oder dem Papa abgesprochen, dann vergewissere dich stets durch einen Rückruf oder bitte die Kindergärtnerin oder Lehrerin darum. Süssigkeiten gibt es genug zu Hause, die braucht man nicht von anderen».

Die Notfallsituation besprechen

Cordula Sanwald von der Stiftung Kinderschutz Schweiz erklärt, was ein Kind machen kann, wenn es von jemandem sexuell belästigt wird:

  • Vorab: Kinder können sich in den wenigsten Fällen körperlich gegen eine erwachsene Person wehren. Wenn es zu einem Übergriff kommt, so trägt das Opfer nie die Schuld, das Kind hat nie die Verantwortung.
  • In der Phase der Annäherung, d.h. sobald Ihr Kind ein ungutes Gefühl kriegt, kann ein Kind versuchen, sich aus der Situation zu befreien, indem es wegrennt. Auch wenn der Täter es noch mehrmals anspricht: Ihr Kind sollte nicht zögern und unsicher werden, sich nicht noch einmal umdrehen, sondern schnell weglaufen und um Hilfe rufen.
  • Bei der Tat sollte es versuchen, sich körperlich zu wehren und um Hilfe zu rufen.
  • Nach einer Tat kann sich Ihr Kind Hilfe holen, bei den Eltern, Lehrpersonen, Freunden, bei der Nachbarin, auf Rufnummer 147, dem Telefonnotruf für Kinder, bei der Schulsozialarbeiterin etc. Wichtig ist, das Kind ernst zu nehmen. Erwachsene sollen dann nichts überstürzen. Hören Sie erst dem Kind zu, ohne es auszufragen und besprechen Sie die direkten nächsten Schritte mit dem Kind und dann mit einer Fachperson, z.B. der Opferhilfe.
  • Wenn etwas passiert ist oder Sie einen Verdacht haben, sollten Sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Beweissicherung sehr wichtig. Die Polizei kann nur dann tätig werden und so eventuell weitere Opfer schützen, wenn sie informiert ist.
  • Oft hat das Opfer ein Vertrauensverhältnis zum Täter. Das macht es für manche Eltern schwierig, ihrem Kind Glauben zu schenken oder einem aufkommenden Verdacht nach zu gehen. Täter haben oft einen guten Draht zu Kindern. Daher ist es wichtig, dass Kinder ein ganzes Netz an Menschen um sich haben, denen sie vertrauen können. Sie brauchen die unerschütterliche Gewissheit: Was auch immer ich zu erzählen habe – ich darf über alles reden und werde ernst genommen.

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