Schwangerschaft > Geburt

Fehlgeburten sollen als Familienmitglieder anerkannt werden

Fehlgeburten sind immer noch ein Tabuthema, obwohl viele Frauen davon betroffen sind. Eine durch den Bundesrat geplante Änderung der Rechtslage könnte die Situation verbessern.

Trauernde Mutter mit  Kind
 Der Verlust eines Kindes ist für die ganze Familie eine Tragödie. (Bild: Perseomed/iStock, Thinkstock)

Wenn das Kind im Bauch plötzlich nicht mehr weiter wächst und stirbt, ist das für die werdenden Eltern eine Tragödie. Für sie gehörte das Kind bereits zur Familie dazu. Umso schwieriger ist es für die Trauerarbeit, dass das Kind nach seinem Tod im frühen Stadium offiziell nie existierte. Das will der Bund nun ändern.

Heute unterscheidet die geltende Gesetzeslage zwischen lebend geborenen Kindern, Totgeburten und Fehlgeburten, wobei nur die beiden ersteren im Personenstandsregister eingetragen werden können. Dabei wird das Kind nur als Totgeborenes eingestuft, wenn es mehr als 22 Wochen alt ist und mindestens 500 Gramm wiegt. Falls das Kind diese Grenzwerte unterschreitet oder ohne Lebensanzeichen auf die Welt kommt, gilt es als Fehlgeburt und somit ist kein Eintrag im Personenstandsregister möglich. Der Bundesrat prüft eine mögliche Änderung der Rechtslage, damit auch Fehlgeborene ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Um dies zu ermöglichen, müssten sowohl die Zivilstandverordnung angepasst, als auch technische Änderungen vorgenommen werden.

Anerkennung von frühen Fehlgeburten

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Beurkundung von Totgeburten auf Fehlgeburten auszuweiten, ohne dabei eine Untergrenze zu setzen. Das heisst konkret, dass zukünftig  auch Eltern von einem weniger als 22 Wochen alten und unter 500 Gramm schweren Kindes Anrecht auf eine Bestattung, eine namentliche Beurkundung und einen Eintrag im Zivilstandsamt hätten.

Auch der Meldeprozess würde dem einer Totgeburt angepasst werden: Auf Wunsch der Eltern wird unter Vorlage einer Bescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers eine Beurkundung ausgestellt. Der einzige Unterschied von der Fehlgeburt zur Totengeburt bestünde darin, dass bei einem Fehlgeborenen das medizinische Fachpersonal nicht verpflichtet ist, die Geburt oder die Todesursache zu melden. Gemäss Berechnungen des Bundesrates gäbe es in der Schweiz 20 – 50 Beurkundungsanfragen pro Jahr und die Kosten bei der oben genannten Lösung beliefen auf 7000 Franken.

Ein grosser Wert für die Betroffenen

Wenig Geld, das für Betroffene aber eine grosse Erleichterung wäre: Da der Standesamtseintrag die Formalitäten einer Bestattung vereinfachen würde und die Beerdigung eines toten Kindes ein wesentlicher Bestandteil für die Eltern darstellt, könnte die veränderte Rechtslage den Betroffenen eine grosse Hilfe sein. Gemäss dem Bericht des Bundesrates ist eine von fünf schwangeren Frauen von einem Schwangerschaftsabbruch bis Ende der 22. Woche betroffen. Somit wäre die Änderung der Zivilstandsordnung für die betroffenen Eltern von grossem Wert.

 

Neueste Artikel

Beliebte Artikel