Kinderwunsch > Unfruchtbarkeit

Adoption: Wissenswertes zu Voraussetzungen und Ablauf

Sie möchten adoptieren und sich dadurch Ihren Kinderwunsch erfüllen? Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Adoption und warum es bei dem Verfahren oft lange Wartezeiten gibt.

Adoption: Voraussetzungen und Ablauf
Bei einer Adoption müssen viele Hürden überwunden werden. Foto: iStock, Thinkstock

Alles beginnt mit einem Kinderwunsch. Doch dieser bedeutet bei der Adoption meist den Beginn eines langes Weges. Wer sich für ein Kind aus der Schweiz entscheidet und sich an die zuständige Behörde wendet, kann bis zu fünf Jahre warten. Bei Kindern aus dem Ausland können es auch bis zu vier Jahren werden. Neben Zeit kostet eine Adoption auch Nerven und Geld. 25'000 Franken an Reise- und Vermittlungsgebühren etc. sind keine Seltenheit.

Gründe für lange Wartezeiten

Es besteht Nachfrageüberschuss und ein Mangel an Kindern. Pro Jahr werden gerade mal um die 20 in der Schweiz geborene Kinder zur Adoption freigegeben. Deshalb wichen adoptionswillige Eltern auf Kinder aus dem Ausland aus und tun es noch heute. Doch auch hier wurden 2008 gerade noch knapp 300 ausländische Kinder adoptiert. Von 1980 bis 1993 waren es jährlich 600 bis 800 Kinder.

Heute werden bei einer Fremdadoption von Kindern aus dem Ausland immer mehr Kinder in Familien ihrer Herkunftsländer untergebracht. Die internationale Adoption untersteht Regeln zum Schutz der Kinder, welche im UNO-Abkommen über die Rechte des Kindes und im Haager Adoptionsübereinkommen festgehalten sind. Bisher sind 70 Staaten dem Haager Übereinkommen beigetreten. Die Folge: Weniger ausländische Kinder für Adoptiveltern in der Schweiz.

Rolf Widmer von der Schweizerischen Fachstelle für Adoption gegenüber NZZ Format: „Wir sagen eigentlich, eine Auslandadoption soll nur dann zustande kommen, wenn das eigene Land dem Kind keinen sicheren Lebensraum garantieren kann, und ich bezeichne einen sicheren Lebensraum in drei Aspekten, dass es ihm keine Sicherheit, kein Beziehungsnetz und feste Bezugspersonen, im Idealfall eine Ersatzfamilie geben kann, und dass es keine Perspektiven entwickeln kann.“

Wer bei der Adoption den offiziellen Weg einschlägt und sich für eine der anerkannten Vermittlungsstellen entscheidet (siehe Informationen am Ende des Artikels), muss sich im Klaren sein: Es werden Eltern für Kinder gesucht und nicht Kinder für Eltern.

Angehende Adoptiveltern müssen deshalb einen behördlichen Hürdenlauf und diverse Eignungstests über sich ergehen lassen. Die Vermittlungsstellen und kantonalen Behörden bieten Vorbereitungskurse für Adoptiveltern an – bei manchen sind sie eine Voraussetzung für die Vermittlung. In den Vorbereitungskursen lernen die angehenden Eltern Zentrales über ihre bevorstehende Elternschaft und die Bedürfnisse der Kinder, mit denen sie sich in Zukunft auseinandersetzen müssen.

Die Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Adoption (nach ZGB 264, 265)

  • Ehepaar, mindestens 5 Jahre verheiratet und über 35 Jahre alt. Ehegatten können nur gemeinschaftlich adoptieren.
  • Ausländische Gesuchsteller benötigen die Niederlassungsbewilligung B oder C
  • Das Schweizerische Recht schliesst sowohl die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch Konkubinatspartner sowie die Adoption des Kindes des einen durch den anderen Konkubinatspartner aus. Die Adoption durch einen Konkubinatspartner kann nur durch Einzeladoption erfolgen, die das Kindesverhältnis zum Elternteil aufhebt.
  • Gleichgeschlechtliche Paare sind von der Möglichkeit einer Adoption ausgeschlossen.
  • Geschwistern ist die gemeinschaftliche Adoption nicht gestattet.

Voraussetzungen für eine Einzeladoption

  • Unverheiratet und über 35 Jahre alt
  • Eine verheiratete Person darf das Kind des Ehegatten adoptieren (Stiefkindadoption) nach mindestens 5 Jahren Ehe
  • Verheiratete Personen dürfen alleine adoptieren, wenn der andere Ehegatte dauernd urteilsunfähig ist, mehr als 2 Jahre mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist, oder die Ehe seit mehr als 3 Jahren gerichtlich getrennt ist.

Zudem gilt: Das Adoptivkind muss mindestens 16 Jahre jünger sein als die Adoptiveltern. Zudem achten die Behörden auf das Alter der Eltern. Diese sollten nicht mehr als 40 Jahre älter sein als das Adoptivkind. Andere Kinder der Adoptiveltern dürfen nicht in unbilliger Weise benachteiligt werden. Die Adoption einer erwachsenen mündigen oder entmündigten Person ist nur möglich, wenn eigene Nachkommen fehlen.

Paare befinden sich meist in einer schweren Entscheidungs- und Warteposition. Wenn sie kinderlos geblieben sind, können neben den Gefühlen der Hoffnung auf ein Kind auch Enttäuschung, Trauer und Wut ausgelöst werden. In den Adoptionsvorbereitungskursen geht es denn auch meisten ziemlich emotional zu und her, berichtet eine Kursleiterin. Am Ende des Vorbereitungskurses gebe es immer wieder Paare, denen klar wurde, dass eine solche Aufgabe für sie nicht in Frage kommt.

Von Adoptiveltern wird mehr verlangt als von Eltern eines leiblichen Kindes.

Die Adoption eines Kindes ist eine enorme Herausforderung. „Ich glaube, als Adoptiveltern fühlt man sich noch mehr verantwortlich. Wir mussten eine grössere Entscheidung treffen, als wenn wir einfach so ein Kind bekommen hätten. Aber wenn die Wartezeit jahrelang dauert wie bei uns und viele Hürden überwunden werden mussten, dann ist man wirklich vorbereitet“, sagt eine frischgebackene Adoptivmutter.

Und die Vorbereitung ist wichtig. Denn das Adoptivkind stellt seine Adoptiveltern nicht selten vor grosse Probleme, die mit Liebe und Fürsorge allein oft nicht gelöst werden können. Viele Adoptivkinder haben Schwierigkeiten mit ihrer Identitätsentwicklung, leiden unter Trennungsangst und eine geringen Selbstwertgefühl.

Früher verheimlichte man den Adoptivkindern die Tatsache ihrer Herkunft. Heute weiss man, dass es richtig ist, die Adoption nicht zu tabuisieren. Für die gesunde Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es von Anfang an die Wahrheit kennt.

Um die Hürden einer Auslandadoption zu umgehen und den Weg abzukürzen, gehen viele Paare den Weg der Privatadoption. Damit bewegen sie sich in einer juristischen Grauzone. Dennoch entscheidet sich in der Schweiz heute knapp jedes dritte Paar für diesen Weg. Damit entfallen natürlich die Abklärungen zum Wohl des Kindes, welche die offiziellen Behörden im Vorfeld vornehmen. Den Jugendämtern bleibt nichts anderes, als die Selbstbeschaffungs-Adoption abzunicken, denn sie können gekaufte Kinder nicht zurückschicken.

Die Adoptiveltern ihrerseits müssen sich klar werden, ob sie mit fragwürdigen und manchmal auch ungesetzlichen Praktiken bei einer solchen Privatadoption leben können. Schätzungen zufolge sind 80 Prozent der Kinder aus Ländern, in denen es kaum Kontrollen gibt, aus Fällen von Kinderhandel und Kindsentführung. Adoption ist ein grosses Geschäft. Aus Haiti, Nepal oder Vietnam gibt es immer wieder Negativmeldungen. Zudem häufen sich die Fälle von Bulgarinnen oder Rumäninnen, die in der Schweiz gebären und ihre Kinder aus finanziellen Gründen direkt zur Adoption freigeben.

Ich will meinem Kind wenn es nach seinen Eltern fragt nicht sagen müssen, dass ich es gekauft habe.

Nach US-amerikanischem Recht kann man für 40'000 bis 50'000 Dollar ein noch ungeborenes Kind von einer Leihmutter kaufen. Ab 20'000 Dollar gibt es eines aus dem Katalog.

Bereits laufen in der Schweiz politische Bestrebungen, solche private Adoptionen zu verbieten. Denn das Problem dabei: Der Kinderexport ist für das Kind häufig nicht der beste Weg. Denn nicht nur der Verlust der leiblichen Eltern, sondern auch der Verlust seiner Kultur und der Sprache hinterlässt tiefe Narben. Und wenn das Kind nicht gesund sein sollte, übernimmt niemand die Garantie.

Aber auch, wenn es ein paar Jahre lang gut geht: Immer wieder kommt es vor, dass adoptierte Kinder wegen massiven Verhaltens- und Lernproblemen in ein Kinderheim gegeben werden müssen, weil die Adoptiveltern mit ihm nicht mehr klarkommen.

Wie eine offizielle Adoption abläuft

Der Kanton Thurgau hat die verschiedenen Verfahrensabläufe detailliert visualisiert und in einem PDF-Dokument zusammengefasst. Die Verfahren sind in allen Kantonen in etwa gleich.

  1. Anmeldung und Gesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde für Adoption (siehe unten)
  2. Freiwilliger Kontakt mit einer vom Bund anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle (siehe unten) ist empfehlenswert. Bei einer Auslandsadoption verlangen einige Herkunftsländer die Mitwirkung einer solchen Vermittlungsstelle.
  3. Eine Fachstelle, meist das Jugendamt übernimmt die Pflegeplatzabklärung und erstellt den Sozialbericht. Beim Sozialbericht wird die ökonomische Situation beleuchtet und auch die persönliche Eignung wird abgeklärt.
  4. Sind alle Bedingungen erfüllt, erteilt die kantonale Behörde eine vorläufige Pflegeplatzbewilligung
  5. Die Pflegeeltern erhalten von der Vermittlungsstelle oder der Vormundschaftsbehörde einen Kindervorschlag und die werden über rechtliche und soziale Folgen informiert.
  6. Die Adoptiveltern reisen in das Herkunftsland des Kindes und lernen das Kind kennen.
  7. Nach dem positiven Adoptionsurteil und der Visumserteilung reisen sie mit dem Kind in die Schweiz.
  8. Sie beschaffen die Übersetzungen der Adoptionsunterlagen und senden diese an die kantonalen Behörde.
  9. Sie melden das Kind bei der Gemeinde an.
  10. Während der mindestens einjährigen Pflegezeit übernimmt die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde die Vormundschaft über das Kind. Das Pflegeverhältnis wird von der kantonalen Behörde beaufsichtigt.
  11. Das Adoptionsgesuch wird abschliessend bearbeitet

Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird, bricht der Kontakt zu den leiblichen Eltern in der Regel ab. Einige Vermittlungsstellen bieten aber einen anonymen Briefverkehr an, bei dem die Mütter in unregelmässigen Abständen schreiben können. Aus den Adoptionserfahrungen der letzten Jahrzehnte hat man gelernt, dass die kulturellen und sozialen Wurzeln des Kindes nie verschwinden werden. Aber man weiss auch, dass die Beziehung mit den Adoptiveltern nicht zwangsläufig darunter leidet, wenn das Kind dann doch Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnimmt.

Die Adoptiveltern müssen keine Angst davor haben, das Kind zu verlieren, wenn es seine leiblichen Eltern sucht. Wenn die Adoptiveltern das Kind dabei unterstützen, wird die Beziehung sogar eher gefestigt als gelockert. Lange vor Madonna oder Angelina Jolie hatte die Tänzerin Josephine Baker 12 Kinder aus verschiedenen Nationen und Kontinenten adoptiert. Diese Menschen fühlen sich heute eigenen Aussagen zufolge als Familie, obwohl viele ihre leiblichen Eltern kennen.

Emotionale Bindungen zu Adoptiveltern und Adoptivgeschwistern entstehen. Aber sie sind immer freiwillig. Das Kind, ob das eigene oder das adoptierte, gehört letztlich nur sich selbst.

Buchtipp

Adoption von Kindern aus fremden Kulturen. Antworten auf Fragen von zukünftigen Adoptiveltern
2. überarb. Auflage, 2003
Herausgeber: Marie Meierhofer-Institut für das Kind
Schweizerische Fachstelle für Adoption
Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes

Neueste Artikel

Beliebte Artikel