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Ihre Rechte als alleinerziehende Mutter

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Als alleinerziehnde Mutter müssen Sie sich Gedanken um das Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Ihre finanzielle Situation machen.  Die Stiftung Mütterhilfe hat in einem Merkblatt zusammengestellt, was unverheiratete, alleinerziehende Mütter wissen sollten.

Tipps und Hilfe für alleinerziehende Mütter gibt es bei der Mütterhilfe.

Alleinerziehende Mütter können Hilfe bei einer Elternberatungsstelle bekommen, wenn es Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung geben sollte.

Hier erfahren Sie alles zu den Themen Arbeitssituation, Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsregelung. Die Mütterhilfe ist eine private Stiftung und unterstützt seit über 70 Jahren Schwangere, Mütter, Väter und Paare, die in eine psychische oder finanzielle Notlage geraten sind.

Tipps und Informationen rund um die persönliche Arbeitssituation: Sie stehen nach Ablauf der Probezeit, während der Schwangerschaft und bis zur 16. Woche nach der Geburt unter Kündigungsschutz. Möchten Sie nach der Geburt mit einem reduzierten Arbeitspensum weiter arbeiten? Sprechen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er Ihnen bei der Reduktion des Arbeitspensums entgegen kommt. Melden Sie sich so früh wie möglich für mehrere, für Sie gut erreichbare Krippenplätze an, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten werden.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie zum Vater Ihres Kindes ein gutes Verhältnis haben, ist es ratsam, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt eintragen zu lassen. Das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde gibt Ihnen Auskunft über die nötigen Unterlagen, die Sie beide vorlegen müssen. Wenn der zukünftige Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, bekommen Sie nach der Geburt Hilfe durch die Elternberatungsstelle oder das Jugendsekretariat an Ihrem Wohnort.

Unterhalts- und Sorgerechtsregelung

Ein bis zwei Monate nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie von der Elternberatungsstelle (für die Stadt Zürich, Merkblatt unter www.stadt-zuerich.ch ) oder vom Jugendsekretariat Ihres Wohnortes zum Gespräch eingeladen. Aufgrund der Einkommensverhältnisse des Kindsvaters wird der Betrag für die Alimente festgelegt. Diese Stelle regelt im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen auch das Sorgerecht. Ist der Vater nicht bereit, freiwillig an diesem Gespräch teilzunehmen, gehen Sie zum ersten Gespräch alleine hin, er wird später direkt von der zuständigen Stelle eingeladen.

Finanzielle Situation

 

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Babies während mindestens fünf Monaten gearbeitet und neun Monate gemäss AHV-Gesetz obligatorisch versichert waren (z.B. Arbeitslosengeld bezogen haben), erhalten Sie nach der Geburt während 14 Wochen 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens als Mutterschaftsentschädigung. Ihr Arbeitgeber/RAV Berater wird Sie anmelden, so bald Sie ihm den Geburtsschein bringen. Sie können das Formular auch selber von der Homepage der SVA Zürich herunterladen und ausfüllen.

Kleinkinderbetreuungsbeiträge

Wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich wohnen, nach der Geburt Ihr Kind mindestens 50 Prozent selber betreuen und Ihr Lohn nicht höher ist, als ca. Fr. 2600, haben Sie Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge von max. Fr. 2000 pro Monat. Das Merkblatt über Kleinkinderbetreuungsbeiträge können Sie unter www.stadt-zuerich.ch ausdrucken. Der Anspruch besteht für den ganzen Kanton Zürich, teilweise gibt es in anderen Kantonen ähnliche Beiträge.

Auf der Mütterhilfe Homepage www.muetterhilfe.ch finden Sie weitere nützliche Informationen. Für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch können Sie sich über das Mütterhilfe-Sekretariat anmelden: Tel. 044 241 63 43.

Text: mütterhilfe

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Kommentare

  • Ro 19.09.2011 01:01 Uhr
    Halllo. Ich habe mich vor 4 Jahren von Vater von mein Kind getrennt. Seit der Trennung will der Vater keine Kontakt mehr zur meine Tochter. Da meine Tochter seine Nachname hat ist es für mich immer schwierig mit sie im Ausland zu gehe oder wichtige Dokumente zu machen., da ich fast immer der Unterschrief der Vater brauche. Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit die Nachname von meine Tochter zu ändern? Das würde mich vielles vereinfachen.
    Danke für den Antwort
  • schtupsi 01.09.2011 11:26 Uhr
    hallo

    der vater meiner tochter hat eine ausbildung zum Dipl.Techniker HF Innenarchitektur / Baubiologe SIB, gemacht.

    als der vertrag für die kinderalimentenzahlung gemacht wurde, hatte er diese ausbildung noch nicht.
    er war hochbauzeichner, selbständig und bei selbständigen kann leider recht gut geflunkert werden, wenn es um die wahrheit des lohnes geht.

    laut vertrag musste er meiner tochter 800.00 zahlen.

    als er die ausbildung fertig hatte, wollte ich eine anpassung, doch er meinte, dass er mir, also meiner tochter, ab sofort 1000.00 bezahlen würde.

    ich muss noch dazu sagen, dass wir kein gutes verhältnis zueinander haben, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die 1000.00 wirklich stimmen, oder ob er für diese ausbildung, die er gemacht hat, mehr bezahlen müsste.

    ich bin absolut nicht geldgierig, aber ich möchte für meine tochter, dass sie das bekommt, was ihr zusteht. ich bin für fairness!!

    lieben dank
  • mimy 22.08.2011 21:06 Uhr
    Hallo ich bin seit gerademal 6 Monaten Mami.Mein Freund hat mich betrogen als ich schwanger war.da ich die situation nicht mehr aushalte will ich mich trennen.Weil ich keine Ausbildung habe, habe ich angst vor der Zukunft.Wie viel muss der Vater zahlen obwohl wir nicht verheiratet sind?Muss er nur Allimente bezahlen oder auch noch für mich? wird von mir verlangt arbeiten zu gehen und mein sohn in eine Krippe zu geben?Bin froh um jede Hilfe.

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