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Vaterschaftsanerkennung: So läuft die Anerkennung in der Schweiz ab

Bekommt ein unverheiratetes Paar Kinder, bedarf es  in der Schweiz einer Vaterschaftsanerkennung. Diese gibt dem Vater die entsprechenden Rechte – aber auch Pflichten. Die Vaterschaftsanerkennung kann auf dem Zivilstandesamt der Wohngemeinde gemacht werden. Es wird empfohlen, die Vaterschaft bereits vor der Geburt anzuerkennen, so sind bei Komplikationen während oder gleich nach der Geburt die Verhältnisse geklärt. Im gleichen Zug kann übrigens uch die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden. Bei unverheirateten Paaren steht diese sonst grundsätzlich der Mutter zu.

Vater kuschelt mit seinem Baby.
Bei unverheirateten Paaren muss der Vater sein Kind auf dem Standesamt offiziell anerkennen. © GettyImages Plus, AleksandarNakic

Vaterschaftsanerkennung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn unverheiratete Paare ein Kind bekommen, muss der Vater dieses auf dem Zivilstandesamt der Wohngemeinde anerkennen. Die Anerkennung geschieht vor Ort vor einem Beamten. Mehr zum Ablauf. 
  • Die Anerkennung der Vaterschaft sorgt für finanzielle Absicherung für Mutter und Kind, bringt aber auch Rechten und Pflichten für den Vater. Mehr.
  • Eine Vaterschaft kann sowohl nach, wie auch vor der Geburt anerkannt werden. Empfohlen wird die Anerkennung vor der Geburt. Warum erklären wir hier. 
  • Am selben Termin kann ausserdem das gemeinsame Sorgerecht beantragt und geregelt werden. 
  • Will ein Mann die Vaterschaft ablehnen, ist es möglich, dass vom Gericht ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Mehr.

Ihr bekommt ein Kind, seid aber nicht verheiratet? Dann solltet ihr euch schon vor der Geburt um die sogenannte Vaterschaftsanerkennung kümmern. 

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Rechtsakt für alle unverheirateten Paare in der Schweiz. Bekommt ein unverheiratetes Paar ein Kind, muss dieses vom Vater offiziell anerkannt werden. Während die Mutter nach der Geburt automatisch alle Rechte erhält, ist dies beim Vater erst durch die gesetzliche Anerkennung der Fall. Erst durch diese wird das Kind-Vater-Verhältnis rechtsgültig. Ohne offizielle Anerkennung hat der Kindsvater keine Rechte - und auch keine Pflichten. 

Die Kindesanerkennung durch den Vater ist nicht nötig, wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt. In diesem Falle wird der Ehepartner automatisch als Vater eingetragen. 

Rechte und Pflichten dank Vaterschaftsanerkennung 

Ist die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet, ist eine Kindesanerkennung nötig, damit der Partner von gewissen Rechten und Pflichten Gebrauch machen kann. Mehr lesen: Zur Infoseite des Bundes.

  • Er gilt offiziell als Vater des Kindes ab der Geburt.
  • Er kann die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.
  • Er muss für den Unterhalt des Kindes sorgen.
  • Das Kind ist ihm gegenüber erbberechtigt (und umgekehrt).
  • Er kann zusammen mit der Mutter wählen, welchen ihrer beiden Nachnamen das erste Kind bekommt. Alle weiteren gemeinsamen Kinder bekommen dann den gleichen Nachnamen.
  • Er kann (zum selben Zeitpunkt) die gemeinsame elterliche Sorge beantragen. Ihr solltet also entscheiden, ob ihr für das Kind die gemeinsame elterliche Sorge beantragt oder ob diese alleine bei der Mutter bleibt. 
  • Sowohl Vater wie auch Kind haben Anrecht auf persönlichen Kontakt. Der Vater hat zudem das Recht auf Information zu seinem Kind.

Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt

Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Es wird empfohlen, die Anerkennung zu machen, bevor das Kind da ist. So seid ihr für alle Eventualitäten gewappnet. Eine vorzeitige Anerkennung bringt den Vorteil, dass der Vater bereits in der Geburtsurkunde vermerkt werden kann. Bei Problemen oder gar Tod bei der Geburt hat ein Mann ohne anerkannte Vaterschaft zudem kein Mitspracherecht. Beim Tod des Vaters hat das Kind zudem keinen Erbanspruch.

Vaterschaftsanerkennung: Vorgehen und Ablauf

Die Vaterschaft kann auf dem Zivilstandsamt anerkannt werden. Dafür muss ein Termin auf dem Zivilstandsamt eurer Wohngemeinde gemacht werden. Die Anerkennung wird vor Ort, vor einem Beanten unterzeichnet. Um die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen zu können, sind neben Personalausweis noch weitere Dokumente nötig. Sobald die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet ist, ist die unterzeichnende Person als gesetzlicher Vater hinterlegt.

Was braucht man für eine Vaterschaftsanerkennung?

In der Schweiz erfolgt die Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandesamt und erfordert folgende Unterlagen:

  • Personenstandsdaten des Vaters und der Mutter
  • Personenstandsdaten des Kindes (falls das Kind beim Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung bereits geboren ist)
  • Identitätsausweis 
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Falls nötig: Zustimmung der gesetzlichen Vertretung

Kosten: Das kostet die Vaterschaftsanerkennung in der Schweiz

Eine Anerkennungserklärung, die beim Zivilstandsamt beantragt wird, kostet 75 Schweizer Franken. Für eine Anerkennungsurkunde sind 30 Franken zu bezahlen.

Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater im Ausland wohnt

Die Vaterschaft kann dem Zivilstandesamt ihrer Wohngemeinde anerkannt werden. Wenn der Vater jedoch im Ausland wohnt, muss die Vaterschaftsanerkennung an einem der folgenden Orte stattfinden:

  • Zivilstandesamt des Geburtsortes des Kindes
  • Zivilstandesamt des Wohnortes des Kindes
  • Wohnort der Mutter
  • Heimatort der Mutter
  • Am Heimatort des Vaters, wenn dieser die Schweizer Staatbürgerschaft besitzt

Bei ausländischer Nationalität sind gegebenenfalls weitere Dokumente erforderlich, über die das Zivilstandsamt Auskunft gibt. Ausländische Väter, die das Kind bereits in der Schweiz anerkannt haben, müssen die Rechtsfragen zur Vaterschaft entsprechend den rechtlichen Regelungen vornehmen, die in ihrem Heimatland gelten. Aufgrund von Abkommen mit Österreich, Deutschland und Italien informieren die Schweizerischen Zivilstandesämter die in den genannten Ländern zuständigen Behörden über eine Kindesanerkennung.

Vaterschaft aberkennen: Das gilt in der Schweiz

Die Vaterschaft kann in gewissen Fällen auch angefochten werden. So kann beispielsweise der Ehemann, aber auch das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahrs anfechten, wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Wurde das Kind mit Wissen des Mannes durch einen Dritten gezeugt, das Kind wurde vom Ehemann jedoch anerkannt, kann die Vaterschaft nicht angefochten werden.

Vorgehen: Wenn Sie die Vaterschaft nicht anerkennen wollen

Eine Vaterschaft kann vor Gericht angefochten werden, wenn ein Vaterschaftstest vorliegt. Tests sind nur dann gültig, wenn sie vom Institut für Rechtsmedizin oder von einem Bund anerkannten Labor durchgeführt wurde. Wird der Anfechtung der Vaterschaft durch das Gericht stattgegeben, endet die Vaterschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Wer kann die Vaterschaft anfechten?

Ist die Kindesmutter bei der Geburt verheiratet, der Ehepartner aber nicht als Vater eingetragen werden will, kann nur er die Vaterschaft anfechten. Wurde die Vaterschaft von einem Mann anerkannt, der nicht der Ehepartner der Kindesmutter ist, kann die Vaterschaft von Mutter und eingetragenem Vater angefochten werden.

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