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Wer unverheiratet zusammenlebt und voll erwerbstätig ist, hat zwar gegenüber Eheleuten gewisse Vorteile – allerdings nur auf dem Bankkonto. Und diese auch nur so lange, wie keine Kinder kommen und weiterhin zwei Einkommen verdient werden. Beide Konkubinatspartner werden separat besteuert, zahlen eigene AHV-Beiträge und beziehen später ihre je eigenen Renten. Anders sieht es aus, sobald Abhängigkeiten bestehen. Wenn einer der Partner den Haushalt besorgt und die Kinder betreut und sein Einkommen dafür herunterschraubt, so schmälert er oder sie damit die eigene künftige Altersversorgung. Im Konkubinat werden die Einkommen für die Berechnung der Altersrente getrennt betrachtet. Bei Eheleuten werden die Einkommen addiert und hälftig geteilt. Ein klarer Vorteil und eine Absicherung für den nicht voll verdienenden Ehepartner.
Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.
Ein weiterer Vorteil der Ehe: Ein nicht erwerbstätiger Konkubinatspartner muss Beiträge an die AHV leisten. Eine nicht erwerbstätige Ehefrau ist von AHV-Beiträgen befreit, sofern der andere Eheteil der AHV mindestens 850 Franken monatlich abliefert. Nur wenn beide Konkubinatspartner bis zum Rentenalter voll arbeiten, sind sie im Vorteil gegenüber Eheleuten. Denn sie erhalten beide ihre je volle Rente. Die Rente von Eheleuten wird gekürzt, in der Fachsprache «plafoniert». So dass gilt: Die Maximalrente für zwei Personen, die im Konkubinat leben, ist immer höher als die Maximalrente für ein Ehepaar.
Die richtige Vorsorge in der Partnerschaft
Besonderer Vorteil: Bei Härtefällen bestehen für Ehepartner bereits Regelungen. Stirbt etwa einer der Konkubinatspartner, sieht die AHV keine Leistungen an den anderen nicht verheirateten Partner vor. Hinterlassenenleistungen erhalten nur Verheiratete und deren Kinder. Wer im Konkubinat lebt, muss diese Lücke selbst schliessen – etwa mit einer Todesfallkapitalversicherung. Auch bei der Pensionskasse sind Konkubinatspaare im Nachteil. Bei einer Trennung werden die Guthaben nicht hälftig geteilt wie bei einer Ehescheidung. Bei Tod des Konkubinatspartners erhält der andere Teil nicht unbedingt eine Rente. Es gibt zwar Regelemente, die eine Hinterlassenenleistung vorsehen – wenn die Lebensgemeinschaft länger als fünf Jahre dauerte oder wenn Kinder da sind. Doch auch hier gilt: Konkubinatspaare müssen das selber in die Hand nehmen und der Pensionskasse schriftlich Mitteilung über die Begünstigung des Konkubinatspartners machen. Und vielleicht eine zusätzliche Risikoversicherung abschliessen.
Die Ehe gibt dem Einzelnen Begrenzung und dadurch dem Ganzen Sicherheit.
Auch in der privaten Vorsorge 3a blickt das Gesetz gütiger auf Ehepaare als auf Konkubinatspaare. Ehepartner und Kinder sind immer begünstigt, nur wenn keine Ehepartner und Kinder vorhanden sind, können unter gewissen Umständen Konkubinatspartner begünstigt werden. Die Säule 3b erlaubt allerdings die uneingeschränkte Begünstigung.
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Kommentare
Ich finde dem Thema heiraten wird in unserer heutigen Zeit viel zu viel Bedeutung geschenkt. Schlussendlich ist, zumindest für mich, die Ehe einfach ein Blatt Papier wo man seine Partnerschaft bescheinigt kriegt. Eine Partnerschaft die nicht funktioniert hätte auch als Ehe nicht funktioniert und eine Parnterschaft die funktioniert wird nicht daran zerbrechen nur weil man nicht heiraten will. Zumindest seh ich das so.
Ja, das denke ich auch. Der Kennenlernprozess dauert oft viel länger als man denkt. Ich finde man sollte sich Zeit lassen, den Partner wirklich kennen lernen und schon einmal auch ein paar Tiefs durchlebt haben. Denn hat man diese gemeinsam überstanden, ist die Wahrscheinlichkeit grösser, auch in der Ehe welche zu überstehen. Manchmal habe ich ein bisschen das Gefühl, viele heiraten einfach der Heirat wegen. Ein tolles Fest, die Beziehung in den Mittelpunkt stellen etc. Aber ein Fest kann man auch so machen, ohne zu heiraten. Wichtiger ist doch, dass wenn man eine Beziehung hat, die einem wichtig ist, dran arbeitet, dass sie auch in Zukunft hält. Und das ist mit einer Heirat noch lange nicht getan.
Denis, das klingt ganz nach schlechten Erfahrungen, oder täusche ich mich? Klar hat die Ehe auch Nachteile, wenn sie ein schlechtes Ende nimmt. Trozdem sollte man diesen Schritt meiner Meinung nach machen, wenn man Kinder haben möchte. Und dass so viele Ehen geschieden werden, hat vielleicht auch damit zu tun, dass immer mehr Paare schon nach einem oder zwei Jahren heiraten. Es würde vielen gut tun, sich zuerst richtig kennenzulernen, das dauert nämlich länger als ein paar Monate..
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