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Die Ehe: Vor- und Nachteile

Heiraten, sich scheiden lassen und wieder heiraten. Die romantische Vorstellung einer Ehe auf ewig wird heute immer weniger gelebt. Trotzdem geben sich jährlich in der Schweiz 40'000 Menschen das Jawort. Nicht zuletzt deshalb, weil ihnen eine Heirat mehr Vor- als Nachteile bringt.

Die Ehe: Vor- und Nachteile

Eine romantische Ehe auf Lebenszeit gibt es kaum mehr. Foto: iStock, Thinkstock

«Man staunt immer wieder, Freunde heiraten, plötzlich verändern sie sich, sind wie ausgetauscht. Sie waren romantisch, sie waren verliebt, jetzt kann man ihnen dabei zusehen, wie sie im Zeitraffer ihre alte Persönlichkeit ablegen.» Beobachtungen, wie sie Schauspielerin Emma Thompson, selbst in zweiter Ehe, dem Magazin beschrieb, haben wohl die meisten Menschen schon in ähnlicher Form gemacht. Es ist der Effekt, den jede Partnerschaft haben kann, auch ohne Trauschein. Immer mehr Paare entscheiden sich denn auch heute gegen die Ehe, um sich nicht später scheiden lassen zu müssen. Bereits sind es über elf Prozent, Tendenz steigend. Bloss: Das Leben im Konkubinat hat Nachteile, die auch finanzielle Einschränkungen mit sich bringen können. Und: Heiraten bringt nicht nur eine bessere Absicherung mit sich, sondern auch zwischenmenschliche Vorteile.

Liebe ist etwas Ideelles, Heiraten etwas Reelles. Und nie verwechselt man ungestraft das eine mit dem anderen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

 
 

Psychologen empfehlen deshalb schon länger, ohne romantische Ideale an die Ehe heranzugehen. Wer heiraten will, muss aufs Zivilstandsamt, rechtzeitig alle Papiere beisammen haben, viel organisieren. Und wenn gar ein Hochzeitsfest zu planen ist, müssen die individuellen Vorstellungen geklärt werden. Oft sind dies Prüfsteine für die Beziehung. Wer sie meistert, gewinnt gemäss Ökonomen und Sozialwissenschaftlern viel. Denn die Ehe beeinflusst das tägliche Verhalten nicht nur negativ. Verheiratete trinken weniger Alkohol, nehmen weniger Drogen und leben gesünder als Singles. Zudem sind Verheiratete glücklicher und haben mehr Sex. Offenbar lohnt es sich nicht nur der Liebe wegen, die Ringe zu tauschen.

Die Ehe und ihre wichtigsten Vor- und Nachteile

  • Im Todesfall gilt der überlebende Ehepartner als Witwe bzw. Witwer. Es besteht Anspruch auf Hinterlassenenrente und auf Erbschaft. Bei Todesfallleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a sind Ehepartner und Kinder automatisch die Begünstigten.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer ist bei Ehe je nach Kanton massiv gesenkt oder ganz gestrichen.
  • Bei binationalen Ehepaaren erhalten die Partner eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Ehepartner müssen einander unfassend finanziell unterstützen.
  • Ehepartner müssen einander über Geldangelegenheiten informieren und gegebenenfalls Haftung für den Partner mittragen.
  • Im Rentenalter erhalten Ehegatten Paarrenten, die tiefer sind als die Einzelrenten.
  • Bei einer Scheidung kann der besser verdienende Paarteil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.
  • Bei Doppeleinkommen kann die Steuerbelastung infolge Progression höher sein als bei Konkubinatspaaren.

Wer unverheiratet zusammenlebt und voll erwerbstätig ist, hat zwar gegenüber Eheleuten gewisse Vorteile – allerdings nur auf dem Bankkonto. Und diese auch nur so lange, wie keine Kinder kommen und weiterhin zwei Einkommen verdient werden. Beide Konkubinatspartner werden separat besteuert, zahlen eigene AHV-Beiträge und beziehen später ihre je eigenen Renten. Anders sieht es aus, sobald Abhängigkeiten bestehen. Wenn einer der Partner den Haushalt besorgt und die Kinder betreut und sein Einkommen dafür herunterschraubt, so schmälert er oder sie damit die eigene künftige Altersversorgung. Im Konkubinat werden die Einkommen für die Berechnung der Altersrente getrennt betrachtet. Bei Eheleuten werden die Einkommen addiert und hälftig geteilt. Ein klarer Vorteil und eine Absicherung für den nicht voll verdienenden Ehepartner.

Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.

Soren Kierkegaard (1813 - 1855)

Ein weiterer Vorteil der Ehe: Ein nicht erwerbstätiger Konkubinatspartner muss Beiträge an die AHV leisten. Eine nicht erwerbstätige Ehefrau ist von AHV-Beiträgen befreit, sofern der andere Eheteil der AHV mindestens 850 Franken monatlich abliefert. Nur wenn beide Konkubinatspartner bis zum Rentenalter voll arbeiten, sind sie im Vorteil gegenüber Eheleuten. Denn sie erhalten beide ihre je volle Rente. Die Rente von Eheleuten wird gekürzt, in der Fachsprache «plafoniert». So dass gilt: Die Maximalrente für zwei Personen, die im Konkubinat leben, ist immer höher als die Maximalrente für ein Ehepaar.

Die richtige Vorsorge in der Partnerschaft

Besonderer Vorteil: Bei Härtefällen bestehen für Ehepartner bereits Regelungen. Stirbt etwa einer der Konkubinatspartner, sieht die AHV keine Leistungen an den anderen nicht verheirateten Partner vor. Hinterlassenenleistungen erhalten nur Verheiratete und deren Kinder. Wer im Konkubinat lebt, muss diese Lücke selbst schliessen – etwa mit einer Todesfallkapitalversicherung. Auch bei der Pensionskasse sind Konkubinatspaare im Nachteil. Bei einer Trennung werden die Guthaben nicht hälftig geteilt wie bei einer Ehescheidung. Bei Tod des Konkubinatspartners erhält der andere Teil nicht unbedingt eine Rente. Es gibt zwar Regelemente, die eine Hinterlassenenleistung vorsehen – wenn die Lebensgemeinschaft länger als fünf Jahre dauerte oder wenn Kinder da sind. Doch auch hier gilt: Konkubinatspaare müssen das selber in die Hand nehmen und der Pensionskasse schriftlich Mitteilung über die Begünstigung des Konkubinatspartners machen. Und vielleicht eine zusätzliche Risikoversicherung abschliessen.

Die Ehe gibt dem Einzelnen Begrenzung und dadurch dem Ganzen Sicherheit.

Friedrich Hebbel (1813 - 1863)

Auch in der privaten Vorsorge 3a blickt das Gesetz gütiger auf Ehepaare als auf Konkubinatspaare. Ehepartner und Kinder sind immer begünstigt, nur wenn keine Ehepartner und Kinder vorhanden sind, können unter gewissen Umständen Konkubinatspartner begünstigt werden. Die Säule 3b erlaubt allerdings die uneingeschränkte Begünstigung.

Eine Hochzeit ist etwas Besonderes und die Ehe kann viele Vorteile bringen.

Eine Hochzeit bringt Vorteile mit sich. Foto: ©iStockphoto.com/Karen Grigoryan

Von grossem Vorteil sind Ehen aber bei Erb- und Schenkungsangelegenheiten. Der Ehepartner und die Kinder sind pflichtteilgeschützte Erben und von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Konkubinatspartner liefern, wenn sie überhaupt erbberechtigt sind, je nach Kanton zwischen 40 und 50 Prozent der Schenkung oder Erbschaft an die Steuerbehörde ab. Erbberechtigt sind sie denn auch nur, wenn etwaige Kinder oder Eltern auf den Pflichtteil gesetzt werden. Nur die frei werdende Quote kann per Testament dem Partner zugewiesen werden.

Etwas benachteiligt ist die Ehe von Doppelverdienern bei der Besteuerung – was immer wieder zu grossen Diskussionen führt. Ehepaare werden nämlich gemeinsam besteuert. Bei Doppelverdienern hat dies wegen Steuerprogression meist eine Mehrbelastung zur Folge. Jeder Kanton hat aber ab Januar 2008 für Ehepaare einen höheren Doppelverdienerabzug eingeführt, um diese Benachteiligung auszugleichen. Dieser kann bis zu 12'500 Franken betragen – zwei Drittel der Ehepaare bezahlen damit nicht mehr Steuern als ein Konkubinatspaar mit gleichen Einkommen. Und: Auch wenn Doppelverdienern aus steuerlicher Sicht das Konkubinat zuerst einmal vorteilhafter erscheint, kann sich die Situation bei gemeinsamen Kindern oder bei Wegfall eines Einkommens schnell ändern.

Die Ehe ist der Versuch, zu zweit mit den Problemen fertig zu werden, die man alleine nie gehabt hätte.

Woody Allen (geb. 1935)

Konkubinatspartner haben viel mehr zu regeln als Ehepaare. Sie können beispielsweise nicht einfach - wie Ehepaare - den Partner vertreten, dazu braucht es eine Vollmacht. Banken und Post haben eigens hierfür Formulare. Dies gilt auch für gesundheitsrelevante Entscheide im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls. Hier ist gegebenenfalls eine Patientenverfügung sinnvoll. Ehepartner müssen gegen einander vor Gericht auch kein Zeugnis ablegen. Das gilt nicht für Konkubinatspartner.

Auch wenn am Anfang noch niemand daran denken mag, im Falle einer Trennung ist es wichtig, dass Klarheit darüber herrscht, wem was gehört. Stirbt ein Ehepartner oder lässt sich das Ehepaar scheiden, findet immer eine güterrechtliche Auseinandersetzung statt, aufgeteilt wird dann aufgrund Errungenschaftsbeteiligung oder anderer bestehender eherechtlicher Regelung.

Bei Konkubinatspaaren erhalten Frauen nach der Trennung grundsätzlich keine Unterhaltsbeiträge, es sei denn es gibt einen Unterhaltsvertrag. Wer geheiratet hat, hat hier eine Absicherung. Besonders wichtig ist dies bei gemeinsamen Kindern.

Heiraten ist nicht das Happyend, sondern immer erst der Anfang.

Frederico Fellini (1920 - 1993)

Versprechen zur Vernunft

Auch wenn eine Ehe heute kaum mehr auf Lebenszeit geschlossen wird, die Liebe als Hauptmotiv für die Ehe hat keinesfalls ausgedient. Immer wichtiger sind aber auch die ganz praktischen Gründe. Die Ehe hat ihren Sinn im zu erwartenden Nutzen, vor allem in der rechtlichen und finanziellen Absicherung. Sie ist denn auch eher ein Versprechen zur Vernunft als ein Versprechen der Liebe. Patrizia, Studentin aus Zürich, bringt es auf den Punkt: «Es ist schön, wenn man erklärt, dass man mit einem anderen Menschen sein ganzes restliches Leben verbringen will. Die Hauptsache ist, dass alle Aussenstehenden wissen, dass die Verheirateten zusammen gehören.» Alle Aussenstehenden, eben auch Arbeitgeber, Vermieter, Pensionskasse und Staat.

 

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