Guten Tag!
Ich bin alleinerziehender Vater einer 14 jährigen Tochter. Wir sind und leben in Österreich, die unterhaltspflichtige Mutter lebt und arbeitet in der Schweiz.
Meine Frage ist nach welchem Recht wird der Unterhalt berechnet und bei welchem Amt in der Schweiz kann ich den Unterhalt einfordern?
Vielen Dank
LG
Peter
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Unterhalt wenn das Kind in Österreich lebt
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Von ausserhalb kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Wo wurde der Vertrag geschlossen? Orientieren Sie sich, ob dieser Vertrag ein rechtsgültiges Dokument ist. In der Schweiz gibt es eine Alimenten-Inkassostelle, (Wohnort der Mutter) welche Alimente bevorschussen kann. Jedoch benötigt auch diese Stelle Ihre Abtretung des rechtsgültigen Dokumentes, damit eine Bevorschussung per Inkasso stattfinden kann. Orientieren Sie sich bei Ihren Behörden über ein mögliches weiteres Vorgehen. Alles Gute!
Boé Nagel
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