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Zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann ganz schön kompliziert sein – besonders beim ersten Mal. Mit einfachen Anleitungen und Tipps können Eltern ihre Kinder beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen.

Eine junge Frau sitzt vor dem Laptop und lächelt.
Zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen muss nicht kompliziert sein. © Aleksandar Georgiev, Getty Images

Steuererklärung zum ersten Mal ausfüllen: Eine Anleitung

In der Schweiz gilt, dass Jugendliche ab 13 Jahren ihr Einkommen versteuern müssen. Sobald sie also in der Lehre oder in einem Praktikum einen Lohn erhalten, müssen sie auch eine Steuererklärung ausfüllen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn der Nachwuchs dies selber macht. Dadurch muss es sich mit seinen Finanzen auseinandersetzen und behält einen besseren Überblick.

Füllt man die Steuererklärung das aber erste Mal aus, kann man ganz schnell an seine Grenzen kommen. Damit sich der Nachwuchs nicht im Zahlen- und Papierdschungel verirrt, setzen Sie sich am besten zusammen hin und füllen die Steuererklärung gemeinsam aus. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren.

Tipp: Steuererklärung digital ausfüllen

Alle Kantone bieten heute Online-Programme für die Steuererklärung an. Dieses führt durch den Prozess und übernimmt das Rechnen. Damit verringert sich das Risiko von Fehlern und das Ausfüllen geht in der Regel schneller mit Stift und Papier.

In einigen Kantonen kann die Steuererklärung bereits komplett digital eingereicht werden. So muss man auch keine Dokumente mehr ausdrucken, sondern kann sie in digitaler Form zusammen mit der Steuererklärung an die Behörde übermitteln. Genaue Informationen dazu finden sich auf der jeweiligen Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung.

Schritt 0: Unterlagen zurechtlegen

Anfang Jahr kriegen alle Steuerpflichtigen Post von der Steuerverwaltung mit den Steuerunterlagen. Die Frist, um die Steuererklärung auszufüllen, ist der 31. März – dann müssen die Dokumente wieder bei der Behörde sein. Hat man triftige Gründe kann man diese Frist auch verlängern.

Vor dem eigentlichen Ausfüllen der Steuererklärung gilt es, alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Im besten Fall sortiert man die wichtigen Belege und Quittungen während des ganzen Jahres und legt sie zusammen in einem Ordner – physisch oder elektronisch – ab. Das erspart ein zeitraubendes Suchen und hilft, dass keine möglichen Abzüge vergessen gehen.

Folgende Dokumente müssen für das Ausfüllen der Steuererklärung bereitliegen:

Für die Angaben zu Einkommen und Vermögen:

  • Lohnausweise, auch für Teilzeit- und Nebenerwerbe (bei Stellenwechseln an vergangene Tätigkeiten denken)
  • Bank- und Postkontoauszüge inkl. Zinsbescheinigung
  • Vermögensausweise
  • Schuldbriefe

Für die Abzüge vom steuerbaren Einkommen:

  • Belege für Berufsauslagen und Weiterbildungskosten
  • Belege für allfällige Einzahlungen in die Säule 3a
  • Belege zu selbst bezahlten Krankheitskosten
  • Spendenbelege

Für viele Abzüge gelten Pauschalbeträge. Diesen Betrag kann man ohne Nachweis vom steuerbaren Einkommen abziehen. Höhere Abzüge muss man mit Quittungen belegen. Die Höhe der Pauschalen und die erlaubten Abzüge unterscheiden sich je nach Wohnkanton. Es lohnt sich also, sich im Vorfeld darüber zu informieren.

Checkliste: Bei der Steuererklärung nichts vergessen

Damit Ihr Kind in Zukunft die Steuererklärung möglichst selbstständig ausfüllen kann, lohnt es sich, ihm einige Tipps mit auf den Weg zu geben. Folgende Checkliste hilft:

PDF herunterladen

Schritt 1: Wegleitung durchlesen

Bevor man mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnt, sollte die Wegleitung durchgelesen werden. Darin sind die einzelnen Abschnitte der Steuererklärung erklärt und alle wichtigen Informationen, zum Beispiel zu den möglichen Abzügen, aufgeführt. Die Wegleitung kann auf der Webseite der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden.

Schritt 2: Einkommen angeben

Nun beginnt das eigentliche Ausfüllen der Steuererklärung. Im ersten Schritt werden alle Einkünfte aufgeführt. Dazu zählt in erster Linie der Lohn, aber auch andere Einnahmen. Das Sackgeld oder der Jugendlohn oder Geldgeschenke von den Eltern zählen aber nicht zum Einkommen des Kindes. Dieses Geld wurde ohnehin bereits von den Eltern versteuert.

Schritt 3: Abzüge geltend machen

Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens kann man verschiedene Abzüge geltend machen. Unter anderem die Kosten fürs Velo, das Zug-Abo oder Ausgaben für die auswärtige Verpflegung. Ebenfalls vom Einkommen abgezogen werden können die Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Das gilt für alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Ausbildung stehen – von Kurs- und Semester- und Prüfungsgebühren über das Unterrichtsmaterial bis hin zu den Reisekosten.

Genaue Informationen zu den möglichen Abzügen und den Pauschalbeträgen finden sich in der Wegleitung der kantonalen Steuerbehörde.

Schritt 4: Vermögen angeben

Neben der Einkommensteuer erheben alle Kantone auch eine Vermögenssteuer. Unter das Vermögen fallen unter anderem folgende Punkte: Kontoguthaben, Bargeld, Liegenschaften und Wertschriften. Auch das eigene Auto oder Motorrad gehört zum steuerbaren Vermögen. Der Hausrat und Einrichtungsgegenstände in der eigenen Wohnung hingegen nicht.

Auch beim Vermögen sind Abzüge für die Steuerberechnung möglich. So sind beispielsweise Kleinkredite oder Hypotheken abzugsfähig. Wichtig: Das eigene Vermögen muss der Nachwuchs erst ab dem 18. Lebensjahr selber versteuern. Davor wird es dem Vermögen der Eltern zugerechnet.

Schritt 5: Steuererklärung einreichen

Wenn sämtliche Angaben zu Einnahmen, Abzügen, Vermögen und Schulden gemacht sind, kann die Steuererklärung eingereicht werden. Nicht vergessen: die von der Steuerbehörde verlangten Belege und Unterlagen direkt mitschicken.

Regelmässig Geld für die Steuern zur Seite legen

In der Schweiz sind die Steuern einer der häufigsten Gründe für eine Verschuldung. Zahlen des Bundesamts für Statistik für das Jahr 2020 zeigen, dass rund 7,5 Prozent der Bevölkerung Zahlungsrückstände bei den Steuern haben.

Um Steuerschulden zu vermeiden, lohnt es sich, die Ausgaben in das persönliche Monatsbudget aufzunehmen. Sofern sich die Einkommenssituation nicht gross verändert hat, ist die Steuerbelastung des Vorjahrs eine gute Referenz, um den nötigen Betrag abzuschätzen. Dieser wird anschliessend durch 12 geteilt und während des Jahres regelmässig auf ein separates Konto eingezahlt.

Finanzen verstehen – Finanzen erklären

Die Rubrik «Finanzen» wird präsentiert von jugendbudget.ch. Der Elternratgeber bietet hilfreiche Tipps rund ums Thema Kinder und Geld.

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