Leben > Arbeit & FamilieMutterschaftsurlaub in der Schweiz: Das sind deine Rechte Fatima Di Pane In der Schweiz hast du nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. In dieser Zeit erhältst du in der Regel 80 Prozent deines durchschnittlichen Erwerbseinkommens (bis zum gesetzlichen Höchstbetrag pro Tag), und du bist während einer Schutzfrist vor Kündigung geschützt. Seit 2021 gibt es zudem zwei Wochen Urlaub für den andern Elternteil, und seit dem 01.01.2023 gilt neu ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub. Eine längere, bezahlte Elternzeit wie in vielen europäischen Ländern kennt die Schweiz weiterhin nicht. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Im Mutterschaftsurlaub findet sich die Familie in ihrem neuen Alltag. © Getty Images, shironosov Mit einem Baby ändert sich das ganze Leben. Nach der Geburt hast du Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Das Wort Urlaub ist jedoch irreführend: In dieser Zeit erholst du dich von der Geburt, und ihr findet als Familie in den neuen Alltag. Viele Eltern erleben diese Wochen als Mischung aus Kennenlernen, Schlafmangel, körperlicher Heilung und emotionaler Umstellung – gut, wenn du deine Rechte kennst und dir früh Hilfe organisierst. Mutterschaftsurlaub in 60 Sekunden Start: Tag der Geburt. Dauer: 14 Wochen (98 Tage) mit EO-Entschädigung. Arbeiten: Die ersten 8 Wochen nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot. Danach ist Arbeit nur möglich, wenn du es willst – beachte: Wenn du vor Ablauf der 14 Wochen wieder arbeitest, endet die Mutterschaftsentschädigung in der Regel. Geld: 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, max. 220 Franken/Tag. Schutz: Kündigungsschutz für eine definierte Schutzfrist nach der Geburt (typischerweise bis 16 Wochen nach der Geburt). Praxis-Tipp: Kläre früh mit HR, wie die EO-Anmeldung und Auszahlung bei euch läuft (über Arbeitgeber und Ausgleichskasse). Anspruch, Beginn, Dauer Beginn am Tag der Geburt – Krankheit vor Geburt ist separat Der Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Geburt. Falls du schon vorher wegen Beschwerden, ärztlich angeordneter Schonung oder einer Schwangerschaftskomplikation nicht mehr arbeiten konntest, wird das nicht an den Mutterschaftsurlaub angerechnet. Diese Zeit gilt rechtlich als Krankheitsabsenz (und läuft je nach Arbeitsvertrag, Krankentaggeldversicherung oder interner Regelung). 14 Wochen bezahlt – Beschäftigungsverbot 8 Wochen, Zustimmung bis 16 Wochen In der Schweiz beträgt der gesetzlich festgelegte Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen. Je nach Kanton oder Arbeitgeber kann er länger sein. So haben Mütter im Kanton Genf Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Auch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder betriebliche Regelungen können bessere Leistungen vorsehen (zum Beispiel längere Dauer oder Lohnaufstockung). Wichtig für die Praxis: In den ersten acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten. Danach darfst du grundsätzlich wieder arbeiten, wenn du es möchtest. Viele Eltern unterschätzen aber eine Folge: Wenn du vor Ablauf der 14 Wochen wieder arbeitest, kann das deinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beenden. Kläre deshalb eine frühere Rückkehr unbedingt vorher mit HR und der zuständigen Ausgleichskasse. Timeline: Geburt bis Woche 16 Tag 0: Geburt → Start Mutterschaftsurlaub. Woche 0–8: Beschäftigungsverbot (du darfst nicht arbeiten). Woche 0–14: Mutterschaftsentschädigung (EO) bei erfüllten Voraussetzungen. Bis ca. Woche 16: Kündigungsschutzfrist nach der Geburt (Schutzfrist; Details im Einzelfall mit HR/Arbeitsvertrag prüfen). 👨🏻🍼 Urlaub des andern Elternteils in der Schweiz 👨🏻🍼 Der andere Elternteil hat in der Schweiz Anspruch auf 10 Arbeitstage (2 Wochen) Urlaub. Diese müssen in den ersten 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden (am Stück oder tageweise, je nach Regelung). Während dem Urlaub des andern Elternteils erhältst du bzw. dein:e Partner:in 80% des Lohnes, maximal 220 Franken pro Tag (EO-Höchstbetrag). Verbindliche Details findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): BSV. Geld: Mutterschaftsentschädigung (EO) Berechnung & Höchstbetrag (80% bis max. 220 CHF/Tag) Im Mutterschaftsurlaub erhältst du in der Regel 80 Prozent deines vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal 220 Franken pro Tag. Bei Teilzeit wird entsprechend dem tatsächlichen Lohn gerechnet. Wichtig: Es gibt Situationen, in denen du mehr als 80% erhältst – allerdings nicht durch die EO selbst, sondern weil ein GAV, eine betriebliche Regelung oder eine Versicherung (z.B. Krankentaggeld oder zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers) den Lohn aufstockt. Frage bei HR konkret nach: «Gibt es bei uns eine Lohnaufstockung während Mutterschaft? Und wird der Lohn in Monatslohnform weiterbezahlt oder als Taggeld abgerechnet?» Auszahlung via Arbeitgeber/Ausgleichskasse In der Praxis läuft die Auszahlung häufig so, dass du weiterhin deinen Lohn über den Arbeitgeber erhältst und der Arbeitgeber die EO-Entschädigung über die zuständige Ausgleichskasse geltend macht. Je nach Konstellation (z.B. wenn du selbstständig bist) kann die Abwicklung anders laufen. Wenn du unsicher bist: Frage bei deiner Ausgleichskasse nach, welche Unterlagen sie benötigt und ab wann die Anmeldung sinnvoll ist. Sonderfälle: Selbstständig, mehrere Arbeitgeber, arbeitslos/krank Bei Selbstständigkeit, mehreren parallelen Anstellungen oder wechselnden Pensen kann die Berechnung komplexer werden, weil sich das durchschnittliche Erwerbseinkommen je nach Situation anders zusammensetzt. Auch wenn du kurz vor der Geburt arbeitslos warst oder Krankentaggelder bezogen hast, lohnt sich eine frühe Klärung mit der Ausgleichskasse. Praktisch hilft: Sammle alle relevanten Dokumente (Lohnabrechnungen der letzten Monate, Arbeitsverträge, Angaben zum Beschäftigungsgrad, bei Selbstständigkeit aktuelle AHV-Unterlagen), damit die Berechnung zügig erfolgen kann. Verlängerung & Sonderfälle Hospitalisation des Neugeborenen (Verlängerung bis max. 8 Wochen) Wenn dein Baby direkt nach der Geburt für mehr als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben muss, kann sich der Mutterschaftsurlaub um die Zeit verlängern, die das Baby im Spital verbringt. Die Verlängerung beträgt jedoch höchstens acht Wochen. Wichtig ist hier meist eine saubere Dokumentation (Spitalbestätigung) und die frühzeitige Information an HR bzw. die Ausgleichskasse. Totgeburt ab 23. Woche Wenn das Undenkbare passiert und dein Kind bei der Geburt stirbt oder still zur Welt kommt, hast du trotzdem Anrecht auf Mutterschaftsurlaub. Bedingung ist, dass die Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt mindestens 23 Wochen gedauert hat. Solltest du dein Baby vor der 23. Schwangerschaftswoche verlieren, hast du rechtlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Trotzdem können Krankheitsabsenz, ärztliche Arbeitsunfähigkeit und je nach Arbeitgeber zusätzliche bezahlte oder unbezahlte Freitage möglich sein. In dieser Situation kann es entlastend sein, wenn du dich nicht allein durch administrative Fragen kämpfen musst: Bitte eine Vertrauensperson, HR-Kontakt oder eine Fachperson (z.B. Ärzt:in oder Hebamme), dich beim Formulieren der nötigen Mitteilungen zu unterstützen. Ferien/Unbezahlter Urlaub – was möglich ist und was nicht automatisch Viele Eltern möchten nach den 14 Wochen noch mehr Zeit. Das geht oft, aber nicht automatisch: Zusätzliche Ferien, unbezahlter Urlaub oder eine Pensumsreduktion musst du mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Kläre dabei auch, wie es mit Sozialversicherungen, Pensionskasse und allfälligen Versicherungsleistungen während unbezahltem Urlaub aussieht. Adoption & andere Familienkonstellationen Adoptionsurlaub in der Schweiz – was gilt seit 2023? Seit dem 01.01.2023 gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Adoptionsurlaub. Wenn du ein Kind zur Adoption aufnimmst, kannst du – bei erfüllten Voraussetzungen – zwei Wochen (10 Arbeitstage) Adoptionsurlaub beziehen, mit Entschädigung über die EO. Der Urlaub ist dafür gedacht, die erste intensive Kennenlern- und Organisationsphase abzufedern. Wichtig: Der Adoptionsurlaub ist nicht identisch mit Mutterschaftsurlaub. Welche Voraussetzungen in deinem Fall gelten (z.B. bei Erwerbstätigkeit, Art der Adoption, Aufteilung zwischen den Adoptiveltern), klärst du am zuverlässigsten mit der zuständigen Ausgleichskasse. Vertiefend findest du Infos hier: In unserem Artikel. Urlaub des andern Elternteils (2 Wochen) – inkl. Ehefrau der Mutter Der zweiwöchige Urlaub des andern Elternteils gilt nicht nur für Väter in klassischen Konstellationen. Entscheidend ist die rechtliche Elternschaft. Wenn du unsicher bist, ob du oder deine Partner:in anspruchsberechtigt seid (z.B. bei gleichgeschlechtlichen Paaren oder wenn die rechtliche Elternschaft erst nach der Geburt geregelt wird), kläre das frühzeitig mit HR und der Ausgleichskasse. Wenn die Mutter stirbt: besondere Regeln Stirbt die Mutter nach der Geburt, gibt es besondere Schutz- und Urlaubsregelungen, damit die Betreuung des Neugeborenen sichergestellt werden kann. Weil die Details je nach rechtlicher und beruflicher Situation unterschiedlich sind, ist eine direkte Klärung mit HR und der Ausgleichskasse zentral. Rückkehr in den Job Stillzeit/Abpumpen: Rechte + praktische Organisation Wenn du stillst oder abpumpst, betrifft die Rückkehr nicht nur den Kalender, sondern auch deine Tagesstruktur. Plane realistisch: Wie oft brauchst du Pausen? Wo kannst du in Ruhe abpumpen? Wie werden Milch und Material hygienisch gelagert? Kläre früh, wer deine Ansprechperson im Betrieb ist, und halte Abmachungen kurz schriftlich fest (Zeitfenster, Raum, Kühlschrank, Diskretion). Teilzeit/Jobsharing/Homeoffice verhandeln Viele Eltern möchten nach der Geburt das Pensum reduzieren oder flexibler arbeiten. Hilfreich ist, wenn du nicht nur «weniger arbeiten» ansprichst, sondern gleich eine umsetzbare Lösung mitbringst: konkrete Wochentage, Kernzeiten, Übergabe-Plan, Stellvertretung, Erreichbarkeit und ein Datum für eine gemeinsame Standortbestimmung nach 4–8 Wochen. Wenn dein Betrieb eine interne Toolbox oder Richtlinie hat, nutze sie; sonst kann ein kurzes, sachliches E-Mail an HR den Prozess erleichtern. Checkliste & Muster-Mail: So meldest du Mutterschaftsurlaub/Abwesenheit korrekt Muster-Mail an HR Betreff: Mutterschaftsurlaub – Planung, EO-Anmeldung und Rückkehr Hallo [Name HR/Teamleitung] Ich möchte euch über die Geburt informieren und meinen Mutterschaftsurlaub wie folgt planen: Start am [Datum der Geburt]. Ich beziehe den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub (14 Wochen) bis voraussichtlich [Datum + 14 Wochen]. Bitte gebt mir kurz Bescheid, wie die EO-Anmeldung bei uns organisiert ist (Unterlagen, Fristen, Ansprechperson) und ob es eine betriebliche Lohnaufstockung/Regelung gemäss GAV gibt. Für die Planung meiner Rückkehr schlage ich vor, dass wir bis [Datum, z.B. 6–8 Wochen nach Geburt] kurz zu Pensum, Einsatzplan und Übergabe sprechen. Danke und freundliche Grüsse [Dein Name] Mini-Checkliste Übergabe/Vertretung Letzter Arbeitstag und Erreichbarkeit klären (auch für Notfälle). Offene Projekte priorisieren (max. 3 Hauptthemen). Zuständigkeiten schriftlich übergeben (Wer macht was?). Wichtige Logins/Tools (nach internen Regeln) übergeben. Wiederkehrende Termine/Deadlines dokumentieren. Kund:innen/Stakeholder-Info: wer kommuniziert was? Dokumente sauber ablegen (ein Ordner, klare Namen). Out-of-Office-Nachricht einrichten (Kontakt Vertretung). Rückkehr-Plan: Wunschpensum, Startdatum, Einarbeitung. Betreuung: Plan A und Plan B (Kita/Tagesfamilie/Familie) festhalten. FAQ Kann mir während dem Mutterschaftsurlaub gekündigt werden? Wenn du im Mutterschaftsurlaub bist, kann dir dein Arbeitgeber während der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt nicht kündigen. Du selbst darfst aber deinen Arbeitsvertrag während deinem Mutterschaftsurlaub kündigen. Wenn du eine Kündigung in Betracht ziehst, überlege dir auch die Folgen für Betreuung, Versicherungen und den Zeitpunkt der Rückkehr – und kläre im Zweifel kurz mit einer Fachstelle oder HR, was vertraglich gilt. Was gilt bei befristeten Verträgen/Probezeit? Bei befristeten Verträgen endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich zum vereinbarten Datum – auch wenn du im Mutterschaftsurlaub bist. In der Probezeit können andere Kündigungsfristen gelten. Weil hier Details stark von Vertrag, Startdatum und Situation abhängen, lohnt sich eine frühe Abklärung mit HR (und bei Unsicherheit mit einer Rechtsberatung). Muss ich zur Arbeit gehen, wenn mein Baby krank ist? Wenn dein Baby krank ist, musst du nicht zur Arbeit. © Getty Images, skynesher Wenn du deine Arbeit wieder aufgenommen hast, aber dein Baby krank wird, gelten für dich spezielle Rechte. Pro Krankheitsereignis darf sich ein Elternteil bis zu drei Tage Zuhause um das Kind kümmern. Ist dein Baby schwer erkrankt, steht dir ein Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen zu. In unserem Artikel erfährst du mehr über das Thema.