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Fortpflanzungsmedizingesetz: Der «perfekte» Mensch aus dem Glas?

Am 5. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, das insbesondere eine emotionale Angelegenheit ist. Wir haben mit Betroffenen, einer Behindertenorganisation und Ärzten gesprochen, die sagen, was dafür und was dagegen spricht und was sich bei einer Annahme ändern würde.

Fortpflanzungsmedizingesetz: Pro und Contra Stimmen
Das Fortpflanzungsmedizingesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Foto: Monkey Business Images, Thinkstock

Eine der wichtigsten Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes betrifft die Präimplantationsdiagnostik (PID): Mit der PID können Embryonen, vor der Einbettung in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Chromosomenfehler untersucht werden. Dies wollen Befürworter zulassen.

Fortpflanzungsmedizingesetz soll betroffenen Paaren helfen

Rund 6'000 Paare in der Schweiz nehmen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Anspruch und versuchen so, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Behandlung hat jedoch keine Erfolgsgarantie, sodass zum Teil mehrere Behandlungsversuche notwendig sind, sagt Dr. med. Sabine Steimann, Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin (AGER). «Die Paare nehmen oft enorme Belastungen auf sich und der unerfüllte Kinderwunsch ist häufig durch einen langen Leidensweg gekennzeichnet.» Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz könne diesen Leidensweg verkürzen, indem es die Chance auf eine Schwangerschaft erhöht und die Risiken der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vermindere. Paaren, die zudem unter einer schweren Erbkrankheit leiden, hilft das Gesetz,ein gesundes Kind zu bekommen, falls Sie die Abklärung mittels Präimplantationsdiagnostik wünschen.

Das sagen Betroffene:

«Als Eltern versucht man seine Kinder zu schützen und vor Leid zu bewahren»

Doris Egli Gallo aus Küsnacht (ZH) ist Mutter von drei Kindern. Sie hat sich im Ausland testen lassen. Gemeinsam mit ihrem Mann reiste sie nach Spanien, wo die PID erlaubt ist. «Nach der Geburt unseres Sohnes Thierry stellten die Ärzte fest, dass er Cystische Fibrose (CF) hat und mein Mann und ich ein defektes Chromosom in uns tragen, das für die Krankheit verantwortlich ist. Die Chance, dass wir die Krankheit einem Kind vererben liegt bei 25 Prozent. Da wir gerne noch ein Kind wollten, dem die Krankheit erspart bleibt, gingen wir nach Spanien.» Der zweite Sohn Robin sei gesund, so wie ihre erstgeborene Tochter Amélie. «Wir haben uns für diesen Weg entschieden, weil eine Schwangerschaft auf Probe für uns nicht in Frage gekommen wäre. Viele Eltern, die feststellen, dass sie ein krankes Kind erwarten, unterbrechen heute die Schwangerschaft. Das ist bis zur 12. Woche legal, für uns aber nicht vertretbar.» Mit dem Eingriff in die Natur hat Doris Egli Gallo keine Mühe. «Als Eltern versucht man seine Kinder zu schützen und vor Leid zu bewahren. Unser Sohn muss jeden Tag viele Medikamente einnehmen, mehrmals am Tag inhalieren und Atemphysiotherapie machen. Die Präimplantationsdiagnostik macht es möglich, einem Kind diesen schweren Leidensweg zu ersparen.»

Im Ausland sind die Kosten dafür hoch. Wäre PID auch in der Schweiz erlaubt, würden sich die Kosten etwa halbieren, so dass es nicht nur den Privilegierten möglich wäre. Einwände von Gegnern kann Doris Gallo nicht ganz nachvollziehen: «Jeder Schwangeren ist es erlaubt, das ungeborene Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Warum soll es dann nicht möglich sein, eine befruchtete, wenige Tage alte Eizelle, bevor sie sich in die Gebärmutter eingenistet hat, auf mögliche Gendefekte zu untersuchen und den Eltern damit eine möglicherweise schwere, sehr belastende Entscheidung der Abtreibung zu ersparen?»

Das sagen Behindertenorganisationen:

 «Nein» zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Die Untersuchung der Embryonen im Reagenzglas wird bei allen künstlichen Fortpflanzungsverfahren erlaubt sein. Damit erhört sich der Druck auf die werdenden Eltern, die PID anzuwenden, weiss Christa Schönbächler, Co-Geschäftsführerin bei insieme Schweiz: «Damit ist immer auch eine Wertung verbunden: was gilt als lebenswert, was nicht. Menschen mit Behinderung können genauso glücklich sein, wie andere Menschen auch. Wir wollen nicht, dass sie als vermeidbares Risiko wahrgenommen werden. Und wir wollen nicht, dass sich Eltern eines Tages für ihr behindertes Kind rechtfertigen müssen.» Die PID wecke zudem viele falsche Erwartungen.  Auch wenn es einer verständlichen Hoffnung unfruchtbarer Paare entspreche: die PID garantiere kein gesundes Kind. Sie könne auch die Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft nicht verbessern. Und sie ist zudem nicht risikolos. Langfristige Gesundheitsschäden für das Kind oder nachfolgende Generationen seien nicht ausgeschlossen. «Was die PID ermöglicht ist einzig, Embryonen mit unerwünschten genetischen Veranlagungen auszusondern. Aber wenn diese Selektion für alle Paare möglich wird, nach welchen Kriterien soll die Auslese erfolgen? Was sollen denn optimale genetische Voraussetzungen sein? Es lässt sich nicht im Reagenzglas testen, wie glücklich ein Kind leben wird.»

Das sagen Politiker:

Schweizer Parteien sind sich uneinig

Die Meinungen sind durch alle Parteien hindurch gespalten. Ein überparteiliches Nein-Komitee wehrt sich gegen das neue Gesetz. Das Komitee besteht aus über 50 Vertreterinnen und Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, Grünen, SP und SVP. Man befürchtet Missbrauch und fehlende Kontrolle, ebenso die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Auch Marianne Streiff, Nationalrätin und Parteipräsidentin der EVP Schweiz ist in diesem Komitee. «Die Frage der Grenzen der PID ist nicht parteipolitisch, sondern liegt auf ethischer Ebene. Sie wird in fast allen Parteien unterschiedlich beantwortet», meint sie. In zahlreichen Staaten Europas, auch in sämtlichen Nachbarländern ausser Lichtenstein, ist die PID heute möglich. Die Schweiz hinkt hinterher. Das ist für Streiff aber kein Kriterium: «Zwar ist die PID erlaubt, nicht aber das Chromosomenscreening. Das ist beispielsweise in Frankreich, Holland, Griechenland und Norwegen verboten. Und ob wir allen internationalen Trends folgen sollten, wage ich zu bezweifeln.» Dazu komme, dass die Liste mit den erlaubten Selektionskriterien jedes Jahr um dutzende Gendefekte erweitert werde – auch um solche, deren Träger eine gute Lebensqualität hätten. «Sie sehen, was als optimal empfunden wird, hängt stark von der eigenen Ethik und Weltanschauung ab. Für mich kommt das FmedG in dieser Form einem ethischen Dammbruch gleich», so die EVP-lerin.

Das sagen Ärzte:

Wollen wir den «perfekten» Menschen?

Die Gegner des Gesetzes befürchten, dass in Zukunft nur noch genetisch optimierte Kinder auf die Welt kommen. Die Angst vor «Design-Kindern» ist unbegründet sagt Dr. med. Sabine Steimann: «Merkmale wie Intelligenz, Haar- oder Augenfarbe können und dürfen nicht getestet werden. Ziel des revidierten Fortpflanzungsmedizingesetzes ist es, Paaren, die an einer Erbkrankheit leiden, die Möglichkeit zu geben ein gesundes Kind zu bekommen. Das Geschlecht darf nur bestimmt werden, falls eine vererbbare Erkrankung vorliegt, die entweder nur Mädchen oder Jungen betrifft.»

Dr. med. Sabine Steimann, Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin (AGER)

Wo liegen die Probleme beziehungsweise die Grenzen mit der jetzigen Gesetzgebung?

Bei der künstlichen Befruchtung muss eine Frau sich über zehn bis zwölf Tage selbständig ein Hormon unter die Haut spritzen, damit die Eierstöcke mehrere Eibläschen produzieren. Wünschenswert sind zehn bis fünfzehn Eibläschen, aus denen zehn Eizellen gewonnen werden können. Davon lassen sich rund sechs Eizellen befruchten. Von diesen sechs befruchteten Eizellen wird sich – statistisch gesehen – eine in der Gebärmutter einnisten und zu einer Schwangerschaft führen. Aufgrund der jetzigen Gesetzeslage dürfen Ärzte nur so viele befruchtete Eizellen weiterentwickeln, wie in die Gebärmutter übertragen werden. In der Regel sind dies zwei, maximal drei entwickelte Eizellen. Überzählige befruchtete Eizellen müssen eingefroren werden. Dabei weiss man nicht, welche dieser Eizellen das Potential haben, sich weiterzuentwickeln, was die Chance auf eine künftige Schwangerschaft deutlich reduziert.

Was würde sich bei einer Annahme für das betroffene Paar ändern?

Die Mehrlingsrate würde reduziert und gleichzeitig würde sich die Schwangerschaftsrate erhöhen. Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes erlaubt, dass künftig maximal zwölf, anstatt bisher drei befruchtete Eizellen weiterentwickelt werden dürfen. Aus den entwickelten Eizellen kann diejenige, die das grösste Entwicklungspotential zeigt, ausgewählt und übertragen werden. Damit steigt die Chance für eine Schwangerschaft, gleichzeitig wird das Risiko einer für Kind und Mutter nicht ungefährlichen Mehrlingsschwangerschaft deutlich gesenkt.
Neu würde das Gesetz Paaren, die auf keinem anderen Weg ein Kind bekommen können oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihren Nachkommen schwere Krankheiten vererben, die PID erlauben.

Eine breite Front ist gegen die Gesetzesänderung, sie haben Angst vor Missbrauch und fehlenden Kontrollen. Ist diese Angst begründet?

Nein, da das Gesetz weiterhin sehr restriktiv bleibt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch regelmässige Kontrollen, wie sich dies bereits in den letzten Jahren erfolgreich etabliert hat, überprüft. Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist somit kein «Freipass» für Paare und Mediziner. Im Gegenteil: Es vermeidet Fortpflanzungsmedizintourismus und somit Behandlungen im Ausland, die keiner Schweizerischen Qualitätskontrolle und der Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen.

Autor: Evelyn Leemann im Mai 2016

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