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Abtreibung in der Schweiz: Alles, was du wissen musst

Das sagt das GesetzAblaufMögliche RisikenHier findest du Hilfe

In der Schweiz ist eine Abtreibung gesetzlich erlaubt, wenn sie in den ersten zwölf Wochen seit der letzten Periode stattfindet. Spätere Abtreibungen sind nur noch in einer Notlage möglich. Die Abtreibung selbst wird mittels Medikament oder einem chirurgischen Eingriff gemacht. Welche Methode die richtige ist, wird mit einer ärztlichen Fachperson besprochen. Schwangerschaftsabbrüche sind in der Regel sicher und haben keinen Einfluss auf deine Fruchtbarkeit.

Eine Abtreibung ist immer ein schwerer Entscheid.
Eine Abtreibung ist immer ein schwerer Entscheid. © Pexels, Mikhail Nilov

Ein positiver Schwangerschaftstest ist nicht immer ein Grund zur Freude. In der Schweiz hatten laut dem Bundesamt für Statistik rund sieben von tausend Frauen schon einmal eine Abtreibung. Etwa ein Viertel der Betroffenen ist zwischen 30 und 34 Jahre alt.

Abtreibung in der Schweiz: Das sagt das Gesetz

Die Abtreibung nach der Fristenregelung, wie sie im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert ist, erlaubt es Frauen, bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ohne spezifische Gründe angeben zu müssen. Frauen in der Schweiz dürfen bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, falls die Schwangerschaft die Mutter körperlich oder seelisch nicht in Gefahr bringt, möglich.

Für die Abtreibung ist weder die Zustimmung des Partners noch diejenige der Eltern notwendig. Auch eine Bedenkzeit wird von Gesetzes wegen nicht verlangt.

Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche

Befindest du dich schon über der 13. Schwangerschaftswoche, dann wird die Ärztin oder der Arzt die Situation je nach Lage einschätzen. Der Abbruch darf nur erfolgen, wenn die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung der schwangeren Frau vorliegt.

Wird das Abtreibungsrecht bleiben?

In der Zukunft könnte eine Revision des Strafgesetzbuches durchaus möglich sein – allerdings in anderen Ländern. Denn in der Schweiz stehen die Rechte aktuell auf der Seite der Frauen, in anderen Ländern nicht. So wurde in den USA der Grundsatzentscheid «Roe v. Wade», welches den Schwangerschaftsabbruch legalisierte, im Jahr 2022 aufgehoben. Seither dürfen Staaten selber entscheiden, ob sie den Schwangerschaftsabbruch gsetzlich erlauben oder nicht. Viele Staaten in den USA haben daraufhin den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch verboten.

Bis wann darf man in der Schweiz abtreiben?

In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen seit der letzten Periode erlaubt. Bis zur 7. Schwangerschaftswoche kannst du medikamentös abtreiben, danach ist ein chirurgischer Eingriff nötig.

Dürfen Minderjährige in der Schweiz abtreiben?

Auch Minderjährige haben in der Schweiz das Recht abzutreiben. Schwangere unter 16 sind jedoch dazu verpflichtet, sich bei einer Schwangerschaft von einer Beratungsstelle der sexuellen Gesundheit beraten zu lassen. Die Eltern der Betroffenen müssen weder benachrichtigt werden, noch ein Einverständnis geben.

💡 Abtreibung in der Schweiz: Zahlt die Krankenkasse? 💡

In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Kosten können dabei zwischen einigen hundert Franken bis hin zu 3000 Schweizer Franken reichen. Zahlen musst du davon lediglich den Selbstbehalt und die Jahresfranchise.

Was muss ich tun, wenn ich abtreiben möchte?

Damit du weisst, was bei einer Abtreibung auf dich zukommt, haben wir hier den Ablauf Schritt-für-Schritt aufgelistet:

Lasse dir die Schwangerschaft ärztlich bestätigen

Als allererstes musst du Gewissheit haben, dass du schwanger bist. Hast du bereits einen Schwangerschaftstest gemacht und ist dieser positiv, dann solltest du dir die Schwangerschaft ärztlich bestätigen lassen. Das kannst du bei einem Besuch bei deiner Gynäkologin oder im Spital tun. Dabei erfährst du auch, in welcher Schwangerschaftswoche du bist. Darüber hinaus kann dir die Ärztin auch sagen, ob sich die Schwangerschaft korrekt entwickelt, etwa ob eine Eileiterschwangerschaft vorliegt oder nicht.

Das Vorgespräch

Das Gesetz sieht es vor, dass jede Betroffene vor einem Schwangerschaftsabbruch mit einer ärztlichen Fachperson ein Gespräch führt. Dabei muss die Schwangere über ihre Notlage informieren und erklären, warum sie sich einen Abbruch wünscht. Die ärztliche Fachperson muss sich sicher sein, dass die Betroffene einen klaren Wunsch zum Abbruch der Schwangerschaft hat. Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch per Unterschrift in Auftrag geben.

Im Gespräch wird die Schwangere auch über die verschiedenen Abbruchsmethoden sowie deren Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt.

Die Methoden der Abtreibung

Der Schwangerschaftsabbruch kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Dabei unterscheidet man vor allem zwei unterschiedliche Varianten. Welche davon sich besser eignet, hängt vor allem von gesundheitlichen Faktoren ab.

  • Die medikamentöse Methode: Bis zur 7. Schwangerschaftswoche kann die Abtreibung medikamentös durchgeführt werden. Dazu nimmst du im Abstand von 48 Stunden, also zwei Tagen, zwei verschiedene Medikamente ein, welche in Kombination dazu führen, dass der Fötus ausgestossen wird. Der Vorteil der medikamentösen Abtreibung ist, dass sie keinen operativen Eingriff benötigt.
  • Die opertivae (chirurgische) Methode: Nach der 7. Schwangerschaftswoche wird der Abbruch chirurgisch mit einer Teil- oder Vollnarkose in einem Spital oder in einer entsprechend ausgerüsteteten Arztpraxis durchgeführt. Dabei dehnt der Arzt oder die Ärztin den Gebärmutterhals um wenige Millimeter auf. Mit einer Kanüle wird dann der Inhalt der Gebärmutterhöhle entfernt. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass Komplikationen eher selten sind, wenn sie von kompetenten Fachpersonen durchgeführt werden.

Die Nachkontrolle

Etwa zwei Wochen nachdem die Schwangerschaft abgetrieben wurde, wird eine Nachkontrolle gemacht. Dabei wird kontrolliert, ob der Schwangerschaftsabbruch vollständig war. Bei etwa 2 Prozent aller Abbrüche ist ein chirurgischer Eingriff nach dem eigentlichen Abbruch nötig.

Mögliche Risiken einer Abtreibung

Schwangerschaftsabbrüche sind sehr sicher. Je nach Methode können die Risiken bzw. Nebenwirkungen eines Schwangerschaftsabbruches anders aussehen.

Nachteile einer medikamentösen Abtreibung

Bei einer medikamentösen Abtreibung kann es zu Nebenwirkungen wie starken Unterleibsschmerzen, Übelkeit, Durchfall oder Erbrechen kommen. Zudem kann es passieren, dass im Anschluss dennoch ein chirurgischer Eingriff erfolgen muss, um Restgewebe zu entfernen.

Nachteile der chirurgischen Abtreibung

Bei der chirurgischen Abtreibung kann es, wie bei jeder Operation, Komplikationen geben. Diese sind aber sehr selten. Möglich sind Verletzungen an der Gebärmutterwand bzw. -hals , hoher Blutverlust oder Entzündungen. Ein zweiter Eingriff ist auch bei dieser Variante nicht ausgeschlossen.

Es muss hier gesagt werden, dass eine Abtreibung keinen Einfluss auf deine zukünftige Fruchtbarkeit hat. Du kannst also auch nach einer Abtreibung bereits im nächsten Monat wieder schwanger werden.

Psychische Probleme nach einer Abtreibung?

Du hast nach einer Abtreibung kein höheres Risiko, psychisch krank zu werden. Jedoch nimmt keine Betroffene diese Entscheidung auf die leichte Schulter und es ist normal, mit verschiedenen Gefühlen konfrontiert zu werden. Es ist darum wichtig, ein gutes Umfeld zu haben, welches dich bei der Verarbeitung unterstützen kann. Zögere nicht, dir Hilfe zu suchen, wenn du Unterstützung brauchst und nimm bei Bedarf eine Bezugsperson mit zum Eingriff. Möglichkeiten für weitere Unterstützung gibt es zudem bei einer Beratungsstelle.

Du denkst über eine Abtreibung nach? Hier findest du Hilfe

Du bist schwanger, und weisst nicht, was du tun sollst oder hast weitere Fragen? Oder bist du dir noch nicht sicher und möchtest eine Beratung zu deiner Situation? Bei der Fachstelle für sexuelle Gesundheit Schweiz findest du ein Verzeichnis verschiedener Beratungsstellen. Die Berater:innen können mit dir deine individuelle Situation anschauen und dir dabei helfen, die Entscheidung zu treffen, welche für dich und dein Leben die richtige ist.

Möchtest du eine anonyme Beratung bzw. Informationen per Telefon, Mail oder Chat? Unter 143.ch findest du Hilfe. Du kannst auch direkt die Nummer 143 anrufen.

Übrigens dürfen auch Männer die Dienste von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit in Anspruch nehmen, auch wenn sie kein Mitspracherecht bei Abtreibungen haben.

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