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Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz: Was du wissen solltest

Seit September 2017 ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter strengen Auflagen erlaubt. Die PID erlaubt Gentests an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden – jedoch nur in klar definierten Fällen. Die Regelung bleibt kontrovers und wirft für dich als betroffene Person oder werdende Eltern zahlreiche praktische und ethische Fragen auf.

Präimplantationsdiagnostik: Möglicherweise bald Gentests an Embryonen im Reagenzglas
Symbolbild: Künftig sollen auch in der Schweiz Gentests im Reagenzglas möglich sein. Foto: nandyphotos, iStock, Thinkstock

Was wird es denn – ein Junge oder ein Mädchen? «Egal, Hauptsache, gesund!» antworten viele. Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist nachvollziehbar. Gleichzeitig stellen sich für dich als werdende Mutter oder werdenden Vater viele praktische und ethische Fragen: Wann ist eine genetische Untersuchung sinnvoll? Welche Optionen gibt es bei erhöhtem Risiko für Erbkrankheiten? Und welche Folgen hat die aktuelle gesetzliche Regelung für deine Familienplanung?

Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) umfasst genetische Untersuchungen von Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. Ziel kann sein, eine bekannte Erbkrankheit zu vermeiden (PGT‑M, Preimplantation Genetic Testing for Monogenic disorders) oder Chromosomenanomalien wie Trisomien auszuschliessen (PGT‑A). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschreibt die PID als ein Instrument, das Paaren mit nachgewiesener genetischer Gefahr helfen soll, die Wahrscheinlichkeit für ein krankes Kind zu reduzieren.

Aktuelle rechtliche Lage in der Schweiz

Seit der Teilrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), die im September 2017 in Kraft trat, ist die PID in der Schweiz unter strengen Auflagen zulässig.1 Die Gesetzesänderung war ein Kompromiss zwischen medizinischen Möglichkeiten, ethischen Bedenken und dem politischen Willen zu einer klaren Regelung. Wesentliche Punkte der heute geltenden Praxis sind:

  • Zulässige Indikationen: Die PID darf angewendet werden, wenn Paare Träger:innen einer schweren erblichen Krankheit sind und diese Krankheit mit hoher Wahrscheinlichkeit an das Kind weitergegeben würde, oder wenn eine natürliche Fortpflanzung auf anderem Weg nicht möglich ist, zum Beispiel nach wiederholten Fehlgeburten oder mehrfach gescheiterten IVF‑Versuchen.
  • Verbotene Anwendungen: Weitergehende nicht‑medizinische Anwendungen bleiben untersagt. Dazu gehört ausdrücklich die Geschlechtswahl aus sozialen Gründen («social sexing»).
  • Individuelle Einzelfallprüfung: Jede PID wird individuell geprüft und nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt; die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich, stellen Bewilligungen aus und überwachen die Einhaltung der Vorschriften.
  • Gesetzliche Umsetzung: Die Zulassung der PID erfolgte durch die Teilrevision des FMedG (September 2017). Seither unterliegt die Anwendung strengen Vorgaben, und Fachzentren müssen Anforderungen an Qualität und Berichtswesen erfüllen.
  • Ausweitung der IVF‑Regeln: Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Anzahl befruchteter Embryonen pro Behandlungszyklus erhöht (von bisher bis zu drei auf nun bis zu zwölf), und die Möglichkeit zur Kryokonservierung wurde geregelt. Damit soll die Chance auf eine Lebendgeburt pro Zyklus verbessert werden.

Die rechtliche Lage ist damit nicht mehr ein generelles Verbot, sondern ein striktes Zulassungssystem mit klaren Indikationen und kantonaler Kontrolle. Trotzdem bleiben ethische Debatten und Unsicherheiten bestehen, weil sich Technik, Gesellschaft und Recht weiterentwickeln.

Chromosomentests (PGT‑A): Warum sie so umstritten sind

Im Zentrum der Debatte steht PGT‑A: Soll die Untersuchung auf Chromosomenstörungen, etwa Trisomie 21, bereits vor einer Schwangerschaft breit zugelassen werden oder weiterhin nur in begründeten Fällen zum Einsatz kommen? Befürworter:innen argumentieren, PGT‑A könne Fehlgeburten verringern, die Chance auf eine erfolgreiche Einnistung eines Embryos erhöhen und Paare davor bewahren, sich während der Schwangerschaft für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu müssen. Gegner:innen warnen vor einer Selektion von Embryonen nach genetischen Merkmalen, dem gesellschaftlichen Druck auf «perfekte» Kinder sowie vor einer möglichen Ausweitung der Indikationen.

Wichtig ist: PGT‑A ist kein absoluter Garant für ein gesundes Kind. Fachgesellschaften betonen, dass PGT‑A technische Grenzen hat (Mosaizismus im Embryo, Probenfehler) und die Resultate interpretiert werden müssen. Die Evidenz zeigt, dass PGT‑A in bestimmten Situationen helfen kann (z. B. bei wiederholten Fehlgeburten oder mehrfachen IVF‑Misserfolgen), die Wirkung auf die kumulative Lebendgeburtenrate pro begonnenen Behandlungszyklus ist jedoch nicht in allen Gruppen eindeutig belegt .

Argumente für Chromosomentests – was sie für dich bedeuten können

  • Weniger Fehlgeburten: Studien und Expertenkommissionen weisen darauf hin, dass das Herausfiltern schwer betroffen wirkender Embryonen die Rate klinischer Fehlgeburten senken kann.
  • Schnellere Schwangerschaft: PGT‑A kann die «Zeit bis zur Schwangerschaft» verkürzen, weil sich Embryonen mit normaler Chromosomenzahl besser einnisten.
  • Vermeidung schwieriger Entscheidungen: Einige Paare sehen in PGT‑A eine Möglichkeit, die Belastung durch späte pränatale Diagnosen und gegebenenfalls den Entschluss zu einem Schwangerschaftsabbruch zu vermeiden.
  • Verbleib im Land: Eine geregelte Zulassung verhindert, dass Paare ins Ausland ausweichen müssen, und sichert damit auch eine sorgfältige, kontrollierte Anwendung.

Argumente gegen Chromosomentests – ethische und soziale Aspekte

Gegner:innen machen geltend, dass PGT‑A die Selektion von embryonalem Leben nach genetischen Kriterien erleichtert und damit ein gesellschaftlich heikles Signal sendet: Welche Formen von Leben gelten als «lebenswert»? Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, warnen vor Stigmatisierung und vor einer Verringerung des gesellschaftlichen Pluralismus. Weitere Kritikpunkte sind mögliche Ungleichheiten beim Zugang (finanzielle Hürden), unklare Langzeitfolgen für Kinder aus Embryonen mit Biopsie sowie die Gefahr einer schrittweisen Ausweitung der Indikationen (zum Beispiel Wunschkriterien wie Geschlecht).

Wenn du betroffen bist: Konkrete Schritte und Fragen an Fachleute

Wenn bei dir oder deinem Partner:deiner Partnerin eine genetische Veranlagung bekannt ist oder du wiederholt Fehlgeburten oder IVF‑Misserfolge hattest, kannst du folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  • Such eine genetische Beratung (Genetische Beratungsstelle, Humangenetiker:in). Dort werden Risikoabschätzung, mögliche Tests und ihre Grenzen sowie Alternativen besprochen.
  • Erkundige dich bei einer IVF‑Klinik nach ihren Erfolgsraten, zur angewandten Technik (z. B. Trophektoderm‑Biopsie an Tag 5) und zur Erfahrung mit PGT‑Methoden.
  • Informiere dich über Alternativen: invasive pränatale Diagnostik (z. B. Chorionzottenbiopsie, Amniozentese) in der Schwangerschaft, nicht invasive pränatale Tests (NIPT) oder die Option von Spendersamen/-ei oder Adoption.
  • Hol dir psychosoziale Unterstützung: Der Entscheid für oder gegen PID, für eine IVF‑Behandlung oder für eine pränatale Diagnostik belastet viele Paare. Psychologische Begleitung und Selbsthilfegruppen können helfen, die persönliche Entscheidung zu finden.
  • Frag nach rechtlichen und finanziellen Aspekten: Was ist in deinem Kanton erlaubt, wer bezahlt welche Untersuchungen und wie wird mit kryokonservierten Embryonen umgegangen?

Chancen, Grenzen und technische Hinweise

Aus medizinischer Sicht ist wichtig zu wissen:

  • Technik: Die heute übliche Methode ist die Trophektoderm‑Biopsie an einem Tag‑5‑Embryo, kombiniert mit molekulargenetischer Analyse. Das Verfahren gilt als aussagekräftiger als frühe (Tag‑3) Biopsien, bringt aber nach wie vor Interpretationsgrenzen mit sich (Mosaizismus).
  • Diagnostische Genauigkeit: PGT‑M (für Einzelgenkrankheiten) liefert bei bekannten Mutationen sehr verlässliche Ergebnisse; PGT‑A kann Chromosomenabweichungen nachweisen, aber false positives/negatives sowie unklare Befunde bei Mosaizismus sind möglich.
  • Auswirkungen auf Lebendgeburtenrate: Die Evidenz zeigt, dass PGT‑A in spezifischen Situationen Vorteile bringt (z. B. höhere Implantationsrate pro Transfer), die Auswirkung auf die kumulative Lebendgeburtenrate pro IVF‑Behandlungszyklus ist jedoch nicht in allen Gruppen klar verbessert.
  • Biopsierisiko: Die Biopsie ist technisch anspruchsvoll; routinemässig durchgeführte Eingriffe in erfahrenen Zentren zeigen niedrige Komplikationsraten, aber ein Restrisiko besteht.

Ethische Fragen und gesellschaftliche Verantwortung

Die Debatte um PID ist nicht nur medizinisch, sondern vor allem ethisch und gesellschaftlich. Fragen der Gerechtigkeit (wer hat Zugang?), der Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen und der Rolle des Staates bei der Regulierung reproduktionsmedizinischer Verfahren sind zentral. Viele Fach- und Selbsthilfeorganisationen fordern deshalb klare, transparente Regeln, begleitende Beratungspflichten und eine offene öffentliche Diskussion, bevor neue Anwendungen oder Lockerungen der Regeln erwogen werden.

Wie die Debatte weitergeht

Auch wenn die PID seit 2017 unter Auflagen möglich ist, bleibt die Diskussion lebendig: Technik entwickelt sich weiter, ethische Bewertungen verändern sich und politische Entscheide können Anpassungen bringen. Für dich bedeutet das: Informier dich laufend, sprich mit Fachpersonen in deinem Kanton und nutze Beratungsangebote, wenn du persönlich betroffen bist. Unabhängig vom gesetzlichen Ausgang bleibt die individuelle, interdisziplinäre Beratung durch Humangenetiker:innen und IVF‑Zentren zentral.

Weiterführender Link zur Präimplantationsdiagnostik

  1. Abgeschlossene Revision: Zulassungsregelung der Präimplantationsdiagnostik Bundesamt für Gesundheit BAG

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