Kinderwunsch > Künstliche BefruchtungPräimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz: Was du wissen solltest – und wer sie nutzen darf Sigrid Schulze Luisa Müller Seit dem 1. September 2017 ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter strengen Auflagen erlaubt. Sie ermöglicht Gentests an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden – jedoch nur in klar definierten Fällen. Hier findest du, was heute zulässig ist, was verboten bleibt, wer die Kosten trägt und an welche Stellen du dich in der Schweiz wenden kannst. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Symbolbild: Seit dem 1. September 2017 sind Gentests an Embryonen im Reagenzglas in der Schweiz unter strengen Auflagen zulässig. Foto: nandyphotos, iStock, Thinkstock Was wird es denn – ein Junge oder ein Mädchen? «Egal, Hauptsache, gesund!» antworten viele. Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist nachvollziehbar. Gleichzeitig stellen sich für dich als werdende Mutter oder werdenden Vater viele praktische und ethische Fragen: Wann ist eine genetische Untersuchung überhaupt zulässig? Welche Optionen gibt es bei erhöhtem Risiko für Erbkrankheiten? Und was bedeutet die geltende Regelung für deine Familienplanung? Stichwort: Präimplantationsdiagnostik Die Präimplantationsdiagnostik (PID) umfasst genetische Untersuchungen von Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nennt dafür zwei Zwecke: Embryonen zu erkennen, welche die Veranlagung für eine bestimmte schwere Erbkrankheit aufweisen – das ist die PGT-M (Preimplantation Genetic Testing for Monogenic disorders). Und Embryonen auf Chromosomenstörungen zu untersuchen, die eine erfolgreiche Schwangerschaft verhindern würden – das ist die PGT-A, auch Aneuploidie-Screening genannt.1 Aktuelle rechtliche Lage in der Schweiz Von 2001 bis August 2017 war die PID in der Schweiz bundesrechtlich verboten. Aufgehoben wurde dieses Verbot mit der Teilrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), die am 1. September 2017 zusammen mit der revidierten Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) in Kraft trat. Der Weg dorthin führte über zwei Volksabstimmungen: Am 14. Juni 2015 nahmen Volk und Stände die Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung an, am 5. Juni 2016 stimmte das Volk nach einem Referendum auch der Gesetzesänderung zu. Seither gilt kein generelles Verbot mehr, sondern ein striktes Zulassungssystem. Diese Punkte sind für dich als betroffene Person die wichtigsten:2 Zugang zum Fortpflanzungsverfahren: Eine künstliche Befruchtung – und damit überhaupt erst eine PID – ist nur zulässig, um die Unfruchtbarkeit eines Paares zu überwinden, wenn andere Behandlungen versagt haben oder aussichtslos sind, oder um die Übertragung einer schweren Krankheit auf die Nachkommen abzuwenden (Art. 5 FMedG). Zusätzlich muss das Kindeswohl gewährleistet sein: Das Paar muss ein Kindesverhältnis begründen können und voraussichtlich bis zur Volljährigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen können (Art. 3 FMedG). Test auf eine bekannte schwere Erbkrankheit (PGT-M): Er ist nur erlaubt, wenn die Gefahr anders nicht abgewendet werden kann, wenn die Krankheit voraussichtlich vor dem 50. Lebensjahr ausbricht, wenn keine wirksame und zweckmässige Therapie dagegen zur Verfügung steht – und wenn das Paar der Ärztin oder dem Arzt schriftlich erklärt, dass ihm diese Gefahr nicht zumutbar ist (Art. 5a Abs. 2 FMedG). Alle vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Chromosomen-Untersuchung (PGT-A): Sie ist zulässig, um chromosomale Eigenschaften zu erkennen, welche die Entwicklungsfähigkeit des Embryos beeinträchtigen können (Art. 5a Abs. 3 FMedG). Das ist der entscheidende und oft missverstandene Unterschied zur PGT-M: Nicht jede genetische Auffälligkeit darf gesucht werden – die gesetzliche Frage lautet, ob der Embryo sich überhaupt entwickeln kann. Verbotene Anwendungen: Die Auswahl nach Geschlecht oder anderen Eigenschaften ausserhalb dieser Voraussetzungen bleibt untersagt – also auch die Geschlechtswahl aus sozialen Gründen («social sexing»). Verboten bleiben ausserdem Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft (Art. 4 FMedG). Gespendete Samenzellen dürfen nur bei Ehepaaren verwendet werden (Art. 3 Abs. 3 FMedG). Beratung und Bedenkfrist: Vor einer PID ist eine nichtdirektive, fachkundige genetische Beratung vorgeschrieben (Art. 6a FMedG). Zwischen dem Beratungsgespräch und der Behandlung muss eine Bedenkfrist liegen, die in der Regel vier Wochen dauert; auf die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung ist hinzuweisen (Art. 6 FMedG). Das Paar muss schriftlich einwilligen. Zahl der Embryonen: Mit der Revision wurde die Zahl der Eizellen, die pro Behandlungszyklus ausserhalb des Körpers zu Embryonen entwickelt werden dürfen, von bisher drei auf höchstens zwölf erhöht (Art. 17 FMedG). Damit wurde die Auswahl unter mehreren Embryonen technisch erst möglich. Wichtig für das Verständnis: Es gibt in der Schweiz keine behördliche Einzelfallbewilligung für jede PID. Bewilligungspflichtig sind die Personen und Betriebe, nicht der einzelne Fall. Die Kantone erteilen die Bewilligung an Ärztinnen und Ärzte, die Fortpflanzungsverfahren anwenden (Art. 8 FMedG), nehmen Inspektionen vor und überwachen die Einhaltung der Vorschriften; die Laboratorien, welche die genetischen Untersuchungen durchführen, brauchen zusätzlich eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Die Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, liegt damit beim behandelnden Team – abgesichert durch die vorgeschriebene genetische Beratung, die Bedenkfrist und die jährliche Berichtspflicht gegenüber der kantonalen Behörde. Einen Überblick über die weiteren Regeln gibt der Beitrag zu den Gesetzen für die künstliche Befruchtung in der Schweiz. Chromosomentests (PGT-A): Warum sie so umstritten sind Ob PGT-A überhaupt erlaubt sein soll, war die zentrale Streitfrage der Abstimmungskampagne von 2015 und 2016. Diese Frage ist entschieden: Seit dem 1. September 2017 darf die Chromosomen-Untersuchung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung durchgeführt werden. Umstritten ist seither nicht mehr das Ob, sondern das Wie – und vor allem, was mit Befunden geschieht, nach denen gar nicht gesucht werden durfte. Denn die PGT-A untersucht den gesamten Chromosomensatz. Dabei können Veränderungen sichtbar werden, die einer Geburt nicht entgegenstehen – die Trisomie 21 ist das bekannteste Beispiel. Das Gesetz erlaubt die Untersuchung ausdrücklich nur mit Blick auf die Entwicklungsfähigkeit des Embryos, nicht als allgemeine Suche nach Behinderungen. Genau an dieser Grenze verläuft die ethische Debatte. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, die PGT-A könne Fehlgeburten verringern, die Chance auf eine erfolgreiche Einnistung erhöhen und Paaren die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch ersparen. Gegnerinnen und Gegner warnen vor einer Selektion von Embryonen nach genetischen Merkmalen, vor gesellschaftlichem Druck zum «perfekten» Kind und vor einer schrittweisen Ausweitung der Indikationen. Wichtig ist: Die PGT-A ist kein Garant für ein gesundes Kind. Das Verfahren hat technische Grenzen – Mosaizismus im Embryo und Probenfehler können zu unklaren, falsch positiven oder falsch negativen Befunden führen, und jedes Resultat muss fachlich eingeordnet werden. In bestimmten Situationen kann die PGT-A helfen, etwa nach wiederholten Fehlgeburten oder mehreren erfolglosen IVF-Zyklen. Dass sich dadurch auch die kumulative Lebendgeburtenrate pro begonnenem Behandlungszyklus verbessert, ist jedoch nicht für alle Gruppen eindeutig belegt. Argumente für Chromosomentests – was sie für dich bedeuten können Weniger Fehlgeburten: Werden Embryonen mit Chromosomenstörungen, die einer Entwicklung entgegenstehen, nicht übertragen, kann das die Rate klinischer Fehlgeburten senken. Schnellere Schwangerschaft: Die PGT-A kann die Zeit bis zur Schwangerschaft verkürzen, weil sich Embryonen mit unauffälligem Chromosomensatz eher einnisten. Vermeidung schwieriger Entscheidungen: Einige Paare sehen darin eine Möglichkeit, die Belastung durch eine späte pränatale Diagnose und einen allfälligen Entscheid über einen Schwangerschaftsabbruch zu vermeiden. Verbleib im Land: Eine geregelte Zulassung verhindert, dass Paare ins Ausland ausweichen, und hält die Anwendung unter Schweizer Aufsicht. Argumente gegen Chromosomentests – ethische und soziale Aspekte Kritikerinnen und Kritiker machen geltend, dass die PGT-A die Auswahl embryonalen Lebens nach genetischen Kriterien erleichtert und damit ein heikles gesellschaftliches Signal sendet: Welche Formen von Leben gelten als lebenswert? Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, warnen vor Stigmatisierung und vor einer Verengung dessen, was als normal gilt. Weitere Kritikpunkte sind Ungleichheiten beim Zugang, weil die Verfahren selbst bezahlt werden müssen, unklare Langzeitfolgen der Biopsie für die Kinder sowie die Sorge vor einer schrittweisen Ausweitung der Indikationen. Wie sich der Alltag mit einem Kind mit Trisomie 21 tatsächlich anfühlt, lässt sich schwer aus Statistiken ablesen. Eine Mutter erzählt davon im Beitrag «Schaff ich das?» – eine Mutter über den Alltag mit ihrem Sohn. Solche Erfahrungen gehören zur Abwägung genauso dazu wie die medizinischen Zahlen. Was PID und künstliche Befruchtung kosten Diese Frage stellt sich früher, als vielen lieb ist: Die In-vitro-Fertilisation wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen. Die Grundversicherung bezahlt nur hormonelle Stimulationen und eine begrenzte Zahl von Inseminationen. Alles Weitere – und damit auch die genetische Untersuchung der Embryonen – trägt das Paar selbst. Die Beträge unterscheiden sich von Fall zu Fall und von Zentrum zu Zentrum; das Zentrum muss dich im Beratungsgespräch über die Kosten informieren.3 Was auf ein Paar konkret zukommt, zeigt die Übersicht zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung in der Schweiz. Wenn du betroffen bist: Konkrete Schritte und Anlaufstellen Wenn bei dir oder deiner Partnerin beziehungsweise deinem Partner eine genetische Veranlagung bekannt ist oder ihr wiederholt Fehlgeburten oder erfolglose IVF-Zyklen erlebt habt, sind das die nächsten Schritte: Genetische Beratung vereinbaren. Zuständig sind die Fachpersonen für medizinische Genetik. Du brauchst dafür nicht zwingend eine Ärztin oder einen Arzt als vermittelnde Stelle – eine Anmeldung als Selbstzuweiserin ist ebenfalls möglich. Ausdrücklich angesprochen sind unter anderem Paare mit länger bestehender Unfruchtbarkeit oder wiederholten Fehlgeburten. Wer in der Schweiz genetisch berät und wie eine Beratung abläuft, zeigt die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Genetik.4 Ein Zentrum für Fortpflanzungsmedizin auswählen. In der Schweiz gibt es rund 30 solcher Zentren; die Kommission FIVNAT der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) führt sie mit Adresse nach Kanton auf.5 Frag beim Erstgespräch nach den Erfolgszahlen des Zentrums, nach der angewandten Technik und nach der Erfahrung mit PGT-Verfahren. Die Bedenkfrist nutzen. Zwischen Beratung und Behandlung liegen in der Regel vier Wochen. Diese Zeit ist gesetzlich vorgesehen – du musst sie nicht verkürzen, und du hast Anspruch auf den Hinweis, dass du dich auch unabhängig beraten lassen kannst. Alternativen mitdenken. Dazu gehören die pränatale Diagnostik in einer späteren Schwangerschaft (nicht invasive Bluttests, Chorionzottenbiopsie, Amniozentese) und die Adoption. Nicht dazu gehört in der Schweiz die Eizellspende – sie ist ebenso verboten wie die Embryonenspende und die Leihmutterschaft. Was das bedeutet und welche Wege bleiben, steht im Beitrag zur Eizellspende in der Schweiz. Eine Samenspende ist zulässig, aber nur für Ehepaare. Psychosoziale Unterstützung annehmen. Der Entscheid für oder gegen eine PID belastet viele Paare. Die Zentren müssen vor, während und nach der Behandlung eine psychologische Begleitung anbieten – das ist keine Gefälligkeit, sondern gesetzliche Pflicht. Die Kostenfrage vorab klären. Lass dir schriftlich aufschlüsseln, was die Behandlung und die genetische Untersuchung kosten und was davon die Krankenkasse übernimmt. Kläre zugleich, wie das Zentrum mit kryokonservierten Embryonen umgeht. Chancen, Grenzen und technische Hinweise Aus medizinischer Sicht ist wichtig zu wissen: Technik: Üblich ist heute die Trophektoderm-Biopsie an einem Embryo am fünften Tag, kombiniert mit einer molekulargenetischen Analyse. Sie gilt als aussagekräftiger als eine frühe Biopsie am dritten Tag, lässt aber Interpretationsspielraum offen. Diagnostische Genauigkeit: Bei einer bekannten Mutation liefert die PGT-M sehr verlässliche Ergebnisse. Die PGT-A weist Chromosomenabweichungen nach, doch falsch positive und falsch negative Resultate sowie unklare Befunde bei Mosaizismus sind möglich. Auswirkung auf die Lebendgeburtenrate: In bestimmten Situationen bringt die PGT-A Vorteile, etwa eine höhere Einnistungsrate pro Transfer. Ob sich dadurch auch die kumulative Lebendgeburtenrate pro Behandlungszyklus verbessert, ist nicht für alle Gruppen klar belegt. Biopsierisiko: Der Eingriff am Embryo ist technisch anspruchsvoll. In erfahrenen Zentren sind die Komplikationsraten niedrig, ein Restrisiko bleibt. Ethische Fragen und gesellschaftliche Verantwortung Die Debatte um die PID ist nicht nur eine medizinische. Fragen der Gerechtigkeit – wer kann sich das Verfahren leisten? –, der Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen und der Rolle des Staates bei der Regulierung stehen im Zentrum. Fach- und Selbsthilfeorganisationen fordern deshalb klare Regeln, verbindliche Beratungspflichten und eine offene öffentliche Diskussion, bevor weitere Anwendungen zugelassen oder bestehende Grenzen gelockert werden. Wie die Debatte weitergeht Der nächste Schritt ist bereits eingeleitet, und er betrifft nicht die PID, sondern die Eizellspende. Das Parlament hat im Herbst 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» angenommen. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Eckwerte für eine Zulassung festgelegt und schlägt vor, die Ei- und Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. Das BAG erarbeitet dazu einen Vorentwurf zur Revision des FMedG.6 Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, gilt das heutige Recht unverändert weiter – die Eizellspende bleibt bis dahin verboten. Für dich bedeutet das: Verlass dich nicht auf ältere Darstellungen der Rechtslage, sondern kläre deinen Fall mit Fachpersonen in deinem Kanton. Die interdisziplinäre Beratung durch die medizinische Genetik und ein Zentrum für Fortpflanzungsmedizin bleibt der entscheidende Schritt. Weiterführender Link zur Präimplantationsdiagnostik «Sagen Sie Nein zum Chromosomenscreening»: Positionspapier von 19 Organisationen aus der Abstimmungskampagne von 2014 gegen die damalige Gesetzesvorlage. Ein zeitgeschichtliches Dokument der Contra-Argumente – keine Darstellung der heutigen Rechtslage: insieme.ch (PDF) Quellen Abgeschlossene Revision: Zulassungsregelung der Präimplantationsdiagnostik Bundesamt für Gesundheit BAGFortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), Stand 1. August 2025 Fedlex, Systematische Rechtssammlung SR 810.11Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ch.ch – Informationsportal der Schweizer BehördenPatienten: Genetische Beratung Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Genetik SGMGIVF-Zentren in der Schweiz Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin SGRM, Kommission FIVNATRechtsetzungsprojekte zur Fortpflanzungsmedizin Bundesamt für Gesundheit BAG