Kind > AlleinerziehendGemeinsame Sorge, aber noch keine faire Betreuungsregelungen Anouk Holthuizen Seit mehreren Jahren haben getrennte und geschiedene Eltern in der Schweiz grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Das war ein wichtiger Schritt weg vom Bild des reinen «Zahlvaters». Trotzdem berichten viele Väter (und auch manche Mütter in umgekehrter Konstellation), dass es im Alltag weiterhin hakt: bei der Obhut, beim Informationsfluss und bei der Frage, wer bei Konflikten wirklich durchsetzt, was vereinbart ist. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Auch mit dem automatischen gemeinsamen Sorgerecht sind Väter den Müttern noch nicht gleichgestellt. (Bildmontage*: heb) «Die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts hatte eine grosse Symbolwirkung», findet Markus Gygli, Präsident von männer.ch, dem Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. «Die Gesellschaft respektiert heute, dass Väter Verantwortung übernehmen.» Er spricht damit ein Thema an, das Männer jahrelang beschäftigte: Dass Väter nach einer Trennung kaum mehr Mitspracherecht bei wichtigen Fragen zu ihren Kindern hatten. Gesetz hilft Männern aus der Rolle des Zahlvaters Seit Juli 2014 haben nun getrennte und geschiedene Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das bedeutet: Jener Elternteil, der das Kind betreut, darf in alltäglichen oder dringlichen Angelegenheiten alleine entscheiden. Entscheide über «grösseren» Themen wie Religionszugehörigkeit, Schulwechsel oder medizinische Behandlungen müssen gemeinsam getroffen werden. Um einem Elternteil das Sorgerecht abzusprechen, braucht es triftige Gründe, etwa wenn sexueller Missbrauch, Gewalt, Alkoholismus oder Vernachlässigung im Spiel sind. Dass eine Mutter das alleinige Sorgerecht bekäme, sei nur noch selten der Fall. Damit wurde vor drei Jahren ein Zustand behoben, der von verschiedenen Männerorganisationen stark kritisiert wurde. Gemäss altem Gesetz erteilten die Gerichte das gemeinsame Sorgerecht nur auf gemeinsamen Antrag der Eltern hin. In der Regel wurde es einem Elternteil übertragen, fast immer der Mutter. Dies vor allem, weil meist die Mutter ihre Erwerbstätigkeit aufgibt oder reduziert, während der Vater für das Familieneinkommen sorgt. Viele Väter wurden somit faktisch zum Zahlvater, der seine Kinder nur noch alle zwei Wochenenden sehen darf. Praxis-FAQ: Was muss ich bei gemeinsamer Sorge abstimmen? Gemeinsame elterliche Sorge heisst nicht, dass ihr alles gemeinsam machen müsst – aber dass ihr bei zentralen Weichenstellungen gemeinsam entscheidet. In der Praxis hilft es, dir zwei Fragen zu stellen: Ist es eine langfristige Grundsatzentscheidung? Und: Hat es erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes oder auf die Betreuungsmöglichkeiten des anderen Elternteils? Wenn ja, ist Abstimmung in der Regel Pflicht. Schule/Lehre/Arzt – was ist gemeinsam, was ist Alltag? Typisch gemeinsam zu entscheiden (weil grundsätzlich und langfristig): Schulwechsel (z.B. Wechsel der Schule, Wechsel in eine andere Schulform oder ein längerfristiger Wechsel des Ausbildungswegs). Wichtige medizinische Eingriffe und Behandlungen, die nicht nur Routine sind (z.B. Operationen, längerfristige Therapien). Religiöse Grundsatzentscheide (z.B. Konfessionswechsel). Typisch im Alltag zu entscheiden (durch den betreuenden Elternteil, sofern es nicht um Grundsatzentscheide geht): Alltägliche schulische Themen (Hausaufgabenorganisation, Kontakt mit der Klassenlehrer:in zu normalen Lernfragen). Normale ärztliche Routine (z.B. Abklärung bei akuten Beschwerden, Standardtermine), solange keine weitreichenden Entscheide anstehen. Alltagsthemen wie Freizeitgestaltung, Tagesstruktur, Ernährung im Rahmen des üblichen. Wichtig: Auch wenn du im Alltag allein entscheiden darfst, ist es für das Kind oft entlastend, wenn beide Eltern informiert sind – besonders bei Schule und Gesundheit. Wenn du merkst, dass Informationen regelmässig versanden, lohnt sich eine klare, schriftlich vereinbarte Informationsroutine (z.B. fixes Update per E-Mail einmal pro Woche oder ein geteiltes Dokument für Termine). Pass/ID, Auslandreisen und Ferienplanung Bei Auslandreisen und bei Fragen rund um Pass/Identitätskarte entstehen in Trennungsfamilien besonders häufig Konflikte – oft nicht aus Böswilligkeit, sondern wegen Unsicherheit. Ferienplanung: Klärt möglichst früh, wann wer Ferien macht. Das reduziert Stress für das Kind – und verhindert, dass kurzfristig Druck entsteht. Auslandreisen: Praktisch hilfreich ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils (und Kopie eines Ausweises), vor allem bei längeren Reisen oder wenn das Reiseziel als konfliktanfällig gilt. So kannst du unnötige Schwierigkeiten an Grenzen oder bei Kontrollen vermeiden. Pass/ID: Wenn ein Elternteil die Ausstellung oder Herausgabe von Ausweispapieren blockiert, hilft oft zuerst eine klare, sachliche schriftliche Aufforderung mit Frist. Bleibt das erfolglos, führt der nächste Schritt in der Regel über eine Behörde oder ein Gericht (siehe weiter unten). Umzug mit Kind – wann braucht es Zustimmung? Ein Umzug ist nicht nur eine Adressänderung: Er kann Betreuung, Schulweg, Kontakt zum anderen Elternteil und das soziale Netz des Kindes stark verändern. Darum ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheidend, ob der Umzug erhebliche Auswirkungen auf das Kind oder auf die Ausübung der Betreuung hat. Umzug innerhalb Schweiz vs. ins Ausland Innerhalb der Schweiz kann ein Umzug je nach Distanz und Konsequenzen zustimmungsbedürftig sein. Als Faustregel: Wenn sich der Alltag des Kindes und die Betreuungsmöglichkeiten des anderen Elternteils spürbar verändern (z.B. deutlich längere Wegzeiten, weniger mögliche Betreuungsübergaben, Wechsel der Schule), solltest du frühzeitig das Gespräch suchen und eine schriftliche Lösung anstreben. Ins Ausland gilt besonders: Ein Wegzug kann die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil massiv beeinflussen. In konfliktbelasteten Situationen ist es deshalb zentral, nichts «überstürzt» zu tun, sondern die Zustimmung beziehungsweise eine behördliche/gerichtliche Regelung einzuholen, bevor Fakten geschaffen werden. Orientierung bieten hierzu Schweizer Merkblätter von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (z.B. KESB Bern), die den Fokus genau auf diese Frage legen: Hat der Umzug erhebliche Auswirkungen auf das Kind oder die Betreuung? Wenn ja, braucht es eine gemeinsame Lösung oder eine offizielle Regelung. Gerichte bevorzugen trotzdem vielfach die Mutter Doch wie ist die Situation der Väter heute, sind sie im Leben ihrer Kinder heute präsenter als vor der Gesetzesänderung? Ob das gemeinsame Sorgerecht dazu führt, dass Kinder ihre Väter mehr sehen, kann Markus Gygli nicht beantworten. Denn es werde statistisch nicht erfasst, wie viele Tage Kinder bei Vater und Mutter wohnen. «Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet noch nicht, dass Vater und Mutter ihre Kinder auch sozusagen hälftig betreuen,» so Gygli. Heute wird mit einer sogenannten Obhutsregelung definiert, wer wie viel Betreuungszeit übernimmt. Zwar sieht das neue Unterhaltsrecht, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, vor, dass die Möglichkeit der alternierenden Obhut geprüft wird, also der fair aufgeteilten Betreuung durch Vater und Mutter. Doch eine Pflicht gibt es nicht. Gygli weiss: «Die Gerichte entscheiden in Sachen Obhut sehr unterschiedlich. Noch gibt es an vielen Orten Richter, die traditionell denken und finden, dass ein Kind per se am besten bei der Mutter aufgehoben ist.» Väter fallen aus dem Alltag der Kinder raus Oft heisse es, mit Rücksicht auf das Kindswohl sei es am besten, wenn der Status Quo beibehalten wird: also dass die Mutter unter der Woche die Hauptversorgerin bleibt. «Der Status Quo wäre aber, dass ein Vater weiterhin im Alltag der Kinder präsent ist.» Denn viele Väter kümmerten sich bis zur Trennung morgens und abends und am Wochenende um die Kinder. «Werden sie zum Wochenendvater gemacht, fallen sie aus dem Alltag der Kinder raus.» Aus Sicht der kindlichen Entwicklung wird heute in der Fachliteratur breit betont, dass Kinder von verlässlichen, konfliktarmen Beziehungen profitieren – zu beiden Elternteilen, wenn diese Beziehungen für das Kind sicher sind. Entscheidend ist dabei weniger ein starres 50/50-Modell als Planbarkeit, emotionale Verfügbarkeit und ein Umgang der Eltern, der das Kind nicht in Loyalitätskonflikte drängt. Genau hier scheitern viele Regelungen im Alltag: nicht am Kalender, sondern an Kommunikation, Absprachen und der Fähigkeit, Konflikte vom Kind fernzuhalten. Zusammen mit den Väterorganisationen beobachte männer.ch die Gerichtsentscheide und versuche, Männer zu unterstützen, die um die Obhut kämpfen. «Leider gibt es noch kein Bundesgerichtsurteil, das hier als Präzedenzfall dienen könnte», sagt Gygli. Und seiner Organisation fehlten die Mittel, Männer bis vor Bundesgericht zu begleiten. Hält sich der Vater nicht an Regeln, kommt die Polizei Auch Oliver Hunziker, Präsident der Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi, sagt, dass das Sorgerecht heute «praktisch kein Thema» mehr ist. «Früher sagten die Anwälte von Vätern immer ‹Pass auf, sonst verlierst du noch das Sorgerecht›. Heute können Väter bei einer Scheidung für ihre Sache einstehen.» Sie würden nicht mehr einfach aus ihrer Verantwortung gekickt. Die Obhut werde aber leider immer noch meistens der Mutter zugesprochen. «Alternierende Obhut müsste erste Wahl sein» Sowohl Oliver Hunziker als auch Markus Gygli sagen, dass die Gesetzeslage eigentlich für faire Urteile ausreichen würde. Beide erwarten jedoch, dass die alternierende Obhut stärker gefördert werde und eine Mediation bei zerstrittenen Eltern Pflicht sein müsste. Gygli sagt: «Die Vorgaben müssen konkreter werden». Und Oliver Hunziker ergänzt: «Die alternierende Obhut müsste die erste Wahl sein.» Denn so könnten mehr Väter einen besseren Kontakt zu ihren Kindern haben und mehr Mütter künnten mehr arbeiten gehen. «So wären auch die Finanzen fairer verteilt.» Wenn der Kontakt/Informationsfluss blockiert wird – was sind nächste Schritte? Wenn du merkst, dass Abmachungen immer wieder unterlaufen werden (z.B. Übergaben scheitern, Informationen aus Schule/Arztpraxis nicht geteilt werden, Telefonate werden verhindert), ist das emotional belastend – für dich und besonders für dein Kind. Gleichzeitig hilft es, Schritt für Schritt vorzugehen: deeskalierend, dokumentiert und mit Blick auf eine praktikable Lösung. Dokumentieren, Fristen setzen, Mediation, KESB/gerichtliche Regelung Dokumentiere sachlich: Datum, Uhrzeit, was vereinbart war, was tatsächlich passiert ist (ohne Interpretationen). Hebe Nachrichten auf. Das ist nicht «Krieg», sondern Selbstschutz, falls du später eine Regelung brauchst. Setze klare, kurze Fristen: Formuliere konkret, was du brauchst (z.B. «Bitte bestätige bis Freitag 18.00 Uhr die Übergabe am Sonntag um 17.00 Uhr»). Schlage Mediation vor: Wenn Gespräche im Kreis laufen, kann eine neutrale Fachperson helfen, eine tragfähige Elternvereinbarung zu erarbeiten. Das entlastet das Kind und reduziert Folgekämpfe. Hole dir früh Beratung: Gerade bei wiederholtem Kontaktentzug oder bei geplanten Umzügen ist frühe juristische oder behördliche Beratung oft sinnvoll, bevor sich Muster verfestigen. Wenn nötig: offizielle Regelung verlangen: Bleibt der Konflikt chronisch, kann eine formelle Anpassung/Präzisierung der Obhuts- und Betreuungsregelung nötig werden. Schweizer Merkblätter von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (z.B. KESB Bern) betonen bei eskalierten Elternkonflikten besonders zwei Punkte: frühzeitig klären (statt Tatsachen schaffen) und Kindeswohl sowie Umsetzbarkeit ins Zentrum stellen. Das ist nicht immer schnell – aber oft der stabilste Weg, damit dein Kind wieder verlässliche Beziehungen leben kann. Checkliste: 5 Dinge, die Alleinerziehende bei gemeinsamer Sorge vorbereiten sollten Eine klare Kommunikationsregel: ein Kanal (z.B. E-Mail) und ein Rhythmus (z.B. wöchentliches Update), damit Informationen nicht «zufällig» verschwinden. Ein gemeinsamer Jahresüberblick: Schulferien, Feiertage, Lager, wichtige Arzttermine, Geburtstage – früh eintragen, früh klären. Ein Notfallplan: Wer ist erreichbar? Welche Nummern (Kinderarztpraxis, Notfall, Schule)? Wer darf informieren/abholen? Ein Dossier mit Dokumenten: Kopien von Krankenkassenkarte, Impf- und Gesundheitsinfos, Schulunterlagen, Ausweispapieren (oder klare Regel zur Herausgabe). Ein Vorgehen für Konflikte: erst schriftlich klären, dann Mediation, dann Behörde/Gericht – damit du in Stressmomenten nicht improvisieren musst. Wer ist zuständig? KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde): Wird typischerweise zuständig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wenn Schutzmassnahmen nötig sind oder wenn Elternvereinbarungen/Umsetzungen in eine behördliche Regelung überführt werden müssen (je nach Situation). Gericht: Entscheidet insbesondere im Rahmen von Trennung/Scheidung über Obhut, Betreuung, Unterhalt und strittige Punkte, wenn Eltern keine Einigung finden oder eine Anpassung verlangt wird. Welche Stelle in deinem Fall der richtige nächste Schritt ist, hängt von deiner Situation ab (z.B. ob bereits ein gerichtlicher Entscheid vorliegt, ob eine akute Gefährdung besteht, ob es um Vollzug/Anpassung geht). Wenn du unsicher bist, kläre zuerst, welche Behörde in deiner Gemeinde für Kindesschutz zuständig ist oder hole dir eine rechtliche Erstberatung. Infostellen für getrennt lebende Väter Männer.ch, Dachverband der Schweizer Männer- und Vaterorganisationen, www.männer.ch Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi, www.gecobi.ch Vaterrechte Schweiz, www.vaterrechte.ch Männermagazin «Ernst», www.ernstmagazin.ch Teilzeitmann, ganze Männer machen Teilzeitkarriere, www.teilzeitkarriere.ch/teilzeitmann