Leben > Krisen & HilfeNach der Trennung: Wer betreut die Kinder wo? Drei Wohnmodelle im Vergleich Anouk Holthuizen Wenn du dich trennst, steht oft eine der wichtigsten Fragen ganz vorne: Wie sieht der Alltag der Kinder künftig aus – wer betreut wann und wo? Hier findest du die drei häufigsten Wohn- und Betreuungsmodelle in der Schweiz, eine kindeswohlorientierte Entscheidungshilfe, Beispielpläne für verschiedene Altersstufen sowie praktische Regeln für Übergaben, Ferien und Finanzen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Nach der Trennung verändert sich der Alltag der Kinder – wie stark, hängt vom gewählten Betreuungsmodell ab. Bild: Getty Images, gradyreese Eine Trennung verunsichert viele Kinder – nicht nur, weil Vater und Mutter kein Paar mehr sind, sondern auch, weil sich ihr Zuhause, ihre Routinen und oft auch ihre Bezugspersonen verändern. Manche Kinder leben danach tatsächlich «in zwei Wohnungen». Es gibt aber auch Modelle, bei denen die Kinder in einer Wohnung bleiben und die Eltern pendeln. Wichtig vorweg: Es gibt nicht «das beste» Modell für alle. Entscheidend ist, was für dein Kind in eurer Situation langfristig tragfähig ist: stabil im Alltag, emotional sicher, gut umsetzbar und mit möglichst wenig Konflikt verbunden. Was sagt die Forschung – und was ist der aktuelle Stand in der Schweiz? Für Kinder ist es in der Regel entlastend, wenn sie verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen behalten können – und wenn die Erwachsenen Konflikte nicht über die Kinder austragen. In der psychologischen Forschung gilt der anhaltende Elternkonflikt als einer der stärksten Risikofaktoren nach einer Trennung, während stabile Bindungen, vorhersehbare Abläufe und kooperative Elternschaft als Schutzfaktoren gelten. Entscheidend ist dabei die Schwere: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt sich aus der blossen Weigerung eines Elternteils, eine alternierende Obhut einzuführen, noch nicht auf eine Unfähigkeit zur Zusammenarbeit schliessen. Erst ein ausgeprägter und anhaltender Konflikt in Fragen, die das Kind betreffen, lässt künftige Schwierigkeiten erwarten – mit der Folge, dass das Kind immer wieder Konfliktsituationen ausgesetzt wird [2]. Gleichzeitig zeigt die Studienlage auch: Viel Kontakt ist nicht automatisch besser, wenn Übergaben hochstrittig sind oder ein Elternteil das Kind in Loyalitätskonflikte bringt. Ein Modell funktioniert dann am besten, wenn es kindgerecht ist (Alter, Temperament, Schule, Freundschaften), logistisch passt (Distanz, Arbeit, Betreuung) und die Eltern ausreichend kooperationsfähig sind. Worauf es dabei ankommt, hat der Bundesrat 2024 anhand zweier interdisziplinärer Studien ausgewertet: Konflikte sind demnach nicht das grösste Problem, sondern fehlende Aushandlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft. Auch bei persönlichem Streit kann eine geteilte Betreuung funktionieren, solange beide im Interesse der Kinder ein Mindestmass an Kooperation aufbringen [2]. Für die Schweiz ist ausserdem wichtig: Die alternierende Obhut (umgangssprachlich oft «Wechselmodell») ist heute deutlich präsenter als früher, bleibt aber anspruchsvoll in der Umsetzung. Warum sie trotzdem nicht häufiger gewählt wird, hat der Bundesrat 2024 untersuchen lassen – und das Ergebnis überrascht: Es liegt vorab an den realen Lebensumständen, also an der Distanz zwischen den Wohnorten, an beruflichen Verpflichtungen und an der finanziellen Situation, und weniger an den Konflikten der Eltern untereinander. Dass die Gerichte eine Verbreitung bremsen würden, hat sich in den Studien nicht bestätigt; die Betreuungsanteile der Väter sind in den letzten Jahren gestiegen und beschränken sich oft nicht mehr auf das früher «gerichtsübliche» Wochenende alle zwei Wochen [2]. Sorge, Obhut, Betreuung – wer entscheidet was? Drei Begriffe werden ständig verwechselt, und die Verwechslung führt in genau die Gespräche, die schieflaufen. Die elterliche Sorge ist das Recht, die wichtigen Entscheide für das Kind zu fällen. Minderjährige Kinder stehen seit dem 1. Juli 2014 in der Regel unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter – auch nach einer Trennung [1]. Die Obhut betrifft dagegen die Frage, bei wem das Kind tatsächlich wohnt, und die Betreuungsanteile regeln, wer wie viel Alltag übernimmt. Ihr könnt die Sorge also gemeinsam haben und die Betreuung trotzdem sehr unterschiedlich aufteilen. Und jetzt der Punkt, der im Alltag am meisten Streit erspart: Solange ihr euch einig seid, ist die Wahl des Modells eure Sache. Seid ihr es nicht, hat niemand einen Anspruch auf ein bestimmtes Modell. Das Gesetz sieht seit dem 1. Januar 2017 vor, dass das Gericht beziehungsweise die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei gemeinsamer elterlicher Sorge «im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüft, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt» [1]. Daran sind zwei Dinge wichtig: Diese Prüfung passiert nicht von selbst, sondern nur auf Verlangen – und verlangen kann sie auch das Kind selbst. Ein Vorrang der alternierenden Obhut folgt daraus aber nicht. Der Bundesrat hielt 2024 ausdrücklich fest, dass der Gesetzgeber sie damit gerade nicht als Regelmodell vorschreiben, sondern die Prüfung des Einzelfalls sicherstellen wollte; gesetzgeberischen Handlungsbedarf sah er weder für noch gegen eine stärkere Verankerung [2]. Modelle im Überblick: Residenzmodell, alternierende Obhut, Nestmodell Damit du die Begriffe klar einordnen kannst, findest du hier die drei Modelle mit Vorteilen, typischen Stolpersteinen und «geeignet, wenn …». Das Residenzmodell: Fixe Struktur, Alltag schwerpunktmässig bei einem Elternteil Beim Residenzmodell leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil (häufig bei der Mutter, je nach Erwerbs- und Betreuungsaufteilung), der andere Elternteil hat regelmässige Betreuungszeiten (zum Beispiel jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag/Abend pro Woche oder zusätzliche Ferienwochen). Stärken für Kinder: häufig weniger Wechsel, klare Basis, besonders hilfreich bei kleinen Kindern oder wenn die Wohnorte weit auseinanderliegen. Herausforderungen: Der zweite Elternteil erlebt weniger Alltag (Schule, Arzttermine, Hobbys). Kinder können das als Verlust erleben, wenn die Beziehung nicht aktiv gepflegt wird. Geeignet, wenn … die Distanz gross ist, die Kommunikation schwierig ist (aber ein verlässlicher Besuchsrhythmus möglich bleibt), oder wenn das Kind sehr stark an einer Basisstruktur hängt. Alternierende Obhut / Wechselmodell: Wesentlich betreut von beiden Elternteilen Bei der alternierenden Obhut teilen sich die Eltern die Betreuung in substanziellem Umfang auf. In der Praxis bedeutet das nicht zwingend «50/50», sondern eine Aufteilung, die in Summe beiden Eltern einen bedeutsamen Anteil am Alltag ermöglicht. Die Kinder haben zwei Zuhause. Wann dieses Modell Kindern gut tut und wo seine Grenzen liegen, haben wir hier vertieft: Alternierende Obhut – heute hier, morgen dort. Stärken für Kinder: Beide Eltern bleiben im Alltag präsent, Verantwortung wird geteilt, Kinder erleben beide Haushalte als gleichwertig. Herausforderungen: Das Modell verlangt mehr Abstimmung (Schule, Hausaufgaben, Regeln, Gesundheit, Termine). Wenn die Eltern stark im Konflikt sind oder die Distanz zur Schule gross ist, kann es fürs Kind belastend werden. Geeignet, wenn … ihr in ähnlicher Distanz zu Schule/Kita wohnt, Übergaben ruhig möglich sind, beide Eltern verlässlich sind und ihr euch in zentralen Fragen (Gesundheit, Schule, Medien, Schlaf) zumindest auf Mindeststandards einigen könnt. Das Nestmodell: Die Kinder bleiben, die Eltern pendeln Beim Nestmodell bleiben die Kinder im vertrauten Daheim («Nest»). Die Eltern betreuen dort abwechslungsweise. Der jeweils «freie» Elternteil wohnt in einer eigenen Wohnung oder einem Zimmer ausserhalb des Nests. Stärken für Kinder: maximale Stabilität im Wohnort, weniger Packstress, oft besonders sanft in der ersten Trennungsphase. Herausforderungen: hoher Organisationsbedarf, klare Regeln nötig (Haushalt, Finanzen, Privatsphäre). Je nach Wohnsituation kann es finanziell anspruchsvoll sein, weil zusätzlich zum Nest weitere Wohnlösungen nötig sind. Auch neue Partnerschaften sind oft ein sensibles Thema. Geeignet, wenn … ihr (noch) gut kooperieren könnt, das Nest als Übergangslösung plant oder ihr bewusst in Stabilität investiert, während ihr euch neu sortiert. Vergleich: Welches Modell passt zu wem? Residenzmodell passt häufig, wenn: Distanz gross ist; Arbeitszeiten stark ungleich sind; Konflikte hoch sind; das Kind sehr viel Stabilität über wenige Wechsel braucht. Alternierende Obhut passt häufig, wenn: Distanz klein ist; beide Haushalte kindgerecht eingerichtet sind; beide Eltern zuverlässig betreuen können; Kommunikation sachlich funktioniert; Schule/Hobbys von beiden Wohnorten gut erreichbar sind. Nestmodell passt häufig, wenn: ihr sehr kooperativ seid; ihr das Budget und die Organisation tragen könnt; ihr klare Regeln vereinbart; es als Übergangslösung in einer Umbruchphase dient. Entscheidungskriterien – kindeswohlorientiert (Ampel) Du kannst diese Kriterien als Selbsttest nutzen. Je mehr Punkte bei «Grün» landen, desto eher ist ein Modell mit häufigen Wechseln (z.B. alternierende Obhut) realistisch. Bei mehreren «Rot»-Punkten ist oft ein Modell mit weniger Übergaben kindgerechter – oder ihr braucht zuerst Unterstützung (z.B. Mediation), bevor ihr komplexere Lösungen wählt. 1) Stabilität, Alter und Alltag Grün: Dein Kind kommt mit Wechseln grundsätzlich gut zurecht, mag klare Routinen und hat in beiden Haushalten einen festen Platz (eigene Schlafmöglichkeit, Materialien, Kleidungsgrundausstattung). Gelb: Dein Kind reagiert sensibel auf Wechsel, kann sich aber mit klaren Ritualen (Übergabezeiten, gleiche Einschlafroutine, fixe Wochentage) stabilisieren. Rot: Dein Kind zeigt starke Stresszeichen rund um Wechsel (Schlafprobleme, Bauchweh, Rückzug, Leistungseinbruch), oder es gibt besondere Bedürfnisse, die hohe Konstanz erfordern (z.B. intensive Therapien), ohne dass ihr eine gute Abstimmung hinbekommt. 2) Schule, Kita, Distanz und Logistik Grün: Beide Wohnorte liegen in sinnvoller Distanz zur Schule/Kita, zu Freundschaften und Hobbys. Wege sind für das Kind zumutbar, und ihr könnt Fahrdienste zuverlässig abdecken. Gelb: Es ist machbar, aber nur mit guter Planung (z.B. Material doppelt, klare Abholorte, gemeinsame Kalenderführung). Rot: Lange Pendelwege, häufige Schulwechsel, unklare Betreuung bei Randzeiten, oder das Kind verliert soziale Anbindung. 3) Kooperation und Konfliktniveau Grün: Ihr könnt sachlich kommunizieren, Absprachen einhalten und Konflikte nicht über das Kind austragen. Gelb: Kommunikation ist angespannt, aber möglich – z.B. über strukturierte Kanäle (gemeinsamer Kalender, schriftliche Absprachen, kurze Übergaben ohne Diskussionen). Rot: Es gibt Drohungen, Abwertungen, Manipulation, wiederholte Regelbrüche, oder das Kind wird zum «Boten» gemacht. Dann ist ein Modell mit vielen Übergaben oft zu belastend, bis Schutz und Stabilität gewährleistet sind. Wenn Gewalt im Spiel ist: Drohungen, Kontrolle oder körperliche Übergriffe sind kein Kooperationsproblem, das sich mit einem besseren Betreuungsplan lösen lässt. Die Opferhilfe ist in der ganzen Schweiz rund um die Uhr unter der Nummer 142 erreichbar. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, und du kannst die Beratungsstelle frei wählen – auch ausserhalb deines Wohnkantons [4]. Bei akuter Gefahr wählst du die Polizei unter 117 [5]. Was sonst noch hilft und welche Adressen es gibt, steht in unserem Artikel zu häuslicher Gewalt in der Familie. 4) Verlässlichkeit und Alltagstauglichkeit Grün: Beide Eltern können Betreuung realistisch übernehmen (Arbeitszeiten, Notfallplan, Krankheit des Kindes). Gelb: Betreuung ist möglich, aber ihr braucht ein klares Backup (Grosseltern, Tagesfamilie, Kita, Notfallabsprachen). Rot: Unregelmässige Arbeitszeiten ohne Betreuungsnetz, häufige kurzfristige Absagen oder fehlende Basisversorgung. So setzt du das gewählte Modell um: Betreuungsplan, Übergaben, Ferien Ein Betreuungsplan hilft nicht nur euch Erwachsenen, sondern gibt vor allem den Kindern Sicherheit. Gute Pläne sind konkret, aber nicht starr: Sie enthalten klare Standards und gleichzeitig Regeln, wie ihr bei Ausnahmen fair bleibt. Beispielpläne 1) Kita-/Kindergartenalter (mehr Stabilität, kürzere Abstände): Option A (alternierend): 2-2-3-Rhythmus (Mo/Di bei Elternteil A, Mi/Do bei Elternteil B, Fr–So bei A; nächste Woche spiegelverkehrt). Option B (residenzähnlich): Basis bei Elternteil A, zusätzlich fixe Wochentage bei Elternteil B (z.B. jeden Mittwoch bis Donnerstagmorgen) plus jedes zweite Wochenende. 2) Primarschule (Routine + Zeit für Hausaufgaben): Option A (alternierend): Woche/Woche mit fixer Übergabe am Freitag nach der Schule; Hausaufgaben- und Materialsystem doppelt führen. Option B (5/2- oder 4/3-Rhythmus): z.B. Mo–Do bei A, Fr–So bei B; in der Folgewoche angepasst, damit beide auch Alltagsaufgaben übernehmen. 3) Oberstufe/Jugendalter (Mitbestimmung + soziale Anbindung): Option A: Woche/Woche, aber mit Flex-Element (z.B. 1–2 «freie» Abende pro Woche für Training, Freundschaften, Lernphasen). Option B: Schwerpunkt bei einem Elternteil, plus längere zusammenhängende Zeiten beim anderen (z.B. verlängerte Wochenenden, ein fixer Wochentag, plus ein grösserer Ferienblock). Wichtig: Je älter Kinder sind, desto mehr profitieren viele davon, wenn du sie altersgerecht in die Planung einbeziehst – ohne ihnen die Entscheidungslast aufzubürden. Übergaben: So werden sie für Kinder leichter Kurze, ruhige Übergaben: möglichst ohne Diskussionen. Wenn ihr Klärungsbedarf habt, vereinbart dafür einen anderen Zeitpunkt. Fixe Orte und Zeiten: z.B. Übergabe an der Schule/Kita oder an einem neutralen Ort. Das senkt Konfliktpotenzial. Das Kind ist nicht zuständig: Keine Botschaften, keine Nachfragen («Was hat Mama/Papa gesagt?»), keine Ausspäherei. Gleiche Basisregeln in beiden Haushalten: Du musst nicht alles identisch machen, aber Mindeststandards helfen (Schlafenszeiten, Bildschirmzeiten an Schultagen, Hausaufgabenroutine, Zahnpflege). Ferien, Feiertage und besondere Tage Viele Konflikte entstehen nicht im Alltag, sondern bei Ausnahmen. Bewährt hat sich, wenn ihr schriftlich regelt: Ferien: Aufteilung nach Wochen (z.B. je die Hälfte der Schulferien) oder nach Blöcken; Fristen, bis wann Ferienpläne stehen; Regel für Auslandreisen (Pass, Zustimmung, Information). Feiertage: Wechsel nach geraden/ungeraden Jahren (z.B. Weihnachten, Ostern), oder klare Zeitfenster (z.B. 24.12. bis 26.12. beim einen, 26.12. bis 28.12. beim anderen). Geburtstage: Entweder gemeinsam kurz feiern (wenn konfliktarm) oder im Wechsel; wichtig ist Planbarkeit fürs Kind. Finanzen: Was du zu Unterhalt und Alltagskosten je nach Modell wissen solltest Finanzen sind ein häufiger Streitpunkt – und gleichzeitig ein Bereich, in dem klare Abmachungen enorm entlasten. Hier geht es um Grundlogik, nicht um eine individuelle Berechnung. Grundprinzipien Eines vorweg, weil es oft untergeht: Der Unterhaltsbeitrag deckt seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr nur die direkten Kosten des Kindes. Er «dient auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte» [1]. Dieser Teil heisst Betreuungsunterhalt und soll ausgleichen, dass ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht voll erwerbstätig sein kann. Je nachdem, wie ihr die Betreuung aufteilt, verschiebt sich dieser Anteil – das ist einer der Gründe, warum Modellwahl und Geld nicht getrennt verhandelt werden können. Wie sich Bar- und Betreuungsunterhalt zusammensetzen, zeigt unser Finanz-Check nach der Trennung. Residenzmodell: Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, trägt mehr Alltagskosten direkt (Essen, Wohnen, Schulalltag). Der andere Elternteil leistet typischerweise Barunterhalt; zusätzlich braucht es klare Regeln, wer Sonderkosten übernimmt (z.B. Zahnspange, Klassenlager, Sportverein). Alternierende Obhut: Weil beide Eltern viel Alltag tragen, stellt sich oft die Frage, wie Fixkosten und variable Kosten fair aufgeteilt werden. Häufig wird vereinbart, wer welche Fixkosten übernimmt (z.B. Krankenkasse, Musikschule), und wie Mehrkosten abgegolten werden. Je nach Einkommen kann trotz geteilter Betreuung ein Ausgleich sinnvoll oder notwendig sein. Nestmodell: Neben den Kinderalltagskosten kommen oft höhere Wohn- und Haushaltskosten hinzu. Klare Regeln sind zentral: Wer bezahlt Miete/Nebenkosten im Nest, wer finanziert die Zweitunterkünfte, wie werden Lebensmittel und Haushaltsausgaben organisiert? Doppelte Ausstattung und Budget-Check Unterschätze nicht die «Doppelkosten», vor allem bei alternierender Obhut: Kleidung, Schulmaterial, Sportausrüstung, Bett, Schreibtisch. Entlastend ist eine Grundausstattung in beiden Haushalten, damit das Kind weniger «packen» muss. Du kannst dazu eine simple Liste führen: Was ist doppelt vorhanden, was wandert, wer ersetzt Verbrauchsmaterial? Wenn ihr euch bei Unterhalt, Fixkosten und Sonderausgaben nicht einig werdet, ist eine frühe Beratung oft günstiger als ein langer Konflikt. (Das ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.) Wenn es nicht klappt: Anpassung ist erlaubt – und oft sinnvoll Viele Eltern glauben, ein einmal gewähltes Modell müsse «durchgezogen» werden. Für Kinder ist aber nicht Sturheit entscheidend, sondern Verlässlichkeit plus die Fähigkeit, bei Bedarf nachzujustieren. Erste Schritte: Entlasten statt eskalieren Warnsignale beim Kind ernst nehmen: anhaltende Schlafprobleme, starke Trennungsängste, Bauchweh ohne medizinische Ursache, Rückzug, aggressives Verhalten, massiver Schulstress rund um Wechsel. Konflikt reduzieren: Übergaben vereinfachen, Kommunikationskanal strukturieren (kurz, sachlich, schriftlich), Regeln verschlanken. Unterstützung holen: Mediation oder Elternberatung kann helfen, Absprachen kindzentriert zu klären, ohne dass das Kind zwischen Fronten gerät. Wenn ein Elternteil umziehen will Kaum etwas bringt ein eingespieltes Betreuungsmodell so schnell ins Wanken wie ein Umzug – und genau dafür gibt es Regeln. Übt ihr die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, braucht das die Zustimmung des anderen Elternteils oder einen Entscheid des Gerichts beziehungsweise der KESB. Das gilt in zwei Fällen: wenn der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt, oder wenn der Wechsel erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr des anderen Elternteils hat [1]. Willst du dagegen nur deinen eigenen Wohnsitz wechseln, brauchst du keine Zustimmung – du musst den anderen Elternteil aber rechtzeitig informieren [1]. Und wenn der Umzug die bisherige Regelung sprengt, verständigt ihr euch über die Anpassung von Sorge, Obhut, persönlichem Verkehr und Unterhalt; könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet das Gericht oder die KESB [1]. Eine Checkliste für Umzug und Reisen bei gemeinsamer Sorge haben wir separat zusammengestellt. Wenn eine formelle Anpassung nötig wird Wenn ihr keine tragfähige Lösung findet oder das Kindeswohl gefährdet ist, kann eine Anpassung der Regelung nötig werden. Welche Stelle dafür zuständig ist, hängt vor allem von eurem Zivilstand ab – und davon, ob ihr euch einig seid: Verheiratet: Im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren regelt das Gericht die Kinderbelange [1]. Geht es später um eine Änderung und seid ihr euch einig, ist die KESB für die Neuregelung von Sorge und Obhut zuständig; in den übrigen Fällen entscheidet das Gericht [1]. Nicht verheiratet: Anlaufstelle ist die KESB am Wohnsitz des Kindes [1]. Sie regelt die Zuteilung neu, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, und kann sich dabei auf Obhut, persönlichen Verkehr oder Betreuungsanteile beschränken [1]. Welche KESB für deine Gemeinde zuständig ist, findest du in der Adressliste der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) [3]. Vor der KESB wird das Kind persönlich und in geeigneter Weise angehört, soweit nicht sein Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen [1]. Hol dir frühzeitig fachliche Unterstützung, damit Konflikte nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Dass das nicht immer leicht ist, zeigen die Zahlen: 18 Prozent der Eltern, die ihre Kinder beide zu gewissen Anteilen betreuen, vermissen eine Stelle, die bei später auftretenden Konflikten in Kinderbelangen unkompliziert und alltagsnah berät und vermittelt [2]. (Das ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.) Das Wichtigste zum Schluss Egal, ob ihr euch für Residenzmodell, alternierende Obhut oder Nestmodell entscheidet: Kinder profitieren am meisten von Erwachsenen, die ihnen Sicherheit geben. Das bedeutet: klare Zeiten, verlässliche Übergaben, möglichst wenig Streit, und die spürbare Botschaft «Du darfst beide Eltern lieben». Wenn du unsicher bist, starte lieber mit einem stabilen, einfachen Plan – und verbessere ihn Schritt für Schritt. Quellen Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Stand 1. Juli 2026 – Art. 296, 298, 298b, 298d, 301a, 314a und Art. 134 sowie Art. 285 Abs. 2. fedlex.admin.ch (abgerufen am 12.08.2026)Der Bundesrat: «Alternierende Obhut: Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts», Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4141 Silberschmidt, 24. April 2024. parlament.ch (PDF) (abgerufen am 12.08.2026)Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES): Organisation in den Kantonen, mit Adressliste der KESB und Suchfunktion nach Gemeinden. kokes.ch (abgerufen am 12.08.2026)Opferhilfe Schweiz: «Wo finde ich Hilfe?» – Beratungsstellen und Nummer 142. opferhilfe-schweiz.ch (abgerufen am 12.08.2026)ch.ch: Notfälle in der Schweiz – Schweizer Notfallnummern. ch.ch (abgerufen am 12.08.2026)