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Ihre Rechte als alleinerziehende Mutter

Als alleinerziehnde Mutter müssen Sie sich Gedanken um das Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Ihre finanzielle Situation machen. Die Stiftung Mütterhilfe hat für uns zusammengestellt, was unverheiratete, alleinerziehende Mütter wissen sollten.

Tipps und Hilfe für alleinerziehende Mütter gibt es bei der Mütterhilfe.
Alleinerziehende Mütter können Hilfe bei einer Elternberatungsstelle bekommen, wenn es Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung geben sollte. Foto: Purestock, Thinkstock

Sie sind schwanger oder haben vor kurzem ein Kind geboren, das Sie nun alleine aufziehen werden? Hier erfahren Sie alles zu den Themen Arbeitssituation, Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsregelung.

Alleinerziehend und Arbeit: Das müssen Sie wissen

Während der Schwangerschaft und bis zur 16. Woche nach der Geburt hat der Schweizer Gesetzgeber einen besonderen Schutz für Arbeitnehmerinnen erlassen: Der Arbeitgeber darf ihnen während dieser Zeit nicht kündigen, sofern die Probezeit bereits beendet ist. Möchten Sie nach der Geburt mit einem reduzierten Arbeitspensum weiter arbeiten? Sprechen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er Ihnen bei der Reduktion des Arbeitspensums entgegenkommt.

Damit nach der Geburt einem reibungslosen Wiedereinstieg in den Beruf nichts im Weg steht, sollten Sie sich frühzeitig um einen Krippenplatz an Ihrem Wohnort bemühen. Mancherorts bestehen Wartelisten von mehreren Monaten, es ist also sinnvoll, sich bereits während der Schwangerschaft Gedanken zu Betreuungsmöglichkeiten zu machen.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie zum Vater Ihres Kindes ein gutes Verhältnis haben, ist es ratsam, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt eintragen zu lassen. Das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde gibt Ihnen Auskunft über die nötigen Unterlagen, die Sie beide vorlegen müssen.

Wenn der zukünftige Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, bekommen Sie nach der Geburt Hilfe durch die Elternberatungsstelle oder das Jugendsekretariat an Ihrem Wohnort.

Unterhalts- und Sorgerechtsregelung

Ein bis zwei Monate nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie von der Elternberatungsstelle (für die Stadt Zürich: Informationen und Merkblätter unter www.stadt-zuerich.ch) oder vom Jugendsekretariat Ihres Wohnortes zum Gespräch eingeladen. Aufgrund der Einkommensverhältnisse des Kindsvaters wird der Betrag für die Alimente festgelegt. Diese Stelle regelt im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen auch das Sorgerecht. Ist der Vater nicht bereit, freiwillig an diesem Gespräch teilzunehmen, gehen Sie zum ersten Gespräch alleine hin, er wird später direkt von der zuständigen Stelle eingeladen.

Finanzielle Situation

Mütterhilfe.ch

Die Mütterhilfe ist eine private Stiftung und unterstützt seit über 70 Jahren Schwangere, Mütter, Väter und Paare, die in eine psychische oder finanzielle Notlage geraten sind. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Stiftung. Für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch können Sie sich über das Mütterhilfe-Sekretariat anmelden: Tel. 044 241 63 43.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Babys während mindestens fünf Monaten gearbeitet und neun Monate gemäss AHV-Gesetz obligatorisch versichert waren (z.B. Arbeitslosengeld bezogen haben), erhalten Sie nach der Geburt während 14 Wochen 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens als Mutterschaftsentschädigung. Ihr Arbeitgeber/RAV Berater wird Sie anmelden, so bald Sie ihm den Geburtsschein bringen. Sie können das Formular auch selber von der Homepage der SVA Zürich herunterladen und ausfüllen.

Kleinkinderbetreuungsbeiträge

Wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich wohnen, nach der Geburt Ihr Kind mindestens 50 Prozent selber betreuen und Ihr Lohn nicht höher ist, als ca. Fr. 2600, haben Sie Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge von max. Fr. 2000 pro Monat. Das Merkblatt über Kleinkinderbetreuungsbeiträge können Sie unter www.stadt-zuerich.ch ausdrucken. Der Anspruch besteht für den ganzen Kanton Zürich, teilweise gibt es in anderen Kantonen ähnliche Beiträge.

Text: Mütterhilfe

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Foto: kloromanam, Thinkstock

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