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Ein Vater kämpft um sein Kind

In der Schweiz gibt es Väter, die ihr Kind noch nie gesehen haben. Urs Brechbühl zum Beispiel. Der 40-Jährige kämpft seit viereinhalb Jahren um das Besuchsrecht für seinen Sohn. Bisher vergebens. Über die Benachteiligung der geschiedenen Väter sprach er mit familienleben.

Ein Vater kämpft um sein Kind
Besuchsrechtverweigerung: Manche Väter haben ihr Kind noch nie gesehen. Foto: Stockbyte, Jupiterimages, Thinkstock

Urs Brechbühl trennte sich 2006 von seiner Frau als sie gerade schwanger war. Seit dem hat er sie nur drei Mal an den Scheidungsverhandlungen gesehen. Seine Frau verweigerte jeglichen Kontakt, auch zu seinem Sohn.

In seiner Scheidungsurkunde steht, dass ihm einstweilen kein Besuchsrecht eingeräumt werde. Seit der Geburt seines Kindes versucht er bei den Behörden Druck zu machen und stellt fest, dass das Schweizer Recht nicht vaterfreundlich ist. Der Scheidungskampf und die Sorge, nicht zu wissen, wie es seinem Sohn geht, haben ihn krank gemacht. Er kann nicht mehr arbeiten und lebt von Sozialhilfe.

Sie haben Ihren vierjährigen Sohn noch nie gesehen. Sicher haben Sie trotzdem schon oft an ihn gedacht. Was stellen Sie sich vor, wird er gerade machen?

Urs Brechbühl: Das kann ich mir nicht vorstellen. Mir wurde nicht einmal ein Foto zugesendet. Ich habe ja praktisch gar keine Informationen in den viereinhalb Jahren über meinen Sohn bekommen. Ich weiss nicht, wo er ist. Ich weiss nicht, wie es ihm geht. Ich weiss nichts. Das belastet mich sehr und es macht auch krank. Meine jährlichen ärztlichen Kosten von etwa 30.000 Franken muss letztlich der Steuerzahler zahlen.

In welchen Momenten fehlt Ihnen Ihr Sohn besonders?

Er fehlt mir immer. In den ganzen vier Jahren. Es ist erschreckend, was die Behörden mit einem Vater machen. In meiner Scheidungsurkunde steht: Dem Beklagten wird einstweilen kein Besuchsrecht eingeräumt. Punkt. Fertig. Ein Vater mehr wurde entsorgt.

Warum haben Sie kein Besuchsrecht bekommen?

Es gibt keinen Grund. Meine Ex-Frau beschuldigte mich mit Vorwürfen. Erst später stellten sich diese als falsch heraus. Aus diesem Grund habe ich ein Jahr nach der Scheidung einen neuen Versuch bei der Vormundschaftsbehörde gestartet. Als Vater habe ich ein Recht, mein Kind zu sehen. Und natürlich hat auch ein Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Darum habe ich einen neuen Antrag gegenüber der Vormundschaftbehörde gestellt. Die Behörde hat mir den aber rechtswidrig zurückgeschickt. Erst als ich sie darauf hingewiesen hatte, dass sie nicht das Recht dazu haben, haben sie das Gesuch weitergeleitet und sich für die Verzögerung entschuldigt.

Seit dem ist nichts passiert?

Seit über fünf Monaten ist nichts gegangen. Michael Handel, ein Vater, der mich unterstützt, stellte Antrag auf Akteneinsicht. Auch das wird abgeblockt. Sie bitten uns zu warten, bis sich eine andere Verwaltungsbehörde mit uns in Verbindung setzt. Das ist die einzige Antwort, die man bekommt. Sie sagen immer, sie seien nicht zuständig, sie hätten es weitergeleitet. Ein Vater, der sein Kind seit viereinhalb Jahren nicht gesehen hat, wird verschaukelt und boykottiert. Und man kann nichts machen. Man bekommt als Vater kein Recht, sein Kind zu sehen.

Die Behörden halten Sie hin.

Ja, sie halten mich hin. Sie machen nichts. Sie werden als Vater diskriminiert und Sie haben als Vater keine Chance. Mich erstaunt es nicht, wenn ich davon höre, dass sich Väter völlig verzweifelt das Leben nehmen.

War das vor Ihrem Scheidungsurteil auch schon so?

Ja, ich habe nicht mal den Vornamen meines Kindes mitbestimmen können. Ich habe die Behörden gefragt, ob das rechtmässig sei. Ja, meinten sie, auch eine verheiratete Frau könne den Namen allein bestimmen. Man nehme an, der Mann sei automatisch einverstanden. Als Vater hat man schon nach der Geburt keine Rechte mehr. Mein Fall ist sicherlich speziell. Ich kenne andere Väter, die ein Besuchsrecht bekommen haben, aber das Kind trotzdem nicht sehen. Es wird ihnen verweigert. Eine Frau kann das Besuchsrecht verweigern, ohne bestraft zu werden. Wenn ein Mann die Alimentenzahlungen verweigert, wird er bestraft. Das ist eine Diskriminierung.

Gibt es für die Väter keinen Ansprechpartner, der das Besuchsrecht durchsetzen kann?

Gute Frage. Das habe ich mich in den viereinhalb Jahren auch gefragt. Es gibt niemanden, der einem hilft. Man steht alleine da. Es ist ja eine rechtliche Angelegenheit und ein Rechtsanwalt arbeitet nicht gratis. Die einzige Möglichkeit ist, sich in einer Nervenheilanstalt helfen zu lassen. Da bekommt man etwas Trost. Die kostet natürlich viel Geld. Für vier Monate sind das 40.000 Franken, die letztlich der Steuerzahler bezahlen muss. Wenn das alle Väter machen, würden die Missstände der Gesellschaft mehr bewusst werden. Es muss aktenkundig werden, denn sonst weiss niemand, wie viele Väter es betrifft.

Urs Brechbühl hat kein Besuchsrecht für seinen Sohn.
Urs Brechbühl kämpft um das Besuchsrecht für seinen Sohn. Foto: Zimmerling

Eine andere Möglichkeit wäre, sich mit anderen betroffenen Vätern zusammen zu schliessen und für die Rechte der Väter zu kämpfen.

Das ist richtig. Darum bin ich in der Interessengemeinschaft Antifeminismus, das ist die einzige Vereinigung, die gegen die Diskriminierung vehement vorgeht. Es gibt immer mehr Väter, die ihr Kind nicht sehen und ihr Recht nicht durchsetzen können.

Wie sehen Sie die Chancen der IG Antifeminismus, das zu ändern?

Der rasante Zulauf an Mitgliedern spricht für sich. Väter wollen nicht mehr auf Grund des Geschlechts diskriminiert werden. Es wird sich zeigen, ob die Schweizer Bevölkerung nur für Frauen oder doch für alle Menschen Mitgefühl und Solidarität zeigt.

Ist die IG Antifeminismus mit Ihren Forderungen, wie beispielsweise die Adressen der Frauenhäuser zu veröffentlichen, nicht zu radikal?

Nein, das ist gar nicht radikal. Das war nur eine Ankündigung. Schlussendlich wird damit beabsichtigt, etwas zu ändern und zwar im positiven Sinn. Wir haben 17 Frauenhäuser in der Schweiz und nur 2 Väterhäuser. Alle Frauenhäuser werden grosszügig vom Staat unterstützt. Die beiden Väterhäuser sind privat finanziert und können sich kaum über Wasser halten. Der Staat diskriminiert die Väter, indem er nur die Frauenhäuser subventioniert. Es sollte staatliche Opferhäuser für Frauen und Männer geben.

Ein bisschen mehr Gleichberechtigung könnte es demnächst ja beim Thema Sorgerecht geben. Das Gemeinsame Sorgerecht soll nach Trennungen und Scheidungen zur Regel werden. Würde das für Sie die Situation einfacher machen?

Bei mir ist ja die Scheidung schon durch. Aber für die anderen Väter gilt: Das Gemeinsame Sorgerecht ist ein Muss. Leider sehe ich im Gemeinsamen Sorgerecht nur kleine Verbesserungen. Richtige Verbesserungen müssten kommen, indem man das ganze Sorgerecht neu umgestalten würde.

Was heisst das?

Wir haben jetzt ein profitables Anreizmodell für die Frau. Die Frau bekommt vom Richter immer die Kinder und die Alimente zugesprochen. Sie muss keine Kompromisse machen. Sie muss nicht mit dem Mann reden. Sie kann alles verweigern und sich verstecken. Viele Frauen merken, dass sie bei diesen Gesetzen immer Recht bekommen und nutzen das aus. Sie können den Mann erpressen, als Waffe nehmen sie das Kind. Deshalb sollte man das Anreizmodell auch schnell wieder abschaffen. Das heisst, es sollte keine Alimente mehr geben. Nur der Verdienst, den jeder sich selbst erarbeitet hat, gehört ihm. Dann würde es die Probleme nicht mehr geben. Und die Scheidung sollte derjenige bezahlen, der sie einreicht.

Aber derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, hat doch mehr Kosten. Er muss für sich und das Kind sorgen. Wie soll er das finanzieren?

In der Schweiz muss niemand verhungern. Mit einem neuen Sorgerecht soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Vereinbarung zwischen Mann und Frau getroffen wird. Das ist sogar zu befürworten.

Dann müssten sich die beiden Partner aber auch einig werden.

Ja, sie müssten sich einig werden. Dann gibt es eine Kommunikation, Kompromisse, so wie es eigentlich richtig ist. Bei Eltern, die sich auf freiwilliger Basis nicht einigen können, sollte das Gericht dafür sorgen, dass ein minimales Besuchsrecht durchgesetzt wird, wovon das Kind nur profitieren kann. Aber im Moment hat die Frau mehr Rechte. Deshalb werden Väter ständig vor Gericht erpresst. Das kann doch nicht mehr so weiter gehen. Die Väter werden automatisch krank. Viele trauen sich gar nicht, sich zu wehren.

Haben Sie die Befürchtung, dass Sie Ihren Sohn gar nicht mehr sehen werden?

Nein, ich hoffe darauf, dass die Vernunft siegen wird.

Wenn Sie Ihren Sohn doch einmal sehen würden, was würden Sie ihm gern sagen?

Dass ich ihn in all den Jahren sehr vermisst habe und mich freue, ihn nun kennenlernen zu dürfen. Ich bin optimistisch, dass sich mein Einsatz eines Tages auszahlen wird und die zuständige Vormundschaftsbehörde meine Anträge auch bearbeitet.

Sorgerecht: geltendes Recht

Nach einer Scheidung kann das alleinige Sorgerecht entweder dem Vater oder der Mutter zugeteilt werden. Legen beide Elternteile einen gemeinsamen Antrag vor, kann auch ein Gemeinsames Sorgerecht festgeschrieben werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter das Sorgerecht. Laut einer Studie des Nationalfonds wird nach einer Scheidung das Sorgerecht zu 61,5 Prozent der Mutter, zu 3 Prozent dem Vater und zu 35,5 Prozent beiden Elternteilen zugeteilt.

Der Elternteil, der kein Sorgerecht besitzt, meist der Vater, verliert seine Rolle als Vertreter und Erzieher des Kindes. Oft sieht er sich als «Zahlvater mit Besuchsrecht» wie es beim Bundesamt für Justiz heisst. In der Praxis passiert es oft, dass die Person, die das Sorgerecht hat, das Besuchsrecht des Ex-Partners verhindert oder erschwert. «Der Elternteil, der so handelt, riskiert dabei praktisch keine Sanktionen, während jener Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann», so das Bundesamt für Justiz.

Seit mehreren Jahren wird an dieser Situation Kritik geübt, weil Vater und Mutter nicht gleich behandelt werden. Deshalb soll künftig das Gemeinsame Sorgerecht auch in der Schweiz zur Regel werden. Es ist zudem vorgesehen, dass auch jener Elternteil bestraft werden kann, der sich weigert, das Kind der besuchsberechtigten Person anzuvertrauen.

Quelle: Bundesamt für Justiz

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