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Leben > Drei Generationen

Die neuen Grosseltern: fitter, näher, gefragter

Grosseltern sind im Alltag ihrer Enkel so präsent wie kaum je zuvor. Fast jedes dritte Kind unter 13 Jahren wird mindestens einmal pro Woche von Oma oder Opa betreut.[1] Die ideologischen Gräben zwischen den Generationen sind kleiner geworden. Davon profitieren vor allem die Kinder.

Grosseltern sind immer häufiger da
Grosseltern verbringen gerne Zeit mit ihren Enkeln. Foto: AlexRaths, iStock, Thinkstock

Eine dreifache Grossmutter strahlt, sobald sie auf ihre Enkel angesprochen wird. Mit grossem Interesse verfolgt sie deren Entwicklung und verbringt viel Zeit mit ihnen. Unermüdlich stapelt sie mit der Kleinen Bauklötze, geht mit den Grossen ins Schwimmbad und spielt mit allen Fussball. Mit ihrem Engagement ist sie kein Einzelfall. Grosseltern und Enkel haben heute eine engere Beziehung als früher.

Grosseltern sind fitter denn je

Noch vor 40 Jahren waren fussballspielende Grossmütter kaum vorstellbar. «Die ältere Generation ist gesünder und fitter. Die Grosseltern können deshalb viel mehr mit ihren Enkeln unternehmen», erklärt die Berner Entwicklungspsychologin und Generationenforscherin Pasqualina Perrig-Chiello. «Sie sind auch besser ausgebildet und haben finanziell mehr Möglichkeiten.» Das präge die Beziehungen.

Die Zahlen stützen dieses Bild. 45 Prozent der 55- bis 80-Jährigen in der Schweiz haben ein oder mehrere Enkelkinder, und gut zwei Drittel von ihnen sehen, telefonieren oder chatten mindestens einmal pro Woche mit einem Enkelkind.[2] Ist das jüngste Enkelkind noch keine 13 Jahre alt, steigt der Anteil auf drei Viertel. Grossmütter haben dabei etwas häufiger Kontakt als Grossväter.[2]

Rund 157 Millionen Stunden Kinderbetreuung

Vor allem bei der Kinderbetreuung spielen Grosseltern eine grosse Rolle. Rund 157 Millionen Stunden im Jahr wenden sie in der Schweiz dafür auf. So weist es das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2024 aus.[3] Auf die Grossmütter entfallen davon rund 110 Millionen Stunden, auf die Grossväter rund 46 Millionen.[3] Es sind also weiterhin vor allem die Grossmütter, die diese Arbeit leisten. Doch auch viele Opas sind begeisterte Grossväter.

Damit stehen Grosseltern als Betreuungssäule neben Kita und Hort. 42 Prozent der Kinder unter 13 Jahren besuchen eine Kindertagesstätte oder eine schulergänzende Einrichtung, 32 Prozent werden mindestens einmal pro Woche von den Grosseltern betreut.[1] Von den Grosseltern selbst hüten 42 Prozent mindestens einmal pro Woche, weitere 21 Prozent mindestens einmal im Monat.[2]

Selbstverständlich ist dieses Engagement nicht. Viele Grossmütter wollen nicht ständig zur Verfügung stehen und handeln feste Zeiten aus. Und wenn Eltern und Grosseltern unterschiedliche Vorstellungen von Erziehung haben, braucht es klare Absprachen.

Generationenkonflikte nehmen ab

Enkel lassen Eltern und Grosseltern näher zusammenrücken. Wer teilt schon so sehr das Interesse am Kind wie die eigenen Eltern? Wenn es um die Erlebnisse, Entwicklungsschübe und Probleme der Kleinen geht, hören Grosseltern oft immer noch begeistert zu, während die Freundin längst genervt die Augen rollen würde. Eltern und Grosseltern gehen entspannter denn je miteinander um. «Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die grossen ideologischen Grabenkämpfe wie vor dreissig, vierzig Jahren heute kaum noch vorkommen. Die Generationenkonflikte in den Familien nehmen eher ab, weil die Weltanschauungen zusammenrücken», erklärte Pasqualina Perrig-Chiello.

Das bestätigt auch François Höpflinger, emeritierter Titularprofessor für Soziologie an der Universität Zürich und Mitglied der akademischen Leitung des dortigen Zentrums für Gerontologie. «An die Stelle autoritärer Erziehungsprinzipien treten nicht autoritäre Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Enkeln und Grosseltern auf. Damit hat sich die Qualität der Beziehung zwischen den Generationen deutlich verbessert», erklärte er dem Magazin «Visit» von Pro Senectute Kanton Zürich.

Enkel profitieren von den Grosseltern

Wenn Grosseltern und Eltern weniger Konflikte miteinander haben, ist der Weg zu den Enkeln frei. Den Kindern tut das Engagement und Interesse ihrer Grosseltern gut. Sie schätzen an ihren Omas und Opas vor allem, dass sie Zeit haben – zum Zuhören zum Beispiel. «Sie sind einfach da, wenn man sie braucht», sagen viele Kinder. Gleichzeitig schlagen Grosseltern eine Brücke zur Vergangenheit. Kinder spüren beim Grosi und dem Grosspapi ihre Wurzeln. Sie können aus einer Zeit berichten, die Kinder sonst nur in Büchern nacherleben können und in denen die eigenen Eltern Hauptfiguren sind. Aus dem Leben der Grosseltern lässt sich viel lernen, zum Beispiel, dass auch grosse Hindernisse im Leben zu packen sind.

Gleichzeitig profitieren die Grosseltern von den Enkeln. «Sie haben wieder Kontakt mit Kleinkindern, erleben Säuglings-, Kleinkind- und Schulphase der Enkelkinder mit. Dadurch bleiben sie auch informiert über neue Entwicklungen von Kindheit, Schule und Erziehung», so François Höpflinger. In einem gewissen Sinne wirke aktive Grosselternschaft als «sozialer Jungbrunnen», weil ältere Personen damit wieder in neue soziale Entwicklungen integriert werden.

Besuchsrecht für Grosseltern

Grosseltern und Kinder leiden, wenn der Kontakt abreisst. Das passiert etwa, wenn Eltern nach einer Trennung mit ihren Schwiegereltern nichts mehr zu tun haben wollen. Ein Besuchsrecht, das Grosseltern von Gesetzes wegen zusteht, kennt das Schweizer Recht nicht. Eine gesetzliche Grundlage gibt es aber: «Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch andern Personen, insbesondere Verwandten, eingeräumt werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dient», hält Artikel 274a des Zivilgesetzbuchs fest.[4]

Die Hürde ist hoch. Ein Kontakt wird nur eingeräumt, wenn die Umstände wirklich ausserordentlich sind und der Kontakt dem Kind dient. Massgeblich ist das Wohl des Kindes, nicht der Wunsch der Erwachsenen. Auch die Schranken, die für das elterliche Besuchsrecht gelten, gelten hier sinngemäss.[4]

Zuständig für Anordnungen über den persönlichen Verkehr ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes. Regelt ein Gericht in einem Scheidungs- oder Eheschutzverfahren die elterliche Sorge, die Obhut oder den Unterhaltsbeitrag, so regelt es auch den persönlichen Verkehr.[4] Vor jedem Verfahren lohnt sich der Versuch einer Einigung in der Familie. Denn im Streit ums Besuchsrecht geraten am Ende die Kinder unter Druck.

Quellen

  1. Bundesamt für Statistik: Familienergänzende Kinderbetreuung (Daten 2024). Abgerufen am 23.08.2026.
  2. Bundesamt für Statistik: Soziales Netzwerk, Transfers zwischen Haushalten. Abgerufen am 23.08.2026.
  3. Bundesamt für Statistik: Zeitvolumen für unbezahlte Arbeit, 1997–2024 (Tabelle T 03.06.03.01, Modul Unbezahlte Arbeit der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung). Abgerufen am 23.08.2026.
  4. Fedlex: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Art. 274a und Art. 275, Stand 1. Juli 2026. Abgerufen am 23.08.2026.

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