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Heiratsstrafe: Bei den Steuern werden nicht nur Ehepaare bestraft

In der Schweiz muss jeder Steuern zahlen. Das ist gerecht. Aber gerecht verteilt sind diese noch lange nicht. Deshalb ist seit Jahren von der Heiratsstrafe die Rede. Doch auch manche Konkubinatspaare müssen kräftig zahlen. Wie gerecht ist das Schweizer Steuersystem?

Heiratsstrafe: Manche Paare zahlen nach der Hochzeit mehr Steuern.
Wer heiratet, denkt in der Regel nicht über Steuern und die Heiratsstrafe nach. Foto: LiudmylaSupynska, iStock, Thinkstock

Die Berner Marco und Jessica wollen heiraten. Er verdient 50.000, sie 60.000 Franken im Jahr. Derzeit zahlen sie 21.900 Franken Steuern. Nach der Hochzeit müssten sie 1260 Franken mehr bezahlen, nur weil sie verheiratet sind. Das sagt ihnen der Steuerrechner des Kantons Bern.

CVP will Heiratsstrafe abschaffen

Marco und Jessica gibt es nicht. Die CVP hat dieses Beispiel für Ihre Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe», die derzeit im Parlament beraten wird, herangezogen. Derzeit gibt es noch etwa 80.000 Ehepaare, die von der Heiratsstrafe, der steuerlichen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber nicht ehelichen Lebensgemeinschaften in gleichen Verhältnissen, betroffen sind.

Nachteile der gemeinsamen Besteuerung

Weil Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben müssen und ihre Einkommen und Vermögen zusammengerechnet werden, zahlen Doppelverdiener besonders bei höheren Einkommen mehr Steuern. Die Heiratsstrafe existiert vor allem bei der Bundessteuer.

«Das Parlament hat diese Ungleichheiten durch Abzüge und einen Steuerrabatt leicht korrigieren können, und die Kantone haben begrüssenswerte Bemühungen in diese Richtung unternommen», sagte Thérèse Meyer-Kaelin, Präsidentin der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) an der Tagung «Familien: Steuern übet Steuern» am 12. Juni in Bern, «aber die Ungleichbehandlung bleibt weiter bestehen.» Damit werde klar, dass das geltende Steuermodell bestimmte Formen der Paargemeinschaft bestrafe.

Xavier Oberson, Anwalt und Professor für Schweizer und internationales Steuerrecht an der Universität Genf kam in seinem Vortrag an der Tagung gar zu dem Schluss, dass die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare in der Tendenz dazu führe, Frauen von der Arbeit abzuhalten. Dass Paare besonders nach der Geburt des ersten Kindes in traditionelle Rollen verfallen – der Mann als Haupternährer, die Frau als Mutter und Hausfrau oder Teilzeitarbeitende – hat neben der Heiratsstrafe weitere Gründe. Monika Pfaffinger, Assistenzprofessorin für Privatrecht an der Universität Luzern und Vizepräsidentin der EKFF, verweis auf die Lohnungleichheit, das Fehlen einer Elternzeit und den ungenügenden qualitativen und quantitativen Ausbau von Krippenplätzen

Ist die Individualbesteuerung die bessere Lösung?

Ein Ausweg aus der Heiratsstrafe ist die getrennte Besteuerung, auch Individualbesteuerung genannt. «Man sollte sich die Frage stellen, ob wir nicht die Individualbesteuerung einführen sollten, weil sie dem gesellschaftlichen Wandel eher Rechnung trägt», sagte Xavier Oberson. Länder wie Spanien, Schweden oder Österreich haben diese getrennte Besteuerung für Ehepaare eingerichtet. In Norwegen gilt grundsätzlich die Individualbesteuerung. Ist es aber für Geringverdienende vorteilhafter, werden sie gemeinsam besteuert.

In der Schweiz ist eine Individualbesteuerung, bei der der Zivilstand keine Rolle spielt, umstritten. Denn auch bei diesem System würde eine Gruppe benachteiligt: Einverdienerpaare würden höher belastet als Doppelverdiener aufgrund des progressiven Steuertarifs. Zudem würde der administrative Aufwand steigen, weil zuvor gemeinsam abgegebene Steuererklärungen nun separat eingereicht würden. Das erklärte Fabian Baumer, Leiter Steuerpolitik und Vizedriektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Heiratsstrafe vs. Konkubinatsstrafe

Das geltende Steuersystem produziert mit der Heiratsstrafe nicht nur Verlierer in der Ehe. Auch unverheiratete Paare müssen manchmal mehr zahlen. Besonders dann, wenn nur einer von beiden das Geld nach Hause bringt oder wesentlich mehr als der andere. Genauso wie man von der Heiratsstrafe sprechen kann, gibt es auch die Konkubinatsstrafe.

Ein Beispiel, das Sirgit Meier und Daniel Dzamko-Locher von der Steuerverwaltung des Kantons Bern an der EKFF-Tagung zeigten, erklärt das:

Marie Frei arbeitet Teilzeit in einem 40-Prozent-Pensum und verdient  netto 30.000 Franken pro Jahr, ihr Partner Peter Neukomm hat eine Vollzeitstelle, die ihm netto 120.000 Franken einbringt. Weil sie nicht verheiratet sind, zahlen sie rund 3400 Franken mehr Steuern. Als Ehepaar hätten sie nämlich einen Zweitverdienerabzug geltend machen können, der ihnen als Paar im Konkubinat nicht zusteht.

Mehr zu diesem Rechnungsbeispiel und weitere Beispiele zur Familienbesteuerung  können Sie der Präsentation von Sirgit Meier und Daniel Dzamko-Locher unter www.ekff.admin.ch entnehmen.

Weitere Informationen zur Heiratsstrafe lesen Sie auf unserem Partnerportal femininleben.ch im Beitrag Heiratsstrafe: Müssen verheiratete Paare mehr Steuern zahlen?

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